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01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 16.11.1902
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1902-11-16
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id501434038-19021116017
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id501434038-1902111601
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-501434038-1902111601
- Sammlungen
- Zeitungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Dresdner Nachrichten
-
Jahr
1902
-
Monat
1902-11
- Tag 1902-11-16
-
Monat
1902-11
-
Jahr
1902
- Titel
- 01-Frühausgabe Dresdner Nachrichten : 16.11.1902
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Eine Ausnahme von dieser Regel macht auch die Meld ung von der Gesehesvorlage nicht, die soeben zum Regentschafls- gesetz vom Jahre 1879 dem Braunschweiger Landtage bei seinem Zusammentritt zugegangen ist. Die Politische Bedeutung dieser Borlage liegt darin, daß den welsischen Umtrieben insofern ein Riegel vorgeschoben wird, als die Eventualität der Thronfolge des Herzogs von Cumberland nunmehr definitiv als ausgeschlossen angesehen werden muß. Eine endgiltige Erledigung der Thron- folgesrage bietet der Gesetzentwurf nicht: der provisorische Charakter der gegenwärtigen Regentschast bleibt bestehen. Zum vollen Berständniß der gesetzgeberischen Aktion des braunschweigischen Ministeriums muß man sich die eigenartigen Regierungsoerhältnisse vergegenwärtigen, die in dem Herzoglhum Braunschweig seit achtzehn Jahren obwalten. Am 18. Oktober 1884 starb in Sibyllenort der Herzog Wilhelm. Mit ihm erlosch die älter« Linie des Hauses Braunschweig. Nach dem Familicn- vertrag von 1882 sollte in diesem Fall das Herzoglhum an die jüngere «elfische Linie fallen, die bis 1866 den D>ron von Hannover inne hatte. Aber in Folge der unversöhnlichen reichsscind. lichen Haltung, die diese Linie nach der Entthronung einnahm, war schon zu Lebzeiten des letzten .Herzogs ein Regent- jchastsgesetz zwischen der Regierung und dem Landtage vereinbart worden, welches für den Fall, daß der berechtigte Thronerbe nach dem Tode deS Herzogs am Regierungsantritt verhindert sein sollte, die Einsetzung eines RegentschaftsrathcS vorsah. Noch dem Ableben des Herzogs Wilhelm trat denn auch dieser Regenlschafts- rath zusammen und führte im Einverstäudniß mit der Neichs- regierung die Geschäfte des Landes. Das .Haupt der jüngeren Welfen-Linie, der Herzog Ernst August von Cumberland, der Lohn des letzten Königs von Hannover, Georg des Blinden, ergriff zwar durch Patent vom 18. Oktober 1884 von dem Herzogthum Besitz und zeigte dies den deutschen Fürsten mit dem Bemerken an, daß er die deutsche Reichsversassung anerkennen wolle; doch fanden daS Patent und der Befehl des Herzogs, sich mit ihm in Verbindung zu fetzen, bei dem braunschweigischen Mini- sterium keine Beachtung. Der Bundcsrath beschloß auf Antrag Preußens am 2. Juli 1685. daß die Negierung des Herzogs von Cumberland in Braunlchweig mit dem inneren Frieden und der Sicherheit deS Reiches unverträglich sei. Der BundeSraihSbeichlnß lautete wörtlich: »Die verbündeten Regierungen sprechen ihre Ueberzeugung dahin aus, daß die Regierung des Herzogs von Cumberland in Braunschweig. da derselbe sich in einem dem reichS- verfaffungSmäßig gewährleisteten Frieden unter den BundcSgliedrrn widerstreitenden Berhältniß zu dem Bundesstaate Preußen befindet, und im Hinblick auf die von ihm geltend gemachten Ansprüche aus GebtetSthcllc dieses Bundesstaates, mit den Gmndpriiizivicn der Bündnisverträge und der Reichsversassung nicht vereinbar ist." Die nächste Folge dieses Beschlusses