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Redaktioneller Teil. 118, 26. Mai 1913. und 12 diskutieren und dann erst über die anderen Punkte. Es kommt sonst furchtbar viel zusammen, man mutz zu viel im Kopfe behalten. Es werden uns jetzt diese neuen Vorschläge borgelegt, und man soll sich sofort darüber entscheiden. Das ist schon un gemein schwer, und ich könnte es jedenfalls nur unter Vorbehalt tun, weil die Tragweite der einzelnen Punkte nicht sofort zu übersehen ist. Wenn wir aber in der Diskussion alle übrigen Paragraphen mit diesen verbinden, so ist es ganz unmöglich. Vorsitzender: Der Vorschlag des Herrn Prager scheint mir zweckent sprechend zu sein. Ich würde also Herrn vr. Ehlermann bitten, erst später über 88 3 und 14 zu sprechen. Wir diskutieren jetzt nur über 88 11 und 12. vr. Erich E h le r m a n n - Dresden (zur Geschäftsord nung) : Ich möchte nur erklären, warum Ihnen diese Vorschläge so spät zugehen. In Ergänzung der Ausführungen des Herrn Vor sitzenden kann ich Mitteilen, daß der Ausschuß noch einen dritten Bericht erstattet hat, der aus zwingenden Gründen, aus die ich im Interesse der Zeit nicht eingchen will, erst im Anfang dieser Woche im Börsenblatt hat veröffentlicht werden können und der Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein wird. Er bezieht sich ausschließlich auf ß 3. Die vom Ausschuß gemachten Vorschläge zu 8 3 finden Sie auf dem einen Blatt, das Ihnen vorgelegt worden ist. Es hat sich ferner erst in den letzten Tagen ergeben, daß eine Gruppe von Leihbüchereibesitzern, die Herren Ganz, Sellier und Borstell, heute nachmittag zur Delegiertenversamm lung einen Antrag zu 8 14 einbringen werden, den Ihnen hier zur Kenntnis zu bringen, doch auch empfehlenswert schien. Die ser Antrag ist auf dem anderen Blatt abgedruckt. Ich hatte die Geschäftsstelle beauftragt, diese beiden Beilagen hier vorn zur Auslage zu bringen. Das ist nicht geschehen. Ich habe es erst im letzten Moment bemerkt und mit freundlicher Erlaubnis des Herrn Vorsitzenden veranlaßt, daß sie hier verteilt worden sind. Ich nehme an, daß Sie sämtlich im Besitze dieser beiden Blät ter sind. Vorsitzender: Die Versammlung ist also damit einverstanden, daß wir jetzt nur über 88 >> und 12 diskutieren, und ich frage nun, ob das Wort gewünscht wird. N. L. Prager-Berlin: Meine Herren, der außerordentliche Ausschuß hat sich in zahlreichen Sitzungen und noch durch verschiedene Unteraus schüsse mit den 88 11 und 12 mehr als ein Jahr lang be schäftigt. Nunmehr kommt uns nachträglich, nachdem durch eine ganz andere Sache eine Lage geschaffen ist, die es dem Vorstände des Börsenvereins wünschenswert erscheinen ließ, einige andere Paragraphen zu ändern, eine 28gliederige Verlegerversammlung und schmeitzt uns unsere ganze Arbeit zum großen Teile wieder um. Ich will hier über die Berechtigung dieses Vorgehens nicht sprechen, sondern ich will nur sagen, wie schwierig es ist, jetzt nachträglich sich plötzlich über die Tragweite der Änderungen klar zu werden. Das ist ungeheuer schwer. Ich möchte ja natürlich gern den Frieden haben; ich möchte aber vor allen Dingen, daß es ein dauernder Friede ist, daß wir also nicht wieder Schwierigkeiten haben und daß nicht wieder das Sorti ment sich beklagt, daß es zurückgesetzt worden sei. Ich will jetzt erst einige Paragraphen vorwegnehmen, soweit ich sie augenblicklich übersehe; ich muß mir jedoch meine end gültige Stellungnahme noch Vorbehalten. 8 11 Ziffer 5 scheint mir unter Umständen annehmbar zu sein, ebenso A 12 Ziffer 2 »r der zweite Absatz: »Gesellschaften, Vereine« usw. Dagegen möchte ich bezüglich des 8 11 Ziffer 3 die Herren bitten, ob sie nicht diese Wünsche zurückstellen wollen. Es ist ja ganz richtig, wie der Herr Vorsteher schon gesagt hat: da der Verleger be rechtigt ist, festzusetzen, welche Entschädigung er geben will, so ist es ziemlich gleichgültig, ob das eine oder das andere im Para graphen steht. Ich meine aber, Sie würden dem Sortiment sehr entgegenkommen, wenn Sie überhaupt eine Entschädigung fest legen wollten, und das scheint mir doch wirklich nicht schwierig. Diese Frage ist eigentlich ziemlich kleinlich, und ich möchte Sie bitten, es bei dem alten