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Fernsprecher: Ami Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbmud, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. ^ Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand. Nevoigtstraße 11). sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Ravenstein und Friseur Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amsangs und bet öfterm Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigerr-Aunahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags 2 Uhr. Verelnslnserate .nüssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr cingegangm sein und könnm nicht durch Telephon aufgegeben werden. Sonnabend, den 20. Februar 1915 WD-MW !N MMe-WIch zii MW« Ms im M M. Rechnungs-Abschluss. Einnahme. Ausgabe. 2666 Spareinlagen . ? . ^ ^ Zurückgezahlte Kapitalien Zurückerhobene Bankeinlagen Zinsen von ausgeliehenen Kapitalien und Wertpapieren Vereinnahmte Einlagebüchergebühren Sonstige Einnahmen 19 333 329 529 600 83 804 49 503 49 80 49 77 75 35 25 21 1741 zurückgezahlte Spareinlagen Bar bezahlte Spareinlagezinsen Ausgeliehene Kapitalien und gekaufte Wertpapiere Bankeinlagen Verwaltungsaufwand und sonstige Spesen Kaffenbestand 328 055 1 708 22 360 105 391 3129 22 266 28 83 20 09 42 Sa. 482 g00 82 ! Sa. 482 900 82 Vermögens-Übersicht. Aktiva. Passiva. ./r a) gegen Hypothek b) gegen Faustpfand und Bürgschaft sowie Bankguthaben c) an Gemeinden Wertpapiere zum Kurswert 31. Dezember 1914 (Nennwert: 152900 .6) 1 039 742 32 242 7 450 - ! Guthaben der Einleger am 31. Dezember 1914 . und zwar: Bestand am 1. Fanum: 1914 1141984 83 329529 . 77 „ 38146 . 30 .. 1181 605 62 125 395 1726 02 Hiervon ab: Zurückgezahlte Spareinlagen pro 1914 - 1509660 ./t 90 S 328055 „ 28 .. Zu erstattende Verläge Sa. w. o. 1181605 62 Inventar : . Kaffenbestand Ende 1914 Bestand der Sparmarkenkaffe 895 22 266 1643 96 42 40 Reservefonds am 31. Dezember 1914 und zwar: Bestand am 31. Dezember 1913 Reingewinn vom Rechnungsjahre . . (bei einer Kursabschreibung der Wertpapiere i. F. 1914 von 152 — ^) 40284 ^ 97 ^ 7827 „ 55 „ 48112 52 Sa. w. o. 48112 52 1643 40 Sa. 1 LSI SSI 54 ! Sa. 1 231 361 54 Die Zahl der bis zum Schlüsse des Jahres 1914 ausgestellten Einlagebücher beziffert sich aus 4352; im Fahre 1914 sind neu hinzugekommen 285 und erloschen 197; am 31. Dezember 1914 waren noch gangbar 2847 Einlagebücher. Spareinlagen werden mit 3'/s °/o halbmonatlich, solche, die bis mit 3. eines Monats bewirkt sind, jedoch noch für dm Monat voll verzinst. Spareinlagm werden an einem Geschäftstage in jeder Höhe^bis zum Höchstbttrage von 5000 bez. 10000 angenommen. Strengste Geheimhaltung. ^ Rab-nst-in, am i^Fedruar ISIS," ^ ° Die Sparkassen-Verwaltung. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Franke, f. d. Spark.-Kass. Nacheichung. die gesetzlich vorgeschricbene Nacheichung der Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im hiesigen Orte am 8. März 1915, vormittags von 8—12 Uhr und nachmittags von 2—6 Uhr im Lokale, am 9. Marz 1915, vorm, von 8—1 Uhr mittags und nachm, von 3—5 Uhr am Gebrauchsorte stattfinden. Als Lokal ist der Garderoberaum im hiesigen Rathause bestimmt worden. Die Gewerbetreibenden des hiesigen Ortes, welche Maße, Gewichte. Wagen und Meßwerkzeuge im öffentlichen Verkehr benutzen, werden auf Grund § 11 der Verordnung vom 31. Juli 1912 hierdurch aufgefordert, dieselben innerhalb der angegebenen Zeit dem Eichungsbeamten zur Prüfung vorzulegen. Zur Nacheichung der Meßgeräte,^ die am Gebrauchsort in nicht, oder nur schwer lösbarer Weise Nachetchungsgeschäfts vorgefunden, so kann auf Grund § 369 Ziffer 2 des Reichsstrafgesetzbmhe/ eine Bestrafung bis zu 150 Mark oder mit Haft bis zu 4 Wochen herbeigeführt werden. Für jedes der Nacheichung unterzogene Stück ist die im Gebührentarif der vorgenannten Ver- ordnung festgesetzte Gebühr zu entrichten. Neichenbrand, am 16. Februar 1915. Der Gemeindevorstand. Meldung im Fundamt Reichenbrand, verloren: 1 Geldtäschchen mit Inhalt. Sleichenbrand, am 19 Februar 1915. Der Gemeindevorstand. Die Nacheichung der Maße, Gewichte, Wagen und Meßwerkzeuge im Jahre 1915 betreffend. Nach der Bekanntmachung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Chemnitz vom 31. Dezember 1914 findet in