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für Reichenbrand. Siegmar, Neustadt. Rabenstein und Rottluff, Erscheint jeden Sonnabend nachmittags. Anzeigen werden in der Expedition (Reichenbrand, Ncvoigtsttaße 11), sowie von den Herren Friseur Weber in Aeichenbrand, Kaufmann Emil Winter in Rabenstein und Albin Thiem in Rottluff entgegen- genommen und pro Ispaltige Petitzetle mit 16 Pfg. berechnet. Für Inserate größeren Umfangs und bei öfteren Wiederholungen wird entsprechender Rabatt, jedoch nur nach vorheriger Vereinbarung, bewilligt. Anzelgen-Aunahme I» der Expedition bis spätestens Freitags nachmittags 3 Uhr, bei de» Annahmestellen bis nachmittags S Uhr. Vereinsinserate müssen bis Freitags nachmittags 2 Uhr eingegangen sein und können nicht durch Telephon aufgegeben werden. Fernsprecher Amt Siegmar 244. M 12 Sonnabend, den 25. März 191« Nachstehende Bekanntmachung wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Die Gemeindevorftände zu Neichenbrand. Siegmar, Neustadt, Ravenstein und Rottluff. Landsturm-Nach-Musterung und Aushebung im Aushebungsbezirke Chemnitz-Land, Chemnitz-Stadl I und II. Der kommandierende General hat die Nach-Musterung und Aushebung I. aller garnison- und arbeitsverwendungsfähigen und zeitig untauglichen Mannschaften des Landsturms I. Aufgebots und des ungedienten Landsturms N. Aufgebots bis einschließlich des Jahrgangs 1872, sowie II. aller gedienten und.ungedienten garnison- und arbeitsverwendungsfähigen und zeitig untauglichen Mannschaften der früher als dauernd untauglich Bezeichneten (Reichsgesetz vom 1. 9. 1915) der Jahrgänge 1895 bis 1876, ungeordnet. d. ' '^gehören auch di- die Ln.sch-idung c. alle garnisonverwendungsfähigen; 1 Infanterie L oder 6 Infanterie erhalten haben.) ci. alle dauernd arbeitsverwendungsfähigen;, (Das sind alle die, welche die Entscheidung „L Arb.-Dienst, e. alle zeitig arbeitsverwendungsfähigen; Schreiber. Techniker, Arzt, Tierarzt, Sattler, Schlosser, f. alle arbettsverwendungsfähige^ ^ ^ ^ San.-Dienst" usw. erhalten Haben.) Außerdem haben an dieser Musterung alle diejenigen teilzunehmen, die aus irgend einem Grunde bisher an einer Musterung nicht teilgenommen haben. Ausgenommen von dieser Nachmusterung bleiben dagegen: worden sind; 3 ' S ' g g ch f 3. die Militärpflichtigen, das sind diejenigen, die im Januar 1916 durch die Ersatzkommission gemustert worden sind; ch z ch g ^ pp. ^ pp. ^ Musterungsbezirk Siegmar. — Lehrmanns Gasthof — Sonnabend, den 1. April 1916, vormittags ^8 Uhr: Für die Ortschaften: Grüna und Mtttelbach; Montag, den 3. April 1916, vormittags " <8 Uhr: - Ortschaften Nenkirchen und Rottluff; Dienstag, den 4. April 1916, vormittags ^8 Uhr: . Ortschaften: Neustadt, Reichenbrand und Stelzendorf; Mittwoch» den 5. April 1916, vormittags '/«8 Uhr: . Ortschaften: Leukersdorf, Schönau und Wüstenbrand; Donnerstag, den 6. April 1916, vormittags ^/<8 Uhr: Musterungsbezirk Limbach. — Schweizerhaus — Freitag» den 7. April 1916, vormittags 7 Uhr: Für die Stadt Limbach die Jahrgänge 1894 bis 1879; - - Stadt Limbach die Jahrgänge 1878 bis 1872; Montag, den 16. April 1916, vormittags 7 Uhr: - - Ortschaften: Draisdorf, Fichtigsthal. Heinersdorf, Niedcrfrohna und Rabenstein; Dienstag, den 11. April 1916, vormittags 7 Uhr: - Ortschaften: