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Hr. 185 Sette 12 .Dresdner Nachrichten Mittwoch. 21. Aprtt 1828 SKVLSLrr-uvr- rrrr2>«»Ls Das Sächsische Vodensperrgeseh—ein Kemmnis für den Wle-er- ausbav der sächsischen Industrie. Das Orgg» öes Verft,zndeS Sächsiichezr Industrieller, die «Sächsische Industrie", nimmt in seiner Np. >6 vom 17. d. M. zu dem neuen Geietzeutimirf. der das bereits bestehende Boscnsperrgesetz noch erheblich verschärfen soll, wie folgt Stellung: Aus der AivanaSbelvirtschastiing de« stLStlschen Grund- besitzcS. für unsere NachkriegSzicietzoeber ein ergiebiges Ver» ordnungSgebict und für unseren BeruraltungSapparat ein reiches Feld bureankratischer Betätigung, resultiert auch daS sächsische Gesetz über den Berkehr mit Grundstöcken vom 20. 'Novcuiber 1920. Nach diesem Gesetz ist jede Veräußerung eine- Grund st ück es oder eines GrnndstückSteileS von der Genchmigiing der hierfür zuständigen Behörde abhängig. Wird ein Grundstück — bebaut oder unbebaut — städtischen, ländlichen oder tlvdustrrcllen Charakter-Z verkauft, so genügt nicht mobr die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bedingte Einigung über den Eigen- tumSübergang t2luslau»ngs, um dem Ernxrber den Besitz an dem gekauften Objekt zu verschaffen: die endgültige Ent scheidung darüber, ob ein GrundstückSkauif perfekt ist, liegt heute in Sachsen bet den in Frage kommenden GenehmigungS- behörden. Nach dem sächsischen Gesetz, dem sogenannten ..Bo den- fperrgesey". kann die Genehmigung eines GrunüstüekSkaufeS rniter «dluslagen" gestellt werden <8 l 2lbs. 3>. Nach 8 5 dcS Gesetzes soll die Genehmigung nur versagt werden, wenn wich tige öffentliche Interessen entgegenstehcn. insbesondere, wenn ein iliiangemessener Kaufpreis vereinbart ist oder wenn daS Grundstück „in einer dem Gemeinwohl schädlichen Weise ver wertet werden soll". ,» In dem sächsischen Bddcnsperrgeketz ist weiter ein Vor kaufsrecht verankert: dieses Vorkaufsrecht hat den Vor rang vor allen anderen eingetragene» oder gesetzlichen Bor- kausSrechten l8 M- DaS Vorkaufsrecht kann allgvmetn oder im Einzelsalle au gemeinnützige SiedluiigSgesellschaften und von dem BezirkSverband an seine Gemeinden übertragen werden «8 N Abs. 2>. In 88 15. 16 und 17 dcS sächsischen Bodensperrgesetzes ist weiter zugunsten der Vorkcuifsberech- tigten ein Enteignungsrechl vorgesehen. Vor Sachsen batte Baden ein Bobemperrgesctz etngeführt. nach kurzer Zeit aber wieder aufgehoben. Preußen und Thü ringen hatten, veranlaßt durch die Gruudstückskäufe valuta- starker 'Ausländer, im Jahre 1923 gleichfalls Bodensperrgesetze erlassen: beide Länder haben aber diese Gesetze. Preußen sogar ein Jahr vor dem vorgesehenen Ablauf des Gesetzes, wieder ausgehobeu. Sachsen ist heute das einzige Land, das den Verkehr mit Driindbesiv unter Sonderbestiinmtingen stellt. Sofort nach Erlaß des säclMchen Bodem'perrgesetzeS wurde dessen NechiSgiiltigkeit von namhasicn Juristen und auch von der Rechtsprechung stark a n g e z w c t f e l