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Wochenblatt für Reichenbrand, Siegmar, Neustadt nnd Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vcrthcilt. 22. Sonnabend, den 4. Juni 1S04. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition lReichenbrand. Pclzmnhlenstrasre 47 v), sowie von den Herren I. Oe bg e r, Barbier Kirsch in Rcichenbrand, Buchhändler Elemens Bahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Ravenstein entgegengenommcn und pro lspaltige EorpnSzeilc mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Bekanntmachung. Am l, Juni wird der S. Termin der diesjährigen Rente fällig »nd ist fvätestens bis zum :»o. Juni d. I. an die hiesige Ortssteucreinnahmc zu bezahlen. Reichenbrand, am 81. Mai 1904. Der Gcmcindcältestc. Sage. Gemeindeabgaben. Ai» l. Juni n. <!> wird der S. Termin der Gemcindeabgabcn und des Schulgeldes auf 1801 fällig. Der Unterzeichnete Gcmeindeälteste niacht dies mit den, Bemerken hierdurch bekannt, dast nach Ablauf der für die Bezahlung zngclasscncn lslägigen Frist gegen Säumige das Mahn- bcz. Pfändungsverfahreu eingelcitet werde» wird. Rcichenbrand, am 8l. Mai 1904. Der Gcmcindcklteste. Enge. Bekanntmachung, öffentliche Impfungen betr. Ter Unterzeichnete Geincindeälteste macht hierdurch auf Grund von H 11 Absatz 4 der zum ReichS-Jmpfgcsctze vom 8. April 1874 erlassene» Ausführungs- ...vcrqrdnung vom >4. Dezcmin'r 1899 bekannt, dast die diesigen öffentlichen Im pfungen im Wendlcr'schen Gasthofe hier (Saalstnbc rechts) wie folgt stattfinden: Erstimpfungen: 7. Juni vorm. IO Uhr; Nachschau: 15. Juni vorm. >/.I1 Uhr. Wiederimpfungen: »4. Juni vorm. '/-IO Uhr für die Knaben; Nachschau: 15. Juni vorm. >/»IO Uhr. 8. Juni vorm. '/-II Uhr für die Mädchen; Nachschau: 15. Juni vorm. IO Uhr. Jmpspflichtig sind im laufenden Jahre: I. diejenigen Kinder, .->) welche im Jahre 1908 geboren sind und nicht bereits »ach ärztlichem Zeugnisse die natürlichen Blattern übcrstande» haben, b) welche in früheren Jahren geboren sind nnd nach dem Jmpfgcsetze schon vor dem lausenden Jahre impfpflichtig waren, jedoch bis znm Jahre 1908 der Juipspslicht noch nicht vollständig genügt hatten, erfolglos geimpft worden waren oder wegen Krankheit nicht geimpft werden konnten. 1l. diejenigen Schulkinder, n) welche im Jahre 1892 geboren sind und nicht bereits nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 8 Jahren die natürlichen Blattern überstandcn haben oder mit Erfolg geimpft worden sind, kj welche in früheren Jahren geboren sind und nach dem Jmpfgesetzc schon vor dem laufenden Jahre wicdcrimpspslichiig waren, jedoch bis zum Jahre 1908 der Wiederimpfpflicht noch nicht vollständig genützt hatten, erfolglos wieder- gcinipst worden waren oder wegen Krankheit nicht wieder geimpft werden konnten. Eltern, Pflegceltcrn und Vormünder von Jmpfpflichtigcn werden hierdurch aufgefordcrt, in den anbcranmten Impfterminen ihre unter I» »nd b bczcichnetcn Kinder oder Pflegebefohlenen zur Impfung nnd die geimpften Kinder in demselben Jmpfzimmcr zur Nachschau zu bringen oder die Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nachzuwcisen. Die Kinder müssen zu den Impfterminen mit reingewaschencni Körper und niit reinen Kleidern gebracht werden und wird hierbei »och besonders auf die zur Verteilung gelangenden Jmpfvorschriften hingewiese». Aus einem Laufe, in welchem nach ärztlichem Jengnille anstechende Krankheiten, wie Scharlach, Malern, Diphtherie, Krupp, Keuchhusten, Kkcck- tnphns, roscnartigc Lntzündiingen Vorkommen oder die natürlichen Wochen herrschen, dürfen Kinder zum öffentlichen Sennine nicht gekracht werden. Diejenigen, welche trotz erfolgter amtlicher Aufforderung ihre Kinder oder Pflegebefohlenen ohne gesetzlichen Grund der Impfung nnd Nachschau entziehen oder die behauptete Befreiung von der Impfung durch ärztliche Zeugnisse nicht Nachweisen, werden mit Geldstrafe bis zu 80 Mark oder mit Hast bis zu drei Tagen bestraft. Reichenbrand, am 27. Mai 1904. ' Der Geincindeälteste. Enge. Bekanntmachung. Am I. Juni d. I. war der S. Termin der diesjährigen Genicindc- anlagcn fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dast diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstrecknngsversahrens bis zum 15. Juni n. e. ÜN vir tsicsigc Geuwindekasse abzufühlen sind. Rabenstcin, am 8. Juni 1904. Der Gcmeindcvorftaiid. Wilsdorf. Bekanntmachung. Nachdem Herr Schornsteinfcgermeister Müller in Ehenmitz sein Amt als Schornsteinfegermeister für den Bezirk der Gemeinde Nabcnstcin niedergelegt hat, ist als dessen Nachfolger Herr Hermann Hugo Heidenrcich in Chemnitz gewählt und von der .Königliche» Amtshauptlnannschast Ehenmitz in Pflicht genommen worden. Rabenstcin, am 8. Juni 1904. Der Gcmcindcvorstand. Wilsdorf. Auktion. Montag de» 8. Juni 1804 nachmittags pünktlich 4 Uhr soll in Nabcnstcin tBcrsaniinlungSort der Bieter: Gasthof Rottluff), ein männlicher grauer Esel nnd ein gutcrhaltencr Landauer und an gleichem Tage nachmittags um 5 Uhr (BersammlungSort der Bieter: Gasthof zum goldene» LLnic», hier) eine Lieberknccht'schc Pagcttmaschinc mit Doppellochnadelcinrichtung meistbietend gegen sofortige Barzahlung öffentlich versteigert werden. Rabensteiu, am 8. Juni 1904. / Der Gcmcindcvorstand. ^ Wilsdorf. Oertliches. Neiihenkrand. Der Ortsverei» hielt vorigen Montag im hiesigen Gasthof eine Versammlung ab, um sich über die Wasserwagen-Angelegcnhcit eingehend zu unterhalten nnd falls die Meinungen für Anschaffung eines Waffcrwagens sein sollten, an den Gcmcindcrat um Beschaffung eines solchen Wagens heranzugchen. Der OrtSvcrein ist dcrjenitze Verein, der auf dem Gebiete der allgemeinen Wohlfahrt schon manche dankenswerte Anregung tzcgcben hat »nd der mit gutem Erfolge in viele» Fälle» bereits gewirkt hat. Jeder erwachsene Steuerzahler gehört daher in den Ortsverein und sollte dort durch fleißigen Ver- sammlnngsbesnch auch indirekt an dem Ausbau unserer Gemeinde, wie überhaupt an alle» wichtigen Frage» des Gcmeindelebens regelt Anteil nehmen. „Also auf, Ihr Männer Neichcnbrands, werdet Mitglied des Orts- vcrcins und beteiligt Euch an alle» wichtigen Gc- meindesragcn!" Die Versammlung selbst wurde vom Vorsitzenden nm 9 Uhr eröffnet und entrollte derselbe ein gcnaues Bild der Wasscrwagenangelcgenhcit. In seiner Rede betonte der Vorsitzende, dast er anfangs selbst dagegen gewesen sei, weil eben, sobald alle Strotzen besprengt werden mützten - ein Wagen nicht genüge und zwei Wagen eine zu hohe, jedes Jahr wicderkchrcndc Aus- tzabe erforderten. Heute stehe er aber der Sache stnnpalhischer gegenüber, weil vom gesundheitlichen Standpunkt aus betrachtet die Einführung eines Wafferwagcns eine Notwendigkeit sei. Uebcrall, sowohl von ärztlicher Seite, als auch vom Staate selbst werde auf die äntzcrst schädliche Einwirkung des Stratzcn- staubcs mit seine» unzählitzcn Millionen von Bazillen hingcwicscn nnd zur Bekämpfung dieses Hebels tue jede Stadt »nd jedes Land das Menschenmöglichste. Es unterliege gar keinem Zweifel, datz auf unseren Hauptstraßen durch den groben Verkehr die Staub- cntwllkelnng eine ganz gewaltige sei und cs an heißen Tagen nicht gerade eine Annehmlichkeit bedeute, au den fiskalischen Straßen wohnen oder daselbst ver kehren zu müsse». Man beobachte nur einmal, wenn ein Motorrad oder gar ein Automobil durchseucht, eine wie ungeheuere Staubwolke da ansgewirbclt und wie Leben und Gesundheit der Anwohner sowohl als auch aller Passanten dadurch gefährdet werde. Nachdem im Verein noch über die laufenden Kosten gesprochen wurde nnd dabei festgestellt werden konnte, datz die alle Jahre wicdcrkchrende Ausgabe für das Besprengen sich auf 1200—1800 Mk. belaufe, einigte man sich dahin, den Gcmcindcrat uni Anschaffung eines Wafferwagcns zu bitte» und datz nur vorzugs weise diejenigen Straßen besprengt werden, die am meisten der Slanbcntwickclnng ansgesctzt sind, damit ein Wagen unter allen Umständen genügt. Neichcnkrand. Bei der hiesigen Gcmeindespar- kaffc erfolgten im Monate Mai dss. Js. 148 Ein zahlungen im Betrage von 88987 Mk. 14 Pf. und 86 Nückzahluugen in. Betrage von 9889 Mk. 73 Pf. Der bare Kassenbcstand am Schluffe des Monats betrug 17678 Mk. 82 Pf. Die Sparkasse ist au jedem Wochentage vor mittags von 8 bis 12 Uhr nnd nachmittags von 2 bis 6 Uhr geöffnet nnd expediert auch schriftlich. Alle Einlagen werden mit N'/.cho und solche, welche bis zum 8.