zu lassen und dem Sortiment eine Ent schädigung zuzubilligen. Sie kann ja, wie gesagt, klein sein, und sie wird auch häufig klein sein müssen, wenn der Verleger nicht imstande ist, mehr zu geben. Aber ich möchte doch bitten, es dabei zu lassen. Für ganz bedenklich halte ich aber die Forderung in 8 12 Ziffer 2e, den letzten Satz fallen zu lassen. Meine Herren, wenn gesagt worden ist — es ist ja hier ausgesprochen worden —, daß sehr- häufig derartige Lieferungen auch öfter als einmal gemacht wer den, so läßt sich das doch auch sonst ermöglichen. Der Verleger kann den Zeitpunkt bestimmen, an dem endgültig die Ausnahme bestimmungen aufhören. Aber ich möchte doch meinen, einmal müssen derartige Extrabestimmungen aushören, und der La denpreis müßte nach einer bestimmten Zeit voll in Kraft treten. Das liegt nicht nur im Interesse des Sortiments, sondern auch des Verlags und der übrigen Verleger, wenn vielleicht auch Ver eine Verleger, um den es sich im einzelnen Falle handelt, glaubt, einen Schaden zu haben. Meine Herren, es wird gesagt: man kann das nicht machen. Es geht sehr gut zu machen. Man muß da nur fest bleiben. Es haben sich ja in Berlin schon — das werden mir diejenigen Herren, die es angeht, zugeben — durch das ewige Nachgeben der Verleger Zustände herausgestellt, die - ich will einmal sagen — nicht mehr schön sind. 8 12 Ziffer 2§ ist doch recht abgeschwächt; aber das wäre vielleicht auch ein Punkt, wo man sich einigen könnte, wenn auch hier lediglich in das Ermessen des Verlegers gestellt ist, ob ein berechtigtes Interesse des Sortiments vorliegt. Ich fürchte allerdings, es werden sehr häufig das Sortiment und der Ver lag darüber verschiedener Ansicht sein. Den Schlußsatz von 8 12 Ziffer 2ss würde ich aus den Gründen, die ich schon angegeben habe, ebenfalls zu belassen bitten. Der Schlußsatz in 8 12 Ziffer 2K: »was im Lieferungs- Verträge zu sagen ist« könnte meiner Ansicht nach ebenfalls ganz ruhig bleiben; aber ich glaube, das ist auch ein Punkt, in dem das Sortiment dem Verlag entgegenkommen könnte. Es ist vielleicht nicht durchzuführen. Ich möchte dabei aber doch be merken, daß die Sache nicht so harmlos ist, wie sie scheint; denn es wird tatsächlich, wie wir festgestellt haben, sehr häufig von Behörden auch an andere Behörden abgegeben, was jedenfalls nicht beabsichtigt ist. Es ließe sich vielleicht noch eine Form fin den, die das berechtigte Interesse des Verlags und das berech tigte Interesse des Sortiments wahrt. Bei 8 12 Ziffer 3 sehe ich eigentlich nicht ein, weshalb der Satz, wie er in der Vorlage steht, geändert worden ist. Die 88 29 bis 34 bestimmen ja alles über die Rücknahme, und es ist doch, glaube ich, richtiger, sich da auf bestimmte Paragraphen zu berufen, als einfach zu sagen: »so ist der Verleger innerhalb von 6 Monaten nach dem Bezüge zur Rücknahme liegengeblie bener Exemplare zum Fakturpreise verpflichtet«. Aber ich glaube, auch da ließe sich eine Einigung schaffen. Ich möchte also die Herren bitten, daß Sie vielleicht dis Punkte, von denen ich glaube, daß das Sortiment sic in dieser Versammlung möglicherweise nicht annehmen wird, noch zurück stellen. Dann könnte man vielleicht hier eher zu einer Einigung gelangen, die nachher einfach empfohlen und angenommen wer den kann. Die Hauptsache ist doch, daß jetzt dauernde Zustände eintreten, daß diese Häkelei zwischen Sortiment und Verlag auf- hört, daß wir uns gegenseitig schützen und stützen und nicht gegenseitig angreifen. Es ist mir ja der Vorwurf gemacht wor den, daß ich in der Bayreuther Versammlung die Verleger an gegriffen habe. Meine Herren, das ließ sich eben nicht anders machen (Zuruf: So? — Heiterkeit), ebenso wie wir es nun einmal haben hinnehmen müssen, daß die Verleger in dem Verlegerausschuß diejenigen als Heißsporne bezeichnet haben, die unsere Ansichten vertreten. Ich muß Ihnen aufrichtig ge stehen: wenn ich diese Ansichten vertrete, so vertrete ich den Ver lag, nicht das Sortiment; denn ich glaube, daß es im Interesse des Verlags liegt, dem Sortiment so weit entgegenzukommen wie möglich, damit das Sortiment leistungsfähig bleibt, und daran hat der Verlag ein ganz eminentes Interesse. (Fortsetzung aus Seite 5kt5.)