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SS. Jahrgang. IS. >>>«rt«li»drl. B» Di«»« d«» »«Z ia»lt<h «»«>< m»It»«r Z»tr«vun, i <u> S«»»- und Nunra,«» nur «tnmav r,SÜ Mt., durch »„«mdrU,'»,,»« riiisi,»»,« r.ba «r. B«i Hu« Uellux« durch dl« Polt ü;».,od,««,0«Ug«ld>. s'i« d»» L»I«rii »«» 5re»d«n u Unuiedung c.n Tu,« »»rd«r ,»> ,,kst«Ui«n «dünd-ilu«. «uvn, «tch«»i»die-u». warliaen B«ji«h«r mit d» M°rgu>.U»«,ob« LUlamin«n »ugtlleM. jiachdrult >mr mit d«u>« Uch«r Qu«Uenan,ad« ,.Tr««d. Slachr.-) zu. IlljPa. — Unoerlongi« PianuNrN»« werde» nicht auchumchn. Telegramm-Adresse: Nachrichten TrcSden. Fernsprecher: Nr. II und 2tt9ü. Dienstag, IS. Jannar 1SSS. Druck und Verlag von Liepsch Lc Reichardt in Dresden. m sclimclie sliinjei- voUlL.- dm^k^uö« ..^mul»i<ur ' von U.Onr. >s«v>rv ^loä'r.- „mit «Ivr ruit p1zttkv^i»i'r»rvurvir vom5<tnt>L uoO ksi VlOtzLulcr., Lnul. Lalnn kt'n o^.r ^Ü/Lzzvtzo. SebvLLt»v/u8LLutlLo. ln ploinl». l-1. » 2 >l. >v. «4av«7i-i. VmsLnä n «UdvNrts. I.ÜHveo-^p»tl»vltv, Vrv8«len, ^Ltin»rkt Lodeok L vo. vsrolL-vdoeolarle. LoklivkorinitLM 8r. Llczj. ci. böni«» v Lieellksn. bäurelvei lcauk: IM«!«», Ktm»rU2. Anzeige»-Za» is Kunak-n»e von Ank»i i» dlgungru KM ,-achnr !< Uhr. (.vlunaKL „ f ^loriensnohe ,i»» i- 11 dm » ..1 Uhr «e einipaUist,- 0»rur,d^l'e > o. ü LUl»eu, '1 , ssamilik:«. ^atkr»cki:k«i ou» Dresden 2i» D' : ^e^choits r'liufjgt«! ruf dir Pnvutinu -^0 vl: di>' iwnipol'ii.e .jcile a. reiieucLOP — In Num-nerit >r» Tonn u. Heicrlnnr,:. die emipalust« GriniL» zeile 30Ps.,ausPrivor- seUe 40 Pf., FamUie.t- ^achrickteil a. TreSdcn die Gnmdj«le 2s»^ f. - '.'(uswänifle Iujtraxe nur gegen Vorou^be- zahl,mg. — tegdtarr k-jiet 10 Hauptgeschäftsstelle: Mar'eiistraire 38 4V. «n»r»7»««Munorn<cn oaaakrrL Zsv - -. . » Lth'. Sll ^SVk»44»r» OLSsi»«stts LorriirsiZv vairo. - »a^ll« HV. - franlekuet a. I». Intruder üer LSiri^Iii-d l^enksi^'hen dOu»tK-^lkk1uM<: in KUder, Orunä Prix ^VtrIUtud.8L<Uunx KL. lxuiiL 1904. leelili. kminimreii 5»^ »U« 4et»-li vr-til«!»«. l>i<!>iluußeu, OLvdsutvI, KcbläuL'Iw, Iransportmsats! vw. ew. Ilolulisrilt I.6upoIt. iHirmmtrvurvufnhrik, ^t«t> tr>«» »tru,»« sa. ^ol^,,t,»r> !««>«. l-ellemMii. K6j86-^lii(el. Wsii,§sd6n63ds LuswskI in IiiS!irgII>!l>!>-«iI.IllII8-I.>!AmröI!. ^ÄüIE HälLI? Lsaervve-^SpeÄatzeredStt ertiSe Leser. Mutmaßlich« Witterung: Etwas warmer, veränderlich. Die Zweite Kammer beschäftigte sich gestern mit einem Antrag, die Verhältnisse an der Universität Lausanne betreffend, und überwies u. a. eine Petition, das Ofsenhalten der Schau fenster an Soun- und Festtagen betreffend, der Regierung zur Kenntnisnahme. Das Dekret lwtressend die Veräußerung von Hof- gärten in Dresden ist zurückgenommen worden. Der Reichstag beschäftigte sich gestern mit dem Etat der Justizverwaltung. Abg. Wagner skons.) erteilte dem Staats sekretär Nieberding namens seiner Partei «in Vertrauensvotum. In Berlin ist ein Bund deutscher Redakteure be gründet worden. In der Nordsee herrscht seit Freitag heftiger Stur m. Die Ausschreitungen in Prag haben sich wiederholt. Die englische Admiralität hat beschlossen, am Firth »an Forth einen neuen Kriegshafen zu bauen. In Petersburg sind neuerdings 60 Personen an Cholera erkrankt; 21 sind gestorben. Das Bostoner Colosseum wurde durch Feuer