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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 12.02.1926
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1926-02-12
- Sprache
- Deutsch
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19260212019
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1926021201
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1926021201
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1926
-
Monat
1926-02
- Tag 1926-02-12
-
Monat
1926-02
-
Jahr
1926
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 12.02.1926
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«..Afch-kU I Die Aypoihekenbanken UN- ihre Pfandbrief-Gläubiger. kawmern tm Laufe der letzten Jahre auf den für die *'"»»-n. rem uns m,i. Lauer nicht erträgliche» Zustand bingewiesen. der heut« immer noch durch die in de» Nachkrtegssahren begrün, bete vorläufige Regelung des EntschädigungS- »erfahrens aufreckterhalten wird. Die tn den Kreisen der Oieschädigten naturgemäß unter LeM verminderte» Eindruck einer nicht nur unbefriedigenden, sondern obendrein — im Verhältnis der verschiedenen Gruppen von Geschädigten untereinander — auch ungerechten Behandlung nicht verstummte Klage gibt den sächsischen Handelskammern Veranlassung, erneut die Aufmerksamkeit der amtlichen Stellen hieraus zu lenken »nd sich abermals »um Dolmetsch der berechtigte» «Forderungen der Geschädigten auf eine endlich bessere Entschädigung z» machen. Gerade den gegenwärtigen Augenblick der Beratungen de» ReichshauShaltcö benutzen die sächsischen Handels kammern, um das Reich an seine den Geschädigten v e r- l» rieste Recht öpfl icht zn angemessener Schadlvöhaltuug zu erinnern. An der gegenüber der Finanzlage dcö Reiches gebotenen Rücksicht der Geschädigten hat es wahrlich nicht gefehlt. Denn lange genug haben sich die Lignidat'ons- »nd Gewaltgeschädigten ebenso wie die Ansglclchsgläubigcr im Gegensatz zu anderen vielfach unverhältnismäßig besser be handelten Geschädtgtengruppen mit einer vorläns gen Ent schädigung tn Höhe von 3 bzw. 5 pro Mille, also mit dem zwei hundertstel« Teile ihrer wirklichen Forderungen, abfindcn lassen, obwohl dem Reiche die Anögleichsbclrägc »nd Ligui- dattonSerlöse zur teilweise» Deckung seiner ReparativnSlasten in voller Höhe gutgeschricben worden sind! Ist aber die Ncpa- rattonslast eine dem Reiche als dem Träger der gesamten Volksgemeinschaft aufg-bitrdcte Gemcinschnld. so ist es nickt zu verantworten dass eine Gruppe der Rcichsangehörigcn mit der Abtragung dieser Schuld in derart empfindlichem Mas,c belastet wird, wie cs bisher gegenüber den Anslands- geschädigten geschehen ist. Es ist vielmehr eine Ehrenpflicht der deutschen Volksgcsamthcit. diese Kreise, die zugunsten der Gesamtheit ihre Ansprüche solange zurückgcstellt haben, wenigstens in dem Maste zu entschädigen, als die allmähliche Rückkehr zu gesünderen Wirtschastsverhältniffcn es erlaubt, das ihnen gegebene Versprechen clnzulüsen. / Als einen Anfang des Besinnens auf solche Ver pflichtungen gegenüber den gereckten Ansprüchen weiter opferwilliger Kreise des deutschen Volkes ist es erkannt worden, daß im Lause des letzten