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Wochenblatt für Reichenbrand. Siegmar. Neustadt, Rabenstein und Rottluff As 7 Sonnabend, den 19. Februar 1S16 Brotkartenausgabe in Reichenbrand. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 28. Februar bis 26. März 1916 an die Haus- Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenheste Sonnabend, den 26. Februar ISl6, im hiesigen Rathause 1. Bezirks Brotkartenheft Nr. 1—100 mittags von 12—1 Uhr ^ im Meldeamt 101—200 nachm. 1—2 201—300 2—3 H. Bezirks 301—400 mittags 12—1 ^ im Meldeamt 401—500 nachm. 1—2 501—600 2-3 HI. Bezirks - - 601—700 mittags 701—800 nachm. 801—900 - 12—1 1—2 2—3 " ) im Sparkassen- / zimmer IV. Bezirks 901—1000 mittags 12-1 > im Gemeindekassen- 1001—1200 nachm. 1-2 / zimmer V- i-A so Ps. V- kx 250 Pf. V- ><x 220 Ps. V- Ke 240 Ps. V- Ke 240 Pf. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstande oder deren Stellvertreter (Ehe frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur ln Behlnderungsfallen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungs- Vorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorftände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Reichenbrand, am 18. Februar 1916. Der Gemeindevorstand. Nahrungsmittelverkauf in Reichenbrand. Solange der Vorrat reicht, findet Montag, den 2l. Februar 1916, nachm, von 2—4 Uhr im hiesigen Freibanklokal der Einzelverkauf von Haferflocken Kakao Speck, gesalzen Speck, geräuchert. Schweineschmalz an die hiesigen Ortseinwohner statt. Abgezähltes Geld und Einschlagpapier ist mitzubringen. Reichenbrand, am 17. Februar 1916. Der Gemeindevorstand. Schornsteinreinigung. Die nächste Reinigung der Schornsteine wird in hiesiger Gemeinde in der Zeit vom 16. bis 26. Februar d. I. erfolgen. Reichenbrand, am 18. Februar 1916. Der Gemeindevorstand. Brotkartenausgabe in Neustadt. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 28. Februar bis 26. März 1916 an die Haus- Haltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brothefte Sonnabend, den 26. Februar 1916, im hiesigen Rathause und zwar an die Haushaltungen der Brotkartenheste Nr. 1—100 vormittags von V<9— ^/«9 Ilhr, .. .. 101-200 .. „ 2/^9-'/«10 . . . 201-300 , , '/«l0-2/<10 . . „ « 301-400 .. „ 2/«10-'/4l1 . . . „ 401—500 „ „ r/i11-»/i11 „ . Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorftände oder deren Stellvertreter (Ehefrauen), zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. 8W Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen werden nicht zugelassen. «kd Die obengenannten Zeiten sind streng einzuhalten, außerhalb derselben werden Brotkarten nicht ausgegeben. Es wird noch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß für die vorstehenden Ausgabezeiten die Nummern der Brotkartenhefte maßgebend sind, was bet etwa stattgefundenen Umzügen besonders zu beachten ist. Neustadt, am 18. Februar 1916. Der Gemeindeoorstand. Gemeinde-Einkommensteuer betr. Der am 15. d. M. fällig gewesene 1. Termin Gemeinde^Linkommensteuer 1916 ist bis längstens den 29. Februar an die hiesige Steuerkasse abzuführen. Siegmar» 18. Februar 1916. Der Gemeindeoorstand. Altes Schnhioerk, geeignet zur Herstellung von Holzschuhen und SolUiantosseln, bittet man Mittwoch, den 23. Februar ISIS, nachmittags non 2—S Uhr im Rathause freundlichst abliefern zu wollen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstein, am 18. Februar 1916. Gemeinde- und Staatsgrundsteuer. Nachdem die Frist zur Bezahlung des am 1. Februar d. Z. fällig gewesenen 1. Termins Gemeinde- und Staatsgrundsteuer abgelaufen ist. werden Säumige darauf aufmerksam gemacht, daß gegen sie nunmehr das Mahn- bez. Zwanasvollstreckungsoerfahren etngeleitet wird. Der Gemeindeoorstand zu Ravenstein, am 17. Februar 1916. Bekanntmachung. Dem Pfarramt sind 50000 Stück Briketts zur Verteilung unter bedürftige in Aabenstetn wohn hafte Gemeindeglieder von opferwilliger Hand anvertraut worden. Es werden hiermit alle, die davon bedacht sein möchten, ersucht, sich persönlich, (nicht durch Kinder), Dienstag, den 22. Februar, abends 8—10 Uhr im Pfarrsaal zu melden. Rabenstein, den 19. Februar 1916.Weidauer, Pfarrer. I. Bezirkes Brotkartenheste Nr. 1 bis mit 106, N. 101 .. .. 206, HI. 261 „ ., 306 IV. 301 „ .. 400 V. n .. 401 und mehr, Brot- und Bntterkarten-Ausgabe in Rottluff. Die Ausgabe der Brot- und Butterkarten auf die Zeit vom 28. Februar bis mit 26. März 1816 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt Sonnabend, den 26. Februar 1916, nachmittags zu den nachstehenden Zeiten, in Zimmer Nr. 1 der hiesigen Schule» und zwar an die Haushaltungen des nachmittags ^2 Uhr. .. 