zerstört, drei Chauffeure sind verbrannt. Das neue Wahlgesetz bst durch Len Bericht dertz-esetzgebungsdeputatjo» der Erst e n Kammer der allgemeinen Erörterung unterbreitet worden. Man wird der Ersten Kammer die Anerkennung nicht ver sagen können, sich als Retter in einer kritischen Lage be währt zu haben. Das Wahlrechtswirrnis war durch den Hader der beiden großen Parteien in der Zweiten Kammer soweit gediehen, daß ein Ausweg, eine Aussicht ans eine befriedigende Lösung des Wahlrechtsvroblems io gut wie ausgeschlossen schien. Der ß. Dezember UM, der bei der entscheidenden Abstimmung nur eine Dreistimmen-Mehr- heit für die modifizierte Eveiitualvorlage der Regierung brachte, war mit einem Fiasko der bisherigen Verhand lungen und Bemühungen gleichbcöenlend. Zn einer so tiefgreifenden politischen Aenderung. wie sie mit einer Wahlrechtsreform untrennbar verbunden in, ist — ioll sie iegcnbringcnd wirken — zweifellos eine starke Mehrheit vonnöten, denn ohne diese würde das Werk in seiner Wir rung aus daS sächsische Volk von vornherein der besten mora lischen Kraft verlustig gehen. Dreien Eesiüitspuntt hat auch der DcpiltationSbcricht derErstenttainmer bedeutsam heraus- gehol>en, indem er betont, daß die Zuiichernng einer Zwei drittelmehrheit in der Zweiten Kammer als ein unerläß. liches Erfordernis für öaö Ziistandetommen eines Wahl gesetzes angesehen werden müsse. Ta die Negierung eine gleiche Erklärung abgab, io wurde schon aus diesem Ernnde die aus der Zweite» Kammer hervorgegangene Evcntual- »orlage von der Deputation abgelehnt. Es galt also, andere Wege zu suchen, die zum Ziele führen konnten. Tie Erste Kammer war hierzu um so befähigter, als sic dem Streit der Meinungen, der sich wegen des Wahlrechts zwischen de» Parteien der Zweiten Kammer entipcnnen hatte, völlig objektiv gcgenüberstand. Hier winkte ihr eine große Aus gabe im allgemeinen Staatsintcresse, hier tonnic sie gleich sam als Unparteiischer die Nolle des Vermittlers überneh men: und sie hat es mit Erfolg getan. Wenn je die Erste Kammer ihre grundsühliche Existenzberechtigung bewiesen hat, hier ist cs in überzeugendstem Maße der Fall gewesen. Wir stände» noch heute aus dem alten Fleck, wenn es nicht zu einem Ausgleich durch die kluge und taktvolle Tätigkeit der Ersten Kammer gekommen wäre. Tie Deputation ver dient darum de» Tank des ganzen Landes, auch wenn ihre Arbeit — was sie sich selbst am wenigsten verhehlt — hier und da Stückwerk gebliebe» ist: der Arbeitsstvss war groß und vv» schwerwiegender Bedeutung, die zur Verfügung stehende Zeit aber ,ehr knapp. Unter diesen Umstände» hat man auch in weiser Selbstbeschränkung daraus verzichtet, völlig neue Vorschläge zur Wahlrechtsreform zu machen, und sich damit begnügt, das gegebene Material zu ver arbeiten. Wie ans dem Devutativnsbcricht ersichtlich, hat man sich mit vier Vorschlägen befaßt. Der erste fußte mit gering fügigen Abänderungen ans dem ursprünglichen Wahlrechts- gesctzcntwurs der Rcgiernng, behielt also die Wahlen durch Kommunalvcrbände bet: der zweite Vorschlag bezweckte die Einarbeitung der Enrntnalvorlage in den Rcgieriingscnt- wurs nnter Ausscheidung der Kvmmiinglwahlen: ein dritter und vierter Vorschlag knüpften in eigenartiger Weite an das 1868er Wahlgesetz bezw. an