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von neuem erfreut, ist das Adreßbuch für den deutschen Buchhandel erschienen. Der Herausgeber, Hr. Hermann Schulz, liefert auch diesmal eine geradezu mustergültige Leistung, sorgfältig und mit peinlicher Genauigkeit bearbeitet, geschmackvoll und elegant in der äußeren Erscheinung. Einer besonderen Empfehlung bedarf dies bewährte und praktische Hilfsmittel nicht mehr. Lmsritn«. Miscellen. Zur Statistik des deutschen Buchhandels und dessen verwandter Geschäftszweige. — In dem neuen (42.) Jahr gang von Schulz' Adreßbuch, dessen gewohnte sorgfältige Aus stattung sich diesmal durch schöne neue Schrift und modernen Ein band besonders auszeichnet, sind im Ganzen 5410 Firmen (gegen 5230 im Vorjahre) aufgeführt. Davon beschäftigen sich 1238 nur mit dem Verlags-Buchhandel, 218 nur mit dem Verlags-Kunst handel, 136 nur mit dem Verlags-Musikalienhandel, 95 nur mit dem Sortiments-Kunsthandel, 144 nur mit dem Sortiments-Musi- kalienhandel, 120 nur mit dem Antiquariatshandel und 3375 (gegen 3216 i. I. 1878) mit dem Sortiments-Buch-, Antiquar-, Colportage-, Kunst-, Musikalien-, Landkarten-, Papier- und Schreib materialienhandel; doch befinden sich unter den letzteren viele, die ebenfalls sehr bedeutenden Verlag besitzen. — Von auswärtigen Handlungen lassen 1427 (1878: 1435) in Leipzig ihren Verlag ausliefern; 528 (1878: 535) nehmen Neuigkeiten unverlangt an, und 3353 (1878: 3154) wählen ihren Bedarf davon selbst. — Das gesammte Commissionswesen vertheilt sich unter 7 Hauptplätze mit zusammen 235 Commissionären, wovon auf Leipzig 131 mit 4984 (1878: 4817) Commistenten, Berlin 30 mit 265 (1878: 277), Stuttgart 13 mit 437 (1878: 464), Wien 29 mit 508 1878: 514), Budapest 10 mit 92 (1878: 99), Prag 17 mit 100 1878: 96) und auf Zürich 5 mit 97 (1878: 100) Kommittenten kommen. — An neuen Etablissements sind im Jahre 1879 bis 15. Februar 1880 448 (gegen 400 i. I. 1878) erstanden; die Zahl der erloschenen und veränderten Firmen beträgt zusammen 536. — Von den obengenannten 5410 Firmen mit 130 Filialen, welche sich auf 1333 Städte vertheilen, kommen 4193 (in 949 Städten) auf das Deutsche Reich, 6 auf Luxemburg, 639 (in 206 St.) auf Oesterreich, 616 (in 142 St.) auf die übrigen europäischen Staaten, 76 (in 25 St.) auf Amerika, 3 (in Alexandrien, Capetown, Kairo) auf Afrika, 4 (in Jedo, Smyrna, Surabaya, Tiflis) auf Asien, und 3 (in Adelaide, Melbourne, Tanunda) auf Australien. Aus Hannover,lO.März berichtet das dortige Tageblattnach stehende Schwurgerichts-Verhandlung: . . . Die Anklage ist auf be- trüglichen und einfachen Bankerott gerichtet wider den Kaufmann Wilhelm Barenberg hier. Er erlernte die Bäckerei und Brauerei, war bis 1870 bald Bäcker-, baldBrauergehülfe, dann bis 1874 bei einem hiesigen Buchhändler Reisender und gründete im genannten Jahre ein eigenes Geschäft, das er bis 76 in Compagnie mit einem Andern betrieb, von da ab bis Mai V.J., wo er seine Insolvenz an zeigte, allein. Das Geschäft bestand in dem Handel mit Büchern, die er von Verlegern bezog und durch „Reisende" 3, 4 bis 7 an der Zahl, colportiren ließ, ferner in dem Detailverkauf von Schreibmaterialien, Kalendern rc. und Bildern; dennoch will er kein Kaufmann gewesen sein, obwohl er noch außerdem Niederlagen in Lüneburg, Uelzen und Celle hatte. Ins Handelsregister war er nicht eingetragen, hatte nur einen Gewerbeschein. Am 28. Mai 1879 erfolgte seine Jnsol- venzerklärung, zu welcher er durch den Bilderhändler Michel in Wien, dem er 1700 ^ schuldete, gedrängt sein will. Es kam zu einem Vergleich zwischen ihm und seinen Gläubigern, von denen die bevorzugten 50 pCt. ihrer Forderungen, die übrigen 20 pCt. am 21. October 79, im Ganzen 1100 