Jahres gewisse Mittel für eine Nachcntschädlgung der bisher am geringsten bedachten kiauidationsgläubiger bcreitgestellt wurden. Damit darf je doch die Schuldablösung nicht beendet sein, darf auch nicht da durch umgangen werden, dast für Rcchtövcrbindlichkcitcn Wohltaten angcbvten werden, indem ein nerbältnismästig gc- tingfügiger Betrag von einige» Millionen für einen Härte- sondS eingestellt wird, auö dem nur die Bedürftigsten ge legentlich vielleicht eine Zubuße erhalten können, die bei besserer Erfüllung ihrer Ansprüche cs nicht nötig lmttcn, um solche Unterstützungen nachzusnchen. Auch die Exporttndustrie märe vielfach der Sorge pm die Erlangung der nötigen Kredite enthoben, und cs könnte die öffentliche .Kredithilfc der für den Jnl'iidsmarkt arbeitenden Wirtschaft gleichzeitig zur wirksameren Behebung der Arbeitslosigkeit um so viel mehr zugute kommen, wenn planmästig ausreichende Mittel für eine angemessene Abfin dung aller Geschädigten aufgcwendct werden, was bei aller Würdiguitg der Etatsschwierigkcitcn des Reiches möglich sein must. Gerade die gegenwärtige Not der Wirtschaft verpflichtet, eine Schuld gegenüber denen abzutragc» die in noch gröberer Not durch Zurückstellung ihrer Ansprüche dem Reiche ge holfen haben. Entscheidung -es Reichsfinanzhofes. Haftung des einzelne« Gesellschafters neben der Gesell chast für die Kapitalvcrkehrstcncr. Der Beschwerdeführer ist als Gesellschafter der G. m. b. H. an der am 26. Januar 1924 beschlossenen Erhöhung des Stamm kapitals beteiligt. Nachdem die Gesellschaft in Konkurs ge raten war. ist der Beschwerdeführer haftbar gemacht worden für den noch nicht gezahlten Restbetrag der Kapitalv rkehr- fteuer, die mit insgesamt >96 GM. für die Stammkaottal- «rhühung gegen die Eiesellschast festgesetzt worden war. Diese persönliche Inanspruchnahme lehnt der Beschwerdeführer, wie in den Vorinstanzcn >o in der RechtSbcsckwcrde. mit der Be- grlindnng ab. dast er für die Schulden der Gesellschaft nur mit seiner Stammeinlage und auch nur der Gesellschaft und nicht deren Gläubigern haste. Er ist allerdings vergeblich, schon durch die Vorentscheidung belehrt worden dast nach 8 ll> Abs. 2 des Kapitalvcrkehrstcucrgcsctzcs und 8 95 Abs. l der NeichSabaabrnordiinng die Steuer kür die Zahlungen die zum Erwerbe von GescllschastSrechtcn durch den ersten Erwerber erforderlich sind 6a des .Knpitalrnrkehrstenergesctzcsi. nicht nurdie Gesellschaft sondern neben ihr als Ge samtschuldner auch derjenige steuerpflichtig ist. -er durch den die Steuerschuld begründen de«. Rechtsvorgang Rechte und Pflichten er wirbt. Im Umfang dieser Haftung handelt es sich also um eine selbstäwdig neben der StcuerpUickt der Gesellschaft be stehende Stenerpflickt. die durch die bürgerlich rechtlichen Vor schleiften über die Haftung der Gesellschafter für die Gescll- schafts'chnlden nicht berühr« wird. Insoweit ist die Vorent scheidung ohne NechtSirrtnm getroffen. Dagegen rechtfertigt 8 Ist Abs. 3 des Kapitglvcrkehrstcncrgcsctzcs allerdings nicht, die ganze aus der Kapitalerhöhnng gegen die Gesellschaft fest gesetzte Steuer vom Beschwerdeführer rtnzuzichen. Gegen stand der Besteuerung ist nach dem