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Wochenblatt für Reilhcilbmnd, Siegmar, Neustadt und Radenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^ 43. Sonnabend, den 29. Oktober 1904. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittag«. Anzeigen werden in der Expedition iReichenbrand, P-lzmiihlenstrabc47v>, sowie von den Herren I. Oebser. Barbier !?ir,'ch in Reichenbrand, Buchhändler Elemen«Bahnerin Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommen und pro Ispaltige CorpuSzeile mit l» Pfg. berechne«. Iiir Inserate grSheren Umfang« und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Kontrollversammlung. Dir nachstehende Bekanntmachung deS König!. Bezirkskommandos Chcnniitz wird hindurch zitr öffentlichen Lkcnntnis gebracht. Reichenbrand, am 19. Oktober 1904. Der Gemcindcvorstand. Vogel. Alle im Bezirke der Gemeinde Reichenbrand anfhä'ltlichen, nicht vom Waffendienst znrückgestellten Reservisten, Dispositions-Urlauber und zur Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen erhaltet, hierdurch Befehl, zu der am Sonnabend, den ». November I»04, » Uhr vorm, in Chemnitz, Goetheplatz, Restaurant Bellevue» stattfindcnden Kontroll- Versammlnng pünktlich zu erscheinen und zwar JatzreSklassen 18«? — I»«4. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind wegznlcgcn. Wegen der vorzunehmenden Fußinessnnge» ist in sauberer Fußbekleidung zu erscheinen. Im Ilebrigcn wird auf III und V der Paßbestimmungcn verwiesen. Voraussichtliche Dauer jeder Kontrollversammlung einschlietzl. Fnßmessungen » Stunden. Königl. Bezirks-Kommando Chemnitz. Bekanntmachung, betr. die Kirchenvorstandswahl im Kirchspiel Nabenstein. Gesetzlicher Bestimmung zufolge scheide» mit Schluss des Jahres 1904 die Herren Merkel, Schiefer, Müller und S ch in i d t - Oberrabenstei» aus dem Kirchenvorstande. Die Ausscheidendcn sind sofort wieder wählbar. Die Neuwahl von 3 Mitgliedern für Rabenstcin und 1 Mitgliede für Rottluff soll am 27. November in Börners Gasthofe von 3—5 Ilhr nach mittags stattfinden. Zunächst ist eine Wahlliste anfzustellen, und werden die stimmberechtigten Glieder der Gemeinden Rabcnstcin und Rottluff geladen, in der Zeit von Sonntag dem LS. Oktober bis mit?. November sich mündlich oder schriftlich zur Eintragung in die Wahlliste mit vollständigem Name», Stand, Alter »nd Wohnung anziimclden. Diese Anmeldung geschieht für Rabcnstcin auf dem Pfarramt oder Gemeindeamt, für Rottluff nur ans dem Genicindcamt. Stimmberechtigt sind alle selbständigen ev.-luth. Hausväter, welche das 25. Lebensjahr erfüllt haben, sic seien verheiratet oder nicht, mit Ausnahme solcher, welche durch Verachtung des Wortes Gottes oder unchrbare» Lebens wandel öffentliches, durch nachhaltige Besserung nicht wieder gehobenes Aergernis gegeben haben und welche bei den Wahlen der politischen Gemeinde ausge schlossen sind oder die das Wahlrecht durch Verweigerung oder ungebührliche Verzögerung der Taufe oder Trauung verwirkt haben. Wählbar sind laut Kirchcngcs. v. 30. Okt. 1896 nur stimmberechtigte Gemelndeglieder von gutem Ruf, bewährtem christliche» Sinn, kirchlicher Ein sicht und Erfahrung, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. Nur diejenige» Gemeindegliedcr, die sich in der gesetzlich vorgeschriebencn Weise anmelden, können vom Kirchcnvorstand in die Liste der stimmberechtigten Wähler eingetragen werden und später an der Wahl teilnehme». Rabeuftein, den 19. Oktober 1904. Der Kirchenvorstand. 