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für den Deutschen Buchhandel und für die mit ihm verwandten Geschäftszweige. Hcrausgegebcn von den Deputirten des Vereins der Buchhändler zu Leipzig. Amtliches Blatt des Börsenvereins. <^- 1?. Dienstags, den 26. Februar 1839. Gesetzge bung. Von dem Königl. Preuß. Obcr-Censur-Collcgium ist für nachstehende außerhalb der Deutschen Bundesstaaten in Deutscher Sprache erschienene Schriften die Debitserlaubniß ertheilt worden: Die Gattungen der Rüsselkäfer, erläutert durch bildl. Dar stellung einzelner Arten von vr. Labram. Nach Anleit. u. mit Beschreib, von vr. L. Jmhoff. 2. Heft. Basel, Schweighauser. 1838. Anleitung zur ökonom. Verfert. der Preß-Hefe u. s. w. Solothurn, Verlag d. Gesellsch. für gemeinnütz. Volksbil dung. 1838. Bogatzky, der theure Schatz der Vergebung der Sünden u. s. w. Neue Aust. Basel, Spittler. Erster Unterricht im Zeichnen für Kinder u. Kleinkinderschulen. In 24 Blättern. Basel, Spittler in Eomm. 1838. Zur Beachtung für Diejenigen, welche die nächste Ostermesse nicht persönlich besuchen werden. Leipzig, im Fcbr. 1839. Es ist IN diesen Tagen von Seiten einer großen Anzahl der hiesigen Commissio- naire ein Circulair an diejenigen ihrer Committenten erlas sen worden, welche die nächste O.-M. nicht selbst besuchen werden, sondern ihre Zahlungen durch die Commissionaire leisten zu lassen beabsichtigen, dessen Inhalt in jeder Hin sicht wohl beachtet zu werden verdient, um Nachtheilen zu entgehen, die nicht immer genügend gewürdigt werden dürf ten, aber gerade von nächster O.-M. an um so gewisser nicht ausbleiben werden, als von diesem Zeitpunkte an die Bestimmungen in Betreff des von der Mehrzahl angcnom- 6r Jahrgang. menen Zahlungsfußcs wahrend und außer der Zeit der Messe in Kraft treten. Obgleich angenommen werden darf, daß diese Bestimmun gen Allen bekannt geworden, und dieselben im Allgemeinen schon für die Folge zu der Hoffnung auf größere Pünktlich keit und Ordnung in Bezug auf die Saldicung zur festge setzten Zeit berechtigen, so kann es den auswärtigen Colle ge» nur lieb sein, durch die erwähnte Mittheilung noch mals auf diese Uebereinkunft aufmerksam gemacht zu wer den , und zugleich daraus zu ersehen, wie viel jeder Ein zelne beitragen kann, den Commissionaircn ihre mannich- fachen und drückenden Meßarbeiten durch rechtzeitige Ein sendung ihrer Zahlungslisten und der Deckung derselben zu erleichtern. Und welcher Ordnungsliebende wäre nicht gern dazu bereit, da ja hauptsächlich nur das eigene Interesse der Committenten dabei in Frage steht? Nebenbei noch den Gang der Geschäfte der Leipziger Com- missionaire während der Messe darstellend, wird die nach stehende Mittheilung nicht verfehlen, zu einer größer» Ge schäftsordnung und Geschäftsvcreinfachung während der Meßzeit wesentlich beizutragen, und dies ist, neben dem Wunsche, die Committenten auf mögliche Nachtheile auf merksam zu machen, der Zweck derselben. Noch darf wohl angenommen werden, daß auch diejeni gen Leipziger Commissionaire, welche das Circulair nicht mit unterzeichnet haben, mit dem Inhalte desselben voll kommen übereinstimmen. Wir halten den vollständigen Abdruck des fraglichen Circulairs im Börsenblatt für dienlich, die allgemeinste Bekanntmachung zu befördern und lasten cs hier folgen. 31