Kapitalverkehrstcncr- gescy nicht mehr, wie nach dem Rclchöstempclgesetz, die be urkundete Kapitalerhöhnng, sondern Gegenstand der Besteue rung sind je die einzelnen Zahlungen, die znm Erwerbe der Gesellschaktsrechtc durch den ersten Erwerber erforderlich sind, oder zu deren Bewirkung der Gesellschaften auf Grund des GcsellschastSverhältnisies verpflichtet ist. Jede solche Zahlung begründet mit ihrer Bewirkung oder Fälligkeit eine selbstän dige Steuerschuld die nach 8 9» für sich entsteht und selbstän diger Verjährung unterliegt. Also ist auch die Gesellschaft aus der Kapitalerhöhnng nicht Steuerschuldner für eine Steuer- schuld, sondern es entstehen für sie so viel selbständige Steuer schulden. als ans dem KavitalerhöhunaSbeschlust einzelne Zah lungen zu leisten sind. Auch 8 >" hat die Summen dieser ein zelnen Stenerschulden nickt zu einer einheitlichen Schuld z». fammengesastt. da er nur bestimmt ist. z» den Steuerschulden, wie sie in den 88 6 bis » nach Entstehung und Inhalt um schrieben sind, die stcncrpslichtige Persen zn bestimmen. Darum kann im 8 >0 Abs. 2 unter der Steuer Immer nur die Steuer a«s der einzelnen Zahlung nickt eine nicht bestehende einheit lich« Gesamtsteucrkchnld verstanden werden kann init dem die Steuer ckuld begründenden RecktSvorgang nichts anderes als die Zahlung gemeint sein durch die nach 8 6 die Steuerschuld des Zahlenden begründe, ist. Durch die Zahlungen, d e die Übrigen Gesellschafter zum ersten Erwerb ihrer GesestschgltS- rothte oder inlolge Ihrer gesellschaftlichen Psll-Kt-n leisten <8 kl drOttllt iener reine Rechte und Pflichten. Seine gesellfchaft» Nachdem kürzlich die Durchführungsverordnung zur Psandbries-Ausivertuiig erschienen ist, stellt sich die Sachlage für die Inhaber von Vorkricgs-Pfandbriesen wie folgt dar: Jede Hypothekenbank must bis zum 80. April 1V26 eine Bilanz der Teilungs Masse, ausgestellt zum 81. De- zember v. I., veröffentlichen. Hierbei ist von jedem Institut dem Auswertungsbetrage des HypothekenbestandeS der Psand- bries-Umlauf gegenüberzusteUen, so das, also bis spätestens !lu. April 1926 jeder Psandbries-Gläubiger znm ersten Male eine ziemliche Uebersickt über seinen AnfwertungSanspruch er hält. ES können allerdings nachträglich Aenderunge» dadurch eintreten, dast nach dem 3l. Dezember v. I. noch Anträgen aus Herabsetzung de« Ausivertungsbetrages stattgegebe» wird, oder aber, dast bereits gekündigte oder ausgeloste Pfandbriefe noch bei der Berteilung zugelassc» werden. Hierfür lausen die An- mcldesristc» am l. bzw. 30. April 1926 ab. Etwaige sich dadurch ergebende Bcränderungen wird die zweite Bilanz der Tcilungsmassc, die von den Banken zum 86. Juni d. I. aufzu- stellen »nd bis 8t. Angust zu veröffentlichen ist, ergebe». In sachverständigen Kreisen nimmt man jedoch an, dast sehr wesentliche Acndcrungcn gegenüber der Bilanz vom 3l. De zember >926 nicht mehr eintreten werden. Nachdem auf diese Weise in den nächsten Monaten der AuswcrtungSmert der Hypotheken.Pfand- briefe zur Veröffentlichung gelangen must, kann unserem Anträge bei der Negierung entsprechend vom l. Januar 1927 ab jeder Hypothckenschuldncr einer Hypothekenbank mit Psandbriese» desselben