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Wochenblatt für * Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff. 13 Sonnabend, den 29. März ISIS Bekämpfung der Obstbaumschädlinge. deutring, die Bekämpfung der Schädlinge on^den Odstbäumen allgemein und nachdrücklich druch"zuführen. Jeder Besitzer von Odstbäumen erhalt deshalb hiermit Aufforderung, für unverzügliche und fortgesetzte Vertilgung der Obstbaumschadlinge besorgt zu fein. Die etwa an den Odstbäumen noch angebrachten Jnssktenfanggürtel sind nunmehr sofort ab- zunchmen. Zuwiderhandlungen werden, soweit sie nicht der Bestrafung nach 8 368 Ziffer 2 des Reichsstraf' gesetzbuchcs unterliegen, mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Haft dis zu 14 Tagen bestraft. ^ 2n jeder Gebinde wird eine Person bestimmt werden, die über die wirksame Vertilgung der werden von den Gemeindebehörden getroffen und bekanntgemacht werden. Neichenbrand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 24. März 1919. Die Gemeindevorstände. Dank. Durch letztwillige Verfügung des am 17. November 1918 in Naundorf verstorbenen Privatmannes und früheren 1. Gemetndc-Aeltcsten von Reichenbrand Herrn Bernhard Hermann Förtsch ist unserer Gemeinde ein Vermächtnis in Höhe von 3SSS Mark zur Errichtung einer Förtfch-Stiftmig Habe Dank, Du edler Mann? in seine stille Gruft nach. Reichenbrand, am 22. März 1919. Der Gemeinderat. — Vogel, G.-V. Brandversicherungs-Beiträge. Am 1. April dieses Jahres sind die Brandoersicherungsbeiträge auf den 1. Termin 1919 mit 1 Pfg. von jeder Versicherungseiiihnt für dle Gebäude sowie für Stückbeitrüge und mit IV» Pfg. für maschinelle Betriebsgegenstände fällig. Mit diesem Termin wild die Reichsstempelabgabe für denselben Zeitraum, für den die Brand versicherungsbeiträge zu entrichten sind, mit erhoben. Reichendrand, am 28 Mär; 1919 Der Gemeindevorstand. Die Ausgabe der Milchgutscheine erfolgt Dienstag, den 1. April 1919, nachm, von 2—3 Uhr im hiesigen Meldeamt gegen Vorlegung der Mtlchkarten. Milchgutscheine erhalten: Stillende und werdende Mütter, Kinder unter 2 Zähren und Kranke, soweit sle nicht von der Ortskrankenkasse Milchoerbtlligung erhalten. Neichenbrand, am 28. Mär; 1919. Der Gemeindevorstond. Schule Siegmar. Die Aufnahme der Ostcrlinge findet Montag am 28. April nachmittags 2 Uhr statt. 27 März 1919. Der Schuldirektor. Die am 1. April 1919 fülligen Brandoerstcherungs-Beiträge sind mit 1 Pfg. pro Einheit bis spätestens zum 8. April dieses Jahres bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Neustadt, am 26. März I9>9. Der Gemeindevorstand. Aenderung der Geschäftszeit. 8^— 12 Uhr vormittags und 2 — 4 Uhr nachmittags, Souuadends 8 — 2 Uhr.^ ^ ^ Der Durchgangsverkehr durch das umzäunte Gelände der Meiugarten- fiedelung Rabenstein, wie auch besonders das Beschädigen der Anpflanzungen ist bei Strafe verboten. Die Verwaltung. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichs- und Sonderunterftützung für die zum Heeresdienst einberufenen Mannschaften für Monat April 1919 soll Dienstag, den 1. April d. I. vormittags für alle Nummern erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 27. März 1919. Brandversicherungsbeiträge. Am I. April d. I. sind die Brandversicherungsbeiträge auf den 1. Termin 1919 mit 1 Pfg. von jeder Versichernngseinheit für die Gebäude sowie für Stückbeilräge und mit IVs Pfg. für maschinelle Betriebsgcgenstände fällig. -A»-.