3 . . „ V--4 „ . , 4 Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) pünktlich zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in besonderen Behinderungsfällen und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen haushaltungsvorstande ausge stellten Berechtigungsscheines. An Kinder werden Brot- und Butterkarlen nicht ausgehändigt. Die Umschläge der abgelaufenen Brotkarten find mitzubringen. Den Haushaltungsvorständen liegt die Verpflichtung ob, eintretende Veränderungen im Personenvestande oder in den sonst in Frage kommenden Verhältnissen innerhalb 24 Stunden im Gemeindeamte — Meldeamts-Zimmer — unter Vorlegung der Brothefte sowie der Brot- und Butterkarten zu melden. Die Hausbesitzer bezw. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungs vorstände — an die pünktliche Abholung der Brot- und Butterkarten zu erinnern. Rottluff, am 15. Februar 1916. — Der Gemeindevorstand. Hundesteuer. Unter Hinweis auf § 22 der Gemeindesteuerordnung wird die Einwohnerschaft daran erinnert, daß jeder Hund, der nach^ dem ^ähltage — lO.^Zanum —^ im Laufe des Jahres ^ier angeschafft ^>er wärts erfolgte Besteuerung durch Vorlegung des Steuerzeichens und der Stcuerquittung nachzuweisen ist. Rottluff, am 14. Februar 1916. Der Gemeindevorstand. Gemeindestenerordnung für Rottluff. Der Einwohnerschaft wird bekannt gegeben, daß die am 1. Januar 1916 in Kraft getretenen Gemeinde-, Kirchen- und Echulsteuer-Ordnungen in einem Hefte vereinigt in Druck gelegt worden sind und Exemplare gegen Bezahlung von 40 Pf. im Gemeindeamte — Meldeamtszimmer — in Empfang Die Anschaffung wird bestens empfohlen, da über sämtliche künftig zur Erhebung kommenden Gemeindesteuer-Arten — wie Grundsteuer, Einkommensteuer, Hundesteuer, Wanderlagersteuer, Besitzwechselabgaben. Lustbarkeitssteuer und Zuwachssteuer — neue Bestimmungen bestehen. Rottluff, am 14. Februar 1916. Der Gemeindeoorstand. Parochte Steichenvrand. Am Sonntag Septuagesimae, den 20. Februar, Vorm. 9 Uhr Predlgtgottesdienst. Pfarrer Rein. Mittwoch Abend 8 Uhr Kriegsbetstunde, hilfsgeistl. Oehler. Amtswoche Hilfsgeistlicher Oehler. Parodie Stadeuftetn. Sonntag Septuagesimae, d. 20. Febr., 9 Uhr Predigtgottesdienst mit Beichte und heil. Abendmahl. Hilfsgeistlicher Herold. Abends 8 Uhr evang. Zünglingsverein im Pfarrhause. Montag, den 21. Februar, 8 Uhr Nähabend für Frauen im Pfarrhause. Mittwoch, den 23. Februar, 8 Uhr Bibeistunde. Pf. Weidauer. Freitag, den 25. Februar, abends 8 Uhr Kriegsbetstunde mit Beichte und heil. Abendmahl. Hilfsgeistlicher Herold. Wochenamt vom 20.-26. Februar: Hilfsgeistlicher Herold. Dank. Für die uns beim Heimgange meiner lieben Gattin, unserer guten, treusorgenden Mutter. Schwester und Schwägerin, Frau Klara Rosa Liadaer, geb. Lasch zu teil gewordenen Spenden und die zahlreiche Begleitung zur letzten Ruhestätte sagen wir allen lieben Verwandten und Bekannten unfern herzlichsten Dank. Besonderen Dank auch dem Inhaber und dem Arbetterpersonal der Firma K. O. Lehm, Ehemnitz, dem Quartettverein, dem Kaninchenzüchteroeretn Siegmar, sowie Herrn Pfarrer Rein für die tröstenden Worte am Grabe und auch Herrn Kantor Krautze. Reichenbrand, Göppersdorf, Hartmannsdorf, Neukirchen und Lhemnitz.Htlbersdorf, den 16. Februar 1916. Der tieftrauernde Gatte Mar Lindner nebst Kindern und übrigen Hinterbliebenen. Eine Perfekte SverlocknSheria sucht sofort Rabenstein. Limbacher Str. werden Ostern unter günst. Beding, ein- gestellt. Metallgießerei Ms»»« tzeimlg, Siegmar. Aeltere Frau als Wirtschafterin gesucht Reichenbrand, Hofer Str. 44. Wohnung zu vermieten an kleine Familie Rabenstein, Nordstrabe 18. Eine kleine Halb-Etage sofort oder später zu vermieten Nevoigtstraße 6, Reichenbrand. Eine Erkerwohnung wird 1. April mietfrei Siegmar, Hofer Straße 49. Herzlicher Dank. Jda Scheel, geb. Görner sagen wir hierdurch unfern herzlichsten Dank. Dank auch Herrn Pfarrer Rein für die zu Herzen gehenden Worte am Grabe. Reichenbrand, im Februar 1916. Der tieftrauernde Gatte August Scheel nebst übrigen Hinterbliebenen. Die von Herrn Lehrer Znmpe inne gehabte Wohnung ist sofort oder später zu ver- Hardtstraße 4. Mehrere sonnige Halb-Etagen sofort zu vermieten. Näheres Siegmar, Amalienstraße 4, bei Weinig. 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