diesem Fahre und zwar Donnerstag, den 4. MSrz 1915 vormittags von 10—12, nachmittags 2—6 Ahr und Freitag, den 5. MSrz 1915 vormittags von 8 bis I Uhr mittags im hiesigen Orte eine Nachetchung aller im öffentlichen Verkehre Verwendung findenden Maße, Gewichte. Wagen und Meßwerkzeuge statt. Als Lokal für die Nachetchung ist das Restaurant „Schweizerhaus" hier bestimmt worden. Ls wird dies mit der Aufforderung bekannt gegeben, daß sämtliche im hiesigen Orte wohnhaften Personen, die von ihnen im öffentlichen Verkehre zu verwendenden Maße, Gewichte, Wagen und Meßgeräte innerhalb der vorstehend genannten Tage im Nacheichungslokale dem Eichungsbeamten in reinlichem Zustande zur Prüfung vorzulegen haben. Zur Nacheichung derjenigen Wagen und Maße, welche an ihrem Gebrauchsorte befestigt sind, wird sich der Eichungsbeamte an Ort und Stelle begeben. Die Besitzer solcher Etchgegenstände haben dieselben aber vorher dem Etchungsbeamten anzumelden und finden während der festgesetzten Zeit ebenfalls vollständige Erledigung. Werden der Nachetchung unterworfene Etchgegenstände, welche das Nacheichungszeichen nicht tragen, nach Beendigung des Nacheichungsgeschäftes vorgefunden, ohne daß der Nachweis der später ausgeführten Nacheichung erbracht ist, so haben die Besitzer ihre Bestrafung nach 8 369. 2 des Strafgesetzbuches zu gewärtigen. Auf die Beachtung der Bestimmungen in den 8§ 9 flg. der Ausführungsverordnung zur Maß- und Gewichtsordnung vom 10. Dezember 1914 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 498 flg.) besonders auf die Bestimmung in § 17. wonach die Gebühren für die Nacheichung sofort bei der Nacheichung zu ent richteil sind, wird ausdrücklich hingewiesen. Meßgeräte, denen bei der Nacheichung der Stempel und das Fahreszeichen entzogen worden sind, dürfen im öffentlichen Verkehr nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlungen sind mit den in 8 22 der Maß- und Gewichtsordnung angegebenen Strafen bedroht. Siegmar, am 16. Februar 1915. Der Gemeindevorstand. Ausgabe von Brot- unb MelilkontrollMrken in Rabenstem. Zur Regelung der Brot- und Mehlverteilung sind alle Haushaltungen und die dazu gehörigen Personen in den letzten Tagen ausgenommen worden. Alle Hausbesitzer sind nicht nur verpflichtet, die Listen ordnungsgemäß auszufüllen, sondern auch vorkommende Veränderungen fortlaufend und ungrsaumt anzuzeigen. Zuwiderhandlungen werden nach der Bundesratsverordnung vom 25. Fanuar 1915 mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 1500 Mark bestraft. Zur Erleichterung der Meldungen und der Ausgabe der Marken, die in nächster Zeit in Aus sicht steht, aber noch besonders bekannt gegeben wird, ist der Ort in folgende Bezirke eingetetlt: Bezirk 1: Antonstraße, Ahnertstraße, Reichenbrander Straße, Pfleger: Herr Fabrikant Oskar Berger, Antonstraße 9; Bezirk 2: Limbacher Straße Nr. 1—16, Karlstraße. Parkstrabe, Pelzmühlenstraße, Solbrigstraße, Pfleger: Herr Frohwald Krause (Restaurant Waldschlößchen); Bezirk 3: Limbacher Straße Nr. 20—77, Pfleger: Herr Gastwirt Emil Müller (Gasthaus goldner Löwe); Bezirk 4: Hardtstraße. Poststraße, Adolfstraße, Pfleger: Herr Privatmann Hugo Schilling (Ausgabestelle in Köhlers Restaurant); Bezirk 5: Grünaer Straße, Forststraße Nr. 1—28, Kurze Straße, Burgstraße, Pfleger: Herr Fabrikant Willy Sonntag; Bezirk 6: Forststraße 29—39, Pfleger: Herr Gastwirt Friedrich Wolf (Carolabad); Bezirk 7: Ritterstraße. Röhrsdorfer Straße. Bachgasse. Nordstraße, Pfleger: Herr Gastwirt Edmund Kühn; Bezirk 8: Chemnitzer Straße, Weg nach dem Kalkwerk, Pfleger: Herr Fabrikant Mar Hermann Hofmann, Chemnitzer Straße 21; Bezirk 9: Gartenstraße, Oststraße, ^ ^ ^ ^ ^ Bezirk 10: Kirchstraße. Pfleger: Herr Privatmann Julius Karte, Kirchstraße 5a; Bezirk 11: Talstraße, 1 Pfleger: Herr Privatmann und Gutsbesitzer Adolf Bonitz (Ausgabestelle in Köhlers Restaurant). Alle Haushaltungsvorstände haben künftig in diesen Angelegenheiten. Meldungen, Empfang, nähme von Marken usw-, lediglich sich an den genannten Pfleger ihres Bezirkes zu wenden. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein. am 18. Februar 1915. Meldungen im Fundamt Ravenstein. verloren: 1 Zwanzigmarkschein. 1 Geldtasche mit Inhalt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 16. Februar 1915.