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Wochenblatt für ReichenLmnd, Siegmar, Neustadt und Radenstein. Dieses Blatt wird an jede Haushaltung der obigen Gemeinden unentgeltlich vertheilt. M 12. Sonnabend, den 22. November 1902. Erscheint jeden Sonnabend Nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Pelzmühlenstraße 47 O), sowie von den Herren Barbier Bast in Reichenbrand, Buchhändler Clemens Bahner in Siegmar und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein entgegengenommcn und pro Ispaltige Corpuszeile mit 10 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Tollten-Sonntag. Nun nekmet 6sn tiranr unll tragt ltin klnaus 2u Surer Sntlcklakenen ltlllen Kaus, klut Sottes gewelktem Vollen; vle letzten 5psn6en von Sorten un6 ?lur, Vie letzten Srühe erltarrter Natur kringt Suren gellebten Sollten. V?okl lockt Suck von ärauhen kein klüken mekr, Vie Vöglein verstummten — nur rings umker Sin Melken, Sterben, Srkalten. — Vock je kakler unll ö6sr ?el6 un6 Vag, Ae Kerrlicker ilt an 6er Socken Sag ver kiebe kelllges Balten! Vie treibt Suck rum Vrleökot mit ganrer Mackt, 2kr lckmückt cke Sräber mit kerbltlicker vrackt, Stellt 6ann in ltillem Se6enken; Vorbei riekt 6ie leit voll ^onne un6 Slück, va lie nock lebten, — Dkr leknt lie rurück Un6 grollt mit 6es Scklcklals Nenken. — v gönnt 6en Verblick'nen 6as Seliglein, Sie lcklummsrn krieälick von Kummer un6 Pein, Vis lie kier im lieben traten. — Slsbt's wokl etwas Sckön'res als lckmsrrsrlölt, Von allen Sorgen un6 Neiüen entblöht, Sn ewiger Nuke ru lcklaten? — vrum weine um Veins Socken nur nickt — Vock bilt vu relck! V^enn Vein kluge slnlt brlckt betrauern Vick vekns vieben. Sie lcklieh' keut' ans Verr reckt innig un6 warm, vur 6er 6art weinen, nur 6sr ilt ganr arm, vem nickts aut Sröen geblieben. Karl Emmrich. Gemeindevathswahl. Mit Ende dieses Jahres scheidet aus dem Gemeinderathe ein Dritttheil der Ausschußpersonen aus und macht sich demzufolge a.) bei de» Ansässigen die Wahl von 2 Ausschußpersoneu aus der Klasse der 1 Ersatzmann „ „ t „ „ » „ » 2 Ausschußpersonen „ „ „ „ 1 Ersatzmann „ „ b.) bei den Unansässigen die Wahl von 2 Ausschußpersonen und Begüterten, Gärtner, Häusler, 1 Ersatzmann nöthig. Die Wahl findet für die Ansässigen Montag, den 8. Dezember in den Stunden von 3 bis 7 Uhr Nachmittags und für die Unansässigen am selben Tage in den Stunden von 9 Uhr Vormittags bis 1 Uhr Nachmittags im Wendler'schen Gasthofe statt und werden alle stimmberechtigten ansässigen und unansässigen Gemeinde mitglieder geladen, sich zur Vornahme dieser Wahl einzufinden, mit der Ver warnung, daß die von den Ansässigen bis 7 Uhr und von den Unausässigen bis 1 Uhr noch nicht Erschienenen nicht weiter zur Theilnahme an der Wahl werden zugelassen werden. Die zu Wählenden sind auf dem im Termin abzugebenden Stimmzettel so genau auzugeben, daß über deren Personen kein Zweifel übrig bleibt. Nach den Bestimmungen der rev. Laudgemeinde-Ordnung vom 24. April 1873 und dem Abänderungsgesetz vom 24. April 1886 sind im Allgemeinen stimmberechtigt alle Gemeindemitglieder, welche die sächsische Staatsangehörig keit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und im Gemeindebezirk ansässig sind oder daselbst seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz haben. Unansässigen Frauenspersonen, sowie juristischen Personen steht ein Stimmrecht nicht zu. Wählbar ist jedes stimmberechtigte männliche Gemeindemitglied, welches im Gemeindebezirk seinen