Volltext Seite (XML)
Buchhandel durch diese Oeffentlichkeit erwachsene Schaden ist so wohl auf dem Gebiete der ethischen als der materiellen Interessen sehr bedeutend. Das Publicum erfährt die Vortheile, die der Wiederverkäufer genießt, rechnet ihm dieselben nach und fordert, ohne nähere Kenntniß der Verhältnisse und Bedingungen des Standes und seines Geschäftsbetriebes, seinen Antheil an diesen Vortheilen, wobei es von der Concurrenz unterstützt wird." Die Maßregel, den Postdebit auszuschließen, ist nicht ohne ernste Bedenken. Findet sie Anwendung, so bleibt den Firmen, denen an raschem Empfang des Börsenblattes gelegen ist, nur übrig, sich ihr Exemplar täglich unter Kreuzband kommen zu lassen, was jährlich eine Ausgabe von 15—20 Mark verursacht. Nun werden jetzt etwa 1500 Exemplare durch die Post bezogen, während 1000 Exemplare durch die Hand des Commissionärs gehen; dem Buchhandel würde also eine jährliche Steuer von etwa 25,000 Mark auferlegt. Dabei bleibt es immerhin zweifelhaft, ob durch die Entziehung des Postdebits die Absicht, dem nichtbuchhändlerischen Publicum den Einblick in unser Organ zu verschließen, auch wirklich erreicht wird. Während diese in Vorschlag gebrachte Reform sich nur auf den Bezug des Börsenblattes erstreckt, ist von andern Seiten eine Um gestaltung nach Form und Inhalt angestrebt. Ein Memorandum des Hrn. Jos. Bielefeld hat diese Frage näher beleuchtet und ist Veranlassung gewesen, daß ein außerordentlicher Ausschuß hierüber Bericht erstattet hat. In diesem Bericht heißt es u. A.: „Der Wunsch nach einer Umgestaltung des Börsenblattes ist in buchhändlerischen Kreisen oft und lebhaft hervorgetreten. Er ist ein vollberechtigter, wenn man erwägt, daß unser geschäftlicher Ver kehr innerhalb der letzten 30 Jahre ein wesentlich anderer geworden, daß die Stellung des Buchhändlers zum bücherkaufenden Publicum, namentlich die des Sortimenters, in nothwendiger Folge ebenfalls eine ganz andere geworden, und daß unser Börsenblatt somit in seiner heutigen Gestalt nicht mehr den Anforderungen entspricht, welche man anderen Fachblättern gegenüber an das alleinige Vereins organ eines so eminent literarischen Geschäftszweiges wie der Buch handel zu stellen berechtigt ist." Nicht uninteressant ist es, bei dieser Gelegenheit unser Börsen blatt mit den in andern Ländern erscheinenden, den buchhändlerischen Interessen dienenden literarischen Organen zu vergleichen. Es sind dies, soweit uns Material zur Verfügung stand, die folgenden: UiblioArspbis äs 1s Uranos, herausgegeben vom Oerels äs In lidrsirls. Sie erscheint wöchentlich in gr. 8., umfaßt 5—6 Bogen und ist zugleich officielles Organ des Ministeriums des Innern in Preßangelegenheiten. Der Inhalt ist nicht sehr reichhaltig; wir erhalten die Protokolle der Sitzungen des Oerels, amtliche Ver fügungen und einzelne Aufsätze über neue Bücher, Bibliotheken, Auctionen u. dergl. Die Inserate sind in auffälliger Weise gedruckt und häufig mit Illustrationen versehen. Ibs Loolrssllsr, in London erscheinend, monatlich ein Heft von 5—12 Bogen, sehr übersichtlich im Druck, geheftet und beschnitten. Im Märzheft d. I. wird eine wichtige Umgestaltung angekündigt. Der „lZooÜLsllsr" sei bisher ein halbliterarisches Blatt gewesen, er sei theils für den Buchhändler von Fach bestimmt, theils bringe er für Freunde der Literatur Notizen und Aufsätze. Aus diesem Grunde hätten nur die Ladenpreise Aufnahme gefunden ohne Be zugsbedingungen für Wiederverkäufer. Dies sei ein großer Uebel- stand und es würde neben dem Looüssllsr ein neues Journal „Mie 8t.sticmer's Irsckss äourual" herausgegeben, das ausschließ lich für das Publicum bestimmt sei und nur an Wiederverkäufer geliefert werde. Letztere Bedingung ist in England leicht zu er füllen, da die Post nicht wie bei uns Bestellungen annimmt, die Versendung vielmehr direct von der Expedition der Zeitung be wirkt wird. Ibs kubllsbsrs' IVsslclz-, herausg. von F. Leypoldt in New-Dork, eine wahre Musterleistung bezüglich der typographi schen Ausstattung. Die vielfachen literarischen Notizen rühren meistens von den Verlegern selbst her und tragen häufig den Stempel der Reclame. LiblioArsfis itslisns, Lex.