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Wochenblatt für Am- Reichenbrand, Siegmar, Nenstadt, Rabenstein und 45. Sonnabend, den 13. November 1SV9. Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Nevoiatstraße 11), sowie von dm Herren Friseur Weber in Reichenbrand und Kaufmann Emil Winter in Rabenstein cntgegengenommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 10 Psg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Auzeigen-Aimahme i« der Expedition bis spätesten« Freitags nachmittags 8 Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. BeretxSiaserate müssen bis Freitags nachmittags s Uhr ring-gangen sein und können nicht durch Tal-Phon ausgigeben werden. Fernsprecher: Siegmar Nr. 244. Rottluff. Bekanntmachung. Der Unterzeichnete Gemeindevorstand bringt hiermit zur öffentlichen Kenntnis, daß der Material warenhändler Herr Hermann Hecker von hier heute als Armen- und Wohnungspfleger für den II. Bezirk, umfassend die Hoferstraße von 1—60, die Nevoigt-, Feld- und Sielzendorfcrstraße sowie den Rosen- und Gartenweg, in Pflicht Reichenbrand, am 12. November 1909. Der Gemeindevorstand. ——————— Vogel. Bekanntmachung. Nach der Vorschrift in § 19 des neuen Weingesetzes vom 7. April d. I. und der zu dessen Aus führung erlassenen Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 9. Juli d. I. — in Kraft getreten am 1. September d. I. — haben most oder Wein nur in fertigem Zustande beziehen und unverändert wieder abgcben, nach Muster 2. Geschäftsvermittler, über die von ihnen vennittclten Geschäfte, nach Muster L und 3. Weinhändler nach Muster L und daneben nach Mutter e oder v Bücher zu führen. Die hiernach in Bettacht kommenden Verkaufsstellen werden hierdurch aus die cinschlagenden im hiesigen Rathause — Meldeamt — einzusehciu Rabenstein, am 8. November 1909. Dcr Gcmeindevorstand. ^ Meldungen im Fundamt Ravenstein. Bekanntmachung. Am 15. November dieses Jahres ist der 4. Termin der diesjährigen Wassersteuer fällig. Derselbe ist spätestens innerhalb 14 Tage an die hiesige Gemcindekassenverwaltung abzuführcn. Nach Ablauf dieser Frist muß gegen Säumige die zwangsweise Beitreibung eingeleitet werden. Neustadt, am 12. November 1909. Der Gemeindevorstand. Geißler. Stratzen-Benennung. welche die Limbacher- und Waldenburger-Sttaßen gegenseitig verbindet, vom Gemeinderate die Bezeich nung „Gerstenberger-Straße" beigelegt worden ist. Rottluff, am 10. November 1909. Der Gemcindcvorstand. Polizei-Verordnung Mit Zustimmung des Gemeinderates wird folgendes angeordnet: 1. Das sichtbare Aushängen und Auslegen von Wäsche, Betten und dergleichen auf Zäune, in Gärten nach den Straßen und öffentlichen Wegen an Sonn- und Festtagen ist verboten. 2. Jeder Gastwirt ist verpflichtet, vor seiner Gast- oder Schankwirtschaft eine hell leuchtende Laterne anzubringen und dieselbe von Eintritt der Dunkelheit an solange in brennendem Zustande zu erhalten, als Gäste bei ihm verkehren, andernfalls wenigstens bis abends 10 Uhr. Er ist auch gehatten, zur leichteren Orientierung seiner Gäste, Wegweiser nach den Aborten anzubringen und letztere bei Dunkelheit zu beleuchten. Ebenso hat auch jeder Inhaber eines Berkaufsladens dessen Zugang von einttetender Dunkel, heit bis zum Ladenschluß genügend zu beleuchten. 3. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Anordnungen werden auf Grund von § 366 Ziffer 10 des Reichssttafgesetzbuches. soweit nicht nach den gesetzlichen Vorschriften eine höhere Bestrafung zu erfolgen hat, mit Geldstrafe bis zu 30 M. bestraft. Rottluff, am^lO. November 1909. Dcr Gemcindcvorstand. Entschädigung von Milzbrandverdachtfällen. Das Königliche Ministerium des Innern hat unterm 5. August d. I. eine für die Besitzer von Rindvieh äußerst wichtige, die Tntschädignng von Milzbrandverdachtfällen betreffende Verordnung erlaffen. Indem den hiesigen Diehbesitzern hiermit besonders die Einsichtnahme der im Gemeindeamte — Kassenzimmer — ausliegenden Verordnung empfohlen wird, wird ihnen gleichzeitig bekannt gegeben, daß in dringlichen Fällen, wo im Sinne der Verordnung neben dem Laienfleischbefchauer ein Tierbesitzer hinzuzuziehen ist. die Herren Gutsbesitzer Gustav Irmscher, Ernst Potzsch» Anton Lohse, Johann Müller, Anton Drechsler, Otto Weller oder Anron Gerstenberger zuständig sind. Rottluff, am 10. November 1909. Dcr Gemcindcvorstand. Fundsachen. Als zugelaufen bezw. gefunden sind gemeldet, bezw. abgeliefert worden: 1 Hund (Jagdhund mit weiß und roten Flecken), 1 Regenschirm, 1 Kutschlaterne und 1 Pferdepcttsche. Rottluff, am 11. November 1909. Der Gcmeindevorstand. Sitzung des Gemcinderatcs zu Reichcnbrand vom 9. November 1909. 1. Der Gemeinüerat nimmt Kenntnis von einer ^Einladung des Siegmar wird sich dem Beschlüsse des Verjassungsausschusses ange schlossen. 6. In Armensachen wird a) ein Unterstützungsgesuch bewilligt, b) die Verteilung der Zinsen des Reichcl'schen und von Pleßen'schen Legates an die vom Ausschuß vorgcschlagenen Personen gutgeheißen und e) der Haushaltplan der Armenkaffe auf 1910 genehmigt. 6. Auf Vorschlag des Wahlausschusses wird^>err Hermann Hecker Mitteilungen aus der Sitzung des Gemeinderats zu Rabenstein vom 9. November 1909. Anwesend der Gemeindevorstand und 20 Mitglieder. Es wird beschlossen: 1. Eine erkrankte Frau in das Bezirkssttft Jühnsdorf aufzu- nchmen und deren Kind in Privaterziehung unterzubringen; 2. die Arztkosten für ein verunglücktes Kind zu übernehmen und an den zuständigen Ortsarmenverband zu melden; 3. auf eine eingereichte Beschwerde die erforderlichen Maßnahmen zu bewirken; 4. von verschiedenen Mitteilungen Kenntnis zu nehmen und den Beschlüssen des Anlagenrestausschusscs beizutteten; 6. z- ei Baudispensalionsgesuche .nach Lage der Sache zu be fürworten; 6. zwei Nachlaßgrundstücke zu den Besitzwechselabgaben nach den gemachten Vorschlägen heranzuziehen; 7. die Vorschläge des Bouausschusses über Straßenbeschotterung und Abwalzung für 1910 gutzuheißen; 8. dem Gemeindeverbande für Haftpflichtversicherung zu Leipzig beizutteten und den Vertrag mit dem allgemeinen Dersicherungsverein zu Stuttgart aufzukündigen; 9. Die Neuordnung über Erhebung einer Werlzuwachssteuer in 2. Lesung einstimmig zu genehmigen; 10. werden einige Reklamationen über die Höhe der Wertzu wachssteuer und eine Anzahl dergleichen über die Höhe von Ge meindeanlagen zur Erledigung gebracht und die Beschlüsse in den bett. Tabellen verlautbart. Bericht über die Sitzung des Gcmcinderates zu Rottluff vom 6. November 1909. Vors.: Gem.-Dorst. Geißler. 1. Kenntnis nimmt das Kollegium: ») von einer Verfügung der bedingungsweise genehmigt. 9. Punkt eignet sich nicht zur Veröffentlichung. 10. Die Errichtung eines eisernen Steigerturmes mit 3 Etagen zu Uebungszwecken der hiesigen freiwilligen Feuerwehr wird für Frühjahr 1910 einstimmig beschlossen. ll^Iin Kassenzimmer des Gemeindeamtes soll eine weitere elek- 14. Der Beitritt der Gemeinde zu dem Gemeindeverbande für Haftpflichtversicherung zu Leipzig und Kündigung der bisherigen Privatversicherung wird beschlossen. 15. Punkt wird abgesetzt. 16. Der Petition an die Kgl. Staatsregierung pp., bett. Erri< 2 einer Landespensionskaffe für die sächs. Gemcindebeamten, will ..»an sich anschließen. 17. Der ausgebauten Straße VII des hiesigen Teilbebauungsplans wird die Bezeichnung „Gerstenberger.Straße" beigelegt. 