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llMßSbchürstt,« Gäbe! macht« nun in jener gelt Bannhofen nicht blyS über sein Geschick und sein« FamilienverhLltniffe — «r «ar Later von 3 Kindern — mancherlei Aufschlüsse, son der» auch darüber Andeutungen gegeben haben, wie er sein — Mit Recht oder Unrecht, bleibe dahingestellt — erworbenes Daarvermögen in einen sicheren Bersteck gebracht habe, und Lannhof hatte nach seiner Rückkehr aus dem Arbeitshause nichts Eiligeres zu thun, als die während der Zeit ebenfalls au« Hubertu-burg wieder entlassene Ehefrau Gäbet« aufzusuchcn, »elche, nachdem sic zuvor in ihren HeimathSort verwiesen g« wrsen, damals wiever in Dresden mit ihrer Mutter ein ge< «einschaftliches Quartier bezogen hatte. Dieselbe nährte sich mit ihren drei Kindern kümmerlich, denn obwohl sie um den Ver steck de» gestohlenen Geldes wußte, so hatte es doch weder ihr »och der Mutter trotz mehrfacher Nachgrabungen gelingen wol len, di« inhaltschwrre Flasche aus dem Grunde der sie bedecken den Erde an da« Tageslicht zu fördern. Bannhof wurde sehr bald mit der Familie vertraut und hatte in Ver» folgung des entworfenen Planes, sich in den Besitz de« ihm aruedeuteten Schatze« zu setzen, mit der verehel. Gäbe! und deren Kindern sogar ein gemeinschaftliche« Logis bezogen. Sei e« nun, daß die« erst fitzt oder schon früher geschah, als dieselbe noch bei ihrer Mutter wohnte — er lockte ihr da« Geheim- niß, wo die Flasche vergraben liege, nach und nach ab, zu dessen Entdeckung der Frau wohl auch die immer mehr steigende Noth Veranlassung gegeben haben mochte und mit ihr in Gemein schaft pattelte der thalkräftigere Mann wirklich die ominöse Flasche au« ihrer zeitherigen Verborgenheit heraus. Sic war unversehrt und wurde entkorkt, die kostbaren Papierwickel wurden mit leich ter Mühe nach und nach in klingende Münze verwandelt, obwohl jetzt schon die rächende Nennst« zu walten begann; denn volle 10V preußische Kassenanweisungen waren während der letzten Zeit de- valvirt und durften zu Fidibussen verwendet werden. Aber e« kam noch schlimmer. Bannhof lebte nun herrlich und in Freu den, ein Röllchen nach dem andern wurde dem stillen Schlupf winkel entzogen, wo er hinkam. prahlte er fürchterlich mit seinem «Selbe, traetinc bei jeder guten Gelegenheit Andere, und zeigte sich namentlich splendid gegen Mitglieder des schönen Geschlecht« von bekannter mysteriöser Sorte. Die« fiel wohl auf, allein da er zu jener Zeit anscheinend einen Handel trieb, so konnte man ihm in Ermangelung jeder Verdachtsmomente nicht zu Leibe. Trotzdem scheint er aber seine unfreiwillige Woblthäterin, die verehel. Gäbet, haben Noth leiden lassen, so daß sie endlich zu dem Entschlüsse gelangte, ihm die Flasche mit dem darin verborgenen Neste, der in nur 400 Thlr. bestand, wegzunehmen und in ein ihr zugehöriges Debältniß zu verschließen. Aber wa« geschah — nach wenigen Tagen oder Wochen waren auch diese 400 Thlr. spurlos aus dem Schreine verschwunden. Bannhos schwur natürlich Stein und Bern, das Geld nicht genommen zu haben, und was sollte sie machen? S>r konnte unter besagten Umständen nicht« Anderes tvun als schweigen Auf diese Weise war nun die edle Frucht de« Verbrechens, um deswillen Gäbe! 6 Zahle im Arbeltshause büßen mußte, auf die schnödeste Weise verloren gegangen. Was half ihm sein Händeringm und seine Verzweiflung, als er wieder zurückkehrte und den ganzen Umfang seines Unglücks ken nen lernte? — Er mußte nur schweigen. In seiner Noth aber brachte er jetzt au« irgend einem Versteck, von dem nicht einmal die Ehefrau etwas gewußt hatte, eine bei dem ersten oder zweiten Diebstahl im Jahre 1851 mit entwendete große goldene Denk münze hervor, die als ein früheres Geschenk des Königs von Han nover an Fräulein von Münchhausen durch Erbschaft verfallen war, und deren Abhandengekommensein dieselbe zur Zeit der früheren Untersuchung nicht einmal entdeckt hatte, und beauftragte seine Frau mit deren Verkauf. Aber auch hier waltete die rächende Nemesis; dir kostbare Denkmünze in den Händen einer offenbar ganz armen Person erweckte sofort den Verdacht unrechtmäßigen Erwerbs bei demjenigen, dem fie angeboten worden war, die Ver käuferin wuAMarrHrt und die Untersuchung begann. Jetzt ge stand die dMtz allerlei Schläge des Schicksal- schwer genug ge prüfte FrM alleS Haarklei». Gegen fie selbst, die wegen ihrer vtlWi-ung'MljsMMWM-: bereits 10 Monate Arbeitshaus chtzvj büßt hatte, verfahren, wohl aber