Institutes seine Hypothek tilgen, und zwar mit einem Betrage von Psandbriese», der dem vorher bckanntziiaebende» Verhältnis der Hypvthekenmasse zum Pfandbrief-Umlaus entspricht. Wenn die Hypothekenbanken diese Tilgung verhindern wollen, müssen sie bis Ende dieses Jahres die Ausgabe von Goldpsandbriefcn ankündigen, die spätestens Ende März nächste» Jahres als Entschädigung oder Abschlagszahlung auf ihre Borkriegs-Psandbricfe auszugcben sind. Alsdann müssen diese mit mindestens 4^ A verzinslichen Goldpfandbriefen zum Nennwerte bei der Hypothckentilgung von den Banken an genommen werden. Nach den großen Enttäuschungen, die die Pfandbrief-Gläubiger jahrelang erfahren haben, stellt sich ihre Lage nunmehr ganz bedeutend günstiger dar. Diese Besserung findet durch die seit Veröffentlichung vorstehender Bestimmungen eingctretene erheblich höhere Bewertung der allen Pfandbriefe an den Börsen beredten Ausdruck. Ausgabe unseres SckutzverbandeS wird es sein, dahin zu wirke», dast die Hypothekenbanken bei der Ausgabe von Golb- psandbriesen den vollen Auswertungsbetrag aushändigen, der sich nach den Bestimmungen der Durchführungsverordnung alsdann ergibt, und nicht etwa eine geringe Abschlagszahlung leisten. Weiter werden unsere Bestrebungen darauf gerichtet sein, in bezug auf den „Berwaltungskostenbeitrag", den die Hypothekenbanken zu ihren Gunsten von der Masse einbebalten können, eine wesentliche Verbesserung für die Pfandbrief Glänbiaer zu erzielen. In dieser Hinsicht bestimmt das Aufwertungsgesetz in 8 48 letzter Absatz, dast von der Teilungsmasse ein Bei- trag zu den Berwaltungskosten abzu ziehen ist. der jedoch 10I> der TetlungSmasse nicht überschreiten darf. Nähere Bestimmungen hierüber hat sich die Regierung im Gesetz Vorbehalten. Im Widerspruch zu diesem Wortlaut des Gesetzes hatten die Hypothekenbanken cs verstanden, bei der Negierung durchzudrücken, dast ihnen ohne 'Nachweis ihrer tatsächlich verausgabten Verwaltungs kosten die vollen lOsiL der gesamten Teilnnasmasse als Ger- mallungskosten-„Neitrag" zuslieste» sollten. Jeder Pfandbrief- Inhaber hätte also mit anderen Worten vorweg lOA seines Besitze» an die Hypothekenbanken abliesern müssen. Erst auf unsere» energische» Einspruch hin wurde dieser Satz in der Durchführungsverordnung aus 8I> herabgesetzt. Aber ielbst diese 8 A dürfen den Pfandbrief-Gläubiger» unter keinen Um ständen aufgebürdet werden. Die zuständige Regierungsstelle hat uns kürzlich die Berechnung der Hypothekenbanken zur Verfügung gestellt, die als zahlcnmästige Unterlage bei der Festsetzung des Berwaltuuaokostcubeitrages diente und die für 16 Jahre, von l»2i bis 1931, einen jährlichen Verwaltungs- kosteiiauswand von 31 Millionen Mark errechnet. Demgegen über sei festgestellt, dast die gesamten Berwaltungskosten aller deutschen Hnpvthckcnbankcn im Jahre 1924 aus Grund ihrer Geschäftsberichte nur etwa 5 Millionen Mark betragen haben. Dies würde bei einem angenommenen Betrage von 2 Gold milliarden an Anfwertungshypotheken prozentual X A der Masse bedeuten. Dabei ist zu bedenken, dast die vorerwähnten etwa 5 Millionen Mark Bcrmaltungöunkosten im Jahre 1924 zum weitaus größten Teil