t. Allein wogen unberechtigten bzw. rigorösen AuSübens des Vorkaufs rechtes seitens spekulationSwütiger Gemeinden wurden un zählige Pro-csse in Sachsen geführt und zum Teil auch von den Gemeinden verloren. Zur Begründung eines öffentlichen Interesses wurden oft die dürftigsten Gründe ins Feld geführt. Mit Vorliebe wurde bei Veräußerung von Bauland vom VorkausSrechic Gebrauch gemacht: und doch die Gemeinden heute gehalten, sogenannte «Bodenvorraiswirtschafl" zu treiben. Oeffentliche Gelder, aus Industrie. Handel und sonstiger Privatwirtschaft heraus- gepreßt, wurden zum Teil für diese Zwecke verwendet. DaS sächsische Vodensperrgeseh soll nun nicht etwa, wie in den anderen Ländern bereis geschehen, aufgehoben werden: nach einem dem Sächsischen Landtage vorliegenden Gesetzentwurf soll daS Gesetz sogar noch ganz wesentlich verschärft werden. Dieser Gesetzentwurf liegt fetzt vor. War schon das bestehende Gesetz vom 20. November 1920 mit den dem Staatsbürger in der NeichSversassnng garantier ten Rechten am Eigentum schwer vereinbar, so stellt sich der neue Entwurf als eine planmäßige Sozialisierung und Kom munalisierung des Grundbesitzes sstädtischcn, ländlichen, industriellen und gewerblichen! dar. Nach 8 4 deS Entwurfes kann die Genchmigring versagt werden, wenn der Kaufpreis zu hoch oder zu niedrig bemessen ist. Die Genehmigung unter „Auflage" ist insofern noch ver- schärst worden, als zur Erfüllung der Auslage am Grundstück zugunsten deS Staates oder der Gemeinde eine Geld zahlung als Strafe festgelegt und im Grundbuchc sicherungSwene eingetragen wird. Nach 8 0 Abs. 3 steht dem Verkäufer und dem Käufer das Recht zu, falls eine Genehmigung unter Auslage gestellt wird, binnen zwei Wochen vom Vertrage wieder zurück.zutreten. Die Vorschriften über daS gesetzliche Vorkaufsrecht und über das EntcignnngSrecht, wie eS daS bestehende Gesetz vom 20. November 1920 vorneht. sind weiter ausgebaut worden. Angeblich will man durch das Bodcnipcrrgesetz di« Spe kulation in Grund und Boden verhindern. Als man das Gesetz 1920 schuf, wurden in den Aus- süürungsbcstimmungcn Höchstpreise für städtischen Grund besitz festgesetzt. Ende 1921 und in erhöhtem Maße dann 1922 setzlen die AnSländerkäule ein. Kaufte ein 'Ausländer ein HauS ln Dresden, so erhielt er von der 'Behörde, der die Genehmigung oblag, ein Schreiben, in dem sich unicr anderem folgender bezeichnender Satz be findet: ..... durch unangemessen hohe Gebote kapitalkräftiger Personen und die dadurch bewirkte Vermehrung der Nach frage wird eine Preissteigerung des Grundbesitzes herbei- gesührt und Spekulation mit Grundstücken gefördert." Tie seinerzeit von den Ausländern gezahlten Kaufpreise in Goldmark umgcrcchnet ergeben heute ge radezu lächerlich geringe Summen. Es ist Tatsache, daß »n minderen Stadlgegcndcn Dresdens ältere Grundstücke für wenige Goldmark verschleudert wur>dcn! Im Durchschnitt kann man lagen, daß ein Haus in mittlerer Wohnlage lTtrie- sen. Johannstadt usw.) im Friedenswerte von 80 000 biS 