Bräunsdorf, Glösa und Oberfrohna; Mittwoch, den 12. April 1916, vormittags 7 Uhr: - - Ortschaften: Röhrsdorf und Wittgensdorf; Donnerstag» den 13. April 1916, vormittags 7 Uhr: - . Ortschaften: Kändler, Mittelfrohna und Pleißa. Besondere Vorladung ergeht nicht. Diejenigen Landsturmpflichtigen, die im Bezirke der Amtshauptmannschast wohnen und ihren Zugang oder ihren Wohnungswechsel zur Aufnahme in die Landsturm-Rolle bezw. Berichtigung derselben nicht angezeigt haben, haben an den für ihren Ort bestimmten Tag an der Nachmusterung teilzunehmen. Sie haben sich vor Beginn der Musterung im Musterungszimmer zu melden. Am 13. April 1916 wird über die vorliegenden Reklamationen Entscheidung getroffen. Dahin- gehende Gesuche sind bereits jetzt durch den Stadtrat oder den Gemeindevorstand einzureichen. Wer zur Musterung nicht erscheint» hat zwangsweise Vorführung und nachttägliche außerterminltche Musterung, sowie Bestrafung zu gewärtigen. Chemnitz, am 21. März 1916. Der Iivilvorfitzende der Königlichen Ersatzkommission Ehemnitz-Land, sowie Chemnitz-Stadt I und H. Ausstellung. Sonntag, den 26. Marz, vormittags 11—1 Uhr und nachmittag 3—7 Uhr, sowie Dienstag, den 28. MSrz, nachmittag 3—7 Uhr ist im Gasthofe zu Reichenbrand die Ausstellung für Gaskocher, Gasherde und Beleuchtungskörper geöffnet. Zur Besichtigung derselben wird hiermit höslichst eingeladen. Siegmar, den 24. März 1916. Berbandsgaswerk Siegmar und Umgegend. Kling er, Vorsitzender. Siegmar. Allgemeiner Nahrungsmittelverkauf Schulturnhallc Siegmar Sonnabend, den 25, März 1916, nachmittag 1—6 Uhr. Di« neuen Brotkarten sind vorzolegen. Siegmar, 24. März ISIS. Der Gemelndeoorftand. Lesezimmer Siegmar! Donnerstag, gl>. März geschlossen. Dafür llebnngsmarsch. Sammeln 8 Uhr Schulturnhalle. Punkt >/,S Uhr Abmarsch. Dieser unterbleibt nur bei ausaesprochenem Regenwetter. Weg und Ziel wird beim Abmarsch bekannt gegeben. Führung: Schuldir. Spindler. Zahlreich erscheinen! Siegmar, 24. März ISIS. Der Ortoausschnh sllr Jugendpflege. Schuldir. Spindler, 1. Bors. Nahruugsmittelverkauf in Reichenbrand. Solange der Vorrat reichr, findet der Einzelverkauf von Nahrungsmitteln im hiesigen Freibank- lokal gegen Vorlegung der Brotmarkenhefte wie folgt statt: Montag, den 27. März 1916 Brotmarkenheft Nr. 1 — 400 nachm, von 2 — 3 Uhr, . . 401— 800 - . 3 — 4 Uhr. . ^ 801 —1200 . - 4 — 5 Uhr. Verkauft werden braune Bohnen . . V2 50 Pf. Zucker, gemahlen 1/2 30 Ps. Speck, gesalzen V2 kx 220 Pf. Speck, geräuchert V2 240 Pf. Dienstag, den 28. März 1916 findet Heringsverkauf ä Stück 22 Pf. bez. 20 Pf. im Steigerhausraume (hinterm Rathaus) wie folgt statt: Brotmarkenheft Nr. 1 — 600 nachm, von 2 — 3 Uhr - 1 P ' .000— 1200 - ^-3 — 4 Uhr. bringen ist, anderenfalls die Käufer zurückgewiesen werden.^ Neichenbrand, am 23. März 1916. Der Gemeindevorstand. Schule zu Siegmar. Die feierliche Entlassung der abgchenden Fortbildungsschüler findet Montag, am 27. März abends 6 Uhr, die feierliche Entlassung der Konfirmanden ^ Schule hierdurch, zugleich im Namen^der Lehrerschaft, herzlichst eingeladen. ^ - Siegmar, 20. März 1916. Schuldirektor Spindler. Schule zu Rabenstein. An Stelle der Osterprüfungen soll auch diesmal öffentlicher Unterricht treten, und zwar Montag, den 27. März. Die Behörden, die Eltern