-8-, 2mal wöchentlich im Umfange von 2—3 Bogen erscheinend. Sie wird von der L-ososisräons tixo- Srsüso-Iibrsris Itslisns in Mailand herausgegeben. Bibliographie und literarische Chronik der Schweiz, monatlich bei H. Georg in Basel erscheinend. Usnillston äs 1s. diblioArspliis äs Lslxigus, monatlich eine Nummer in kl. 8. Libliossrspbis russs st 8lsvs(inrussischerSprache),wöchent lich eine Nummer gr. 8., in St. Petersburg erscheinend. Lid lioKrskis romsns, in monatlichen Nummern in Bukarest erscheinend. Lolstin äs Is lidrsris, Madrid, monatlich eine Nummer. Nisurvsblsä voor äsu Losübsnäsl, herausg. von der Ver einigung der niederländischen Buchhändler, 2mal wöchentlich in kl. Folio erscheinend. Uoräisk LoKbsnälertläslläs, Kopenhagen, wöchentlich eine Nummer. Zunächst ersehen wir aus obigen Angaben,daß nur der deutsche Buchhandel ein täglich erscheinendes Organ besitzt, selbst Frankreich und England haben nur Wochen- oder Monatsblätter. Auch ein anderer äußerer Umstand ist charakteristisch. Die sämmtlichen außer deutschen Buchhändler-Zeitungen bringen Inserate nach den An gaben der Einsender abgesetzt, jede Schriftgattung, auch die Bei fügung von Illustrationen ist gestattet. Bei unserem Börsenblatt sind letztere ganz ausgeschlossen, und die Schriftgattung, aus der Inserate abgesetzt werden, ist genau vorgeschrieben. Hierdurch wird freilich der Ertrag wesentlich geschmälert, wir glauben aber nicht, daß es sich empfehlen dürfte, eine Abänderung der jetzt geltenden Bestimmungen zu treffen. Schon jetzt erhalten wir täglich 2—3 Bogen; dieser Umfang könnte leicht das Doppelte erreichen, wenn wir jedem Inserenten die Wahl der Schriftgattung freistellen. Der von dem außerordentlichen Ausschuß erstattete Bericht über dieUmgestaltung des Börsenblattes ist als Manuscript gedruckt und befindet sich in den Händen der Mitglieder des Börsenvercins. Von einer Veröffentlichung im Börsenblatt selbst ist Abstand ge nommen und wollen wir deshalb nur kurz erwähnen, daß der Vor schlag gemacht ist: in Zukunft zwei Blätter erscheinen zu lassen. Das eine derselben würde Mittheilungen für das große lite rarisch gebildete Publicum bringen, eine vollständige Bibliographie enthalten, den Nachweis über Uebersetzungen und künftig erschei nende Bücher geben, die literarische Gesetzgebung aller Länder und literarische Rechtsfälle besprechen, sowie Personalien aus der Ge lehrten- und Schriftstellerwelt bringen. Das andere Blatt würde hauptsächlich ein Anzeigeblatt bilden, außerdem aber die amtlichen Mittheilungen des Börsenvereins ent halten, die Berichte über Buchhändlervereine und Versammlungen bringen und endlich solche Aufsätze enthalten, welche den Geschäfts betrieb des Buchhandels, dessen Usancen, Rabattfragen u. dergl. be handeln. In diesen Theil wären endlich alle Aufsätze über geschäft liche Differenzen zu verweisen. Dies Blatt würde täglich erscheinen, während für das erstere ein 2mal wöchentliches Erscheinen in Aus sicht genommen ist. Ein aus 3 Mitgliedern bestehender Ausschuß, auf 3 Jahre vom Vorstand gewählt, soll die redactionellen und geschäftlichen An gelegenheiten des Börsenblattes überwachen. Diesem soll der vorer wähnte Bericht als Grundlage für seine Thätigkeit übergeben werden. Als eine buchhändlerisch-literarische Gabe, die uns alle Jahre