-,- -« * ^ Mit dwsem Termin wird die Reichsstempelabgabe für denselben Zeitraum, für den die Brand- D,c Branbocrsicherung-beltrSgc m,d Sie R^chsstem^ladgabc sind bis spätestens «um unter Vorlegung des vorjährigen Grundsteuerzettels bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Bildung von Bauern- und Landarbeiterräten. Auf Grund der Verordnung des Wirtschaftsministeriums sind in Gemeinden, in denen in beacht- lichem Umfange Landwirtschaft betrieben wird, Bauern, und Landarbeiterräte zu bilden. Diese Räte sind paritätisch zusammenzusetzen und müssen mindestens aus 3 Landwirten und 3 Landarbeitern bestehen. Für dm hiesigen Ort einschließlich der Rittergüter sind 4 Landwirte und 4 Landarbeiter zu wählen. Wahlberechtigt und wählbar sind in beiden Gruppen die Gemeinde- und Ritterguts, einwohner beiderlei Geschlechts soweit sie das 20. Lebensjahr voilmdet haben. Zur I. Gruppe gehören alle im Hauptberufe selbständigen Landwirte, zur 2. Gruppe alle Angestellten und Arbeiter, die ihren hauptsächlichen Lebensunterhalt durch landwirt- schaftllche Lohnarbeit finden, auch Familienmitglieder des Landwirtes, soweit sie in der Krankenkasse versichert sind. Die Wahlvorschläge beider Gruppen sind bis Freitag, Len 4. April 1919 Die Wahl selbst findet statt am Sonntag, den 6. April 1919 1., für Gruppe 1 „Landwirte" in Köhlers Gastwirtschaft, hier, Talstrahe 8, 2., für Gruppe 2 „Landarbeiter" in Kühns Gastwirtschaft, hier, Ritterstrahe 4, von 11—1 Uhr mittags. Die Wahl erfolgt nicht auf Grund von Wahllisten, sondern auf Grund von Wahlausweisen. Die hiemach erforderlichen Wahlavsweife fmd von dm Arbeitgebern (selbständigen Land- wirten) für sich, ihre Angestellten und Arbeiter im Gemeindeamt bis Sonnabend, den 5. April 1919 mittag mittels Verzeichnisses anzufordern. Der Gemeindevorstond zu Rabenstein, am 26. März 1919. Zur Bauernratswahl in Rabenstein. Die nach der vorstehenden Bekanntmachung der Gemeinde für die Bauernratswahl in Frage kommenden Landwirte werden gebeten, sich Mittwoch, den 2. April 1919 abends 8 Uhr in Köhlers Gastwirtschaft zu einer Besprechung und Vornahme der Wahlen für den Bauernrat gefl. einftnden zu wollen. Das Erscheinen ist Pflicht eines jeden. Der Beauftragte. Gutsbes. Adolf Bonitz. Für das Legen von Kartoffeln in Zeilen auf Rittergut Niederrabenstetn werden vorläufige Anmeldungen von Ortseinwohnern Donnerstag, den 3. April 19l9 vorm. 9—12 und nachm. 2—4 Uhr in, Rathause, Zimmer 6, mtgegengmommen. Die Gutsverwaltung Niederrabenstein, am 28. März 1919. Pffichtfeuerwehr-Uebung! Sonntag, den 30. März d. I., vormittags V-N Uhr findet auf dem hiesigen Turnplätze eine Übung der Pflichtfeuerwehr statt. Die Übungsmannschaften erhalten noch besondere Ladung. Rottluff, am 25. März 1919. Der Gemeindevorstand. Kirchliche Nachrichten. Parochie Reichenbrand. Am Sonntag Lätare, den 30. Mürz, Dorm. 9 Uhr Predigt- gotteedienst: Hilfsgeistiicher Schwarze. Dienstag Abend 8 ühr Zungfrauenverein. Mittwoch Abend 8 Uhr ttriegsbelstunde mit Abendmahl: Htlfs- geistlicher Schwarze. Amtswoche: Pfarrer Rein. Parochie Rabenstein. Am Sonntag Lätare, 30. März. Dorm. 9 Uhr Predigt mit Deichte und heil. Abendmahl: Pfarrer Ktrbach. Dorm. °/Z1 Uhr Kindergottesdienst, I. Abteilung: Derselbe. Nachm. Uhr Abmarsch des ev. Iünglingsvereins ab Pfarr saal nach Chemnitz zur Kreisverbandsversammlung. Mittwoch Abends 7 Uhr Versammlung des ev. Jungfrauen- Vereins II Abteilung im Pfarrsaale. Wochenamt: Pfarrer Ktrbach. LUM , . . - . . sind wics-r -inge,rossen. RostNeN 0No8peedt, Haarwasser, Brillantine, Pomade, Haaröl, MIW» D -vksssei», Drogerie Siegmar Fernsprecher 180. Ll-IvK LvKullS. Gutgehende Cylinderuhr, sowie 2 Militär-Mützen billig zu verkaufen Siegmar, Friedrich-August-Str. 22.1 H. Gebrauchte Shapingmaschine, älteren Systems, einschl. Decken-Vorgelege. weil überzählig zu verkaufen Maschinenfabrik p. L Vv., G m. b H, Neichenbrand Gm sag neuer Heller Brennnbor-KIappwagen, ein kleiner brauner Ktappwagen, ein Kinderikiappstühlchen zu verkaufen Rottluff, Kastanienstraßc 8b, I. rechts. Junge und alte Kaninchen zu dauien gesucht. Angebote mit Preis an VlUz? Hodal, Schönau 21. 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