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206 6. September 1910. Amtlicher Teil. Börsenblatt f. d. Ltschn. Buchhandel. 10085 Herzoglich S. Staatsministerium. 8. Hin 1327. Gotha, den s. Juni 1910. Abschrift. Die Direktion wird zu rücksichtsvoller Schonung der Interessen der Eitel n und des Buchhandels angewiesen, 1. für den Gebrauch verschiedener Auflagen eines Schulbuches nebeneinander nicht engherzige Anordnungen zu treffen, sondern die Benutzung älterer Auflagen zu ge stalten, wenn diese in nicht erheblicher Weise von den Neu auflagen abweichen, 2. alljährlich rechtzeitig die Entscheidung darüber herbei- zustihren, welche Schulbücher für das kommende neue Schul jahr in den einzelnen Klaffen gebraucht werden sollen, den Schülern svätestcns acht Tage vor Schluß des Schuljahres hiervon mit der Aufforderung zu rechtzeitiger Bestellung in geeigneter Weise Kenntnis zu geben und etwaige Anfragen der Buchhändler hiernach möglichst umgehend zu beantworten. gez. Wilharm. An die Herzog!. Direktionen des Gymnasium- Ernestinum, der Ohrdrufer Realschule und des Herzog-Ernst-Seminars, die Direktionen der städtischen Realschule und höheren Mädchenschule in Gotha. In Abschrift an den Börsenverein der Deutschen Buchhändler in Leipzig zur Kenntnis Wilharm. In Abschrist an den Börsenverein der Deutschen Buchhändler in Leipzig als Antwort auf die Eingabe vom 26. Mai 1910. Meiningen, den 7. Juni 1910. Herzogliches Staatsministerium, Abteilung für Kirchen- und Schulsachen. Trinks. (Abschrift.) Zu Nr. 31, 29 IV. Meiningen, den 7. Juni 1910. Herzogliches Staatsministerium, Abteilung für Kirchen- und Schulsachen. An die Direktionen der staatlichen höheren Lehranstalten. Wir ordnen hierdurch an, daß Großherzogl. Sächs. Staatsministerium, Departement des Kultus. 8. 1934. Weimar, den 30. Juni 1910. Den Inhalt des gefälligen Schreibens vom 26. v. M. haben wir den Direktionen der höheren Lehranstalten des Großherzogtums zur Kenntnis gebracht. Den geäußerten Wünschen wird möglichst Rechnung getragen werden. Im Aufträge: An vr. Krumbholz, den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler in Leipzig. Fürstlich Schaumburg-Lippisches Ministerium. n. dl. 4122. Bückeburg, den 7. Juni 1910. Zur Eingabe vom 26. v. M. Dem auf Seite 6 unter 1 genannten Wunsche kommt das uns unterstellte Gymnasium Läollinum Hierselbst schon jetzt tunlichst nach. Das ällolllnuiu gestattet den Gebrauch alter, nicht erheblich sich unteischeidender Austagen in freiester Weise und wird auch künstig in dieser Beziehung niemals eng herzig sein. Auch der an 2ter Stelle ausgesprochene Wunsch wird tnnlichste Berücksichtigung finden, aber immer läßt sich das nicht erreichen. den Börsenverein der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Auf die gefällige Zuschrift vom 26. d. M. erwidern wir, daß den Wünschen des Börsenvereins der Deutschen Buch händler an den hierländischen Schulen bereits in ent sprechender Weise Rechnung getragen wird; wir gestatten uns dabei zu bemerken, daß es im Interesse der Schulen wie der Eltern der Schüler dringend wünschenswert erscheint, daß die Herren Verleger mit der Herstellung von Neu auflagen von Schulbüchern möglichst zurückhaltend sind. Sondershausen, den 7. Juni 1910. Fürstlich Schwarzburg. Ministerium, Abteilung für Kirchen- und Schulsachen. Recke. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler, Herrn Karl Siegismund in Leipzig. 1. auf den Besitz der neuesten Auslagen der eingeführten Schul bücher bei den Schülern nur dann zu bestehen ist, wenn diese sich von den älteren in einem den Unterrichtsbetrieb störenden Maße unterscheiden, daß dagegen der Gebrauch verschiedener Auflagen nebeneinander zu gestatten ist, wenn diese nur unerheblich voneinander abweichen, und daß 2. jedesmal spätestens 8 Tage vor Schulschluß die Schüler und auf Wunsch auch die Buchhandlungen davon in Kenntnis zu setzen sind, welche Bücher im nächsten Schul jahre gebraucht werden. Zur Durchführung der letzteren Maßregel ist es not wendig, daß Anträge aus Einführung neuer Schulbücher uns spätestens bis zum 1. März jedes Jahres eingereicht werden. Trinks. Der Landesdirektor der Fürstentümer Waldeck und Pyrmont. I. Nr. II 379. Arolsen, den 6. Juni 1910. Auf das gefällige Schreiben vom 26. v. M., betreffend die Gestattung des Gebrauches älterer Auflagen eines Buches neben Neuauflagen in den höheren Schulen, erwidere ich dem Vorstand ergebenst, daß das höhere Schulwesen in den Fürstentümern Waldeck und Pyrmont durch die Verordnung vom 25. März 1885 dem Königlichen Provinzial - Schul kollegium zu Cassel unterstellt ist. v. Glasenapp. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Börsenblatt für den Deutschen Bnchlinndct. 77 -Zabrenng. lair