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Fernsprecher: Amt Siegmar Nr. 244. Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar. Neustadt, Ravenstein und Rottluff. Unzeisen werden in der Expedition lReichenbrand, Nevoigtstraße 11). sowie von den Herren Friseur Weber in Reichenbrand. Kaufmann Emil Winter in Ravenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzeile mit 1b Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Amfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzeigerr-Annahme in der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags S Uhr, bei den Annahmestellen bis nachmittags L Uhr. Vereknsknserat« müssen bis Freitags nachmittags T Uhr etngegangen sein und können nicht dnrch Telephon aufgegeben werden. ^ 41 Sonnabend, den 16 Oktober ISIS Kartoffelversorgung. Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntnis und Nachachtung gebracht, daß nach der Bekannt- machung des Reichskanzlers vom 9. Oktober 1915 für das Königreich Sachsen der Grundpreis für die Tonne inländischer Speisekartoffeln aus der Ernte 1915 beim Verkauf durch den Kartoffelerzeuger auf 57 (Zentner — 2,85 -4) festgesetzt worden ist. Dieser für den Kartoffelerbauer maßgebende Grundpreis gilt für gute, gesunde Speisekartoffeln von 3.4 cm Mindestgröße bei sortenreiner Lieferung ohne Sack und gegen Barzahlung bei Empfang. Inbegriffen im Grundpreis sind die Kosten des Transports bis zum nächsten Güterbahnhof. Hinzu kommen eventl. die Sackmiete, weitere Transport- kosten und der Verdienst für den Zwischenhändler und hei nicht sofortiger Barzahlung der Reichsbankdiskont. Die Gemelndevorftand« zu Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Nabenstein und Rottluff, am 14. Oktober 1915. Bekanntmachung, die Einkommen- und Ergänzungssteuerdeklaration betr. Aus Anlaß der im Laufe des nächsten Jahres stattfindenden allgemeinen Einschätzung zur Ein- kommen- und Ergänzungssteuer werden zurzeit Aufforderungen zur Deklaration des steuerpflichtigen Einkommens bezw. Vermögens ausgesendet. Denjenigen, welchen eine derartige Aufforderung nicht zugesendet werden wird, steht es frei, Deklarationen über ihr Einkommen bezw. ihr ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen bis zum 3. November 1915 bei den Unterzeichneten Gemeindevorständen einzureichen. Zu diesem Zwecke werden bei letzteren Deklarationsformulare unentgeltlich verabfolgt. Gleichzeitig werden alle Vertreter von Personen, die unter Vormundschaft oder Pflegschaft stehen, ingleichcn alle Vertreter von juristischen Personen (Stiftungen, Anstalten, eingetragenen Vereinen, ein- getragenen Genossenschaften. Aktiengesellschaften. Kommanditgesellschaften auf Aktien. Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Berggewerkschasten usw.), sowie die Vertreter von sonstigen mit dem Rechte des Vermögenserwerbs ausgestatteten Personenvereinen und Vermögensmassen aufgefordert, für die Vertretenen, soweit dieselben ein steuerpflichtiges Einkommen oder ergänzungssteuerpflichtiges Vermögen haben bezw. in Ansehung der Ergänzungssteuer der Steuerpflicht überhaupt unterliegen. Deklarationen bei den unter- zeichneten Gemeindevorständen auch dann einzureichen, wenn ihnen deshalb besondere Aufforderungen nicht zugehen sollten. Reichen brand, Siegmar, Neustadt, Rabenstein und Rottluff, am 11. Oktober 1915. Die SemeindeoorstSnde. Bekanntmachung, Lohnlisten betr. Zum Zwecke der Einschätzung zur Einkommensteuer für das Jahr 1916 werden in den nächsten Tagen Aufforderungen zur Einreichung von Lohnlisten ausgesandt. Die zur Einreichung solcher Lohn- nachwcise Verpflichteten werden auf die genaue Erfüllung der auf den Aufforderungen enthaltenen Er- läuterungen und auf die pünktliche Einhaltung der Einreichungsfrist, insbesondere aber noch darauf aufmerksam gemacht, daß für jeden Wohnort der beschäftigten Personen eine besondere Liste auszufüllen ist. Reichenbrand, Siegmar» Neustadt, Nabenstein und Rottluff, am 15. Oktober 1915. Die Gemeindevorstände. Vekanlikmachllllg über das Feldern der Tauben. Da