100 000 Mark nir einige hundert Goldmark, ein Hans, oder Villcngrundstiick in bester Lage Dresdens «Münchner Viertel. Hanptbahnhos m'w > kür ein- bis dreitausend Goldmark an die Ausländer verkauft wurde. Irgendwelche schädlichen Folgen für die VolkSwirtschast oder sür den kleinen Mann hätte ein hoher Verkaufspreis in damaliger Zeit nicht gehabt. Dem Grundstücksbesitzer waren damals hinsichtlich der Mietpreisbildung die Hände ebenso gebunden wie Herne. Wenn danach von Stellen, die an der Erhaltung dcS Rc-dcmvcrcacsetzcs interessiert sind, die Behauptung ausgestellt wird, das Gesetz Habe sich gerade während der Zeit des NnS- ländervcrkarnS allgemein bewährt, so kann dieser Behauptung nicht energisch genug cntgcgengclriten werden! Ohne das BoLcuspcrrgesctz. daS künstlich billige Preise schuf, halten sich gerade sür den sächsischen Grundbesitz durch di« gesteigerte Nachfrage — wenn man den Fakkvren: Angebot und Nach frage freien Lauf lieh — Preise, dt« annähernd den wirklichen Werten entsprachen, erreichen lassen, wenn nicht antomattlch das Interesse der Ausländer für derart natürlich geregelte Preis« erloschen sein würde. Eine derart naturgemäße Entwicklung hat man wohl auch vorauSgesehen. aber nicht gewollt, wie der Wortlaut des Ge. letzeS ergibt: «daß durch die erhöhte Nachfrage eine Preis, steigern»«, herbeigeführt werde" Diese Preissteigerung wäre aber nur eine natürlich« Auswirkung der steigenden Ent- Wertung und der größeren Nachfrage gewesen, die zudem k ü r die Allgemeinheit irgendwelche schädliche Folgen nicht haben konnte, da der HauS. besitzcr. wir bereits hervorgekwben gesetzlich verhindert war. Mietsteigcrungen von sich aus zu bewirken. Für wenige hundert Goldmark ging also damals wert, voller deutscher Grundbesitz unter dem Drucke behördlicher Maßnahmen in die Hände von spekulationSlusttgen AuS- ländern über Und heute werden ungezählte Millionen von Reichsmark über die Grenzen geführt, die aus den Rück- kaufen Ubersremdeten Grundbesitzes in dt« Taschen der Aus- länder fließen. Das Bodensperrgeletz hat mit Naturnotwendigkeit den gcamien Wert sächsischen Grund und BodenS ibcbanten wie unbebauten! ganz gewaltig geschmälert. Denn durch solch rigorose Eingriffe ln den Besitz des einzelnen wird dieser Besitz in seinem Werte herab- gedrückt. ES kann aber dem sächsischen Volk schließlich nicht gleichgültig >ctn ob das Vcrmöaen an Grund und Boden tlagen wir. nur um Zahlen anzulührcn! 8 Milliarden beträgt weil es einer kurzsichtigen Gesetzgebung bclwgl. bcsitzfeindllche Gesetze zu schassen, oder ob dieselben Güter lv Milliarden auSmachcn. Schon rein Neuerlich hat daS Volk ein Inter, ekle daran daß der Besitz in seinem realen Wert nicht ge schmälert wird. Das bestehende Bodensperrgesetz, ganz be- sonders aber die neue GcictzeSvorlage sind im übrigen ganz danach angetan. Korruption Tür und Tor zu öffnen. Den Fall geletzt, die neue Gcsetzesvorlage würde durch gehen, so würden sich folgende Tatsachen ergeben: Der Gemeinde bzw. dcrlentgen