aus dem Ncugeschäst der Banken entstanden sind. Da loyalcrmeise die Hypothekenbanken nur für die Jahre 1924 bis Ende 1927 einen BcrwaltungSkosten- beitrag ihrer Borkrtegs-Gläubiger tn Anspruch nehmen können — bis 1923 haben die Banken bereits aus Kosten ihrer Pfandbrief-Gläubiger durch Zurücknahme von Hypotheken mit hohem Aufgelds ihre Verwaltungskosten bestritten, Ende 1927 dürfte die Lignidation der alten Teilungsmasie durch Ausgabe von Goldpfandbriesen im wescntlichen abgeschlossen sein —, must im Interesse der Psandbries-Gläubiger verlangt werden, dast ihr Beitrag zu den Vcrwaltungskosten auf Grund der bilanzmäßige» Handlungsunkvste» jedes Institutes für dir Jahre 1924 bis 1927 festgesetzt wird. Dabei wäre durch den Treuhänder zu cr-'- tteln. welcher Anteil der Handlungd- unkostcn jedes Jahres aus die Verwaltung der alten Tetluiigsmasse einerseits und aus das Ncugeschäst anderseits entfällt. Auf diese Weise dürfte ein Berwaltungskostenbeitrag von höchstens 2A> der Masse sich ergeben, selbst wenn den Banken durch die VerwaltnngStätigkeit im Interesse der Bor- kriegshypvthekcn von 1925, bis 1927 ganz erheblich höhere Kosten entstehen als 1924. Nach vorstehender Berechnung bedeutet die Festsetzung eines Bcrwaltungskostenbcitrages von 8A ein Geschenk von etwa 120 Millionen Goldmark an die Hypothekenbanken, d. i. mehr, als ihr gesamtes Aktienkapital beträgt. So legen diese Institute den Begriff des „Beitrages" der Pfandbrief- Gläubiger zu den Verwalinngskosten aus. Wir haben leider vergeblich versucht, mit den Hypotheken banken zu einer Verständigung über diesen Punkt zu kom men. Sie lehnen jede Fühlungnahme mit der Interessenver tretung ihrer Pfandbrief-Gläubiger ab. Hier muß unbedingt Wandel geschaffen werden. Der Wortlaut des Gesetzes »nd die wirtschaftliche Not der schwergeprüften Pfand brief-Gläubiger, in die wir wahrhaft erschütternde Einblicke z» tun in der Lage sind, fordern unbcdinat eine anderweitige, der sozialen Gerechtigkeit entsprechende Neufestsetzung des Ber- waltungskostenbeitrages. Wir bcabsichtiaen, unter ausführlicher Darlegung der Ver hältnisse bei der Negierung die notwendigen Schritte zu tun. Im bringenden Interesse jedes Besitzers von BorkrtegS- Pfandbriefen dürfte eS daher liegen, sich unseren Bestrebungen anzuschlicßen. sichen Neckte und Pflichten beruhen einzig aus sein«« zum Er werbe der Gcsellschastsrcchte gemachten Zahlungen, und diese Zahlungen wiederum begründen nicht die Steuer'chuld des andern. Das Wort „Steuer" im. Hauptsatz und „Steuerschuld" im 'Nebensatz können sich immer nur aus ein und dasselbe beziehen, nämlich nur auf die Zahlung desjenigen, der neben der ovesellschaft für haftbar erklärt wird. Die gefamtschnld- nertsche Haftung des Beschwerdeführers besteht daher nur für seinen Anteil an der Stammkapitalcrhöhung. fUrte" vom 29. Dezember l925>, II. ä. 679/28.) 