war die von der braun schweigischen Volksvertretung vollzogene Wahl des Prinzen Aibrecht von Preußen zum Regenten. So wenig wie bis zum heutigen Tage von irgend einer Seite ein begründeter Zweifel an der Berechtigung deS Herzogs von Cumberland zur Thronfolge in Braunschweig geltend gemacht werden konnte, so hat sich auch nicht das Mindeste an denjenigen Verhältnissen geändert, die trotzdem den Herzog von der thatsäch- lichcn Thronfolge ausschließen müssen. Obwohl die braun schweigische Frage in den letzten 12 Jahren, seit der Thronbesteig ung Kaiser Wilhelms 1l.. scheinbar mancherlei Schwnnkungen und Wandlungen erfahren bat, so ist doch jedenfalls der Herzog selber nicht einen Augenblick von der grundsätzlichen Austastung ab- grwichen, die den erwähnten Bundesraihsbeschluß herbeigeführt hat. Diese Austastung ist fcstgclegt ln einem Briese des Herzogs an die Königin Victoria von England vom 18. September 1878. Darin hat der Briesichreiber auch für den Fall, daß er regierender Herzog von Braunschweig werden würde die Rechte Vorbehalten, die ihm von seinen Vorfahren in Beziehung auf Hannover über kommen sind. Zu einer ausdrücklichen Zurücknahme dieses Vor behalts, also zu einem Verzicht auf Hannover, ist der Herzog nicht zu bewegen gewesen; im Segeniheii, er hat im Lause der Jahre immer aus- Neue jeden austauchenden Zweitel, als sei er zu, Nachgiebigkeit gewillt, beseitigt. DaS ist auch einer der Gründe, warum die weifischen Umtriebe niemals aufgehört. in den letzten Jahren sogar im wachsenden Maße fortgedauert haben. Au Versuchen, die braunschweigische Erbfolgefrage endgiltig zu erledigen, hat eS nicht gefehlt. Eine Zeit lang scheint man in Berlin an maßgebender Stelle die Neigung gehabt zu haben, die Frage für güöst anzusehen, sobald der Herzog von Cumber- lanb für sich oder seinen Sohn, den Erbprinzen Georg Wilhelm, auf die Ansprüche auf Hannover verzichtet. AIS di« Königin Victoria bei ihrem Besuche des todtkranken Kaisers Friedrich in Charlottenburg auch den Fürsten BiSmarck empfing, da tauchte zum erste» Male die Cuntberland'sche Thronfolge auf. ES hieß, Kaiser Friedrich sei zu einer Versöhnung bereit gewesen. Dann kam die Welfenfrage aus Anlaß deS Besuches Kaiser Wil helm II. in FredenSborg bei Christian IX. von Dänemark zur Sprache. Es soll dort die bald darauf erfolgte Aufhebung der Beschlagnahme des Welsensonds erwirkt worden sein. In der Haltung des Herzogs änderte sich durch diese Concession indeß nichts. Auch die Bestrebungen des Wiener Hofes, die Spannung zwischen dem deutschen Kaiserhaus« und der welsischen Familie in Gmunden zu mildern und so die letzten Reste bitterer Er innerungen an die Ereignisse des Jahres 1866 zu beseitigen, blieben insofern erfolglos, als die braunschweigische Thronsolge- sroge dadurch nicht berührt wurde. Eine sreundlichere Gestalt- ung der Beziehungen zwischen Berlin und Gmunden schien an- läßlich des Leichenbegängnisses des Erzherzogs Albrecht am 26. Februar 1895 eingctreten zu sein. Damals wurde der Herzog von Cumberland dem Kaiser Wilhelm durch Kaiser Franz Joseph vorgcstellt, und unser Kaiser unterhielt sich lange Zeit ange-. lcgentlich mit dem Herzog. Es war das erste Mal seit 1866, daß zwischen dem Träger der Krone Preußens und einem Mit glied«: des welsisch-hannoverschen Hauses eine persönliche Begeg nung stattsand. Einen politischen Effekt hatte daS nicht. Wohl war dann die Rede davon, daß dem Erbprinzen Georg Wil helm die braunschweigische Thronsolge unter der Bedingung in Aussicht gestellt werden sollte, daß er in die preußische Armee eintrete und damit seine Anerkennung der thatsächlich bestehenden