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Wochenblatt für Reichen-rand. Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Emzetgen werden in der Expeditton (Reichenbrand, Nevoigtsttaße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabmstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen genommen und pro Ispalttge Petttzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Ilmfangs und bet öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen'Armahme in der Expeditton bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Verein-Inserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. As IV Sonnabend, den 29. April 1816 WiW-MW!>« SmMe-WO zu MW« Ms -ns M M. Rechnungs-Abschluß. Einnahme. Ausgabe. q- Kassenbestand aus vorjähriger Rechnung 2063 Spareinlagen > Zurückgezahlte Kapitalien Zurückcrhobene Bankeinlagen Aufgenommene Vorschüsse Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien und Wertpapieren Vereinnahmte Einlagebüchergebühren Sonstige Einnahmen 22 266 196 873 3 800 51 000 65 000 50481 32 64 866 42 81 45 25 95 1900 zurückgezahlte Spareinlagen Bar bezahlte Spareinlagezinsen Ausgeliehene Kapitalien und gekaufte Wertpapiere Bankeinlagen Verwaltungsaufwand und sonstige Ausgaben Kassenbestand 288 512 1236 32 944 46 728 68 090 16 809 06 98 15 88 81 Summe: 4S4S20 88 Summe: 454 320 88 Bermögens-Übersicht. Aktiva. Passiva. Ausgeliehene Kapitalien: s) gegen Hypothek b) gegen Faustpfand und Bürgschaft sowie Bankguthaben ... Wertpapiere zum Kurswert vom 31. Dezember 1915 (Nennwett: 154 900 Zinsenrestc 1 070 742 27 970 3 650 15 Guthaben der Einleger am 31. Dezember 1915 und zwar: Bestand am 1. Januar 1915 Spareinlagen pro 1915 Gutgeschttebene Zinsen pro 1915 . . . . > - . 8 Ä § 1129 405 127 339 2 842 75 90 16 81 40 Hiervon ab: Zurückgezahlte Spareinlagen pro 1915 1 417 917 06 288512 .. 06 , Zu erstattende Verläge Se. w. o. 1129 405 .6 — Hk Kassenbestand Ende 1916 16 8^ 1 703 Aufgenommene Vorschüsse Reservefonds am 31. Dezember 1915 und zwar: Bestand am 31. De^mber 1914 48 112 52 7 688 . 24 .. es so« 55 600 76 L,n,u-°s-ud° Sp°rm°-d°n ^ 55800 .// 76 ^ 1 703 40 Summe: 1251 909 16 Summe: 1251 909 16 Die Zahl der bis zum Schlüsse des Jahres 1915 ausgestelltm Einlagebücher beziffert sich auf 4537; im Jahre 1915 sind neu hinzugekommen 185 und erloschen 129; am 31. Dezember 1915 waren noch gangbar 2909 Einlagebücher; Spareinlagen werden mit 3'/2°/o verzinst und an einem Geschäftstage in jeder Höhe bis zum Höchstbettage von 5000 bez. 10000 ./? angenommen. Strengste Geheimhaltung. Geschäftszeit: Jeden Wochentag vorm. 8—12 Uhr und nachm, von 2—5 Uhr, mit Ausnahme Sonnabends von 8—3 Uhr durchgehend. Die Sparkasse expediert auch schriftlich und werden durch die Post bewirkte Einlagen schnellstens und portofrei erledigt. Rabenstein, am 11. April 1916. Die Sparkasscn-Verwaltung. Franke, f. d. Sparkassen-Kass. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorstande zu Relchenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 27. April 1916. Höchstpreise sür Kartoffeln im Kleinhandel. 8 l. Für den Bezirk der Amtshauptmannschaft Chemnitz mit Ausschluß der Stadt Limbach, wo die Meise vom Stadttat festgesetzt werden, werden die Höchstpreise für Kartoffeln im Kleinhandel anderweit auf 6 Mark für den Zentner festgesetzt. In diesem Preise sind sämtliche Unkosten enthalten. 8 2. Als Kleinhandel gilt der Verkauf bis zu 10 Zentner. 8 3. Wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 10000 Mark bestraft. 