das gegebene Wahl recht an. Da bie erste Deputation der Ersten Kammer von vornherein — der außerordentlichen Situation Rech nung tragend — die engste J-ühlniigiiahmc mit den Ver trauensmännern der großen Parteien der Zweiten Kam mer hergestcllt hatte, gewann sie durch die Ausstellung von vier verschiedenartigen Vorschlägen die glückliche Möglich keit. einer Alternative ausznwcichen, durch welche die Zweite Kammer gezwungen gewesen wäre, entweder die von der Erste» Kammer gebotene Form der Wahlrechts reform anzunehmen oder abzulehne». Damit hätte man leicht wieder auf dem kritischen Punkte sestsiheu können: auch wollte die Erste Kammer, um einem positiven Resultat die Woge zu ebnen, den bloßen Anschein vermeiden, als ob sie etwa die Absicht hätte, der Zweiten Kammer unter dem Drucke der augenblicklichen Lage ihre Ansicht anfzuzwingen. Dieser ebenso taktvollen wie klugen Zurück haltung ist es nicht zuletzt zu danken, wenn wir jetzt dicht vor dem Ziele einer Wahlrechtsändornng stellen, die das Prädikat einer W a h k r e ch t s v e r be s s c r u n g gegen den bisherigen Zustand m i t F ug n n d R c ch t verdient, obwohl diese und jene Schwäche vorhanden ist, wie der Bericht der Deputation ruhig zugibt. Es heißt z. B. an einer Stelle, wo von der Verteilung der Zusatzstimmcn die Rede ist, aus drücklich: „Daß dabei nicht allen Wünschen, insbesondere denen der Handwerker und Kleingewerbetreibenden, die einzelne Mitglieder dringend befürworteten, in vollem Um fange Genüge geleistet werden konnte, ist ein bedauerliches Resultat, das in der Situation seinen Grund findet." Viel leicht bieten die nächsten Tage noch Gelegenheit, einige kleine Mängel zu beseitigen, nur wird ein neuerliches allzu sckiarses Hcrnmkritisicren und Hernmdoktern an den Vor- schl.igen, wie sic als Tefinitivum im vertraulichen Einver nehmen zwischen Erster und Zweiter Kammer sestgestcllt worden sind, zu vermeiden sein, denn andernfalls könnte leicht wieder die ganze Arbeit ans dem Spiele stehen, für die mit Rot und Mühe endlich eine Zweidrittelmehrheit in der Zweiten Kammer gesichert ist und der auch die Regie rung im Prinzip ihre Zustimmung nicht versagt. Weder die Parteien, noch das sächsische Volk brauche» sich die Genug tuung über das setzt Erreichte dadurch verkümmern lassen, daß einzelne Bestimmungen vielleicht nicht dem Ideal cntwrcchcn. WaS heißt überhaupt in politischen Dingen: Ideal? Was dem einen sin Uhl ist, ist oft dem anderen sin Nachtigall und nmgelelirt. Alles ans Erden ist Stück werk, auch eine Walilresorm: maßgebend für ihre Beurtei lung ist nur die Frage, ob gegenüber dem bisherigen Zu stande im allgemeine» ein Fortschritt erzielt worden ist. Und diese Frage ist, wen» inan den neuen, unseren Lesern bereits bekannten Entwurf des Wahlgesetzes vorurteils los prüft, unbedenklich zu bejahen. Die neue Faiiuug stellt sich, wie nicht anders zu er warten, als ein Kompromiß, sozusagen als kom'ervativ- liberalc Paarung dar. Alles, was zu heißem Streit Ver anlassung gegeben Halle, ist vernttnstigerweise sallen gelassen: die grundlegende Aenderung der Wahlkrciscinteilung hat man ebenso ack am.a gelegt, wie die Einsührung des Prv- portionalsystems in den großen Städten. Unter Aus schaltung der Wahlen durch Kommunal verbau de hat