Verhältnisse in Deutschland bekunde. Der Eintritt des Prinzen in die preußische Armee ist aber nicht erfolgt, und auch die Ver- Mahlung des Prinzen Max von Baden mit der Tochter des Herzogs oon Cumberland, der Prinzessin Marie Luise, hat in politischer Hinsicht einen Einfluß nicht ausgeübt. Der dem braunschweigischen Landtage zugcgangene Gesetz- entwurs zum Negentschaftsgesetz stellt nunmehr in der Begründung endgiltig fest, daß mit der Möglichkeit der Thronbesteigung des Herzogs von Cumberland überhaupt nicht mehr zu rechnen ist, daß daher aus absehbare Zeit die gegenwärtige Regentschaft be stehen bleibt, weil „ein an der aktuellen Ausübung der Regierung nicht behinderter Thronfolger" nicht vorhanden ist. Ter PassuS der Begründung der Gesetzesvorlage, der von allgemeiner politischer Bedeutung ist, lautet: „Aus eine durch neueste Vorkommnisse oer- anlaßte Anfrage des herzoglichen Staatsministeriums ist von maß gebender Stelle des Reiches kein Zweifel darüber gelassen, „daß nach dortiger Auffassung in den tholjächlichcn Verhältnissen keinerlei Veränderung eingelreten ist, welche dem Bundesrathe Anlaß geben könnte, aus eigener Entschließung oder aus Anrufen eine andere Stellung als in dem Beschlüsse von 1865 einzunehmen"." Die Tragweite dieser Auslassung liegt in der unzweideutigen Konstatirung der Thatsache, daß sich der Kaiser als König von Preußen nach wie vor als in einem ungelösten und nach Lage der Dinge wohl unlösbaren Gegensätze zum welsischen Hause stehend betrachtet. Maßgebend ist also in Berlin heute noch genau dieselbe Auffassung, die in dem Anträge Preußens an den Bundesrath, der dessen erwähnten Beschluß in der braunschweigischen Frage hcrbei- geführt hat, vor 17 Jahren ausgesprochen ist. „Der Herzog von Cumberland," heißt es in dem Msmarck'schcn Anträge, „hat seit dem l1878j seinen Ansprüchen aus Hannover nicht entsagt, und die Haltung seiner Anhänger im hannoverschen Lande ist bis in die Gegenwart von der Art, daß selbst ein persönlicher Verzicht des Herzogs von Cumberland aus die von ihm erhobenen Ansprüche an Hannover der königlichen Regierung keine Bürgschaft für das Aufhören der auf die Losreißung Hannovers von Preußen ge richteten Bestrebungen der Wclsenpartei gewähren würde, Ter bei diesen Bestrebungen gemachte Vorbehalt, daß die Abtrennung des Königreichs Hannover von Preußen ans gesetzlichem Wege hcrbeigesührt werden solle, ist bedeutungslos, da der gesetzliche Weg durch die gegebenen Verhältnisse naturgemäß ausgeschlossen und nur der gewaltsame möglich ist. Bei der reichstrencn Gesinnung der Bevölkerung im Herzogthum Braunschweig dürste die Welfen Partei in dieser keinen nennenswerthcn Anhalt finden: der Herzog von Cumberland aber würde sich auch als Herzog von Braun schweig den Einflüssen der Partei, an deren Spitze Se. Königliche Hoheit bisher steht und deren vornehmste Leiter als seine Mandatare für seine Interessen thätig sind, nicht entziehen können Die Thronbesteigung des Herzogs wurde deshalb die unvermeidliche Folge haben, daß sich in Braunschweig unter der staatlichen Autorität eines der Theilhabcr an der souveränen Bundesgewalt ein Stützpunkt für versassungswidrige Bestrebungen bilden würde, deren Spitze gegen die vom Reiche garantirte Integrität des preußischen Staates gerichtet wäre." Neueste Drahtmeldungen vom 15. November (Nacht- eingehende Levesche« befinden sich Gelte 4.) Berlin. sPriv.