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Wochenblatt für Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Reichenbrand, Siegmar, Nenstadt nnd Rabenstein. 3S. Sonnabend, den 29. August 1S08. < V- ^ . . . Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden m der Expedition (Reichenbrand, Nevoigtstraße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigen-Anuahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Bekanntmachung. Am 7. September dss. Fs. soll für die hiesigen Schulkinder ein Schulfest abaehalten werden. Der Schulvorstand hat beschlossen, daß auch nicht schulpflichtige Kinder hiesiger Einwohner im Alter von 5—6 Jahren an diesem Feste teilnehmen können. Dieselben werden wie die Schulkinder bewirtet, könnm jedoch besondere Geschenke nicht erhalten. Die Beteiligung solcher Kinder ist spätestens bis zum 2. September ». o. im hiesigen Gemeindeamt oder bei Herrn Oberlehrer Bauch anzuzeigen. Bis zu gleichem Tage sind Kinder hiesiger Einwohner, welche eine auswärtige Schule besuchen und am Feste teilnehmen wollen, an den vorbezeichneten Stellen anzumelden, andernfalls eine Beteiligung ausgeschlossen ist. Die hiesige Einwohnerschaft wird ersucht, durch Schmückung der Hauser zur Verschönerung des Festes beizutragen. Reichenbrand, am 28. August 1908. Vogel, Gemeindevorstand, Borsitzender des Schulvorstandes. Bekanntmachung. Am 1. September a. o. ist der III. Termin der Gemeindeankagen und des Schulgeldes auf 1908 fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß nach Ablauf der für die Bezahlung zugelassenen 14tügigen Frist gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungsoerfahren Reichenbrand, am 28. August 1908. Der Gemeindevorstand. Vogel. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß das hiesige Bolksbad vom I. September a. e. ab geschlossen bleibt. Reichenbrand. am 28. August 1908. Der Genicindevorstand. Bogel. Bekanntmachung. Am 1. September 1908 wird der 3. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig. Es wird 'dirs-mit' K«Ma-s^ebrüM dätz oiest -AnlagKr' M Vermeidung des Zwangsvollstreckungsverfahrens bis zum 15. September 1908 an die hiesige Gemeinde kasse abzuführen sind. Rabenstein, am 28. August 1908. Der Gemcinderat. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete dringt hierdurch zur allgemeinen Kenntnis, daß das hiesige Bolksbad vom 1. September er. ab geschlossen bleibt. Rabenstein, am 26. August 1908. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Nachstehende Bekanntmachung wird hierdurch erneut in Erinnerung gebracht. Rabenstein, am 28. August 1908. Der Gcmeindevorstand. Wilsdorf. Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben betreffend. vom 30. März 1903, betr. Kinderarbeit in gewerblichen Betri^ien (Reichsgesetzblatt Seite 113) verstoßen. Die in Frage kommenden Gewerbetreibenden werden daher auf die genaue Beachtung dieser Vorschriften hiermit ausdrücklich hingewtesen. Wenn die König!. Amtshauptmannschaft bisher die Praxis geübt bat, die Gewerbetreibenden bei vorgesundenen^Zuwiderhandlungen zunächst zu verwarnen, so wird sie künftig jede festgeftellte Gesetz widrigkeit bei der Aöniglichen Staatsanwaltschaft unnachsichtlich zur Anzeige bringen. Mit Rücksicht auf die Vorgefundenen Zuwiderhandlungen wird insbesondere aus nachstehende Vorschriften aufmerksam gemacht: Die Beschäftigung von Kindern (eigenen und fremden) ist untersagt: in Fabriken, bei Bauten aller Art (sowohl Hochbauten wie Tiefbauten), im Betriebe von Ziegeleien, Brüchen und Gruben, auch wenn sie nur vorübergehend oder in geringem Umfange betrieben werden, in Werkstätten, in denen durch elementare Kraft (Dampf, Wind, Wasser. Gas, Lust, Elektrizität u. s. w.) bewegte Triebwerke nicht bloß vorübergehend zur Verwendung kommen, beim Steinklopfen, im Schornsteinfegergewerbe, in dem mit dem Speditionsgeschäfte verbundenen Fuhrwerksbetriebe, beim Mischen und Mahlen von Farben, beim Arbeiten in Kellereien und im Betriebe der in dem Verzeichnisse, welches dem obengedachten Gesetze angefügt ist, aufgeführten Werkstätten. Als Werkstätten im Sinne des Kinderschutzgesetzes gelten neben den Werkstätten im Sinne der Gewerbeordnung auch Räume, die zum Schlafen, Wohnen oder Kochen dienen, wenn darin gewerbliche Fm Betriebe von sonstigen Werkstätten, im Handelsgcwerbe und in Verkehrsgcwerben dürfen fremde Kinder unter 12 Jahren und eigene Kinder unter 10 Jahren nicht beschäftigt werden. Die Beschäftigung von Kindern über 12 bczw. 10 Jahren darf nicht in der Zeit zwischen 8 Uhr abends und 8 Uhr morgens und. nichts vor dem i^ormittagsunterrichte stattfinden. ^ Am Mittag ist den Die Beschäftigung eines fremden Kindes ist nicht gestattet, wenn dem Arbeitgeber nicht zuvor für dasselbe eine Arbeitskarte eingehändigt ist. ^ Die Arbeitskarten werden a^ Antrag oder mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters durch die seinen dauernden Aufenthalt gehabt hat, kostenfrei ausgestellt. Chemnitz, den 26. Januar 1904. Königliche Amthauptmannschast. 