und Erziehungspflichtigen werden zum Besuche der planmäßigen Unterrichtsstunden dieses Tages höflichst eingeladen. Die Zeichnungen, Nadel, und Bastelarbeiten sind Sonntag, den 26., und Montag, den 27. März, in der Turnhalle ausgestellt. Auch „Nähabend" und „Bastelabend" des hiesigen Ausschusses für Jugendpflege werden ihre Die feierliche Entlassung der abgehenden Bolksschüler findet Donnerstag, den 30. MSrz, vorm. 9 Uhr statt, die der Fortbildungsschüler Montag, den 27. März, vorm. 9 Uhr. Auch hierzu wird -rg-b-nst -mg-lad-n. Zugleich ^ ^-n der Lehrerschaft: Rabenstein, den 18. Mürz 1916. Der Direktor. Familien-Unterstützung. Die Auszahlung der Reichsunterstützung an die Familien der zum Heeresdienst einberufmen Mannschaften fitt den Monat April 1916 soll ausnahmsweise Freitag, den 31. MSrz d. I. von vorm. 8—12 Uhr für die Markeninhaber 1—250 und nachm. 2—5 Uhr für die Markeninhaber 25l—500 im hiesigen Rathaus und zwar genau der Markennummer nach erfolgen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstern, am 23. März 1916. Brotkartenausgabe in Rabenstein. Die Ausgabe der Brotkarten auf die Zeit vom 27. März bis mit 23. April 1916 an die Haushaltungen hiesiger Gemeinde erfolgt gegen Rückgabe der alten Brotmarkenheste Sonntag, den 26. März 1916 in der Zeit von lO'/s—12 Uhr vormittags in Len bekannten Ausgabelokalen durch die Vertrauensleute. Zur Inempfangnahme haben die Haushaltungsvorstände oder deren Stellvertreter (Ehe- frauen) zu erscheinen. An andere Personen erfolgt die Ausgabe nur in Behinderungsfällen (als solche gelten nur Krankheit) und nur gegen Abgabe eines von dem fraglichen Haushaltungsvorstande ausgestellten Ausweises. An Kinder können Brotkarten nicht ausgehändigt werden. Außerhalb der obengenannten Zeiten werden Brotkarten nicht ausgegeben. Die Hausbesitzer bez. deren Stellvertreter werden ersucht, ihre Mieter — Haushaltungsvorstände — an die pünktliche Abholung der Brotkarten zu erinnern. Der Gemeindevorstand zu Ravenstein, am 23. März 1916. Brandversicherungsbeiträge. Am 1. April d. I. sind die Brandversicherungsbeiträge auf den 1. Termin 1916 mit 1 Pfg. von jeder Versicherungseinheit für die Gebäude sowie für Stückbeittäge und mit IV2 Pfg. für maschinelle Betriebsgegenstände fällig. Mit diesem Termin wird die Reichsstempelabgabe für denselben Zeitraum, für den die Brand- Versicherungs-Beiträge zu entrichten sind, mit erhoben. Die Brandversicherungsbetttäge und die Reichs stempelabgabe sind bis spätestens zum 10. April d. I. bei Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung an die hiesige Ortssteuereinnahme abzuführen. Der Gemeindevorstand zu Rabenstern, am 23. März 1916. Standesamts-Geschäftszeit. Zur allgemeinen Kenntnis wird wiederholt gebracht, daß die Geschäftszeit des hiesigen Standes amtes bis aus weiteres auf werktags vormittags von 10 bis V2I Uhr festgesetzt worden ist. Für Aufgebotsverhandlungen wird nach wie vor vorherige Anmeldung empfohlen. Rottluff, am 17. März 1916. Der Standesbeamte. Pstichtfeuerwehr-Uebung. Sonntag, den 26. März 1916, vorm. Punkt 7 Uhr findet auf dem hiesigen Turnplätze eine Hebung der PfNchtfeuerwehr statt. Die Ilebungsmannschaften erhalten besondere Ladung. Alarm-Signale werden nicht gegeben. Rottluff, am 21. März 1916. Der Gemeindevorstand.