Volltext Seite (XML)
Tageblatt für Unterhaltung und Geschäftsverkehr. 89. Sonntag, den 28. December. 1856 Erscheint täglich Morgens 7 Uhr. Inserate die Spaltenzeile oder deren Raum zu 5 Pf. werden bis Abends 7 Uhr (Sonntags von 11—2 Uhr) angenommen. 1. Abonnementpreis s Vierteljahr 1 Thlr.. (monatlich 28 Zeilen unentgeldliche Inserate); 2. Abonnementpreis ä Vierteljahr Il> Ngr. bei unentgeldlicher Lieferung in's Haus — Für auswärts durch die Post s Vierteljahr 18 Ngr. — Einzelne Nummern 1 Ngr. Expedition: Johannes-Allee Nr. k, sowie auch Waisenhausstraße S pt. Dresden, den 28. December. — Die von Sr. Exc. Hrn. Staatsm. 0. v. Zschinsky neuerdings hier eingegangenen Nachrichten lauten erfreuli cher Weise fortwährend sehr befriedigend. Nach den letzten Mittheilungen wird Se. Exc. vor einigen Tagen. Vevey verlassen haben, um sich nach dem südlichen Frankreich zu begeben. — Der hies. Ministerresident in London, Graf Vitz thum v. Eckstädt, welcher sich in einer außerordentlichen Mission Ende Oct. d. I. nach Turin begeben hatte, hat dieselbe nun in der befriedigendsten Weise erledigt. Seine Anwesenheit in Turin stand mit den Verhandlung-^ in Verbindung, welche zwischen dem K. Sachs, und dem K Sardin. Hofe in Folge der Wiedervermählung I. K. H. der verw Herzogin von Genua eingeleitet worden sind. Wie man hier versichert, sind diese Verhandlungen jetzt zu Ende gediehen, und wird das Resultat derselben als ein- für den K S. Hof vollkommen befriedigendes bezeichnet; namentlich rühmt man das freundliche Entgegenkommen, welches von Seiten des K. Sardin. Hofes in dieser An gelegenheit bethätlgt worden ist — ein Beweis mehr, wie unbegründet die Gerüchte waren, welche, nach dem Be kanntwerden der Wiedervermählung der Herzogin von Ge nua, über den Zusammenhang dieses Vorganges in Um lauf gesetzt wurden. — Das im Bezirke des Gerichtsamts Dresden ge legene Kammergut Gorbitz nebst dem dazu gehörigen Vor werke Pennrich soll auf zwölf Jahre, von Johannis 1857 an bis dahin 1869, im Wege des Meistgebots auf's Neue verpachtet werden, und es ist der 29. Jan. 1857 zum Bietungstermine anberaumt worden. Diejenigen, welche das genannte Kammergut zu erpachten gesonnen sind, haben sich bei dem Finanz-Ministerium schriftlich anzu melden, über ihr Verhalten, ihre Kenntnisse und ihr Ver mögen durch Zeugnisse auszuweisen, zum Bietungstermine, wenn ihnen der Zutritt dazu verstattet worden, Vorm 10 Uhr in der Domainen-Expedition persönlich anzugeben und sodann weiterer Verhandlung vor dem Finanz-Ministe rium, welche nach 11 Uhr beginnen wird, zu gewärtigen. — Am 1. Weihnachtsfeiertage gegen Mittag bewegte sich ein langer Leichenzug von der Bnkengasse aus nach dem Neustädter Friedhofe. Man begrub den Stadtgens- d'arm Feurich, Inhaber der K. Oest. großen Tapserkeits- medaille. Daß derselbe sowohl ein treuer, von seinen mi- litairischen und jetzigen Vorgesetzten geachteter, als von sei- nen Kameraden geliebter Beamter gewesen sein muß, ging daraus hervor, daß ihm selbst ein Stabs- und noch an dere Offiziere, wie viele Unteroffiziere und mehrere seiner höhern dermaligen Vorgesetzten, auch eine Anzahl College« das Geleite gaben, ihm die militairische Ehre, Musik und Schießen über das Grab, und noch Anerkennung durch die an seiner Ruhestätte gesprochenen Worte zu Theil ward. — Der Verwaltungsausschuß des Vereins für He bung des sittlichen Gefühls der hier Dienenden wird auch in diesem Jahre Preisvertheilungen an vieljährige treue und bewährte Dienstboten vornehmen. Es bestehen diese in Ehrenzeugnissen, Geldprämien, Ehrengeschenken und öffent licher Belobung. Das Ehrenzeugniß, als die höchste Be lohnung, setzt eine wenigstens 15jähr. Dienstzeit und da runter 10 Jahre bei nicht mehr als 3 Herrschaften, auch bei keiner derselben unter 3 Jahren voraus. Es besteht aus einem angemessen verzierten, mit passenden Schrift- stellen versehenen lithogr. Bogen mit Namensaufführung der Betheiligten und den bescheinigten Dienstjahren, be glaubigt durch das Vereinssiegel und verfassungsmäßig« Unterschrift. Die Geldprämie, welche 12 Thlr. beträgt, setzt eine 10- bis 15jähr rühmliche Dienstzeit und darun ter, eine wenigstens 3jähr. ohne Unterbrechung bei eine, Herrschaft voraus. Das Ehrengeschenk, in einem Erbau ungs- oder sonst dem Dienstverhältniß angemessenen Buch und 2 Thlrn. in Geld bestehend, erfordert eine wenigsten« lOjähr rühmliche Dienstzeit Die öffentliche Belobun wird Solchen zu Theil, welche eine lOjähr. oder auch ein längere rühmliche Dienstzeit nachgewiesen haben. Es si'n> für dieses Jahr 36 Dienstboten angemeldet, davon nacl sorgfältiger Prüfung der Würdigkeit 32 Anmeldungen be rücksichtigt worden und sollen an 25, als 5 m. u. 20 w Dienende je 12 Thlr., mithin 300 Thlr., und an 3, ab