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Fernsprecher: Ami Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand. Nevoigtsttaße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Friseur Thtem in Rottluff entgegen, .genommen . nd pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Aozeigen-Aonahme in der Expedition bi« spätestens Freitag« nachmittag« » Uhr, bei den Annahmestelle« bis nachmittags 2 Uhr. Bereinslnserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Ahr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegebm werden. AL 3 Sonnabend, den 23 Januar ISIS WW-WW d« kmiiMsrW zu MW Ms dis M M. Rechnungs-Abschluß. Einnahme. ./il Ausgabe. Kaffenbestand vom Jahre 1913 18 752 08 Rückzahlungen auf Spareinlagen (1675 Postm) 387 574 29 Spareinlagen (1644 Posten) 396 026 88 Bezahlte Stückzinsen auf im Rechnungsjahre erloschene Konten 3 279 66 Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien 80 406 Zinsen für aufgenommene Lombarddarlehen 849 50 Zurückgezahlte Kapitalien 178 500 Ausgeliehene Kapitalien und angekaufte Wertpapiere 323 564 50 Erhobene Bankeinlagen 267 000 Bankeinlagen 257 000 Einnahmen beim Reservefonds (Zinsen) 615 02 Zurückgezahlte Lombarddarlehen Für verkaufte Einlage- und Zinsenquittungsbücher 51 40 Spesen bei Ankauf von Wertpapieren 285 21 Aufgenommene Lombarddarlehen 72 000 Verwaltungsaufwand (Insertionskosten rc.) 8 832 41 6 Sonstige Einnahmen 363 70 i Ausgaben beim Reservefonds^ 7 519 47 Durchlaufende Posten 6 049 30 Sonstige Ausgaben 1 544 240 Durchlaufende Posten Kaffenbestand Ende 1914 6 049 23 587 30 04 Summe: 1020331 88 ! Summe: 1020 331 88 Vermögens-Übersicht. Passiven. Guthaben der Einleger am »1. Dezember 1»1« und zwar: Bestand am 31. Dezember 1913 Spareinlagen 1914 Eingeschriebene Zinsm 1914 1855 713 94 1785750 ^ 73 ^ 396026 , 88 , 61510 . 62 „ abzüglich Rückzahlungen 1914 2243288 23 387574 . 29 „ w. o. Aufgenommene Lombarddarlehen Rücklagevermögen am 31. Dezember 1914 und zwar: Bestand am 31. Dezember 1913 Rücklage 1914 Reingewinn 1914 1855713 94 12082 93 7519 „ 47 . 7155 . 86 . 72 000 26 768 26 w. o. 26758 26 Summe: 1S54 472 ! 20 Spareinlagebücher wurden bis Ende des Rechnungsjahres 2795 ausgegeben, im Rechnungsjahre 202; erloschen sind 216; in Geltung befinden sich noch 1898 Bücher. Expeditionszeit: Montag bis Freitag: Vormittags 8—12 Ahr. Nachmittags 2—6 Ahr; Sonnabend ununterbrochen Dorm. 8 bis Nachm. 3 Uhr. Tägliche Verzinsung. Zinsfuß: 3>/2°/o. Giroverkehr! Heimsparbüchsen unentgeltlich! Durch die Post bewirkte Einlagen werden schnellstens und portofrei erledigt. Kostenloser Lbertragungsverkehr von anderen Kassm. T-l°p»°n°n,ch,ub- Am. Si.gmar Nr. 85. Die Sp-rk-ffcn-Verwaltung. Neustadt, am 18. Januar 1915. Helmrich, Sparkassen-Kassierer. Dringende Bitte! ch d d^*s^cht"^" zehrte Einwohnerschaft im Interesse der Landesverteidigung 3.. alle Spelsenreste zu verwerten, oder den vlehbesttzern zuzuführen; b. . nur Nrlegsbrot zu essen. Weizmbrot oder Weizengebäcke aber allenthalben zu melden; c. , mit allm Nahrungsmitteln die größte Sparsamkeit zu übm; ci.. keinerlei Brotgetreide, Mischfutter oder Mehl zum Verfüttern zu