AmtSstelle. der die Ge- nebmtgnng obliegt, wird ein formgercchter notarieller Ver trag mit Auslastung oorgelegt. der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch alle die Bedingungen erfüllt, die in anderen deut schen Gauen an einen formgültigcn GrundstttckSkaufvertrag gestellt werden. Die betreffende Behörde kann nun die Ge- nehmigung des KauschertragcS versagen nach 8 4 der GcseheS- vorlage: n) weil der KankprelS zu hoch ist: b> weil der Kaufpreis zu niedrig ist: o) weil nach Ansicht der Behörde das Rechtsgeschäft unbillige Bedingungen enthält; 6) weil nach Ansicht der Behörde ein GpekulaftonSkaus vvrlicgt: o) weil nach Ansicht der Behörde die begrün-cte Ver mutung besteht, daß das Grundstück in einer dem All gemeinwohl schädlichen Weise verwertet werden soll: k) weil nach Ansicht der Behörde durch die Ausführung des Rechtsgeschäfte- die ordnungsmäßige Bewirtschaft tiing des Grundstückes zum Schaden der Wohnungs- fursorge oder die Erhaltung deS bestehenden Wohn- raumcs gefährdet erscheint. Die in Frage kommende Behörde hat aber weiter daS Recht, die Genehmigung des Kaufvertrages davon abhängig zu machen, daß sie eine „Auslage" auferlegt, also die Zahlung einer Geldsumme begehrt oder den Käufer zur Vornahme irgendwelcher Baulichkeiten verpflichtet oder dergleichen. In dem Falle der Auflage ergibt sich nun weiter nach 8 6 Abs. 3 der Gesetzesvorlage folgender unglaublicher «Rechts- zustand": Obwohl ein formgercchter, allen gesetzlichen Erforder- nisten Rechnung tragender Kniifocrirag norliegt. der nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in allen anderen deutschen Ländern als unantastbarer Vertrag gilt, schafft dieser neue GesetzeS- eniwurf in Sachsen zwischen den Parteien einen Schwebe zustand. der in der heuitgen Zeit, wo durch lange Kriegs-, Nachkriegs- und JnflaiionStahre bei einem großen Teil unterer Staatsbürger dte Moralbcgriffe noch stark gelockert sind, es jedem der Vertragsteile ermöglicht, wider Treu und Glauben die Erfüllung deS Vertrages in Frage zu stellen und seinem Gcgenkontrabcnten schweren wirtschaftlichen Schaden „ans ganz legale Weise" zuzusügen. Man stelle sich folgenden Tatbestand vor: Ein Fabrikant verkauft sein Fabrikanwelen oder er ver kauft. hervorgerufen durch wirtschaftliche Bedrängnis, einen Teil wertvollen FabrikarcalS Ans irgendwelchen Gründen ist der in Frage kommende Verkäufer in der betreffenden Ge meind« mißliebig. Er ist nun auf Wohl und Wehe der Will- kür der betreffenden Behörde ausgesetzt. Hat der Vertrags gegner ./litte Verbindungen", so wird es Ihm ein leichtes lein, wenn er aus irgendwelchen Gründen ans dem Vertrag wieder heraus will, zu erreichen, daß die Genehmigung des Verkaufes von einer Auslage abhängig gemacht wird. Wir betonen aber ausdrücklich, baß hier gar keine nn- lauteren Momente bei den Genehmigungsbehörden mitzu- spielen brauchen. Wir haben heute schon bei dem Verkauf rwn Stadtgrnndstücken oft derartig lächerliche «Auftagen", daß zum Beispiel dte Genehmigung des