man dem ursprünglichen RegierungSentwnrs durch Ausbau des PluralitatSsiistems eine neue einheitliche Gestalt gegeben. Zm Gegensatz zu dein Eoentiialvorichlag der Regierung, in welchem die schrossc Scheidung der Ein- und Vicrstimmcu- Wählcr beiürwortct worden w-ar, nähert sich der neue Ent wurf wieder dem alten Kompromiß zwischen Konservativen und Liberalen, indem er eine mehr versöhnende Abstufung der Ltimmcnhäiiinng vvrjchlägt. Das ist mit Freuden zu be grüßen, denn gerade die allmählichen Uebergauge in der Zumcssniig von Pluralstimmc» an die einzelnen Wühler werden zur politischen Zusriedcnhcit des sächsischen Volles beitragen und es das neue Wahlrecht als einen bedeutsamen Fortschritt erkennen lassen. Wie in diesem Prinzip, so zeigt sich auch in der Feststellung der Kriterien, die künftighin für das Plnralwahlrecht maßgebend sein sollen, der Ge danke einer gesunden loiiservalio-Hiberalei! Paarung. Feder Wahlberechtigte hat eine Stimme: mit dem höheren Einkommen treten die Zusatzsiimincu in Kraft, was durch aus gerechtfertigt ist, da mit der höheren Leistung an den Staat auch die Rechte wachsen müssen. Trotzdem wird nie mand dem neuen Wahlgesetz in der Depiitationssassnng den Vorwurf eines allzu starken plutokratilchcn Beigeschmacks inacken können, denn dazu sind die nach Verständigung zwischen Konservative» und Liberalen nvrmicrlen Ein- lommensstuscn von mehr als UM», 2260 und 2800 Mark zu niedrig bemessen. Außerdem ist nichtallein die Steuerleistung durch Erteilung non Zusatzsttmnien bevorrechtet, sondern auch Alter söO Jahres, Bildung iBesitz -es Einjährig-Frei- wiNigeiizciignisseSj, staatliche oder private Beamtem-i,sei,- schalt, Grundbesitz in Stadt und Land, Wahlberechtigung zur Gcwcrbetammer und zum Landeskulturrat und endlich die sogenannten „freien Berufe" nehmen an der Privilegie rung durch Zusatzstimmcn teil. Ntan darf im allgemeinen sage», daß der neue Entwurf das Ziel eines gerechten Aus gleichs annähernd erreicht hat, wie es sich die Deputation mit folgenden Worten in ihrem Bericht gesteckt lzatte: „Wie schon wiederholt betont, ist einerseits die dem objektiven Wert der Kriterien für das Staatsleben entsprechende Ab stufung in der Stimmcnhäusnng und anderseits die Koordination gleichwertiger Kriterien, also die Vermeidung von Ungerechtigkeiten durch Ausschluß der ungleichen Be Handlung des gleichwertigen Moments erstrebt morden." Um die jetzt vorliegenden neuen Vorschläge auf ihre vor aussichtliche Wirksamkeit hin zu prüfe», hat man statistische Erhebungen angestellt, die in ihrem Ergebnis zu der er srenlichen Aussicht berechtigen, daß fortab eine angemesiene Beteiligung aller B e vö l k e r u ng S k lasse n in der Zweiten Kammer erreichbar sein wird. Auch sonst zeigt der neue Entwurf wesentliche Fort schritte durch Einsührung der Zntegralerneuerung der Kammer und die in bestem Sinne liberalen Bestimmungen bezüglich der 'Stimmberechtignng und des Wahlverfahreus. Tie ^sahl der Abgeordneten ist auf 01 Mitglieder erhöht, wovon 48 in städtischen und 48 in ländlichen Wahlkreisen gewählt werden sollen. Schon hieraus ergibt sich, daß die Parteistrnttur in der Zweiten Kammer sich aus GruiH des neuen Wahlgesetzes nicht allzu sehr verschieben wird, daß aber selbst für den Fall, daß wirklich