wesentlichen Wohnsitz hat. Die Fälle der dauernden oder vorübergehenden Ausschließung vom Stimmrecht sind in § 35, die Gründe der Ablehnung der Wahl in § 38 der rev. Landgemeinde-Ordnung bezeichnet. Einsprüche gegen die ausgestellte Wahlliste, welche von heute an 14 Tage lang bei Unterzeichnetem zur Einsicht ausliegt, sind innerhalb der in 8 42 der rev. Landgemeinde-Ordnung festgesetzten siebentägigen Frist und zwar bis den SS. November 1NV2 Abends 5 Uhr hier zu erheben, Einwendungen gegen das Wahlverfahren aber nach § 51 der rev. Landgemeinde-Ordnung binnen 14 Tagen nach der Stimmenaus zählung und zwar bis den 22. Dezember 1SV2 Abends 5 Uhr bei der Kgl. Amtshanptmannschaft Chemnitz anzubringen. Reichenbrand, am 15. November 1902. Der Gemeindevorstand. Woget. Bekanntmachung. Mit Ablauf dieses Jahres scheiden aus dem Gemeinderathe aus folgende, jedoch sofort wieder wählbare Mitglieder, und zwar die Herren: Karl Hof mann, Ernst Heering, Gottlieb Neubert, Traugott Naumann, Hermann Schumann und Hugo Uhlmann. Es sind deshalb Ergänzungswahlen vorzunehmen und zwar sind in Ge mäßheit des Ortsstatuts vom 25. September 1901 für diesmal zu wählen: 1 ., in der Klasse der höchstbesteuerten Ansässigen: ein Gemeindemitglied und zwei Ersatzmänner, 2 ., in der Klasse der mindestbesteuerten Ansässigen: drei Gemeindemitglieder und zwei Ersatzmänner, 3 ., in der Klasse der mindestbesteuerten Unansässigen: zwei Gemeindemitglieder auf 6 Jahre und I sowie ein Gemeindemitglied „ 2 „ j 3 Ersatzmänner Behufs Vorbereitung der nach dem Ortsstatute zwischen den ansässigen, den unangesessenen höchstbesteuerten und den unangesessenen mindestbesteuerten Gemeindemitglicdern getreunt zu haltenden Wahlen liegen vom 25. Novem ber 1S02 die Gemeinderathswahllisten 14 Tage lang in der Expedition der Gemeindeverwaltung hier zu Jedermanns Einsicht aus und können Einsprüche gegen dieselben bis mit 2. Dezember 1SV2 Nachm. 5 Uhr bei dem unterzeichneten Gemeindevorstand erhoben werden. Alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder, welche in den Listen sich nicht eingetragen befinden, dürfen sich an der Abstimmung nicht betheiligcn. Die Wahlen selbst sind auf Donnerstag, den 11. Dezember 1902 und zwar: für die ansässigen Gemeindemitglieder vou Puukt 10 Uhr Vorm, bis 2 Uhr Nachm. und für die unangesefsenen mindestbestenerten Gemeindemitglieder von Pnnkt 5 bis 9 Uhr Nachm. in Lindners Restaurant hier anberaumt. Es werden daher hiermit alle Gemeindemitglieder, welche die Säch sische Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr erfüllt haben und in hiesigem Gemeindebezirk ansässig sind oder seit wenigstens 2 Jahren ihren wesentlichen Wohnsitz hier haben, ersucht, zur Vornahme der Wahl je zu dem gedachten Zeitpunkte sich im Wahllokale einzufinden nnd ihren Stimm zettel abzugeben. Je Punkt 2, und, 9 Uhr am bezeichneten Wahltage wird der Wahlakt für je die betreffende Klasse geschlossen und können später Erschienene zur Abstimmung nur noch insoweit zugelassen werden, als sie bereits im Wahl lokale anwesend sind. Auf den Stimmzetteln sind die Namen und die Klasse, für welche die einzelnen Gewählten rangiren sollen, deutlich und zweifellos anzugeben. Einwendungen gegen das Wahlverfahren selbst sind bei Verlust derselben binnen 14 Tagen nach der Stimmenauszählung und zwar bis zum 25. Dezem ber 1902 bei der Königl. Amtshauptmannschaft Chemnitz anzubringen. Rabenstein, am 20. November 1902. Der Gemeinderath. Wilsdorf, Gem.-Vorst.