Verkaufes eines Grundstückes, das einen FriedenSwert von lOOOOO Mark oder noch mehr repräsentiert, dcrvon abhängig gemacht wirb, daß der Käufer einen Ofen Herrichten läßt, dessen Reparatur einige 10 oder KO Reichsmark beträgt, oder daß di« Herrichtung sonstiger kleiner Arbeiten am Grundstücke zur Auflage ge- stellt wird, deren geringer Nevaratnrwert zum erworbenen OIundstück in gar keinem Verhältnis steht. Die Begriffe des oben angeführten 8 4 sind so dehnbar, daß jeder Grundstücks- kauf zerschlagen werden kann. Dte Bestimmungen im bestehenden Gesetz «nb noch mehr in dem vorliegenden neuen Gesetzentwurf« sind so unge heuerlich. daß alle Kräfte, denen an einem Gedeih und an einem Wiederaufbau unseres sächsischen Vaterlandes gelegen ist, mobil gemacht werden müssen, um daS Gesetz vom 20. No- vcmber >920 zur Aufhebung zu bringen und zu verhindern, daß neue ähnliche Gesetze geschaffen werden. Und dieser Gesetzentwurf ist cingebracht worden zu einer Zeit, wo im Reiche allmählich die Fesseln fallen, die wir unS zu einem großen Teile selbst geschmiedet haben. Zwei Reich-- minister, die auö unserem Sachsen in die neue Neichsregterung berufen wurden sind ernstlich bemüht. Maßnahmen zu be- ielligcn. die ans unserem ausgepowerten WirkschaslSkSrpcr loie ein Alp ruhen. Zu dieser selben Zeit, wo ein zagcS Aufatmen durch unsere Wirtschaft geht, gehen erstlich Politiker unseres sächsischen In- dustrielnndeS damit »m. nicht nur sich gegen die Aufhebung eines VodeiilverrgesetzkS. daS in allen andere» dculschen Ländern als überflüssig beseitigt wurde, zu sträuben, sondern sogar «ine ganz wesentliche Verschärfung dieses Gesetzes her- beizuführeu. Wir reden und schreiben vom vaugewerbe'als .Lichlüffel- gewerbe": unsere Statistiker und VolkSwirtschaftler weile» nach, uxlche ungeheure Verwüstung dir r'cb! eins rigoros au». g«übte Zwangsbewirtschaftung städtischen VentzrS innerhalb unserer gesamten Wirtschaft angcrichi« wurde Ueber zwei Millionen deutsche Arbeiter feiern mÜ verbtilerten Miene» und bilden einen Herd ständiger tiinenpolttiicher Brunrulü- gung. Statt aber gerade dem Wirtschaftszweige die feit lang«», nötige Erleichterung Lockerung und irete Ent- wtckluna schaffen zu helfen, der wie ketn zweiter «ei, lakt zwölf Jahren eingelchnürt und verkümmert ist. statt alle» und jedes zu tun um da» Bauhandioerk und damit dte ge- >amte Industrie und da» gesamte Gewerbe zu beleben schalst man neue ZwangSgeirtzr die sich letzten Ende» gegen die Wirtschaft und gegen einen planmäßige» Wiederaufbau auSwirken müssen. Wochenausivels der Süchsischer» Dank zu Dresden vom IS. April >928. Aktiva. Goldbestand Deckungsiähtge Devisen Sonstige Wechsel unt> Schecks . . . Deutsch» Scheidemünzen Noten anderer Banken . . . . . Lombard-Forderungen Wertpapiere Sonstig» Aktiva Passiva. Grundkapital Rücklagen Banknoten tm Umlauf Täglich lästige Verbindlichkeiten . . Verbindlichkeiten mit Kündigungsjrist Darlehen de, der Renlendank . . . Sonstig» Palliva . . . . . Verbindlichkeiten aus weiterbegebenen im Inlande zahlbaren Wechseln IS. April 7. April R.