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Wochenblatt für Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein nnd Rottlnff. ^is 11. Sonnabend, den 20. März 1S08. , Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winrer in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltigc Petitzeile mit 1V Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Arrzeigerr-Aurrahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Schulvorstand bringt hiermit zur allgemeinen Kenntnis, daß von demselben unter Genehmigung der Königlichen Bezirksschulinspektion ein VI. Nachttag zur hiesigen Ortsschulordnung aufgestellt worden ist. Genannter Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Bekanntmachung in Kraft und kann während der Expedittonszeit im hiesigen Gemetndeamte etngesehen werden. Reichenbrand, am 16. März 1909. Der Schulvorstand. Vogel, Gemeindevorstand. — Vorsitzender. Bekanntmachung, die Osterprüflinge» in der Volksschule und Fortbildungsschule zu Reichenbrand und Siegmar bctr. 1. Die Prüfungen in der Volksschule sollen in folgender Weise stattfinden: n) in Siegmar Montag, den 29. März 1909 Dann. 8 — 8" oi. I Knabm. Geschichte, Formenlehre Herr Oberl. Meyer. 8"— 900 01. I Mädchen. Religion, Deklamation Herr Krauße. » 900—10 01. II Mädchen. Rechnen Herr Hunger. ., 10^0—11 01. II Knaben. Erdkunde Herr Härtig. .. 11 -11°o 01. III gern. Religion Herr Reich. „ UN—12 01. IV Mädchen Naturkunde Herr Seidel. Nachm. 2—220 01. IV Knaben Deutsch Herr Iokisch. Singen Herr Härtig. 2°°— 200 01. V Mädchen Religion Herr Iokisch. ., 2^0— Zw oi. v Knaben Rechnen Herr Reich. .. 3*0— 320 oi. VI Knaben Anschauungsunterricht Herr Krause. 320— 320 oi. VI Mädchen Rechnen Herr Oberl. Meyer. .. 320— 4*o o. vil Knaben Lesen und Deklamation Herr Härtig. 4*0— 420 oi. VII Mädchen Anschauungsunterricht ...... Herr Hunger. d) in Reichenbrand Dienstag, den 30. März 1909. Dorm. 8 — 8*2 01. I Mädchen Religion. Deklamation Herr Oberl. Bauch. ^ ' ' '8^—9^ 01. i Vnäven Rechnen. Deutsch '. . 7 . herr'Kanior Krauße „ 920—10 01. II Mädchen Erdkunde Herr Kaube. .. 10*2—10" Li. ii gem. Singen Herr Spielmann. 10"—11*2 01. m gem. Religion Herr Birke. .. 11*2—11" 01. III gem. Naturgeschichte Herr Trübenbach. „ 11"—12*2 oi. iv gem. Rechnen Herr Müller. Nachm. 2—220 01. iv gem. Religion Herr Trübenbach. „ 2^0— 2" oi. V gem. Deutsch Herr Spielmann. 2"— 3 Ol. V gem. Heimatkunde Herr Müller. 3— 320 oi. VI gem. Singen Herr Kantor Krauße. 320— 3" oi. VI gem. Rechnen Herr Oberl. Bauch. .. 3"— 4 01. VII gem. Lesen Herr Birke. 4— 420 01. vil gem. Anschauungsunterricht Herr Kaube. 2. Die Prüfung in der Fortbildungsschule soll in Siegmar Dienstag, den 30. Marz, »orm. 8—10 Uhr, in Reichenbrand Mittwoch, den 31. Marz, vorm. 8—10 Uhr stattfinden. Die Angehörigen der Zöglinge, vor allem die Eltern, die Gelegenheit erhalten sollen, sich von den Leistungen der Prüflinge und dem Stand der Schule zu überzeugen, sowie alle freunde des Schulwesens ^^"Reiche^^tz°u^woUen.^^ 1909. Rein, Pf. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand und Rabenstein, am 15. Mürz 1909. Der Gemeindevorstand. Der Gemeindevorstand. Vogel. Wilsdorf. Nach einer Mitteilung des Königlichen Landstallamtes zu Moritzburg soll die diesjährige Stuten- Musterung und Fohlenschau für das Zuchtgebiet Hartmannsdorf am 26. April vormittags 8 Uhr mit Prämiierung der 1- und 2jährigen Fohlen in Hartmannsdorf, für das Zuchtgebiet Iahnsdorf am 28. April nachmittags I*/, Uhr mit Prämiierung der 1- und 2jährigen Fohlen in Iahnsdorf, für das Zuchtgebiet Ebersdorf am 29. April vormittags 8 Uhr mit Prämiierung der 3- und 4jährigen selbstgezogenen Stuten sowie der unter Zuchtbedingungen erkauften Zuchtstuten in Ebersdorf ftattfinden. Der Herr Bürgermeister zu Zwönitz und die Herren Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden hiermit veranlaßt, die Pferdebesitzer hiervon in ortsüblicher Weise in Kenntnis zu setzen. Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß für alle nicht im Zuchtregister eingetragene Stuten ein um drei Mark erhöhtes Deckgeld zu zahlen ist und ebenso für eingetragene Zuchtstuten, sobald ihre nachzuweisenden Produkte im ersten oder zweiten Jahre bet den Fohlenschauen nicht vorgestellt werden. Diejenigen Züchter also, deren Stuten nicht im Zuchtregister ausgenommen sind, die sich aber fernerweit das bisherige niedrigere Deckgeld von 6 M. sichern wollen, müssen ihre Stuten bei der nächsten Stuten musterung zur Eintragung ins Zuchtr-gister vorstellen und ihre Produkte seinerzeit im ersten oder zweiten Jahre zur Fohlenschau bringen. Eine Anmeldung der Fohlen resp. Stuten zur Schau hat nur stattzufinden, wenn für die in Frage kommenden Tiere Prämiierungen angesagt sind und sie hierbei in Konkurrenz treten sollen. In diesem Falle muß die Anmeldung auf einem bei jeder Beschälstatton zu entnehmenden Formulare bis zum 1. April d. I. an das Landslallamt erfolgen. Königliche Amtshauptmannschaft Chemnitz, am 10. März 1909. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Reichenbrand und Rabenstein, am 16. März 1909. Der Gcmeindcvorstaud. Der Gemeindevorstand. Vogel. Wilsdorf. Die Abteilung fiir Landesaufnahme des sächsischen Generalstabes wird in diesem Jahre wieder und zwar von Anfang Marz an bis zum Herbst topographische Feldarbeiten vornehmen. Diese Feldarbeiten sind dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme des Königlichen General- pabes, sowie mehreren ihm unterstellten Offizieren. Topographen und Hilfstopographen übertragen worden. Der dem vorbezeichneten Vorstände hierüber ausgestellte offene Befehl wird nachstehend unter O zur gehörigen Nachachtung bekannt gegeben. Gleichzeitig wird die größte Schonung der ausgestellten Signalstangen sowohl den beteiligten Grundstücksbesitzern, als auch allen Unbeteiligten besonders zur Pflicht gemacht. Beschädigungen, sowie das Umwerfen oder Entfernen der Vermeffungssignale werden — soweit nicht härtere Strafen im Einzelfalle einzutteten haben — mit Geldstrafe bis zu 150 M. oder mit Haft bis zu 14 Tagen geahndet werden. Königliche Amtshauptmannschaft Chemnitz, den 24. Februar 1909. O Offener Befehl für den Vorstand der Abteilung für Landesaufnahme des Königlichen Generalstabes und die ihm untergebenen Offiziere, Topographen und Hilfstopographen an die Gemeinden, selbständigen Gutsbezirke, Grundbesitzer, Einwohner, Staats- und Gemeinde- beamten im Königreiche Sachsen, die militärisch-topographische Aufnahme, die Nachprüfungen und Höhenmessungen derselben betreffend. Die erforderlichen topographischen Feldarbeiten der Landesvermessung finden im Gebiete des König reichs Sachsen im Jahre 1909 von Anfang März an bis zum Herbst statt und sind dem Vorstand der Abteilung für Landesaufnahme des Generalstabes, sowie mehreren ihm unterstellten Offizieren, Topographen Zur Ausführung dieses gemeinnützigen und wissenschaftlichen Unternehmens bedarf es aber der Mit wirkung der Gemeinden, der selbständigen Gutsbezirke, der Grundbesitzer, der Einwohner, sowie der Staats und Gemeindebeamten in den^genannten Landesleilen und werden deshalb diese Behörden und Personen befinden, die das zu vermessende oder zu prüfende Gelände in sich fassen, werden hierdurch angewiesen, dieselben dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, sowie den ihm unterstellten Offizieren, Topo- graphen und Hilfstopographen auf Erfordern zur Einsich, und allenfalls nötigen Nachbildung mitzuteilen, auch den kommandierten Topographen die erforderlichen Aufzeichnungen zur Anfertigung genauer statistischer Bemerkungen so ausführlich als möglich zu geben. Grundstcuerdokumente und die dazu gehörigen Zeichnungen sowie Menselblätter und Menselblattduplikate sind lediglich in den Diensträumen der mit ihrer Aufbewahrung bettauten Geschäftsstellen zur Einsichtnahme vorzulegen. 4. Gegen Vorzeigung dieses offenen Befehls sind sowohl der Vorstand der Abteilung für Landes- aufnahme als auch die genamtten Offiziere. Topographen und Hilfstopographen überall, wo sie es oer- längcn^weröek, >ür sich und ihre Diener und Burschen.^die ränonsoerechtlgten-Offiziere auch noch fllt 'lyr?- Pferde, mit geeignetem Quartier und entsprechender Verpflegung zu versehen. Für diese Leistungen hat nach ortsüblichen Sätzen von der Gemeindebehörde festzustellen. Die Fourage für die Pferde der rattonsberechtigten Offiziere ist nach den Sätzen des Natural- lcistungsgrsetzes herzugeben und wird sofort nach ortsüblichen Preisen bezahlt. Ueberhaupt wird erwartet, daß dem Vorstande der Abteilung für Landesaufnahme, den Offizieren. Topographen und Hilfstopographen alle anderen Hilfeleistungen, deren sie zur Beförderung und Erleichterung ihres Auftrages bedürfen, werden gewährt werden und es wird besonders zu den Grundbesitzern, Ein- Erleichterung des nützlichen Zweckes dieser Unternehmung beittagen werden. Dresden, am 8. Februar 1909. Finanzministerium. Ministerium des Innern. Für den Minister: (l-> 8.) lgez.) von Rüger. (0. 8.) (gez.) Di. Schelcher. Meldungen im Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Schlitten. Der Gemeindevorstand zu Rabenstciu, am 19. März 1909. Bekanntmachung. Zufolge Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 11. Dezember 1908 haben alle ausländischen Arbeiter polnischen und ruthenischen Stammes, gleichviel ob dauernd oder vor übergehend hier wohnhaft, in deutscher Sprache abgefaßte Ausweispapiere zu führen, welche auf einen bestimmten Arbeitgeber zu lauten haben. Die Ausstellung wird durch die Polizeibehörde des Arbeitsortes Es werden deshalb alle hiesigen Arbeitgeber, die Arbeiter polnischen oder ruthenischen Stammes beschäftigen, hiermit aufgefordert, bis 1. April 1909 die Ausstellung der genannten Papiere im hiesigen Rathause — Zimmer 5 — zu beantragen, woselbst auch nähere Auskünfte bereitwilligst erteilt werden. sämtlicher Legitimations-Papiere desselben erforderlich. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, den 18. März 1909. Orl»skucr Eimmhmc zu melden. Dcr Geincindcvorstand. Geißler. Bekanntmachung. Die am 1. April 1909 fälligen Brandverstcherungs-Beiträge sind nach 1 Pfennig pro Einheit bis spätestens zum 8. April dieses Jahres bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Neustadt, am 27. März 1909. Der Gemeindevorstand. Geißler. Die Sparkasse zu Neustadt T»l.phon Nr. s». Am« Siegmar. unter Garantie der Gemeinde verzinst Einlagen mit S*/» o/g. Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkaffe expediert täglich vormittags von 8 —12 Uhr und nachmittags von 2 — 6 Uhr, Sonnabends ununterbrochen von 8—3 Uhr. Durck die Poll einaebende Eir'l -'-itM werden sofort expediert. Schornsteinreinignng. Die Reinigung der Schornsteine in hiesiger Gemeinde wird durch den Bezirksschornsteinscger in der Zeit vom 25. bis 30. März vr. erfolgen. Rottluff, am 18. März 1909. Dcr Grmcindcvorstand.