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für Reichenvmnd, Siegmar, Neustadt and Rabenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. ^2 13. Sonnabend, den 29. November 1902. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reich enbrand, Pelzmühlenstraße 47 v), sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommeu und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Gemeindeabgaben. Am 1. Dezember dieses Jahres wird der 4. Termin der Gemeinde abgaben und des Schulgeldes auf 1902 fällig und ist spätestens bis zum IS. dieses Monats an die hiesige Ortsstenereinnahme zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bez. Pfändungs verfahren eingeleitet werden. Reichenbrand, am 29. November 1902. Der Gemeindevorstand. Woget. Bekanntmachung. Am 16. Dezember d. I. wird der 4. Termin der diesjährigen Rente fällig und ist spätestens bis zum S1 Dezember d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme zu bezahlen. Reichenbrand, am 29. November 1902. Der Gemeindevorstand. Woget. Bekanntmachung, die Einschätzung zu den Gemeindeanlagen betreffend. Aus Anlaß der für das Jahr 1903 stattfindenden Einschätzung zu den hiesigen Gemeinde-, Armen-, Schul- und Parochial-Anlagen, werden hierdurch Diejenigen, welche deklariren wollen, aufgefordert, schriftlich bei der unterzeichneten Stelle anzuzeigen und zwar bis zum IO. Dezember a. e. auf wie hoch sie ihr gesummtes steuerpflichtiges Einkommen veranschlagen. Deklarationsformulare werden zu diesem Zwecke nicht verabfolgt. Reichenbrand, am 29. November 1902. Der Gemeindevorstand. Woget. Bekanntmachung. Mit Ablauf dieses Jahres scheiden aus dem Gemeinderathe aus folgende, jedoch sofort wieder wählbare Mitglieder, und zwar die Herren: Karl Hof mann, Ernst Heering, Gottlieb Neubert, Traugott Naumann, Hermann Schumann und Hugo Uhlmann. Es find deshalb Ergänzungswahlen vorzunehmen und zwar sind in Ge mäßheit des Ortsstatuts vom 25. September 1901 für diesmal zu wählen: 1 ., in der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen: ein Gemeindemitglied und zwei Ersatzmänner, 2 ., in der Klasse der mindestbesteuerten Ansässigen: drei Gemeindemitglieder und zwei Ersatzmänner, 3 ., in der Klasse der mindestbesteuerten Unansässigen: zwei Gemeindemitglieder ans 6 Jahre und I sowie ein Gemeindemitglied „ 2 „ j 3 Ersatzmänner. Behufs Vorbereitung der nach dem Ortsstatute zwischen den ansässigen, den unangesessenen höchstbesteuerten und den unangescssenen mindestbesteuerten Gemeindemitgliedern getrennt zn haltenden Wahlen liegen vom 2S. Novem ber ISO2 die Gemeinderathswahllisten 14 Tage lang in der Expedition der Gemeindeverwaltung hier zu Jedermanns Einsicht aus und können Einsprüche gegen dieselben bis mit 2. Dezember 1002 Nachm. S Uhr bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand erhoben werden. Alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder, welche in den Listen sich nicht eingetragen befinden, dürfen sich an der Abstimmung nicht betheiligen. Die Wahlen selbst sind auf Donnerstag, den 11. Dezember 1902 und zwar: für die ansässigen Gemeindemitglieder von Punkt 10 Uhr Vorm, bis 2 Uhr Nachm. und für die unangeseffenen mindestbesteuerten Gemeindemitglieder von Punkt 5 bis 9 Uhr Nachm. in Lindners Restaurant hier anberaumt. Es werden daher hiermit alle Gemeindemitglieder, welche die Säch sische Staatsangehörigkeit besitzen, das 2S. Lebensjahr erfüllt haben und in hiesigem Gemeindebezirk ansässig sind oder seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz hier haben, ersucht, zur Vornahme der Wahl je zu dem gedachten Zeitpunkte sich im Wahllokale einzufinden und ihren Stimm zettel abzugeben. Je Punkt 2, und, 9 Uhr am bezeichneten Wahltage wird der Wahlakt für je die betreffende Klaffe geschlossen und können später Erschienene zur Abstimmung nur noch insoweit zugelassen werden, als sie bereits im Wahl lokale anwesend sind. Auf den Stimmzetteln find die Namen und die Klasse, für welche die einzelnen Gewählten rangiren sollen, deutlich und zweifellos anzugeben. Einwendungen gegen das Wahlverfahren selbst sind bei Verlust derselben binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis zum 25. Dezem ber 1902 bei der König!. Amtshauptmannschaft Chemnitz anzubringen. Rabenstein, am 20. November 1902. Der Gemeinderath. Wilsdorf, Gem.-Vorst. Bekanntmachung. Den 1. Dezember 1902 wird der 4. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß diese Anlagen zur Vermeidung des Zwangsvollstrecknngsverfahrens bis zum IS. Dezember a. e. an die hiesige Gemeindekasse abzuführen sind. Rabenstein, den 20. November 1902. Der Gemeinderath. Wilsdorf, Gemeindevorstand. Bekanntmachung. Um Unglücks- und damit eventuell verbundenen Haftpflichtfällen vorzu beugen, werden, unter Hinweis auf die Bestimmungen des Regulativs vom 7. Juli 1887, die hiesigen Grundstücksbesitzer, bezw. Vertreter aufgefordert, bei plötzlich eintretendem Glatteis die Fuß- und Fahrwege längst ihrer Grund stücke auch ohne weitere Erinnerung sofort mit Asche oder Sand zu bestreuen, umsomehr, als die Gemeindeverwaltung nicht in der Lage ist, sofort überall diese Arbeit ansführen lassen zu können. Unterlassungen würden unangenehme Folgen nach sich ziehen. Rabenstein, am 28. November 1902. Der Gemeindevorstand. Wilsdorf. Bekanntmachung. Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß Herr Schutzmann Ernst Hermann Gränitz hier Seiten der Königlichen Amtshauptmannschaft Chemnitz am 18. c. als Ber- waltuttgsvollstreckungsbeamter für die hiesige Gemeinde eidlich in Pflicht genommen worden ist. Rabenstein, am 28. November 1902. Der Gemeindcvorstand. Wilsdorf. Lori. (Nachdruck verboten). Original-Roman von Irene v. Hellmuth. <10. Fortsetzung.» Der Alte antwortete nichts. Er schritt zu seinem Schreibtisch, einem altmodischen, vielbenutzten Möbel, das in der Ecke des Zimmers stand, und entnahm dem untersten Fache ein kleines Päckchen Briefe, so wie eine Photographie und legte beides vor Lori hin. Diese griff mit einem Ausrufe der Ueberraschung nach dem Bilde. „Das ist ja — Johannes — wie kommst du dazu?" „Nicht Johannes, sondern sein Vater," entgeg nete Äerneck mit zitternder Stimme. Auf der Rückseite des Bildes stand mit blauer Tinte geschrieben: „Meinen: geliebten Klärchen zur steten Erinnerung." Und darunter in zierlichen Buchstaben: „Dies mein Talisman." Schweigend löste der Alte das Band, das um die Briefe geschlungen war, Lori begriff noch immer nicht, was das bedeuten sollte. „Aber so erkläre mir doch, Vater — " „Dies alles fand ich, nachdem deine Mutter gestorben war," begann Berneck, seine Tochter fixierend. „Aus dem Inhalt der Briese geht deutlich her-