größer« Verschieb»» gen nach links hin erfolgen sollten, eine Ueberslutung der Zweiten Kammer durch die Sozialdemokratie als ausge schlossen erscheinen muß. Damit aber erfüllt die Rcusassung des Wahlrechtes durch die Deputation der Ersten Kammer die drei durchschlagenden Bedingungen: erstens nimmt sie keinem das Wahlrecht, der cS schon jetzt besitzt: sic erhöht ganz wesentlich die angemessene, gerecht abgewogene Ver tretung aller am Staatsleben beteiligten Vevölkernngs- schichten und damit die allgemeine Zufriedenheit und beugt schließlich einer Terrorisierung der Zweiten Kammer durch staatsfeindliche Elemente vor. Äiag im einzelnen manches nickst voll geglückt und deshalb verbesserungsbedürftig sein, im Prinzip wird man sich mit dem neuen Mahlrechtsvor schlag einverstanden erklären und seine Annahme durch den Landtag und die Regierung befürworten können. Neueste Trahtmeldungcn vom 18. Januar. Deutscher Reichstag. Berlin. sPriv.-Tel.j Tie zweite Lesung des Etats beginnt mit der Beratung des Etats der Justizver waltung. Abg. Tr. Wagner tkons.s: Leit einer Reihe von Fahren zum ersten Male habe» wir heute eine Beratung des FusiizetatS ohne Resolutionen. Diese Zurück haltung ist erfreulich, denn je mehr Resolutionen, um io geringer ist ihre Stoßkraft. Der Hauptgrund ist wobt, daß setzt eine Anzahl bedeutender Rcfvrmc», die früher in zahlreichen Resolutionen zur Verhandlung standen, im Reichsinslizamt ans der Achse liegen. Den bekannt ge wordenen Entwurf der Strasprozeßresorm null ich jevt nicht erörtern, nur einen Punkt will ich erwähnen, der mit der Gcsetzessprachc sich besaßt. Es ist ein Verdienst des Ltnats-elretärs, daß unsere Gesetze nickst mehr die schwer verständliche Sprache habe» wie früher. Auch -er neue Entwurf der Ltrast'rvzcßresvrm stellt in sprachlicher Hin sicht einen bedeutenden Fortschritt dar. Trotzdem ist die Sprache noch nicht ganz auf der Höhe. Ich empfehle dein Reichsjustizamt, die November Nummer der „Zeitschrift des Allgemeinen Deutsche» Sprachvereins" zur Beachtung, che der endgültige Entwurf herauskommt. Auch aus die organische Neuregelung des Strafrechts will ich nicht cin- gehen. -Nach Zeitnngsmeldungen soll eine Novelle betresss einzelner besonders dringlicher Pnnlte zu erwarten sei». Ich erbitte hierüber Austlinsc. Fm Bereiche des Reichs- jnstizamtes haben sich in der letzten Vergangenheit die weittragendste» gesetzlichen Veränderungen vollzogen. Neben den zahlreichen Spe.zialgesetzen erinnere ich an das gewaltige Werk des denl'chen Bürgerlichen Rechts. Mit Ablaut des jetzigen Fahres vollendet sich ein Jahrzehnt seiner Geltung. Es hat sich bewährt als ein neues, kräs tiges Band nnserer nationalen Einheit. Ein Vorzug hat sich besonders hcrausgesteNt: Es ist erfüllt von sozialem Geiste. Wo man diesen Ambos unseres Rechts berührt, da springt der soziale Funke heraus. Zweimal ist cs in Einzelheiten geändert worden, durch das Vercinsgesetz und betreffend de» Hastnng des Tierhalters. Auch in Zukunft werden solche Aendernngen i» Einzelheiten nötig sein. Zwei Punkte seien hierbei erivähiit, öic beide mit Griiiidstiicksncrhältiiiß'cn znsamnienhängeu. Tie jetzigen Bestimmungen setzen die Mietzinsfvrdcrungen zu sehr dem Zngrifse der Handgläubiger zum Nachteile -er Hypothesen--