das Feldern der Tauben nicht nachgelassen hat und in einer die Nachbarschaft schädigenden und belästigenden Weise geschieht, ergeht hiermit an alle Taubenbesitzer die Aufforderung, die Tauben zum Schutze der Aussaat von jetzt ab bis zum 15. November 1915 eingesperrt zu halten. Zuwiderhandlungen werden nach § 24 Ziffer 2 des Forst- und Feldstrafgesetzbuches mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu einer Woche bestraft Reichenbrand, Siegmar, Neustadt, Nabenstein und Rottluff, am 15. Oktober 1915. Die Gemeindevorstande. Schöffen- und Geschworenen-Urliste. Die für den hiesigen Ort auf das laufende Jahr aufgestellte Schöffen- und Geschworenen- Urliste liegt eine Woche lang, und zwar vom 18. bi» mit 24. Oktober dieses Jahres, bei Unter zeichnetem zu Jedermanns Einsicht aus. Innerhalb dieser Frist kann Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Liste schriftlich oder zu Protokoll bei Unterzeichnetem erhoben werden. Siegmar, am 14. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Staatseinkommen- und ErgSnzungssteuer. Am 21. d. M. läuft die Frist zur Bezahlung des 2. Termin» Staatseinkommen- und ErgSnzungssteuer ab. Nach Fristablauf erfolgt unverzügliche Mahnung bez. Zwangsvollstreckung. Siegmar, 16 Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Katholische Kirchenanlagen betr. Der am 15. d. M. fällig gewesene 2. Termin katholische Kirchenanlagen 1915 ist bis längstens den 23. Oktober d. I. an unsere Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 16. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Waffergeld und Wasserzins betr. Der 3. Termin Wassergeld und Wasserzins 1915 ist bis längstens den 30. Oktober d. I. an unsere Ortssteuer-Einnahme abzuführen. Siegmar, 16. Oktober 1915.Der Gemeindevorstand. Am 30. vorigen Monats ist der H. Termin der staatlichen Einkommen- und Erganzungs- steuer füllig gewesen. Die Steuer ist bis spätestens zum 21. Oktober dieses Jahre» bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 7. Oktober 1915.Der Gemeindevorstand. Am 15. Oktober dieses Jahres ist der IV. Termin der Gemeindeanlagea und de» Schul geldes für das lausende Jahr fällig. Zahlung hat bis spätestens 2 Wochen nach Fälligkeit unter Vorlegung des Steuerzettels an die hiesige Gemetndekassenverwaltung zu erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 7. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Am 15. dieses Monats ist der H. Termin der katholischen Kirchenanlagen fällig. Derselbe ist bis spätestens zum 22. Oktober diese» Jahre» an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Nach Ablauf dieser Frist wird gegen Säumige das Mahn- bezw. Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet werden. Neustadt, am 7. Oktober 1915.Der Gemeindevorstand. Abgabe der Hauslisten betr. Die Hauslisten sind bis spatesten» den 19. Oktober 1915 ausgefüllt bri Vermeidung bis 50 Mark Strafe im hiesigen Gemeindeamt — Zimmer 5 — abzugeben. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 15 Oktober 1915 Staatseinkommensteuer. Der am 30. September fällig gewesene diesjährige 2. Termin Staatseinkommensteuer ist bis zum 20. Oktober d. I. an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Gegen Säumige muß das mit Kosten verbundene Beitreidungsverfahren eingelettet werden. Rottluff, am 13. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Pstichtfeuerwehr-Uebung. Sonntag, den 17. Oktober 1915, vorm, punkt 7 Uhr findet aus dem hiesigen Turnplätze eine Uebung der Pflichtfeuerwehr statt. Die Uebungsmannschasten erhalten besondere Ladung. Alarm signale werden nicht gegeben Rottluff, am 13. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine wird in hiesiger Gemeinde in der Zeit vom 21. bis 29. Oktober d. I. erfolgen. Rottluff, am 14. Oktober 1915. Der Gemeindevorstand. Sitzung des Gemeiuderats zu Rabeusteiu am 12. Oktober 1915. Anwesend der Gemeindevorstand und 18 Mitglieder. 