3l. Januar Derfrlihler Friflablauk für die Anmeldung -es Retchsanleihe-Allbefitzes. Es Ist an der Zeit, auf einen Irrtum in einer öffentlichen Bekanntmachung hinzuwctien, der für «eite Kreis« erhebliche sinan zielle Verluste zur Folge haben kann. Man kann überall aus Bahnhösen, tn Postämtern und Bankgeichäften lesen: „Der Altbesitz an RetchSanleihen ist bi» zu« 28. Februar 1N2« spätesten» anzu melden." Run ist aber der 28. Februar ein Sonntag, eine Einreichung der Stück« und Altbesiyeranlvrüche kann nun nicht etwa, wie sonst handelsüblich, noch am ersten darauffolgenden Werk läge, also am 1. März, erfolgen, denn die AuSführungSbesttmmun ge» de» Reichskommiffar» für di« Ablösung der RelchSanleih« alten Besitze« verlangen, daß „bis zum 28. Februar die Anmeldung und die Anträge mit den dazugehörigen Beweismitteln bei den zu ständigen RcichSbankanftaltcn und den Anleihealtbcsitzstellen der Finanzämter «ingcgangen sind". Di« Banken, Sparkaffen und sonstigen Vermittlungsstellen müssen also spätestens am 27. Februar sämtliche Anträge an die amtlichen Stellen weitergegeben haben. ES wird für sie unmöglich sei», noch an diesem Tage Altbesitz anmeldungen de» Publikums entgegenzunehmen, vielmehr müssen bereits Ipätcsten» am Tage vorher die Bücher hierüber geschloffen lein. Soweit die Vermittlungsstellen i» unmittelbare Beziehung zur Reichsbank und den Altbcsitzerstcllen treten, ist praktisch der 28. Februar als der letzte Termin anzulchen. Handelt es sich um Depositenkaflcn der Banken oder Girokaffen und Filialbetrtebe der Sparkassen, so mutz die letzte Einreichung hier bereit» am 25. Fe bruar erfolgen, weil diese Nrbenbeirtebe ihr gesamte« Material an die Zentralstellen geben und ein Arbeitstag aus dteiem Weg« ver- lorcn geht. ES wäre zu wünschen. Satz sowohl amtlichcrseitS als auch durch die Banken usw. da» Publikum auf diesen verfrühten Fristablaus ausdrücklich hingcwielcn wird: es ist sonst unauSblcib lich, daß Tausende um den letzten Rest Ihre» ehemaligen Vermögen» gebracht werden. Zur Äre-llpoUM» der Reichs bank. In seiner Mittwochösiyung befähle sich der Wirischafispolitlschc Ausschuß des ReichSwtrtichaslSrateS mit dem Thema „Die Kredit. Maßnahmen der NetchSbank". NcichSbankvizeprästdeni Kauffmann gab eine ausführliche Schilderung der Kreditpolitik der Reichsbank in den letzten Monaten, sowie eine Darstellung der augenblickliche» Situation auf dem Gelb- und Kapitalmarkt. Im Verlaus der AuS- ichutzbcratung wurde der Meinung Ausdruck gegeben, daß die Kon- linnciltierungSpolltik der Reichsbank durch ein System reiner Dis- kontpvlitik abgelöst werden müht«, daß der Lombarddiskont weiter auf einen Stand herabgesetzt werde, der nur lüber dem Wechsel- diSkont liege, «nd datz durch diese Maßnahme eine Herabsetzung »er immer noch ungerechtfertigt hohen Spanne zwischen ReichSbankdiS- konr und Debrtzinsen der Privatbanken unbedingt beichleunigt wer den müsse datz ferner die Zieste der Devisenzwangswirtschaft iEin- hcitSkur». Verbot« de« DcvilentermlnhondelSt fallen müßten, und > schltetzlich ln den pertodlsch erscheinenden Ausweisen der Rcichöbank eine größere Spezifizierung staNzugrelfrn habe, damit sichere Anhaltspunkte für ein« Sonsunkturbeurtetlung gewonnen werden könnten. Wochenausweis -er SSchsischen Dank zu Dres-en »vm 7. Februar 1928. 7. Februar Aktiva. Goldbestand Deckungsiähige Devisen . . . Sonstige Wechsel und Schecks . . Deutsche Scheidemünzen .... Noten anderer Banken .... Lombard-ForLerungen .... Wertpapiere Sonstige Aktiva Passiva. Grundkapital 15 000 000.