-M. R.-M. LI 007 784.— LI 007 784.- S l0, 7IS.- 9 104173,- S2 718 »97 .SS S5I7I,57.78 71 I82LS 67 897,10 S 917 027.— 7319 260.- 473 330.- 35« 900.- I 882 079.80 917 653.90 I2 0SI 812.83 12 »24 435.61 IS 000 000.— IS »00 000.- 3 SU» »00.— S 500 000.- «I SOI 9S».— «3 167 050.— 7 429S9I.22 9 599 70110 4 647 335 91 4 584 >72,96 6 794 22S.- 7 794 225.- 2 3SS 926.SI 2 324 562.45 8S29.8S >82 746.9« Berliner Schluh- und Nachbvrse vom 20. April. Im weiteren verlaufe war sie Tendenz autzeropdentltch >» sicher und schwankend. Nennenswert« Abweichungen gegenüber de, ersten Kursen blieben tm allgemeinen au», allein einige Spezial, werte wurden In größeren Beträgen gehandelt und stark heraus- geieyt. So zogen sämtlich« Aktien de» Bier-Sprit-Sonzern» um ii bi» 7)6, Siemens L HalSke um 8 Schuckert um 1-9 an. g, Lleklroaktien vermutete man dte ichon eingangs erwähnten sran- zbsiichen Käufe. Gegen Schluß wurde die Haltung einheitUch envat ichwächer. »a» Geichäst lehr still. Am Gold-Piandbrieimarkt traten mehrere Kursschwankungen ein. Etwa» Interesse bestand für 10-iigt landichastlich« Werte, BorkriegS-Hypothekenpsaudbrief« und i» Noggenwenanleihen. PrivaldiSkont kurze und lange Sich« 1,7» X. Der Erwerb eine» großen Aktienpakete» der Darmstädter nnt National-Bank durch die amerikanische InvcstttlonSgciellichasi d» lebte da» Geschält tn Bankaktien, die zu anziehenden Kurie» au» dem Markte genommen wurden. Die Führung hatten Darmslädier Bank-Aktien ml» 180. Sehr fest gingen auch Deutsch« Bank-Aktie» mit 127,28. llommerz-Bank mit 113 und Handelsanteile mit 18» um. Die höchsten Kurse der Bter-Dpril-Werte konnten sich nachbkrllich annähernd behaupten. Sahlbaum stellten sich schließlich auf 96 nach 91, Ostwcrke auf IIS nach 18k, Schultheiß auf ISKH nach 18821. Iw übrigen verstimmte nachbörslich die sehr schwach« Versagung der Krankenvaluten und de» Zloty, der gegenwärtig In Neuyork aus >0,78 nachgab. Infolgedessen stellten sich gegen 2 Uhr 18 Min. wieder Abgaben der Börse ein. die lustlo« und tn rückgängiger Tendenz ichloß. Man hörte u. a. Hapag mit 181,28, Lloyd mit 182,28, Srieg»- anleihe mit 0,482ft, Phönix mit 8l, Farbeninsustrte mit 117Z6. Am Katsamarkt war di« Umiatztätigkeil gering. Die Kurse erwiesen sich indessen al» widerstandsfähig. SS gewannen ». a. Frau- stadter Zucker 8)6. Bereinigt« Glanzsross 8, Teutouia-Zemeni k, Hcmoer Zement 8. Adler-Zement 2H, NaSquin und Vereinigte Jute- ipinnerei ie 8 )6 und mehrere Werte 2 bi» 2H A. Anderseits büßie» u. a. Preßspan-Fabrik 1, Barziner Papierfabrik 8^ ein. Am Markt der VorkricgSanleihen konnten dt« Kurse um 0,10 A, teilweise etwa» mehr, an»i«hen. Frankfurler AbendbSrle vom 20. April. Im Gegensatz zu der etwa» festeren und letchofteo NachbSrse verlief die Abendbvrse nahezu umiatzlo». DI« Kurse waren knap» gehalten. Vereinzelt waren leichte Ablchivächungen zu verzeichnen. LchtssahktSaktten weiter schwach. Die Abendbörse schloß still mit Neigung zum