Volltext Seite (XML)
Wochenblatt für Amt Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Reichenbmnd, Siegmar, Neustadt, Nabenstein und Rottluff. As 34. Sonnabend, den 28. Augnst 1SV9. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgcgengenommen und pro Ispaltige Petitzelle mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigeu-Aurrahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 5 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Vereinsinscrate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingcgangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Gemcindeoorstand bringt hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß die nach 8 18 des Wahlgesetzes für die zweite Kammer der Ständeversammlung vom 5. Mai 1909 aufzustellende Wähler liste für die im Herbst dieses Zahres vorzunehmendc Neuwahl der Abgeordneten zur 2. Kammer der Ständeversammlung vom 3. bis einschllehlich 9. September 1909 während der Erpedittonsstun^m im hiesigen Gemeindeamte zu Jedermanns Einsicht ausliegt. Einwendungen gege oie Nichtigkeit und Vollständigkeit der Wählerliste sind bei Verlust des Ein- wcndungsrechts, spätestens eine Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich bei der Ortsbchörde anzubringen i'">. unter Vorlegung der erforderlichen Nachweise zu begründen. Reichenbrand, eu.r -6. August 1909. Dcr Gcmeindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Am 1. September a. c. ist der 3. Termin der Gemekndeanlagen und des Schulgeldes auf 1909 fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen 14 tägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bezw. Pfändungsverfahren ein- Reichenbrand, am 27. August 1909. Der Gcmeindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Die nach^8 18 des Wahlgesetzes für die zweite Kammer der Ständeversammlung vom 5. Mai 1909 aufgestellten Wählerlisten für die beiden Wahlbezirke der Gemeinde Ravenstein mit den beiden Guts bezirken Nieder- und Oberrabenstein für die im Herbste dieses Jahres vorzunehmenden Neuwahlen der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Standeversammlung liegen gemäß der Verordnung des König lichen Ministeriums des Innern vom 15. Mai 1909 vom 3. bis einschliehlich 9. September 1909 im hiesigen Rathaus während der üblichen Geschäftsstunden (Vormittag: 8—12, Nachmittag: 2—6 Uhr) öffentlich aus. - Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerlisten sind bei Verlust des Einwendungsrechts, spätestens 1 Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin spätestens 2 Wochen nach dem Beginn der Auslegung schriftlich oder mündlich bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstand anzubringen und unter Vorlegung der erforderlichen Nachweise zu begründen. Rabenstern, am 23. August 1909. Dcr Gcmeindcvorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Nachdem das Regulativ über die Aufbringung der Quartier- und Naturalleistungen für die bewaffnete Macht im Frieden in der Gemeinde Rabenstein vom 20. Juli 1909 die Genehmigung der Königlichen Amtshauptmannschaft Ehemnitz gefunden hat, wird dieses hiermit mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das Regulativ 14 Tage lang im hiesigen Rathause zu Jedermanns Einsicht auslicgt. Ravenstein, am 23. August 1909. Dcr Gcmciildcvorstiuid. Wilsdorf. Bekanntmachung. Am 1. September 1909 wird der 3. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß diese Anlagen zur Ver- meidung des Zwangsoollstreckungsverfahrens bis zum 16. September 1909 an die hiesige (Ämeindekasse abzuführen sind. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, den 27. August 1909. Bekanntmachung. der Gemeinde Nabenftein in der Zeit vom S^bls^n>rt°20. September IMS stattsindet. Der Gemeindevorstaud zu Rabenstein, den 26. August 1909. Bekanntmachung. Die nach 8 18 des Wahlgesetzes vom 5. Mai 1909 aufgestellte Wählerliste für den Wahlbezirk der Gemeinde Neustadt mit Rittergut Höckericht für die im Herbste dieses Jahres vorzunehmende Neu wahl der Abgeordneten zur zweiten Kammer der Ständevcrsammlung liegt vom 3. bis mit 9. September 1909 im hiesigen Gemeindeamt während dcr üblichen Dienststunden öffentlich aus. Einwendungen gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Wählerliste sind, bei Verlust des Einwendungsrechts, spätestens eine Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist, mithin spätestens zwei Wochen nach dem Beginne der Auslegung schriftlich oder mündlich bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstand anzubringen und unter Vorlegung der erforderlichen Nachweise zu begründen. Neustadt, am 25. August 1909. Der Gemcindcvorstand. Geihler. Bekanntmachung. Am I. September dieses Jahres ist der 3. Termin der diesjährigen Wassersteuer fällig. Derselbe ist spätestens innerhalb vierzehn Tagen an die hiesige Gemeindekassenverwaltung ab zuführen. Neustadt, am 27. August 1909.^ ^ 2 ' 5 g s Der Gemeindevorstand. Geihler. Auslegung der Wählerliste zur Landtagswahl. demnächst vorzunehmendc Neuwahl der Abgeordneten zur 2. Kammer der Ständeversammlung vom 3. bis einschliehlich 9 September 1909 im hiesigen Gemeindeamte — Kassenzimmer — während der üblichen Geschäftszeit öffentlich ausliegt. Rottluff, am 27. August 1909. Der Gcmeindcvorstand. Militärische Herbstübungen. Die hiesigen Grundstücksbesitzer werden hiermit auf die von der Kgl. Amtshauptmannschaft unterm 9. August er. in Nr. 369 des Ehemnitzer Tageblattes (vom 12. August er.) erlassene Bekannt machung. betr. die möglichste Einschränkung der Flurschäden und die Wegnahme aller Gerät schaften zur Vermeidung von Unfällen, sowie auf die im Ehemnitzer Tageblatte abgedruckte Bekannt machung den Zeitpunkt des Beginnens dcr Flurschäden-Abschätzung betr., besonders aufmerksam gemacht und zur strengen Befolgung angehalten. Rottluff, am 26. August 1909. Der Gemeindevorstand. Freiwillige Invalidenversicherung. Zur Kenntnis der Einwohnerschaft wird hiermit gebracht, dah vom Gemeinderate eine Anzahl von der Druckschrift, betr. die freiwillige Invalidenversicherung auf Grund des Reichsgesetzes vom 13. Juli 1899 und ihre bedeutenden Leistungen bei längerer Krankheit, dauernder Erwerbs unfähigkeit und im Alter, angcschafst worden ist. Die Schrift ist für alle Arbeitgeber und alle in versicherungspflichtiger Beschäftigung stehenden Personen, sowie besonders für jede Ehefrau und jedes Hauskind äußerst wichtig und können Exemplare unentgeltlich im Gemeindeamts — Kassenzimmer — während der Geschäfts- zeit in Empfang genommen werden. Rottluff, am 26. August 1909. Dcr Gemcindcvorstand. Wohnungs-Vermietung. Die hiesige Gemeindehaus-Wohnung, bestehend aus 3 Zimmern, 1 Küche, 1 Bodenkammer, 2 Stallungen sowie Garten, ist per 1. Oktober a. o. anderweit zu vermieten. Mietsbewerbungen sind schriftlich unter Angabe der Familien-Verhältnisse bei dem Unterzeichneten einzureichen. Rottluff, am 27. August 1909. Dcr Ortsarmcnverband. Bericht über die Sitzung des Gcmcinderates Neustadt vom 20. August 1909. Vorsitzender: Herr Gemeindevorstand Geißler. Nach vorausgegangener Sitzung des Ortsarmenverba>.^-s wird die Sitzung des Gemeinderates eröffnet. 