verwenden; e., alle noch vorhandmm Goldstücke ausnahmslos ans Gemeindeamt abzugeben: k., altes Metall — Kupfer. Staniol. Zinn, Messt,lg. Rotguß, Aluminium, Nickel, Blei. Zink u. s. w. — zu sammeln und abzultefern. — Zu e und k erfolgt auf Wunsch Abholung. Bitte streng zu beachten! Es ist eine ernste Zeit und von dem starken Willen des Einzelnen hängt der Erfolg des Gan^n ab! Die GemeindevorstSnde von Neichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, sowie die Vutsvorsteher von Nieder- und Oberrabenstein. Dringende Bitte! Die geehrte Einwohnerschaft von Siegmar wird im Interesse der Landesverteidigung dringend ersucht, altes Metall — Kupfer, Staniol, Zinn. Messing, Rotguß, Aluminium, Nickel, Blei, Zink usw. — und alle Wollsachen zu sammeln und abzuliesern. Auf Wunsch erfolgt nach vorheriger Sammlung Abholung. Siegmar, den 29. Januar 1915. Der Gemeindevorstand. Wafsergeld «nd Wafserzins. Der am 16. d. M. fällige 4. Termin Wassergeld und Wasserzins 1914 ist bis längstens den 3V. Januar 1V1K an die hiesige Ortssteuer^kinnahme abzuführen. Gegen Säumige wird nach Ablauf dieser Frist das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren etngeleitet werden. Siegmar, am 8. Januar 1915. Der Gemeindevorstand. Gefunden wmde -in E«Idb»tra>. «egmar, am 2V. Januar ISIS. D« Eemeinbeoorltand. Wehrbeittag bett. Es wird darauf hingewiesen, daß das 2. Drittel Wehrbeittag bis längstens den 15. Februar ISIS an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzusühren ist. Siegmar, 8. Januar 1915. Der Gemeindevorstand. Siegmar! Vormundschaft bett. Ist der Vormund eines sich hier in Pflege befindlichen Mündels z. Zt. im Felde, so ist von den Pflegern der Gememdewaisenrat zu benachrichtigen und zwar Montags von 5—7 im Direktorzimmer hiesiger Schule. Der Gemeindewaisenrat. Siegmar» 20. Januar 1915. Schuldirektor Spindler. Jugendpflege Siegmar. Donnerstag, 28. Januar abends 8 Ahr Lichtbildervortrag in der Schulturnhalle. 76 Bilder aus dem Krieg gegen Frankreich und Belgien werden gezeigt, desgl. die Verheerungen durch die Russen in Ostpreußen und Bilder von der Ostarmee. Hierzu werden unsere männlichen Jugendlichen zwischen Schul- und Wehrpflicht eingeladen. Andere Erwachsene haben keinen Zutritt! Bet Beginn werden die Türen geschlossen, daher pünktliches Erscheinen. Siegmar, 22. Januar 1915. Der Ortsausschuß für Jugendpflege. Dir. Spindler. 1. Vors. Wehrbeittag betreffend. Das 2. Drittel Wehrbeitrag ist bis längstens den 15. Februar 1915 Neustadt, am 20. Januar 1916. Der Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Die Grundstücksbesitzer bez. deren Stellvertreter werden hiermit auf strenge Einhaltung der Be- stimmungen des Regulativs, die Aufrechterhaltung der Ordnung, Reinlichkeit und des Verkehrs auf den Straßen betreffend, hingewiesen. Nach diesem Regulativ sind die Besitzer von Grundstücken beziehentlich deren Vertreter insbesondere verpflichtet: 1., bei jedem Schneefall auf den Strecken der Fußwege, deren Reinhaltung ihnen nach H 1 obliegt, so oft es das Bedürfnis erfordert, dm Schnee auszuwerfen; 2., bei Frost die an dm Dächern oder Dachrinnen von unmittelbar an Straßen und Fußwegen an-