Nachgeben. Deutsche Anleihen: 8A»ige Reich»auleihe 0,188, Gchutzgebiet-anlrihe 8,9. vankakiten: Darmstädler Ultiwo 129.78, Deutsch« vank Ultimo 127, DiSconto-Gesellichaft Ultimo I2S, Dresdner Ultimo Il2,8, RctchSbank 111,8. Montanaktien: vudern» Ultimo «2. Deutsch-Luxemburger Ultimo 98.8, Gelsenkirchen Ultimo 9821, Harpener Ultimo 11021, Mannesman«, 89,98, ManSielt Ultimo 9IL8, Phönix Ultimo 8021, Nheinstahl Ultimo 96,8, Rombacher Hätte Ultimo 87,28, Laurahütte 89,8, Kall AicherSlebrn 129, Kall vestel- egcln 188. SchislahrtSaktien: Hapag Ultimo 138,8, Nordt. LloG Ultimo 182. Inbustrieaktien: Adler-Werke Kleyer 8V, A. E. E. Ultimo 108, Daimler 67.8. Eßlinger Maschinen 18, I. G. Farden- Industrte Ultimo 117,72. Th. Goldicknnid« 8», Karlsruher Maschine, 81.78, Krauß Lokomotiven 86, Lech-Werke »8, MütgerS-Werke Ultimo 8221, Frankenthal Zucker 81, Stuttgart Zucker 62. Lonb»». 20. April. Devisenkurse. (Schluß.) Reugokk 1,86.18, Montreal 1.88.87. Amsterdam 12.12,06, Pari» 117,16, «rüsiel 181.12. Italien 120.80, Berlin 20,12, Schweiz 28,«7)j, Spanien AZt, Lissabon 288 Kopenhagen l8,58zj, Stockholm 18,t»X, v«l» 22.«. Helsingfor» 198,12, Prag 161,06, Budapest 27,78, Belgrad 276, Losta 670. Rumänien 12,70, Athen 886, Konstantlnopel 986, Wien 81,8«. Warschau 17,50, Buenos Aires 18,00, Alexandrien 97218, Rio de Janeiro 690, Hongkong 2/8>t^ Schanghai 2/10s6, Yokohama 1/11'/« Merlko 2/0»/„, Montevideo 8l,00, Valparaiso 89,70. Reuyprk, 20. April. Devisenkurse. iAnfong.) London 1.86'/,Part» 8.81, Brüssel ÜMK, Rom 1.02)6. Madrid 11,89, Bern 19,81, Amsterdam 10,11, Kopenhagen 26,16, Prag 2.96)6, Berlin 28.89, Wien 11'/,», Budapest 11'/,^ Belgrad 176)6, Warschau 10,80, Oil, 21,88, Stockholm 20,78, Helsinglor» 2,82, Bukarest 10, Sofia 72. Di>k»»termäßig»«g 1« Norwegen. Die Bank von Norwegen setzt ab heute den Diskont von 6)6 aus 8)6)6 herab. SXprozeutlg« Schatianwelsuuge» der Deutsche» NelchSpost »«> d«S Freistaat«» Preuße». Laut der tm Anzeigenteile besindliche« Bekanntmachung werden jetzt 80 Millionen Reichsmark 6)6proze»> tlger Schatzanwci>»ngcn der Deutsche» NelchSpost sowie 10 Millionen Reichsmark 6)6prozen«iger Schatzauwelsungen de» Frelstaatel Preuße» zum Kurse von 98 Prozent zum srel händigen Ver« kauf gebracht. Anmeldungen hieraus werden vom 21. blt 28. d». Mt», bei den in der Bekanntmachung genannte» vankflrmeä entgegengenommen. * Europäisch« GoldreserveSank. In der Zeitschrift «Paneuro»? entwickelt der ehemalige Präsiden» der National Eil» Bank tn New nork, F. A. Vanderllp. den Plan einer europäischen Goldreserve»«»!, Dies« soll eine mit einem Aktienkapital von 1 Milliarde Dolla» arbeitende Aktiengetellichaft unter der Leitung von neun Treu- bändern sein. Außerdem soll ln jedem der beteiligten europäische» Länder eine nationale Goidrciervebank,' deren Aktienkapital dt« Suropäilche Goldreservcbank übernimmt, errichtet werden. Alk Tätigkeitsfeld wird den einzelnen Banken u. a. die gegenseitig« DarlehenSgewährung gegen Handelswechsel und der Europäsiche»