— Rücklagen 3000 000.- Bonknolen im Umlauf ..... 65 679 350.— Täglich fällige Verbindlichkeiten . . Verbindlichkeiten mit Kündigungsfrist Darlehen de, der Rentendank . . . Sonstige Passiva . . Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen im Inlande zahlbaren Wechseln R.-M. R.-M. r> 007 194.- 2l 007 174.— 7 064 198 — 7 064 479.- 73195 101.59 73063 218.91 51 515.85 44 843.60 3 466 172.- 3456446.— 269 050- 266 040.— 6145.16 l 1394.96 8 446 842.12 8 387 503L2 15 000 000.— 15 000 000.- 3000 000.— 3 000000.— 65 679 350.- 64 774500.— 8 947 412.46 9 692 484.82 4 7,5 216.53 4 543 958.64 9 526 925.- 9801 925.- 6 637 314.73 6 488 251.43 2 724 888 45 4 ,47 071.13 Berliner Schluß- na- Aachb-rie vom 11. Februar. Im weiteren Verlaus unterlag die Tendenz einigen Schwank«», gen doch setzten sich schließlich an den Aktienmärkten SurSbefferungen von 2 bi» 8 durch, da dt« Spekulation hier und dort leichte Deckungskäufe vornahm. Im ganzen blieb die Umlatztätigkeit von einer denkbar größten Lustlosigkeit gekennzeichnet. Bon den wenigen Spczialvorgängen ist eine ?Lige Kurssteigerung der Badischen Bank aus 48,5, bei 40 H Zuteilung igute DtvidcndcnauSsichtcni, so wie die Stabilität der Kriegsanleihe auch in der zweiten Stund« erwähnenswert. Pfandbriefe später rückgängig. Privatdiskont, beide Sichle», 5,5 Gegen Ende der Börse setzte schließlich plötz lich eine lebhafte AuswärtSbeweguiig ein die innerhalb einer halben Stunde an den besonders gedrückten Tcrminmärklcn zu Besserungen um 8 N gegenüber den niedrigsten Tageskursen führte. Angeblich soll in Berlin wieder ausländische Anfrage wegen neuen Essekten- anlchafsnngcn eingctrosfcn sein. Rege» Geichäst entwickelte sich u. a. in Bankwcrlcn unter Führung der Danatbank die von 125 aus 128,5 anzogen. Im übrigen notierten nachbörslich Farbcnindustrie 128,25, Phönix 77.5. Gclscnkirchcn 88/>, Hapag 127, Norddeutscher Lloyd 138,5 Harpcncr Ilt, Rhcinstahl 81, Kriegsanleihe 0,870, Schutz gcbietSanleihe 7,10. Am Kassamarkt, der unsicher und vorwiegend niedriger lag, konnten die Aktien der Wandcrermcrke um 18 A anzlehen, nachdem der Dividcndenvorschlag der Gesellschaft bckanntgegcbcn worden ist. Reißholz Papier notierte» 8,5 höher, während Mulag 4. Harkort Berg 4,5, Wiltkop 4, Sturm 3, Gebhardt <L König 3,5 Ä» einbüßten. Am Psaiidbricfmarkt gaben Landschaftlich« Goldpsandbriese 0F5 bis 0,75 N her. Frankfurter Aben-bSrie vom 11. Februar. Die Abcndbörse verkehrte ebenfalls in angeregter und fester Stimmung aus den Hauptmärkien, besonders am Montanmarkt be trugen die Kursgewinn« gegenüber den heutigen Schlußnotierungen etiva 1 bis 8 Prozent. Bemerkenswert fest lagen Bankaktien, Darm städter wurde im Fretverkehr per Ultimo zu 120 gehandelt. Das Anlcihegeschäst war ruhiger. Kriegsanleihe schloffen z„ 0,885. Die Abcndbörse schloß in ruhiger aber fester Haltung. Deutsche Anleihen: sik-igc Retchsanlethe 0,88. Bankaktien: Darmftädter Bank Medio 128ch, Deutsche Bank Medio 125, DlScontgciellschast Medio 120H. D««»« Bank US. «et»»ba«r löttL». Oefterreichtsch« EridttäNken
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