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Fernsprecher: Amt siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar. Nenstadt, Rabenstein and Rottluff. Anzeigen werden in der Expedition «Aeichenbrand, Nevoigtstraße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Rabenstein 'und Albin Thiem in Rottluff entaegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 15 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigen-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags » Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags L Uhr. verelnslnserat« müssen bis Freitags nachmittags 8 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. ÄS Sonnabend, den 24. Juli ISIS Nachstehende Bekanntmachungen der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 20. Juli 1915. Die Gemeindevorstande. Bereitung von Weizenbrot und Roggenbrot im Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz. I. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat bis zum 15. August 1915 genehmigt, daß bei der Be reitung von Weizenbrot reines Weizenmehl — ohne Mischung mit Roggenmehl — und Kartoffel verwendet werde. 100 Gewtchtsteile haben 90 Gewichtsteile Weizenmehl und 10 Gewichtsteile Aartoffelflocken oder andere zugelassene Zusatzmittel zu enthalten. An Stelle des Zusatzes können 30 Gewichtsteile gequetschte oder geriebene Kartoffel verwendet werden. Punkt 1 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes über die Bereitung von Backware vom 9. April 1915 (Chemnitzer Tageblatt Nr. 99) hat demnach in vollem Umfange weitere Gültigkeit. II. Vom 19. Juli 1915 ab werden die Bestimmungen in Punkt 2 der Bekanntmachung des Kommunalverbandes über die Bereitung von Backware vom 9. April 1915 (Chemnitzer Tageblatt Nr. 99) unter Aufhebung der Bekanntmachung des Kommunalverbandes über die Bereitung von Roggenbrot vom 16. Mai 1915 (Chemnitzer Tageblatt Nr. 136) durch folgende ersetzt: „Bei der Bereitung von Roggenbrot ist Roggen- und Weizenmehl, sowie außerdem Kartoffel nach folgender Vorschrift zu verwenden: Zu Roggenmehl ist der Roggen mindestens bis zu 82 v. H. und zu Weizenmehl der Weizen mindestens bis zu 80 v. H. durchzumahlen. 100 Gewichtstcilc Roggenbrot haben 70 Gewichtsteile Roggenmehl, RO Gewichtsteile Weizenmehl und 20 Gewichtsteile Kartosfelflocken oder Kartoffelwalzmehl oder Kartoffelstärkemehl — oder nur 10 Gewichtste«>e von diesen, dafür aber außerdem 30 Gewichtsteile gequetfcktt oder geriebene Kartoffeln — zu enthalten. Dieser Art bereitetes Roggenbrot muh mit „L" bezeichnet werden. Zur Bereitung von I kx Roggenbrot dürfen höchstens 010 K Mehl verwendet werden. Es darf Roggenbrot nur im Gewichte von 1 Kx und 2 Kx — im Falle des Bedürfnisses mit Ge- nehmigung der Gemeindebehörde im Gewichte von I V2 Ks; — (24 Stunden nach der Entnahme aus dem Backofen) bereitet werden." Wegen weiterer zulässiger Zusatzstoffe siehe Punkt 3 der oben erwähnten Bekanntmachung. Chemnitz, den 17. Juli 1915. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschast Chemnitz. Mehlabgabe im Bezirke der Amtshauptmannschast Chemnitz. Die Königliche Krcishauptmannschaft hat bis zum 15. August 1915 die Abgabe ungemischten Weizenmehls durch die Mühlen genehmigt. Die Bekanntmachung des Kommunalverbandcs über Mehlabgabe vom 9. April 1915 (Chemnitzer Tageblatt Nr. 99) hat demnach weitere Gültigkeit. Chemnitz, den 17. Juli 1915. Der Kommunalverbanü der Amtshauptmannschast Chemnitz. Die Bekanntmachung des Kommunalverbandes über das Hefe-Verbot vom 22. März 1015 «Chemnitzer Tageblatt Nr. 82) wird hiermit aufgehoben. Chemnitz, den 17. Juli 1915. Der Kommunalverband der Amtshauptmannschast Chemnitz. Beiträge für den Landesknltnrrat. Mit dem diesjährigen 2. Termine Grundsteuer, und zwar am 1. August d. I. wird zur Deckung des Bedarfes des Landeskuiturrates ein Zuschlag von 1 Pfennig auf jede beittagspflichtige Grund- steuereinheit erhoben. Zur Entrichtung der Beitrage sind alle diejenigen land- und forstwirtschaftlichen Unternehmer verpflichtet, die in ihrem Betriebe Flächen bewirtschaften, auf denen nach Abzug der die Gebäude samt Hosraum und etwaigen forstfiskalischen Grundstücke treffenden Einheiten mindestens 120 Steuer einheiten haften. Die Zuschläge sind spätestens am 14. August d. I. an die Ortssteuereinnahmen abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt das geordnete Beitreibungsverfahren. Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 22. Juli 1915. Die Gemeindevorstande. Herings-Verkauf. D-nner.t-,, dri, 2g. Juli ISIS, nachm. 0—8 Uhr in hiesiger Schnlturnhaile Verkauf von Heringen, 2 Stück — 15 Df. Siegmar, 23. Juli Igis. Der <s«m«in»eoorftanh. Siegmar. 200 Stück leere Makkaronl-Klsten abzugeben. Gebote wolle man in hiesiger Gemeindekasse abgeben. Siegmar, 23. Juli 1915. Der Gemeindevorstand. Waffergeld «nd Wafferzins. Der am 15. d. M. fällig gewesene 2. Termin Wassergeld und Wasserzins ist bis spätestens den 30. Juli dieses Jahres an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzusühren. Siegmar, 23. Juli 1915. Der Gemeindevorstand. Katholische Kirchenanlagen betr. Der am 15. d. M. fällig gewesene 1. Termin katholische Klrchenanlaaen ist bis spätestens den 26. Juli d. I. an die hiesige Ortssteuer-Einnahme abzusühren. Siegmar, 23. Juli 1915. Der Gemeindevorstand. Volksbibliothek Siegmar. Wahrend der Ferien fallt die Bücherausgabe aus. Die Verwaltung der Bibliothek. . H. Krause. Oberl. Bekanntmachung. Die Umzäunung des hiesigen Wasserwerkshochbehalters auf Flur Siegmar (Nähe der Jagdschanke) ist wiederholt in böswilliger Absicht dadurch beschädigt worden, daß Stängel gewalt tätig abgebrochen und sogar abgerissen und mit fortgenommen worden sind. Der Gemeinderat hat für die Ermittelung der Täter eine Belohnung von 10 Mark ausgesetzt. Am sachdienliche Mitteilung wird gebeten. Neustadt, am 15. Juli 1915. Der Gemeindevorstand. Oeffentlicher Vortrag. ^ Dienstag^den 27. Juli d. I.,^abends 8 Uhr findet im hiesigen Gasthaus „Goldner Löwe" Bereitung von Gemüse- und Gbstdauerwaren in Nriegszeiten" statt, wozu die Einwohnerschaft und namentlich die Frauen und Töchter, sowie sämtliche Frauenvereine hiermit eingeladen werden. Am recht zahlreiche Beteiligung wird gebeten. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 8. Juli 1915. Abgabe von markenfreiem Brot. Die Abgabe soll möglichst an die mehrlirotbedürftigen Einwohner und zwar Freitag bis Sonntag jede Woche erfolgen. Der Preis für das 4-Pfund-Brot ist zunächst auf 1,10 Mk. festgesetzt worden. Am den Bedarf und die Abgabe zu regeln, werden jede Mittwoch vorm. I I—12 Uhr Marken im Rathaus, Zimmer 5, ausgegeben und dort das Weitere bestimmt. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 22. Juli 1915. Bekanntmachung. Am 1. August d. I. ist der H. Termin der diesjährigen Grundsteuer fällig. Derselbe ist spätestens bis zum 10. August d. I. bei Vermeidung des Mahn- bez. Zwangsvollstreckungsverfahrens an die hiesige Ortssteuer-Einnahme zu bezahlen. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 22. Juli 1915. Katholische Kirchenanlagen. Am 15. d. M. war der 1. Termin der katholischen Kirchenanlagen fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 31. Juli dieses Jahres an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. das Mahn bezw. Zwangsoollstteckungsverfahren ^ingeleitet werden wird. Der Gemeindevorstand zu Rabenstern, am 22. Juli 1915. Gemüse- rc. Verkauf in Rottluff. Mittwoch, den 28. Juli 1915, nachmittags von 2 bis 4 Uhr erfolgt Cknzelverkauf von Vollreis I V2 kg 40 Pfg., Graupen 1/2 kx 30 Pfg., Kakaopulver 1/2 Kx 2 Mk. 20 Pfg., Kaffee — gebrannt — V2 1 Mk. 75 Pfg. an die minderbemittelten örtseinwohner in der hiesigen Schule Zimmer Nr. 1. Für den Verkauf müssen von 11 —V2I Ahr Marken im Meldeamtszimmer des Gemeindeamtes entgegenaenommen werden. Diese Marken sowie die erforderlichen Gefatze und abgezahltes Geld sind mitzubringen. Rottluff, am 22. Juli 1915. Der Gemeindevorstand. Sitzung des Gememderats zu Reichenbrand vom 16. Juli 1915. Öffentliche Sitzung. 1. wird Kenntnis genommen: 2) von der Bestätigung der Wieder wahl des Herrn 1. Gemeinde-Altesten Enge durch den Herrn Amts hauptmann ; b) von der Genehmigung der Verlegung eines über die Staatseisenbahn führenden Weges; c) von der vom Herrn Gemeinde- Ältesten zum Dorttag kommenden amtshauptmannschast ltchen Be stätigung der. Wahl des Herrn Vorsitzenden auf Lebenszeit; 6) von dem Protokoll über die vom Sparkassen-Ausschuß vorgenommene Sparkassen-Revision am 26. vorigen Monats. 2. erfolgt Beschlußfassung über Abänderung der neuen Gemeinde- steuerordnung in Bezug auf Erhebung von Besitzwechselabgaben bei öffentlichen Rechtsobfieten. 3. wird Beschluß gefaßt über Beteiligung bei der Anschaffung ausländischen Roggen- und Weizenmehles. 4. wird die neue Wertzuwachssteuer - Ordnung in 1. Lesung angenommen. L. Nichtöffentliche Sitzung. 5. erklärt sich der Gemeinderat mit der vom Armenausschuß vorgenommenen Verteilung der Zinsen der Franz-Julius-Drechsler- Stiftung, des Metzner'schen Legats und der Anna-Louise-Reichel- Stiftung einverstanden. 6. finden eine Gemeindeabgabenreklamation und ein Gemeinde- abgabenerlaßgesuch Berücksichtigung. 7. wird ein Grundstück zu den Besitzveränderungsabgaben geschätzt. Sitzung des Gemeinderates zu Rabenstein am 20. Juli 1915. Anwesend: Der Gemeindevorstand und 15 Mitglieder. 1. wird Kenntnis genommen: s) von einer Verordnung des Königlichen Ministeriums, Militäranwürter; d) von einem Gesuch. Erlaß von Verzugszinsen; c) über die Höhe der Gemeindeanlagen reste aus den Jahren 1913 und 1914; ä) von einem Rekurs gegen die Entscheidung des Gemeinderates in einer Gemeindeanlagensache: e) von dem Ankauf von beschlagnahmfreiem Roggenmehl. 2. werden in Armensachen entsprechende Entschließungen gefaßt. Spritzenschlauch alsbald beschafft werden. 5. erfolgt die 2. Lesung der Zuwachssteuerordnung und wird dieselbe hierauf einstimmig angenommen. km WM. WM«! i sMMM-ksAlr -- - SivIroLL«»»» n vroKsris SisKmar Lrivtt 80I111I26. rornoproodor S2S.