ausgezahlt erhielten. Seine Schulden betrugen 4000 seine Activa zur Zeit der Jnsolvenz- erklärung 244 baar, während sein Lager einen Werth von 12000 hatte, wie er in der Voruntersuchung angegeben, von 20000 ^ wie er heute versichert — Inventur hatte er nie, weder bei Gründung des Geschäfts noch später ausgenommen; zur Buch führung sind nur einige schwache Versuche gemacht, die wenigen Bücher, die sein Compagnon später im Concurs anlegte, unordent lich geführt, zum Theil gefälscht, in dem Cassabuche sind Ausgaben von 2 5 ^ und 2 ^ in 32 55 und 32 verändert. Er ist verdächtig, mehr als 244 ^ zur Zeit derJnsolvenzerklärung besessen zu haben. Ein Zeuge behauptet, mehr bei ihm gesehen zu haben, nach seiner eigenen Angabe hat er einen Geschäftsumsatz von 80 bis 100 ^ täglich gehabt, aus dem Cassabuche der letzten Zeit ergibt sich ein Ueberschuß von 5309 Ein Commis und ein Reisender des Angeklagten bezeugen von ihm ein, daß er dieAbsicht, Concurs oder Pleite zu machen, vor der Jnsolvenzerklärung gehabt habe. Der Reisende hat die Aeußerung nicht ernst genommen, dem Commis hat der Angeklagte bei einer Waarenbestellung aufgegeben, nur recht viel zu kaufen, Pleite mache er ja doch. Ueber das viele Geld, welches beim Angeklagten gesehen sein soll, gibt er an, erhübe allerdings 2 Hundert-Markscheine und einiges Gold im Porte monnaie gehabt, außerdem mehrere sogenanteVexirscheineundBier marken. EinZeuge hat jedoch bestimmt gesehen, daß derAngeklagte Papiergeld und Gold von erheblichem Betrage im Portemonnaie gehabt, ja damit renommirt hat. Auch nach der Concurseröfsnung bestellte der Angeklagte noch bei zwei Verlegern Kalender, ohne die selben von seiner Insolvenz iu Keuntniß zu setzen. Er wird, des ein fachen Bankerotts von den Geschworenen für schuldig erklärt, zu 6 Monaten Gefängniß verurtheilt, unterAnrechnung von 3 Monaten Untersuchungshaft. — Nach Annoncen in den öffentlichen Blättern zu urtheilen, scheint das Geschäft unverändert fortgesetzt zu werden. Aus dem Reichs-Postwesen. — Das kaiserl. General- Postamt hat unterm 13. März folgende Verfügung erlassen: Obgleich die Postordnung vom 8. März 1879 erleichternde Vorschriften be züglich des Verschlusses der mit der Post zu versendenden ge wöhnlichen Pallete enthält, so werden in dieser Hinsicht von den Postanstalten doch vielfach Anforderungen gestellt, welche über das Maß des Nothwendigen hinausgehen und von dem Publicum als unbegründete Belästigungen empfunden werden. Namentlich wird Versiegelung verlangt, wo sie nicht nöthig ist und wo eine Verklebung, ein Verschluß durch Siegelmarken, oder, bei sonst gut verpackten und verschnürten Packeten, ein Verschluß durch einen zu gleich als Aufschrift verwendeten Zettel, bz. bei Kisten durch eine hinreichend feste Vernagelung genügt. Das General-Postamt nimmt hieraus Veranlassung, die Bestimmung im tz. 8. Absatz IV. bis VI. der Postordnung den Postanstalten zur Nachachtung in Erinnerung zu bringen und denselben anzuempfehlen, den Einlieferern von ge wöhnlichen Packeten jede Erleichterung, welche sich mit den An forderungen der Sicherheit der Sendungen selbst und des Post dienstes verträgt, zu gewähren. Insbesondere haben die Vorsteher der Postanstalten mit Nachdruck darauf zu halten, daß die Ent scheidung darüber, ob ein gewöhnliches Packet wegen ungenügender Verpackung und mangelhaften Verschlusses zurückzuweisen ist, nicht den Unterbeamten überlassen, sondern in jedem einzelnen Falle durch den Beamten der Annahmestelle getroffen werde. Personalnachrichten. Herrn vr. Herm. Paetel (in Fa. Gebr. Paetel) in Berlin ist vom Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha das Ritterkreuz 2. Cl. vom Sachsen-Ernestinischen Hausorden verliehen worden.