-Tel.) Reichstag. Das Haus ist ganz etitionen. abgebrochene ^ . ... wegen deS Ber- einS. und V»rsammlungsrcchts. Diese verlange» Schaffung «mrS einheitlichen Vereins- und VersammlungSrechts für ganz Deutschland und enthalten außerdem noch den beson deren Wunsch nach Gleichstellung der Frauen mit den Männern auf diesem Gebiete. Die Petitions-Kommission empfiehlt erstcres Verlangen der Petenten sEinheitSrechtj zur Berücksichtigung, be antragt dagegen über das Verlangen nach Gleichstellung der Frauen Uebergana zur Tagesordnung. Hierzu liegt noch der Antrag des oerjlorbcnen Abgeordneten Rickert vor, auch den cun die Frauen bezügliche» Theil der Petitionen dem Reichskanzler zur Berücksichtigung zu überweisen. — Mg. Sachse iSozj er örtert eine Reche von Fällen, in denen lozialdemokratische Ver- sammlunge» ohne triftigen Grund inhibirt oder aufgelöst morde: seien. Sowohl von Polizeibehörden, wie von gegnerischen Parteien werde mit Vorliebe zu dem Mittel gegriffen, den Sozialdenw kraten Säle abzutreiben durch Druck aus die Wirthe, sowie sozial demokratische Versammlungen zu sprengen. Insbesondere sei au diesem Treiben auch das Ccntrum beihciligt. so bei katholischen Arbeiteroersammlunäen >» Essen. In einem solchen Falle habe ein uitrainontancr Geistlicher den überwachende» Beamten aus- gesordert, einzugreisen, weil „der Referent schon so lange ge sprochen habe". iHeüerkeit.) Ganz wie bei uns im Reichstage. lEriieute Heiterkeit,) Jedenfalls sei eine einheitliche Regelung de»- Vereins- und Bcrsammlungsrechts unerläßlich, ebenlo die Gleich stellung der F.uuen mit den Männern auf diesem Gebiete. — Abg. Dasbach lCentr.) weist die Beschwerden des Vorredners über Störung und Sprengung von Arbeitervcrsammlungen durch katholische Geistliche zurück, tritt aber ebenfalls für klares, em- beiilichcs Recht aus dem Gebiete des Vereins- und Bcrsaiiiiii- lungsrcchts ein, indem er auch eine Schilderung oon polizei lichen Versammlungs-Auflösungen aus ganz unzulänigen Gründen giebt. — Abg. Hieb er snat.-libs legt gleichfalls dar, wie un haltbar der Zustand sei, daß aus der einen, Seite Auflösungen ganz schikanöser Art stuttsänden. während aus der anderen Seite offenbare Gesetzwidrigkeiten gelitten würden. Den Frauen verbiete man sogar, über Frauenarbeitszeit und Frauenorgcwisation und dergleichen zu reden. Ein Eindeitsrecht für ganz Deutschland sei nöthig. — Abg Rösicke-Dessau: Nichts sei mehr geeignet, die ilchmng vor dem Reichstage herabznsctzen, als wenn die Re gieruug so geharnischt, wie sic cs rhue, das von diesem Haus« ausgesprochene Verlangen nach einer einheitlichen Regelung des Veremsrechts unberücksichtigt lasse. Ten Frauen müsse dasselbe Vereinsrecht gewährt werben, wie den Männern, anderenfalls bleibe der polizeilichen Willkür zu viel Spielraum. Jetzt, und das sei dos Beschämendste, würden die Frauen aus diesem Ge- biete den Schuljungen gleichgestellt, oder auch solchen Leuten, die die Ehrenrechte verloren haben. Redner schließt mit Angriffen aus die Rechte, die nur für materielle Interessen, wie den Zoll tarif, zu haben sei. — Äbg. Müller-Meiningen ifreis. Vrg.j bedauert die Abwesenheit von Vertretern der Reichs- und der preußische» Regierung. Einige Herren aus Sachsen und den Thüringischen Staaten se en zwar da, aber wohl nicht so sehr aus Feuereifer, als vielmehr deshalb, well sie ein schlechtes Gewissen wegen der Handhabung des Vereins- und Bersammlungsrecht- usw. hätten. Redner kommt dann aus die neuerlichen polizeilichen Mißgriffe gegenüber Damen in Wiesbaden, Eßlingen. Kiel. Altona, Hamburg usw. zu sprechen. Und nicht einmal gegen solche Miß: griffe sollten sich Frauen in Vereinen und Versammlungen aus bäumen dürfe»?! — Abg. Jessen lDäncj führt Klage über die Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechts gegenüber den Dänen in Nordschleswig. Dänenvereine würden stets als politische