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Wochenblatt für Reickeiiümnd. Siegmar. Neustadt, Ravenstein und Rottluff. 35 Sonnabend, den 2. September 1316 Einschränkung des Fahrradverkehrs. Die beschlagnahmten Fahrradbereifungen, soweit sie nicht für die Benutzung fteigegeben sind, werden Montag, den 4. und 11. September, je von 3 — 5 Uhr nachmittags in den Unterzeichneten Gemeindeverwaltungen entgegengenommen. Die nicht bis zum 15. September abgelieferten Fahrradbereifungen unterliegen einer Meldepflicht. Die Meldungen sind bis 1. Oktober mittelst Meldescheins zu erstatten. Formulare können bei den Unterzeichneten Gemeindeverwaltungen entgegengenommen werden. Auf die Strafbestimmungen bei Nichtbeachtung wird hingewiesen. Die Gemeindevorstände zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff, am 31. August 1916. Brot-, Butter- und FleislWrtenMWbe tu ReilhenbrM. Die Ausgabe der Brot-, Butter- und Fleischkarten auf die Zeit vom 10. September bis 7. Oktober 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte Freitag, den 8. September U»16, im hiesigen Rathause I. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1— 100 nachm. von 2 — 3 Uhr ^ im Meldeamt , 101— 200 3 — 4 .. „ 201— 300 4 — 5 „ H. Bezirks . 301— 400 2 — 3 „ ^ im Meldeamt „ 401— 500 3-4 , . 501— 600 .. 4 — 5 . IN. Bezirks - , 601— 700 „ „ 701— 800 - 2 — 3 „ 3 — 4 „ ) im Sparkassen- " „ 801— 900 4 — 5 „ / zimmer IV. Bezirks - .. 901—1000 „ „ 1001—1100 2-3 „ 3 — 4 .. ^ im Gemeindekassen- .. „ 1101—1200 „ 4 — 5 ., s -immer. Reichenbrand Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- Vorstände ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brot-, Butter- und Fleischkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brot-, Butter- und Fleischkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot-, Butter- und Fleischkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 1. September 1916. Der Gemeindevorstand. Futtermittel für Kaninchen. Die Futtermittel für Kaninchen sind hier eingegangen und erfolgt Abgabe derselben morgen Sonntags d^en 3. September, vormittags bei Herrn Paul Aurich, hier, Hardtstraße 18. Der geringen Futtermengen wegen können verteilt werden nach Stückzahl der Tiere wie folgt: 3— 8 Stück erhalten Ve Pfund Kleie 15 — 20 Stück erhalten IV2 Pfund Kleie 9—14 „ ., 1 „ 21—26 .. „ 2 .. .. usw. Trockcnschnitzel das Doppelte. Der Preis für Kleie beträgt 10 Pf., für Trockenschnitzel 20 Pf. das Pfund. Tüten sind mitzubringen. Diejenigen, die 1 und 2 Tiere angemeldet haben, werden bei der nächsten Futtermittelabgabe berücksichtigt. Reichenbrand, den 2. September 1916. Der Gemeindevorstand. Gemeindeeinkommensteuer. ständige wollen den fällig gewesenen Termin nunmehr sofort an unsere Steuerkasse abführen. Siegmar, 31. August 1916. Der Gemeindevorstand. Brot- mi> BllttertMtemilWe in NeustM. Die Ausgabe der Brot- rc. Karten auf die Zeit vom 10. September bis 7. Oktober 1916 an die Haus- Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte und Butterkartenabschnitte Montag, den 4. September 1918, im hiesigen Rathause Brotkartenhefte Nr. 1—100 vormittags von '/«O— ^9 Uhr, . „ 101-200 „ . °/<9—VilO „ . .. . 201-300 „ „ i/4lO--V<10 „ , , „ 301—400 .. „ °/<10-'/4l1 .. . „ „ 401—520 „ „ r/ill-s/ill „ . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. Die obengenannten Zetten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenheste maßgebend sind, was bet etwa stattgefundenen Umzügen besonders zu beachten ist. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. Neustadt, am 1. September 1916. Der Gemeindevorstand. Gemeinde Neustadt hat bei dem Postscheckamt Leipzig S2434 und die Sparkasse Konto 22435. Der Gemeindevorstand zu Neustadt, am 1. September 1916. Schuhwerk mit Holzsohlen für Kinder für dm Winter wird Montag, den 4. September 1SI6, nachmittag von 3 — 6 Uhr r»r Ansicht im Rathause (Hof) ausgestellt. Bestellungen werden daselbst mtgegengenommen. — Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 1. September 1916. Fundamt Rabenstein. Gefunden: 1 Schlüssel, 2 Schlüssel (Ring), 1 Fünf-Markschein, 1 Ledergeldtasche, 1 Nickelbrille. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 31. August 1916. Bekanntmachung. Am 1. September 1916 wird der 3. Termin der diesjährigen Gemeindeanlagen und des Schulgeldes fällig. Es wird dies mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß die Anlagen und das iesige Gemeindekasse abzuführen sind. ^ ^ Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 31. August 1916. Brot-, Butter- Mi> FleisWrteiMWbe in Rabenstein. Die Ausgabe der Brot-, Butter- und Fleischkarten auf die Zeit vom 10. September bis mit 7. Oktober 1916 an die Haushaltungen hiesiges Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenhefte und Butter- sowie Fleischkarten ausnahmsweise Freitag, den 8. September 1916 in der Zeit von nachm. 7—8V2 Uhr in den bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als An Kinder können Karten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zelten werden Brot-, Butter- und Fleischkarten nicht ausgegeben. an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 31. August 1916. Brot- und Butterkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom 10. September bis mit 7. Oktober 1016 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend» den 9. September 1916, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten, in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule» und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenhefte Nr. 1 bis mit 125» nachmittags 1 Uhr. .. . 126 .. .. 250» .. V22 „ , „ „ 251 „ . 375, „ 2 . . „ „ 376 und mehr. „ V23 .. . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- stauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausge- stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brot- und Butterkarlen nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelausenen Brotkarten find mitzubringen. Den Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob. eintretende Veränderungen im.Personenbestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamte — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte sowie der Brot- und Butterkarten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs- Vorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. Mit Rücksicht auf die wahrzunehmen gewesene Unpünktlichkeit ist angeordnet worden, daß unpünktliche Einwohner erst an einem späteren Zeitpunkte abgefertigt werden. Rottluff» am 31. August 1916. Der Gemeindevorstand. ° Sonn- und Feiertags-Geschäftszeit für Militärurlauber. Um beurlaubten Militärpersonen die Vornahme von An- und Abmeldungen sowie die Erlangung von Brotmarken und dergl. zu ermöglichen, ist an einem jeden Sonn- und Feiertage vormittags von V4N bis 2/4II Uhr im Gemeindeamte — Meldeamtszimmer — ein Angestellter anwesend. Die Zeit ist genau einzuhalten, da später das Gemeindeamt geschlossen und eine Abfertigung unmöglich ist. Rottluff, am 31. August 1916. Der Gemeindevorstand. Pflichtfeuerwehr-Uebnng. Sonntag, den 10. September 1916, vorm, punkt 7 Uhr findet auf dem hiesigen Turnplätze eine Übung der Pflichtfeuerwehr statt. Die Ubungsmannschaften erhalten besondere Ladung. Alarm-Signale werden nicht gegeben. Rottluff, am 31. August 1916. Der Gemeindevorstand. Gesunden: 1 Sack mit Kleidungsstücken. Rottluft, am 28. August 1916. Der Gemeindevorstand. Jugendpflege — Siegmar. Führer: tz-rr Lehrer B ° hl. Der Ortsausschuß für Jugendpflege. Volksbibliothek zu Reichenbrand betr. einer recht fleißigen Benutzung seitens der Ortseinwohner angelegentlichst empfohlen. Möchten auch die Neuanschaffungen in dem sich erfreulicherweise stetig erweiternden Leserkreise guten Anklang finden. Die Büchersammlung befindet sich im Schulgebäude. Ilm jedermann Gelegenheit zu geben. Bücher zu entleihen, ist sie Sonntags, auch während der Ferien, vorm. 11—12 Uhr geöffnet. Das wöchentliche Lesegeld beträgt für ein Buch bis zu 200 Seiten 3 und für ein größeres 5 Pf. Die Sammlung umfaßt 1407 Bände. Neu erworben wurden: Behm, Hans Wolfgang: Vom Tier zum Fels. Nr. 1388, Flandern. Charles de Coster: Ulenspiegel. Nr. 1390, Ernst, Otto: Semper der Jüngling. Nr. 1391, Semper der Mann. Nr. 1392, Frey, Viktor: Das Schweizerdorf. Nr. 1393, Ganghofer, Ludwig: Der Ochsenkrieg Bd. 1: Nr. 1394, Bd. 2: Nr. 1395, Hagenbeck» Karl: Von Tieren und Menschen. Nr. 1396, Reichenbrand, den 1. September 1916. vr. R. Hennig: Vom Wetter. Nr. 1397, Kipling, Rudyard: Das Dschungelbuch. Nr. 1398. vr. Friede. Knauer: Menschenaffen. Nr. 1399, Hellmuth v. Mücke: Emden. Nr. 1400, Noeldechen» W.: Unter dem roten Adler. Nr. 1401, Ohorn» Anton: Das Tagebuch des Mönchs. Nr. 1402, Paasche, Hans: Fremdenlegionür Kirsch. Nr. 1403, Prof. vr. Schmidt und vr. Thesing: Natur. Nr. 1404 und Nr. 1405, Sächs. Pestalozzi-Verein: Krieg und Sieg. Nr. 1406. Kaube, Lehrer. s ?6ir>3t6S Iskslöl. rornoproottor ISO. NtzNM litzfsrbL?, vrogsri« Usgmsr sirick Lckuk«. !