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Reichenbrand, Siegmar, Nenstadt «nd Rabenstein. Diksks Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vrrtheilt. 4«. Sonnabend, den 19. November 1VV4. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition Meichenbrand, Pelzmühlenstraße 47v), sowie von den Herren I. Oebser. Barbier Kirschin Reichenbrand. Buchhändler ClemenSBahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige CorpuSzeile mit 10 Nfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfang» und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Entschwunden ist des Sommers Prangen, Verklungen ist der Vöglcin Lied, Nur noch ein herbstlich, müdes Bangen, Wie Stcrbenshauch durchs Freie zieht. Leis fällt von dem entlaubten Baume Zur Erde welk das letzte Blatt, Und wie in einem schweren Traume Liegt die Natur, zum Tode matt. Auch draußen iu des Herrgotts Garten Grüßt längst nicht mehr der Blüten Glanz, Drum treibt zum Hügel, dem erstarrten, Das Herz uns heute mit dem Kranz. Mit ihm woll'n wir am Fest der Toten Das, was der Herbst noch kärglich gab, Als letzten, grünen Liebcsboten Den Teuren legen auf das Grab. Totensonntag. Wie wurde kahl und öd' die Stätte, An der ihr wehmutsvoll nun steht, lind wo auch der Erinn'rnug Kette Fest bannt, — vom Herbststurm rauh umweht! So war cs auch in euren Herzen Als einst der Prüfung Leiden kam. Da euch in tiefem Gram und Schmerzen Der bittre Tod das Liebste nahm. Ruh'n sie jetzt auch in ew'gem Frieden Voni Kampf des Lebens alle aus, So ist euch doch der Trost beschicken, Zu schmücken noch ihr stilles Haus. Wie traurig ist's, wer fern den Seinen Im fremden Land zum Grabe sinkt, An dem kein Mntteraug' kann weinen Und dem die Lieb' kein Blümlein bringt. Nachdruck verboten. Das gilt in uns'rem Vaterlande Von manchem braven deutschen Sohn, Im afrikan'schen Sonnenbrände Fiel er der Tapferkeit zum Lohn. — O inag die Eltern heute trösten. Daß durch des Glaubens lichtem Stern Auch sie, die oft von Schmerz Erlösten Sanft schlafen in dem Schutz des Herrn. Gönnt dem Verblichnen seinen Schlummer, Gleichviel wo er gebettet liegt, Des Lebens Sorge, Last und Kummer Hat er aufs Herrlichste besiegt! Laßt deshalb ab von Schmerz und Klage — Und hadert nicht mit dem Geschick, Wenn euch am Allertotentage, Daheim noch strahlt ein Liebesblick. Karl Emmrich. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß das gemeinschaft liche Ortsgesetz für die Landgemeinden und selbständigen Gutsbezirke im Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz, die Festsetzung der Bauflucht linien an ben Staatsstraßen betr., genehmigt und eingegangen ist und von heute ab I4Taae lang zu jedermanns Einsicht im hiesigen Gemeindeamt öffentlich ausliegt. Reichenbrand, de» 5. November 1904. Der Gcmcindcvorstand. Vogel. Bekanntmachung. Mit Ablauf dieses Jahres scheiden aus dem Gcmeinderate aus folgende, jedoch sofort wieder wählbare Mitglieder, und zwar die Herren: Kermaun Varlhel, War Variß, Adolf Aonitz, Karl Aekber, Mo» Hiichard Kos«»«», Karl Knauiß, Kmil Krehschmar, Htobert Löwe, VolkSrecht Aßlich und Hsliar Winter. Es sind deshalb Ergänzungswahlen vorzuuehmen und zwar sind in Ge mäßheit des Ortsstatuts vom 25. September 1901 für diesmal zu wählen: 1., in der Klaffe der höchftbestenerten Ansässigen: 4 Gemeindemitglieder — wovon mindestens 1 Mitglied in dem OrtSteil Abt. -1 wohnhaft sein muß — und zwei Ersatzmänner, 2., in der Klaffe der mindestbestenerten Ansässigen; 2 Gemeindemitglieder — wovon mindestens 1 Mitglied in dem Ortsteil Abt. H. wohnhaft, und ein Mitglied ein Gutsbesitzer, der mindestens 5 du Grund und Boden besitzt, sein muß — und zwei Ersatzmänner, 9., in der Klaffe der HSchstbesteuerten