8 4. Diese Bekanntmachung tritt sofort in Kraft. Die vom Kommunalverbande der Amtshauptmann- schüft Chemnitz unterm 9. März 1916 erlassene Bekanntmachung — Chemnitzer Tageblatt vom 10. März 1916 Nr. 69 — verliert zu gleicher Zeit ihre Geltung. Chemnitz, am 22. April 1916. Nr. 1295 K. x. n. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschaft Chemnitz. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Gemelndevorstände zu Relchenbrand, Vlegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 27. April 1916. Schlachtungen im Bezirk der Amtshauptmannschast Chemnitz. 8 1- Alle Schlachtungen von Rindern, Kälbern, Schafen und Schweinen sind nur mit Genehmigung der Amtshauptmannschast, in Limbach des Stadtrates zu Limbach, zulässig.'. 8 2. Die Lebendbeschau von dem in § 1 erwähnten Vieh darf erst dann vorgenommen werden, wenn die Genehmigung zur Schlachtung seitens der Amtshauptmannschast oder des Stadtrates zu Limbach vorliegt. §3. Rotschlachtungen sind innerhalb 24 Stunden nach der Schlachtung der zur Genehmigung zu- ständigen Behörde (8 1) anzuzeigen. In der Anzeige ist anzugeben, ob das Fleisch ausschließlich im Haushalte des Schlachtenden verbraucht werden soll. Der Fleischbeschauer hat auf der Anzeige nach seiner Schätzung das Gewicht der zum menschlichen Genuß geeigneten Teile zu vermerken. 8 4. Wer den Vorschriften dieser Bekanntmachung zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1600 Mark bestraft. 8 6. Diese Bestimmungen treten sofort in Kraft. Chemnitz, den 20. April 1916. Der Bezirr-v-rband der «mtshauptmanuschaft Chemnitz. Nahrungsmittelverkauf in Reichenbrand. Solange der Vorrat reicht, findet der Einzelverkauf von Nahrungsmitteln im hiesigen Freibank- lokal gegen Vorlegung der Brotmarkenhefte wie folgt statt: Montag, den 1. Mai 1916 Brotmarkenheft Nr. 1 — 300 nachm, von 2 — 3 Ahr. - - 301- 600 - - 3 — 4 Ahr, - 601- 900 - - 4 — 5 Ahr, - . 901 — 1200 - - 5 — 6 Ahr. Risotto lKonservenreis) 1 Büchse 75 Pf Ochfena (Pflanzcnfleischextrakt) 1 - 150 Pf Bohnen V2 stk 50 Pj Bohnenmehl Vs I<L 80 Pf Erbsmehl V2 kg 60 Pf Speck, geräuchert Vs kg 240 Pf Dienstag, den 2. Mai 1916 findet Heringsverkauf 2 Stück 22 Pf. bez. 20 Pf. im Steigerhausraume (hinterm Rathaus) wie folgt statt: Brotmarkenheft Nr. 1 — 600 nachm, von 2 — 3 Ahr . - 601 — 1200 - - 3 - 4 Ahr. Abgabe unbeschränkt. Die Einwohnerschaft wird ersucht, vorstehende Zeiten genau einzuhalten. Die Abgabe von Nahrungsmitteln erfolgt nur für eine Haushaltung und ist daher der Einkauf für eine andere Haushaltung nicht zulässig. Der geringen Vorräte halber kann von Gemüse nur 1 Pfund und vor: Speck nur Vs Pfund abgegeben werden. An Buttererzeuger wird Speck nicht abgegeben. Wegen Mangels an Kleingeld wird erneut darauf hingewiesen, datz abgezahltes Geld mitzu- bringen ist, anderenfalls die Käufer zurückgewiesen werden. Reichenbrand, am 26. April 1916. Der Gemeindevorstand. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine wird in hiesiger Gemeinde irr der Zeit vom 1. bis 8. Mai d. I. erfolgen. Reichenbrand, am 27. April 1916. Der Gemeindevorstand. Schule zu Reichenbrand. Die Aufnahme der angemeldeten Schulanfänger erfolgt Montag, den 1. Mai, nachm. 2 Ahr im Schulsaale. Es darf wohl erwartet werden, daß Beschenkungen der Kleinen in und vor dem Schulhause unterbleiben. Reichenbrand, am 28. April 1916. Siegel, Schuldirektor. Revision der Feuerlöfchgeräte. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht, daß die Revision der FruerlSIchgeräie in der Zeit vom l. bi» lk. Mai slattsindet. D« Smielndevorltand M Rabenstein, am 27, April 1910,