18. Mit der alljährlichen Anschaffung eines Chemnitzer Adreß- Buches für die Gemeindeverwaltung und unentgeltlichen Auslegung desselben zur Benutzung durch die hiesige Einwohnerschaft ist man einverstanden. 19. Punkt wird vertagt. 20. Auf Vorschlag des Bauausschusses wird einstimmig beschlossen, die Wafferversorgungsangelegenheit vollständig auf sich beruhen und die eingegangenen 4 Wasserrechtssicherungsverttäge fallen zu lassen. 21. Eine Gemeindeanlagenreklamation wird berücksichtigt. 22. Die Nachschätzung Zugezogener zu den Gemeindeanlagen wird erledigt. 23. Dem Nachtschutzmann wird eine Gehaltszulage und ein Bei- trag zu den Ilmzugskosten bewilligt. Göttliches. Neustadt. Nachdem die Kommission für Prämiierung der best- gepflegten Vor- und Nebengärten in der Gemeinde Neustadt, be stehend aus dem Herrn Gemeindevorstand und einem Mitglied vom Gemeinderat als Vertreter der Gemeinde, sowie aus 3 Mitgliedern vom hausbesitzervercin als Vertreter desselben, zu verschiedenen Malen, jeder für sich, einen Rundgang durch den Ott unternommen hat und den Befund der Gärten nach Punkten bezeichnete, ging die Kommission am 5. Sepiember nochmals zusammem, um die Gärten gemeinsam zu besichtigen. Infolge der sorgfältigen Pflege ihrer Gärten erhielten Herr Katt Backhaus den ersten, Herr Oswald Steinbach den zweiten, Herr Carl Starke den dritten, Herr Gustav Wünsch den vierten. Herr Ernst Grosser den fünften, Herr Richard Fichtner den sechsten. Herr Hermann Zesch den siebenten und Herr Arno Förster den achten Preis. Außerdem erhalten hierdurch eine öffentliche Belobigung die Herren Traugott Preller. Emil Kempter. Louis Helbig, Hugo Geithner, Friedrich Gerber. Robert Beuchel, August Kretschmar und Moritz Müller. Verschiedene Gatten verdienten allerdings eine bessere Pflege und wäre es nur zu wünschen, daß sich alle Gattenbesitzer an diesem Wettbewerbe beteiligen würden. Stenographie. Der Gabelsberger Stenographenverein Siegmar- Neustadt eröffnet, wie aus dem heutigen Inserat ersichtlich, am 19. d. M. einen Anfüngerkursus für Gabelsverger'sche Stenographie. Wir verfehlen deshalb nicht, hierauf noch besonders hinzuweisen. — Bei dem heutigen Hasten der Welt, wo das größte Streben darauf gerichtet ist, alles zu vereinfachen und möglichst viel der kostbaren Zeit zu er sparen, ist die Stenographie einer der ersten Faktoren geworden, der diesem berechtigten Streben gerecht wird. Es sollte deshalb niemand unterlassen, sich der Zeit anzupassen und die Stenographie in Anbe ttacht ihres unvergleichlichen Wertes sich zu eigen zu machen. Jeder mann benütze deshalb die gebotene Gelegenheit, die Stenographie nach dem bewährtesten und einzig staatlich anerkannten Gabels- berger'schen System zu erlernen; die wenige Zeit, die man bei der Erlernung auf sie verwendet, wird in später ersparten Stunden mit reichlichen Zins und Zinseszins wieder erstattet. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zn Reichenbrand vom 6. bls 12. November 1909. Geburten: Dem Färber Karl Ernst Dietrich 1 Mädchen; dem Platin macher Guido Otto Betthold 1 Mädchen; dem Rundstuhlarbeiter Franz Louis Löffler 1 Mädchen; dem Schlosser Ernst Max Busch mann 1 Mädchen. Eheschließungen: Der handschuhwirker Karl Fritz Seifert mit Ella Matte Wagner, beide wohnhaft in Reichenbrand; der Ge- schirrsührer Paul Bruno Löschner in Neustadt b. Chtz. mit Ella Marie Münch in Reichenbrand; derEisengießerPaulFranzJohannes Bernhardt in Siegmar mit Matte Elise Groß in Reichenbrand. Sterbefälle: Der Strumpfwirkermeister Johann Moritz Bechstein, 73 Jahre alt. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zn Siegmar vom 5. bis 11. November 1909. Geburten: Dem Tischler Willy Max Langfeld 1 Knabe; dem Restaurateur Karl Hermann Fischer 1 Mädchen; dem Eisendreher Max Albert Siebert 1 Mädchen.