0. Sattler. Pf. Bekanntmachung. Der hiesige Branddirektor beabsichtigt mit der Pflichtfeuerwchr eine Uebung abzuhalten und zwar am Sonntag den »«. Oktober dss. Jahres für die GcburtSjahrgänge I87S und 1874 Sammeln: Pünktlich 11 Uhr vormittags ans dem Rathaus- Platze. Unentschnldigtes Nicht- oder nicht pünktliches Erscheinen wird «nnachsichtlich bestraft. Bemerkt wird noch, daß zum Dienste iu der Pslichlfeuerwehr alle männ lichen Einwohner von Rabcnstein, soweit sie nicht »ach 8 24 der Feuerlösch- ordnnng ausdrücklich befreit sind, vom vollendeten 2«. bis zum zurückgelegten .12. Lebensjahre verpflichtet sind. Es ist jedoch jedem Verpflichteten nachgelassen, seiner Dienstpflicht in der rciwillige» Feuerwehr Genüge zu leiste». Solchenfalls sind diejenigen, welche Jahre lang bei der Freiwillige» Feuerwehr ununterbrochen Dienste geleistet haben, oder aber eine separate jährliche Abgabe von 10 Mk. leisten, von allen weitere» Verpflichtungen bezüglich des Fcuerlöschdienstcs befreit. Rabrnstein, am 27. Oktober 1904. Der Gemeindcvorstand. Wilsdorf. Kontrollversammlung. Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Rabrnstein, den 21. Oktober 1904. Der Gemeindcvorstand. Wilsdorf. Alle im Bezirke der Gemeinde Rabrnstein mit Rittergütern auf hältlichen, nicht vom Waffendienst zurückgcstclltcn Reservisten, DiSPofilionS-Urlanber und znr Disposition der Ersatz-Behörde« Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der am Mittwoch den 2. November 1««4, « Uhr vorm, in Chemnitz, Goetheplatz, Restaurant Bellevue, stattfindendcn Kontroll- Bersammlnng pünktlich zu erscheinen und zwar: Jahresklassen 1887 bis 1»«4. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind wegzulegcn. Wegen der vorzunehmenden Fnßmessungen ist iu sanberer Fußbekleidung zn erscheinen. Im llebrigcn wird auf III und V der Paßbestimmungeu verwiesen. Boraussichtliche Dauer jeder Kontrollversammlung «inschließl. Fnßmessungen » Stunden. Königl. Bezirks-Kommando Chemnitz. Kontrollversammlung. Die nachstehende Bekanntmachung des Königl. Bezirkskommandos Chemnitz wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Neustadt, am 27. Oktober 1904. Der Gemeindrvorstand. I. V.: AiLelhayn. Alle im Bezirke der Gemeinde Neustadt aufhältliche», nicht vom Waffendienst zurückgestellten Reservisten» Dispositions-Urlanber und znr Disposition der Ersatz-Behörden Entlassenen erhalten hierdurch Befehl, zu der am Mittwoch, den 2. November 1««4, S Uhr vorm, in Chemnitz, Goetheplatz» Restaurant Bellevue, stattfindendcn Kontroll- Versammlung pünktlich zu erscheinen und zwar Jahresklassen 18»7—1V04. Anzug: Reine bürgerliche Kleidung; Schirme, Stöcke und Zigarren sind wegzulegen. Wegen der vorzunehmenden Fußmessungen ist in sanberer Fußbekleidung zu erscheinen. Im Ilebrigen wird auf III und V der Paßbcstimmungen verwiesen. Voraussichtliche Dauer jeder Kontrollversammlung eiuschließl. Fußmessungen » Stunden. Königl. Bezirks-Kommando Chemnitz. Sitzung de- Gemeinderate- zu Rab«nstein am 27. Oktober 1904. 1. werden für eine mittellose Kranke die Arzt kosten übernommen und das Entlassungsgcsnch eines AnstaltSinsaffen z. Zt. abgelehnt; 2. beschließt man den Beitritt der Gemeinde als Mitglied zum Verein zur Fürsorge für bildungsfähige Krüppel; 3. von dem ablehnenden Bescheid der Königl. Generaldirektion der Sächs. Staatsbahncn, die Legung eines elektr. Lichtkabels durch die Eiseubahnbrllcke der Reichcnbrandcrstraße betr., wird Kenntnis genommen und die weitere Verfolgung der Sache sowie die vor läufige Anbringung von elektr. Straßenbeleuchtung nördlich der Brücke beschlossen: 4. werden 4 Kapitalausleihungsgesuche nach den Beschlüssen des SparkaffenauSschusses genehmigt; 5. die Sparkassenrcchnnng auf das Jahr 1903 wird nach dem Vorschlag des Sparkaffenausschuffes und bez. dem Prüfungsberichte des Revisors richtig gesprochen und die Beamten entlastet; 6. genehmigt man die teilweise Einlegung einer Hauptschleuse in die Ritterstrabe in Verbindung mit einem Neubauc nach de» Vorschlägen des Bau ausschusses, ebenso die aufgestellten besonderen Be dingungen in einer Bausache; 7. ein Gesuch um Stiftung eines Ehrenpreises findet ablehnende Entschließung aus Konsequenzgründe»;