Uoansässigen: I Gemeindemitglied und zwei Ersatzmänner, 4., in der Klaffe der mindestbestenerten Unansäsfigen: 1 Gemeindemitglied — das in dem Ortsteil Abt. H. wohnhaft sein muß — und drei Ersatzmänner. Behufs Vorbereitung der nach dem Ortsstatute zwischen den ansässigen, den unangesessenen höchstbesteuerten und den unangeseffenen mindestbesleuerirn Gemeindemitgliedern getrennt zu haltenden Wahlen liegen vom 2«. No vember 1224 die Gemeiuderatswahllisten 14 Tage lang in der Expe dition der Gemeindeverwaltung hier zu Jedermanns Einsicht aus und können Einsprüche gegen dieselben bis mit 2«. November 1204 Nachm. « Uhr bei dem Unterzeichneten Gemeindevorstand erhoben werden. Alle ilimmbercchtigten Gemeindemitglieder, welche in den Listen sich nicht eingetragen befinden, dürfen sich an der Abstimmung nicht beteiligen. Die Wahlen selbst sind auf Donnerstag den v. Dezember 1SV4 und zwar: für die ansässigen Gemeindemitglieder von Punkt I« bis 1 Uhr mittags, für die ««angesessenen höchstbesteuerten Gemeindemitglieder von Punkt 2 bis 8 Uhr nachmittags, und für die unangesessenr« mindestbestenerten Gemeindemitglieder von Punkt « bis 2 Uhr nachmittags im Lchweizerhaus in Nabenstein (Restauration von Max Ernst) anberaumt. Es werde» daher hiermit alle Gemeindemitglieder, welche die Sächsische StaatSanaehöriakeit besitzen, das 28. Lebensjahr erfüllt haben und in hiesigem Gemeindebezirk ansässig sind ober seit wenigsten» 2 Jahre« ihren wesentlichen Wohnsitz hier haben, ersucht, zur Bornahme der Wahl je zu dem gedachten Zeitpunkte sich im Wahllokale einzufinden und ihren Stimmzettel abzugeben. Je Punkt 1, 5, 9 Uhr am bezeichneten Wahltage wird der Wahlakt für j« di« betreffende Klaffe geschloffen und können später Erschienene zur Abstimmuiig nur noch insoweit zugelassen werden, als sie bereits im Wahllokale anwesend sind. Auf de» Stimmzetteln sind die Namen und die Klaffe, für welche die einzelne» Gewählten rangieren sollen, dentlich und zweifellos anzugeben. Einwendungen gegen das Wahlverfahren selbst sind bei Verlust derselben binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis zum 22. Dezember 1204 bei der König!. Amtshauptmannschaft Chemnitz anzubringen. Nabenstein, am 15. November 1904. Der Gemeinderat. Wilsdorf, Gem.-Borst. Bekanntmachung. Durch die weitere Uebernahme der Kaffenboten- pp. Geschäfte für die hiesige Ortskrankenkaffe in das Gemeindeamt ist ab 1. Jannar 1208 die Stelle eines Expedienten «nd Kaffenboten zu besetzen. Jahresgehalt 750 Mark. Von dem Anzustellendcn sind besonders das Einheben der Beiträge zur Kranken- und Invalidenversicherung sür die Ortskrankenkaffe durch monatliche Umgänge und die sonstigen Expedientenarbeiten zu versorgen. Geeignete Bewerber, nicht unter 18 Jahren, wollen Gesuche nebst Zeugnis abschriften bis 8. Dezember dieses Jahres anher einreichen. Persönliche Vorstellung nur auf Erfordern. Rabenstei«, am 16. November 1904. Der Gemrmdevorstaud. Wilsdorf. Bekanntmachung. Die hiesigen Grundstücksbesitzer bezw. Vertreter werden unter Hinweis auf die Bestimmungen des Regulativs vom 7. Juli 1887 hiermit erneut daraus aufmerksam gemacht, daß sie die Fuß- und Fahrwege längs ihrer Grundstücke bei plötzlich eintretendem Glatteis auch ohne weitere Erinnerung sofort mit scharfer Asche oder Sand zu bestreuen haben, um Unglücks- und eventuell damit verbundenen Haftpflichtfällen vorzubeugen. Die Gemeindeverwaltung ist schlechterdings nicht in der Lage, diese Arbeiten überall zugleich ausführen lassen zu können. Unterlassung dieser Anordnung würde Bestrafung und eventuell auch In anspruchnahme hinsichtlich der Haftpflicht zur Folge haben. Nabenftein, am 18. November 1904. Der Gemriudevorstand. Wilsdorf.