1. wird Kenntnis genommen: s) von einem Kartengruß des Ge- meinderatsmttgliedes Eiding: b) von der Ablehnung des Gesuchs um Gewährung einer Entschädigung für Mehrarbeiten für das Be- zirkskrankenhaus in armenrechtlicher und standesamtlicher Hinsicht durch den Bezirksausschuß der Königlichen Amtshauptmannschaft; c) von der Verfügung der Königlichen Amtshauptmannschaft. Be- williaung der Mehrkosten für Landarme in Ausnahmefällen; ci) von der Hingabe eines Dorschußdarlehns an die Sparkasse, welche ge- nehmtgt wird. 2. werden einige Unterstützungssachen antragsgemäß erledigt. 3. werden die Vereinbarungen über Aufbringung der Kirchen- und Schulanlagen unter den beteiligten Gemeinden gmehmigt und der Vorsitzende zur Vollziehung dieser Vereinbarungen ermächtigt. 4. Dem vereideten Bücherrevisor soll für die Prüfung der Wasser- werksbaurechnung eine besondere Entschädigung zugestanden werden. . 5. wird die Erhöhung einer Fortkommensentschädigung abgelehnt. 6. Die Vorschläge des Bauausschusses, Zergliederungsarbetten und Übertragung und Beginn des Baues an der Chemnitzer Straße betr., werden gutgeheißen. 7. Die Übernahme einer Straße in öffentliche Unterhaltung wird unter gewissen Bedingungen in Aussicht gestellt. 8. wird ein -Beitrag für den Bezirksveretn ..Heimatdank" aus Gemeindemitteln bewilligt und dabet bekannt gegeben, daß in Raven stein 4200 Mark einmalige Beiträge und rund 1100 Mark Jahres- beitrüge gezeichnet, worden sind. Außerdem ist eine Stiftung von 2000 Mark für besondere Zwecke für den Ott. bez. zur Verfügung der Ortsgruppe gemacht worden. Allen Helfern und Gebern wurde der herzlichste Dank ausgesprochen. 9. Der Entwurf eines Ortsgesetzes. Kleinhausbau betr., wurde bis auf weiteres vertagt. 10. Einem Antrag an den Bundesrat. die Regelung der Lebens mittelversorgung betr., wurde zugestimmt. 11. wird eine Anzahl Reklamationen, Gestundungs- und Erlaß- gesuche zur Erledigung gebracht. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Siegmar vom 7. bis 13. Oktober 1915. Geburten: Dem Former Hugo Paul Bode 1 Tochter. Nachrichten des Kgl. Standesamtes zu Rabrustein vom 8. bis 14. Oktober 1915. Geburten: Dem Schleifer Friedrich Traugott Pötschke 1 Mädchen; dem Zimmermann Friedrich August Pfüller 1 Knabe; dem Fabrik- arbeiter Paul Richard Fichtner 1 Knabe; dem Handlungsgehilfen Alfred Paul Heinrich Liebe 1 Mädchen. Eheschließungen: Der Revolverdreher Max Willy Koblischeck in Reichenbrand mit Lina Elise Matthes in Rabenstein. SterbefSlle: Der Soldat. Materialist Georg Eutt Hähle. gefallen am 19. August 1915 bei Husaki in Rußland infolge Bauchschuß. Rubenftein. Es wird schon heute darauf hingewiesen, daß Sonntag über 8 Tage, den 24. Oktober a. c. der weit über die Grenzen Sachsens hinaus rühmlichst bekannte Chemnitzer Männer gesangverein Orpheus, dem auch ein Frauenchor angegliedert ist, im Gasthofe „Weißer Adler" in der uneigennützigsten Weise zum Besten unserer örtlichen Kriegsfürsorge ein Gesangskonzert veranstalten wird. In Hinsicht auf den edlen Zweck und den hohen Kunstgenuß darf wohl ein recht zahlreicher Besuch erwartet werden. Näheres in nächster Nummer Lek. RabenfteiN. Morgen Sonntag, den 17. Oktober, veranstaltet die in bestem Rufe stehende Herrn. Neubert'sche Kapelle aus Chemnitz im Gasthaus „Weißer Adler" ein großes Konzert, auf das hiermit noch besonders aufmerksam gemacht wird. Alles übrige ist aus dem Anzeigenteil ersichtlich. Aerztliche Beobachtungen des Herrn vr. m«6. O. Ochsenwärder b. Hamburg über Fluade! Die gegenwärtige ernste Zeit stellt gewaltige Anforderungen an unsere Rervenkraft und Aasbauer. Ilm diesen Anforderungen gerecht werden zu können, bedürfen wir einer gesundheitsgemäßen Anregung. Die Wissenschaft belehrt uns, daß die üblichen Anregungs mittel, wie Kaffee, Tee, Alkohol, Nikotin, sich bei andauernd reich lichem Genuß als „Kulturgifte" erweisen und mannigfache Schädi gungen unseres Organismus zur Folge haben. Darum ist es mit Tigsirvn, TigsrsNen m größter Auswahl und verschirdruru Qualitäten empfiehlt in 5-, 1v- und 25-Stück- Drogerie Siegmar Erich Schulze. z-rnlpr«q»r 325. 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