173c.(gcz ) vr. Hallbauer.Wsflg. Meldungen im Fundamt. Gefunden: 1 Gürtel. Verloren: 1 Portemonnaie mit Inhalt. Rabenstein, am 28. August 1908. Der Gemeindevorstand. WilSdorf. Schule zu Rabenstein Sedanfeier veranstaltet, verbunden mit turnerischen Vorführungen. Behörden. Angehörige der Kinder und Freunde der Schule ladet hierzu im Namen der Lehrerschaft ergebenst ein Sleinbrück, Schuldirektor. Bekanntmachung. Am 16. dieses Monats ist der 4. Termin der Gemeindeanlagen und des Schulgeldes für das laufende Jahr fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 15. September 1908 an die ^hiesige abzuführen. Neustadt,^am ?4°Ängust"l*Ä.^°^" gc eilet werden wird Der Gemeindevorstand. Geistler. Bekanntmachung. Am 1. September dieses Iahres ist der 3. Termin der diesjährigen Wasfersteuer fällig. Derselbe ist spätestens innerhalb 14 Tagen an die hiesige Gemeindekassenverwaltung abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist mutz gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 27. August 1908. Der Gemeindevorstand. 2. D. Gerber, Gcmcindeältester. Die Sparkaffe zu Neustadt verzinst Einlagen mit 3V° «/o> Für Einlagen, welche bis zum 3. eines Monats bewirkt werden, erfolgt Verzinsung für den vollen Monat. Die Sparkasse expediert täglich vormittags von 8 —12 Ahr und nachmittags von 2 — 6 Uhr, Sonna^nds ununterbrochen von 8 — 3 Uhr. Die Freundinnen. Original-Roman von Irene v. Hellmuth. (Fortsetzung) lNachdruek vnboten.) „Vater," rief Sylvia und trat furchtlos und ohne die Augen niederzuschlagen vor dem erzürnten Mann, „ich ge stehe dir jetzt frei und offen, daß ich Hermann Walter mein Wort gab, daß ich ihn liebe und nie von ihm laffen will, — daß ich — seine Frau werde!" Leon brach in ein unbändiges Gelächter aus, „Da hörst du es, Vater, wen deine Tochter sich zum Gatten ausgesucht hat! Viel Ehre für uns, das muß ich sagen! Fortan wird die Familie v. Schmettwitz einen Komödianten zu ihren nächsten Verwandten zählen! Einen Sänger — bah — —!" „Von ihm weiß man doch, was er ist! Aber was du all die Jahre da draußen getrieben hast, das weiß man bis jetzt noch nicht! Und ich furchte es war — Schlimmeres, als wir ahnen!" — Sylvia hatte cs mit bebenden Lippen hervorgestoben. Doch gleich darauf fühlte sie ihr Handgelenk wie mit eisernen .Klammern umspannt und eine von Zorn und Wut entstellte Stimme zischte dicht an ihrem Ohr: „Mädchen — hüte dich! Woher hast du das? Ist es die Weisheit jenes — Komödianten? Hat er dir etwas oorgeflunkert? Er mag sich vor mir in Acht nehmen?" „Er? Woher sollte er dich kennen? Er sah dich ja nie? Was weiß er, wer du bist? Wie wäre es möglich, daß er — oder — bist du draußen in der Welt schon mit ihm zusammengetroffen?" — Sylvia sah starr auf den Bruder. Leon biß sich auf die Lippen und ließ die Hand des Mädchens sofort los. Wie ein Blitz durchzuckte es Sylvias Kopf — der Gedanke an jenes Vorkommnis, von dem Walter einmal erzählt hatte. Die Erkenntnis drängte sich ihr unwillkürlich auf, daß Leon jener Falschspieler gewesen sein könnte; deshalb sein wildes Auffahren, sein Haß und Grimm. „Doch nein," wehrte sie den auf sie einstürmenden Ge danken, — nein — nein, es kann nicht — es darf nicht wahr sein!" Da tönte die Stimme des Vaters dazwischen: „Du, laß dir sagen, daß ich dir uicht das Recht zugc- stehe, irgend einem hergelaufenen Menschen dein Wort zu geben, noch dazu ohne mein Vorwiffcn. Du bist noch viel zu jung, um über deine Zukunft eigenmächtig entscheiden zu können! Und diese Wahl will und werde ich nie gut heißen. Ich gebe meine Einwilligung nicht! Merke dir das! Versuche nicht, mich umzustimmen, denn das ist zwecklos! Ich werde Mittel und Wege finden, dich zum Gehorsam zu zwingen! Es wäre noch schöner, wenn ich nicht die Macht besäße, den Willen eines eigensinnige» Kindes zu brechen. Für Torheiten, die du begehst, wird man mich verantwortlich machen! Du hast einfach zu gehorchen!" „Ich hätte bloß zu gehorchen?" rief Sylvia schneidend. „Weil du es so wünschest, soll ich mein ganzes Lehensglück zum Opfer bringen? Kannst du das verlangen? Ich sehe schon, Leon hat dich zu meinen Ungunsten beeinflußt und du bist zu erregt, um alles ruhig zu erwägen und zu be sprechen. Morgen hoffe ich, läßt sich die Sache leichter er ledigen. Am Nachmittag kommt mein Verlobter, dich um meine Hand zu bitten. Lieber Vater," hier schlug die Stimme des Mädchens in völlige Weichheit um, — folgen muß ich dem Manne meiner Wahl! Aber ich tue cs nicht gern ohne deinen Segen! Und du betrügst dich selbst um einen freundlichen, zufriedenen Lebensabend, wenn du uns Hinderniffc in den Weg wirfst. Hermann hatte cs so gut mit dir gemeint! Du sollst deines Lebens wieder froh werden, deshalb segne unfern Bund und laß uns glück lich sein!" Sie hob die bittend gefalteten Hände zu dem Vater empor. Es klang so innig, dies Flehen. Aber der starre Sinn des tief verbitterten Mannes ließ sich nicht erweichen.