1. Es wird Kenntnis genommen: a) von einem Dankschreiben des Turnvereins Neustadt für die ihm anläßlich seines 50 jährigen Bestehens übermittelten Geschenke, b) von der Bestellung eines Kranken- transportwagens. c) von der Ablehnung eines Baugesuchs durch die Baupolizeibehörde. 2. Die Wahlen des Hauptmanns Herrn Uhlig und dessen Stell- Vertreters Herrn Fischer bet der Feuerwehr werden bestätigt. 3. In der Kläranlagenangelegenheit hält es der Gemeinderat nach der veränderten Sachlage nicht für ratsam, das Projekt der Erbauung einer gemeinschaftlichen Kläranlage weiter zu verfolgen, sondern kommt dem Gedanken näher, mit der Stadt Chemnitz wegen Aufnahme der hiesigen Schleusenwässer in Verbindung zu treten. 4. Der Ausbau der Straße Q wird Herrn Steinsetzmetster Gustav Aurich in Chemnitz übertragen. 5. werden verschiedene Bauausschußbeschlüsse bezügl. des Rat- harisbaues zum Beschluß erhoben. 6. Ein Anlagcngestundungsgesuch findet Genehmigung. Gerlliches. Rottluff. Zufolge einstimmigen Beschlusses des Schulvorstandes wird Montag, den 6. September er. — nach Ljährigcr Pause —- Wendung der Straßenbüume hierzu ist die Genehmigung vom Ge- meindevorstand erteiltem!) bedarf es d^halb keines besonderen Nach- Bernhard von der Eiche. Roman von Baronin Gabriele von Schlippenbach. Fortsetzung. (Nachdruck verboten.) Nach und nach erwachte Herta zum Leben. Sie lag meist still da. Ein erwartungsvoller Blick suchte die Tür. Jedes Mal, wenn jemand eintrat, leuchtete es in den großen Augen auf und enttäuscht seufzte sie. „Ines," sagte Herta eines Tages, .weiß Friedrich, daß ich so krank war, habt ihr ihm Nachricht gegeben? „Ja, Schwesterchen/ versetzte Ines, soll er kommen?" „Ich möchte es wohl," flüsterte die schwache Stimme. „Und wenn er nun schon da wäre, wenn er mit uns um dein Leben gezittert, wenn er bei dir gewacht als du bewußtlos warst, wenn er dich noch imnier liebt und dich nicht vergessen kann?" „Wie wäre das möglich, Ines? Ich möchte ihn sehen und ihn um Verzeihung bitten; ich habe die harte Schule des Lebens durchgc,nacht." Und Herta erzählte der Schwester, wie cs ihr in München ergangen war. Sie bemäntelte nichts und fühlte sich er leichtert, als sie alles berichtet hatte. „Friedrich," sagte Ines, „Herta möchte dich sehen." Er trat leise in das Krankenzimmer und kniere an ihrem Bett nieder. Ines hatte die Tür geschloffen; die beiden Menschen, die das heiligste Band umschloß, mußten allein sein. Und dieses fast gelockerte Band wurde neu geknüpft. Was sie sich gesagt wie Herz zum Herzen gesprochen, das hat nur der Engel gehört, dcr die Fricoenspalme über die kämpfenden Menschcnherzen hält, den Gott als seinen lichten Boten sendet. Als Bernhard und Ines endlich zur Schwester eintraten, lag sie still in den Kiffen. Ein glücklicher Ausdruck haftete auf ihrem Antlitz. Randen hatte den Arm um sie gelegt, und seine Züge sprachen von tiefer, reiner Freude. „Wir wollen cs noch einmal mit einander versuchen," sagte Herta unter Tränen lächelnd. „Gott wird seinen Segen dazu geben," versetzte Bernhard von der Eiche ernst. Ines sollte doch nicht gmiz um ihre Reise kommen. Sowohl Randen als auch sein Weib bestanden darauf, daß das selbstlose, junge Mädchen den Bruder ans acht Tage in die bayerischen Alpen begleitete. Die Genesung Hertas machte schnelle Fortschritte und das Ehepaar war am liebsten allein. Wie herrlich erschien den Geschwistern das Zusammensein in der schönen Umgebung. Bernhard war wieder in den Bergen. Er dachte an seine erste Reise, an die, die er dort keimen lernte, die er später in Rößlingen wiedergeschen.