auf An ordnung des k. vberappellationSgrrichtS gegen Gäbet«, selbstver ständlich auch gegen Bannhof. Beide befanden sich nun deshalb an^ vorigen Sonnabende auf der Anklagebank. Gäbe! hatte be reit« in der Voruntersuchung da- früher geleugnete Verbrechen zugestandrn, auch eing«räumt. daß Wissel das Burrauschloß mit einem zurecht gefeilten Nachschlüssel geöffnet habe. Da aber bessere Ucberlegung ihm wohl gesagt haben mochte, daß hierdurch der begangene Diebstahl in die Kategorie der «ausgezeichneten* komme und ihm nun noch eine anderwcite Strafe bevorstehen dürfte, so widerrief er in der Hauptverhandlung jene Angabe, indem er meinte, sich zu derselben nur LUS Angst herbtigelaffrn zu haben; es sei vielmehr der wirkliche Schlüssel von ihm selbst dem Frl. v. M. entwendet worden. Diese Depofition fand aber durch die Er öffnungen der letzteren keinen Glauben. In Vannhofen aber er kannte man die personifizirte Frechheit, denn er trat mit einer Lü genhaftigkeit und Dummdreistigkeit auf, die ihm wiederholt die Zurechtweisung des Herrn Vorsitzenden, GerichtSrath Ebert, zuzog. So leugnete er zwar nicht, die fragliche Flasche an der Blasewitzer Straße aus der Erde gewühlt zu haben, behauptete aber, von nichts Weiterem instruirt gewesen zu sein, als daß Geburtsscheine, Dienstzeugnissc u. dergl. sich darin befunden hätten, von Geld wisse er gar nichts. Auf die Frage, woher er denn zu Mer Zeit das viele Geld gehabt, erwiederte er brüsk: „als HandeISma«n müsse man Geld haben, man brauche es zum Einkauf, denn mausen könne man doch die Sachen nichi.* Zn ebenso unver schämter Weise erklärte er den Umstand, daß er die Mädchen so splendid tractirt habe, dahin, daß, wenn er damals Jemandem einmal habe etwas einschenken lassen, er dies nur „aus Mitleid mit der Armuth* gethan habe, und auf den Vorhalt', daß sein damaliges Prahlen mit vielem Gelde selbst die Aufmerksamkeit der Polizeiorgane erregt habe, das sei „eine Verdächtigung" und wenn man ihm damals nachgespürt und ihn nicht arretirt habe, so er kenne er darin „eine Pflichtvergessenheit der Behörde.* Das Gs- bahren dieses Menschen war. in der That weniger ergötzlich als empörend. GäbelS Vertheidigung führte Hr. Adv. Fränzel, und obschon er sich seiner schwierigen Aufgabe mit gewohntem G> schick unterzog, so konnte er doch die anderweite Verurtheilung seines Defendenden nicht hindern. Da« Gericht sprach über das in dem früheren Erkenntnisse als einfachen Diebstahl betrachtete, jetzt aber als „ausgezeichneter* Diebstahl erwiesene Verbrechen eine Gesammt- strafe von 5 Jahren Zuchthaus gegen Gäbeln aus. Da nun 2 Jahre Zuchthaus nach der GerichtsprariS so viel ausmachen, wie 3 Jahre Arbeit-Haus, Gabel aber 6 der letzter« bereits verbüßt hat, so hat er nur nvch 1 Jahr Zuchthaus abzusitzen. Vannhof aber wurde mit 1 Jahre und 3 Monaten Arbeitshaus bestraft. — Oessentliche Gerichtsverhandlungen: Donner stag den 3. Januar 1861 Vorm. 9 Uhr Hauptverhandlung wider Johann Gottlieb Benjamin Werner aus Prohlis wegen Meineids. Vorsitzender: GerichtSrath Gross. — Stadtverordnetensitzung vom 38. December. In der Sitzung vom 21. November v. I. war in Bezug auf die Krage wegen Herstellung einer Berbindungsstraße zwischen der Falken, und Tharandterstraße der Beschluß gefaßt worden, sich beschwerend an die Stände zu wenden. Der Vorsitzende v. Ar- nesi theilte nun dem Collegium mit, daß er mit der Ausführung dieses Beschlusses zur Zeit noch Anstand genommen habe, weil er gehört, daß, da durch neuere Verordnung des k. Ministerium de- Znnern die wenigsten- theilweise Herstellung geschlossener Häuser reihen gestattet worden sei, die betheiligten Grundstücksbesitzer sich nun willfährig zur Veräußerung gezeigt haben und somit in Aus sicht stehe, daß auf gütlichem Wege die Angelegenheit erledigt wer den könne. Er habe daher zuvörderst den Stadtrath um ge nauere Auskunft über den Stand der Sache gebeten. Das Col legium erklärte sich mit den Schritten de« Vorstandes einverstan den. — Nachdem auf Vortrag der Verfassungsdeputation in der Klagsache gegen Herrn Adv. Geyer wegen Beleidigung des Colle giums der Hr. Adv. v. Stein als Vertreter des letzter» gewählt worden war, berichtete Stadtv. Ackermann im Aufträge derselben Deputation über die am 12. December eingegangene k. Ministerial- vrrordnung über da« Partialstatut zur XII. Abthciluvg der Städteordnung, welche auf die am 7. Nov. d. I. beschlossene Re monstration einreoanaen war. Da- k. Ministerium d«S Innern