behandelt, dürsten keme Lhicrschau abhalten, keine Vor träge veranstalten usw. — Abg. Stolle lZoz.) führt Wiede, Beschwerde über die Handhabung des Vercinsrcchts in Sachse! und über ungleichmäßige Auslegung, je nachdem es sich um Sozia: dcmokratcn handle oder nicht. DaS Koalitionsrccht der Arbeite, siebe dock nur ans dem Pavicr. — Sächsischer Bundcsbevoll machtigter Geh. Rath Dr. Fischer widerspricht diesen Beschwer den und bemerkt auch den vom Vorredner und vom Abg. Rösicke erhobenen Vorwürfen wegen der Leere des Bundesraths tischs gegenüber: Wer, wie der Augenschein lehre, selber im Glas banse sitze, solle nickt mit Steinen werscn. Die Rcgierungcr batten das Recht, Vertreter hierher zu schicken, aber nicht dic Pflicht. Auf die sachlichen, vom Vorredner wegen der Vereine rechthandhabung in Sachsen vorgebrachlcn Beschwerden brauche ci nicht näher einzugchen, da über diese Sachen schon genug liier im Hause geredet worden sei. sLachcn links.> — Abg. Gröber sCentr.s verwahrt gegenüber Rösicke die Mitglieder der Zolltari; Mehrheitsparteien gegen den Vorwurf, heute in so geringer Zahl an wesend zu sein. Tie Linke sei ja auch nicht so zahlreich zugegen, wie gestern. Jedenfalls habe immer das Ccntrum ein Jnicrcssc für dic Regelung des Vercinsrcchts bethätigt, jedenfalls auch in. Interesse der religiösen Vereine, denn das Ccnirum habe die Cr fahruna gemacht, daß da, wo die Landesgesetzgebung om rück ständigsten sei, sie auch am rückständigsten in religiösen Dingen sei. Der Vertreter von Sachsen habe vorhin bemerkt, der Worte über das Vereinsrccht in Sochicn seien genug gewechselt. Ja. das meine ich auch. lHeiterkeit und Beifall.> Wir mochten mm aber doch wünschen, daß auch in Sachsen es endlich einmal in dieser Beziehung besser werde, und daß Sachsen sich nicht von Mecklen bürg überflügeln lasse. <Geh. Rath Dr. Fischer rust: Na! Na' Große Heiterkeit.! Redner weist dann das Verlangen nach völliger Gleichstellung der Frauen mit den Männer» in oereinsrechtlickcr Hinsicht als zu weitgehend zurück. Er dächte doch, auch die Sozialdemokraten hätte» darin schon ein Haar acsundcn. lGroße Heiterkeit.!, In diesen Dingen solle man sich bescheiden. Für seine Freunde sei jetzt schon aus taktischen Gründen die Hauptforderung: reichsgesetzliche Regelung. — Äbg. Baudert lSoz! kritisirt die vereinsrechtlichen Zustände in Sachsen-Weimar. Dcr dortige Minister des Innern habe im Landtage öffentlich ausgesprochen, daß man dort mit Vorbedacht sozialdemokratische Versammlungen zu verhindern bemüht sei. Wo bleibe da die Gleichheit vor dem Recht? — Sach'en-Äeimaistcher Mel, Ratb Pauls cn er widert: Der Reichstag sei zwar zuständig für die Fragen eines einheitlichen Veremsrechts für das Reich, aber die Frage, ob das in Sachsen-Weimar bestehende Vereinsrccht richtig gehand- habt werde, gehöre vor den Wcimarischcn Landtag. Das dortige Vereinsrccht werde durchaus sachqemäß ycbandhabt. — Wg Herz seid sSoz.) kennzeichnet die Verhältnisse Mecklenburgs, wo em Bereinsrecht überhaupt nicht bestehe, und Sozialdemokraten überhaupt keine Genehmigung zu Versammlungen erhielten Labe da der Reichstag nicht die Pflicht einzuschrcrten? -- Abg Dr. Barth: In Weimar sei eine 'Versammlung verboten worden, in dcr ein Vortrag über Goethe stattjinden sollte, in Weimar, wo Goethe das Wort sprach: „Mehr Licht!" /Lebhafter Beifall.) Weshalb? Aus Gründen des öffentlichen Wohles'/ lGrohe Heiterkeit links! Und dieses Bei- bot aus Gründen des öffentlichen Wohles sei auf die eingelegte Be rufung sogar von den Ministern des Innern und Acußern de- As ^8° -- L- ß'Ls'L
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