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^ 171, 27. Juli 1915. Redaktioneller Teil. Börsenblatt s. d. Dtschn. Buchhandel. 1ite16rucke: Kux LeternL. Von ^sosepk kaukt. (Orole'scke 5Linin1un§ v. Werken reit^enöss. 8ekriitste11er 106.) Oder 2vvercdfeULdlNnn§. Von Lried Ledrenrotd. (8LinmIun§ kliniseder Vorträge. 1^. 6. I§r. 642.) ?Iatos LtLLtsledre von Lderd. Ootdein. (Lit^nn^sderiedte 6er 6tei6e1d. ^Ka6einie 6. Wi88en8cdLtten.) Hinricd8: Zaminlunß, Orote3ede, von Werken 2eit§enÖ38. 5cdritt3teHer. 66. 106. ZLrnrnInnß K1ini8cder Vorträge. tk 6. I^r. 642. 3it2un§8beriedte 6. Hei6e1d. ^Ka6. 6. Wi85en3cdLtten. OoLdein, Lberd.: klabos SlLLtsIekre. Eine ganz untergeordnete Bedeutung messen die Titeldrucke dem illustrativen Teil (Textillustrationen, Tafeln, Bilder, Karten usw.) bei, sie lassen ihn in sehr vielen Fällen sogar ganz unberücksichtigt. Wir halten diesen Teil für sehr wichtig und bringen ihn in seiner ganzen Ausführlichkeit. Bezüglich der Formatbezeichnungen sei noch kurz erwähnt, daß die Titeldrucke Formate bis 25 cm mit 8", über 25 bis 35 cm mit 4", über 35 bis 45 cm mit 2°, über 45 cm mit gr. 2" angeben. Hinrichs bezeichnet Werke bis 8 und über 30 cm Höhe nach Centimetern; Werke bis zu 15 cm Höhe mit 18", bis zu 18,5 cm Höhe mit kl. 8°, bis zu 22,5 cm Höhe mit 8°, bis zu 25 cm mit gr. 8° und bis zu 30 cm Höhe mit Lex. 8°. Ohne Zweifel ließe sich die Liste der Abweichungen in den beiderseitigen Titelaufnahmen noch bedeutend erweitern, wenn es sich in manchen Fällen auch nur um Geringfügigkeiten handeln wird. Immerhin dürfte es ratsam sein, an der Hand vorstehender Aufzählung die Frage zu prüfen, welche Vorzüge der Berliner Titeldrucke sich die neue Börsenvereins-Bibliographie zunutze machen soll und welche von den bisher angewandten Grundsätzen sie fallen lassen könnte. II. Das wöchentliche Verzeichnis Die Aufzählung der Neuigkeiten im Börsenblatt erfolgt seit einer langen Reihe von Jahren im Alphabet der Verleger. Diese Einrichtung hat sich zweifellos bewährt und dürste beizubehalten sein. Empfehlenswert erscheint es aber, den Buchtitel so zu gestalten, daß seine Verwendung im Wöchentlichen Verzeichnis möglich ist, ohne daß er eine Umgestaltung zu er fahren braucht. Die von Hinrichs geübte Praxis, den Titelaufnahmen gewisse ergänzende Zusätze wie z. B. bei Bühnenwerken die Zahl der Akte, bei Vorträgen und Predigten Ort, Zeit und Veranlassung erst später einzufügen, hat er zum Teil neuer dings fallen lassen und das mit Recht. Bei den Titelaufnahmen des Börsenblattes sollte aber nichts ausgelassen werden, auch nicht die Angabe des Verlagsortes und der Verlagsfirma, selbst wenn sie bereits als Überschrift einmal gebracht ist. Dann ließe sich der Satz des Börsenblattes ohne Veränderung für das Wöchentliche Verzeichnis verwenden, wodurch sich die Herstellungs kosten des letzteren ganz bedeutend verringern würden. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre es allerdings erforderlich, entweder eine Verkleinerung des Formats des Wöchentlichen Verzeichnisses vorzunehmen unter Beibehaltung des Satzspiegels des Börsen blattes oder eine Formatsvergrößerung unter gleichzeitiger Änderung des Satzspiegels des Börsenblattes. Der Bibliographische Teil des Börsenblattes wird bekanntlich zweispaltig gefetzt mit einer Spaltenbreite von 9'/- cm. Die Spaltenbreite des Wöchentlichen Verzeichnisses beträgt 11 cm, der Gesamtsatzspiegel 17'^Xll ova bei einer Papiergröße (beschnitten) von 20'/-x13 cm. Sollte also der heutige Satz des Börsenblattes noch einmal zur Verwendung kommen, so müßte der Satzspiegel des Wöchentlichen Verzeichnisses geändert werden in 16x9'/- cm und seine Papiergröße (beschnitten) in 19x11'/-cm. Das so erreichte Format mag von einigen als ein Rückschritt angesehen werden, hat aber auch wieder seine Vorzüge, da die mit der Verkleinerung des Formats notwendigerweise verbundene Erhöhung des Umfangs der einzelnen Nummer einen größeren Halt verleiht. Die zweite Möglichkeit, den Satz des Börsenblattes weiter zu verwenden, würde darin bestehen, das Wöchentliche Ver zeichnis zweispaltig zu drucken und sein Format entsprechend zu vergrößern. Das ließe sich aber nur durch eine Änderung des Börsenblatt-Satzspiegels erreichen, denn das Wöchentliche Verzeichnis im Börsenblatt-Format herauszugeben, erscheint nicht praktisch. Es würde also der Bibliographische Teil für die Folge dreispaltig gesetzt werden müssen, um den angedeuteten Zwecken entsprechen zu können. Die Breite einer Spalte würde etwa 6/- cm betragen, das macht also bei einem zwei spaltigen Satz des Wöchentlichen Verzeichnisses eine Breite von 13 cm aus. Im Verhältnis zur Breite müßte das Wöchent liche Verzeichnis dann einen Satzspiegel von 21x13 cm und eine Papiergröße (beschnitten) von 23/-X15 cm erhalten, also ein um 3x2 cm vergrößertes Format. Nach dem bisherigen Hinrichs'schen System ist die gesamte Literatur des Wöchentlichen Verzeichnisses in folgenden 17 Abteilungen unterzubringen: 1. Allgemeines, Bibliographie, Gesamtwerte, Sammelwerke, Bibliotheks- und Universitätswesen. 2. Theologie. /. Rechts- und Staatswissenschast, Politik, Statistik. 4. Heilwissenschast, Tierheilkunde. 5. Naturwissenschaften, Mathematik. 6. Philosophie, Geheimwissenschast. 7. Erziehung und Unterricht. 7a. Jugendschriften. 9. Geschichte, Biographien. 10. Erdbeschreibung, Karten. 11. Kriegswissenschaft. 12. Handel, Gewerbe, Verkehrswesen. 13. Bau- und Jngenieurwissenschast, Bergbau. 14. Haus-, Land- und Forstwirtschaft. 15. Schöne Literatur. 16. Kunst. 17. Verschiedenes. 8. Sprach- und Literaturwissenschaft. Um die Abteilung 17 (Verschiedenes), die ja beliebig ausgedehnt werden kann, etwas zu entlasten, möchte es ratsam sein, aus ihr abzusondern und als neue Abteilung 17 hinzuzufügen: Studentenwesen, Sport, Lebensreform und andere moderne Kulturbestrebungen. Die Rubrik Verschiedenes würde dann eine neue Abteilung 18 bilden; es verbliebe in dieser Abteilung ohnehin noch ein buntes Gemisch von Titeln, selbst wenn außerdem noch Freimaurerei und Spiritismus ausgemerzt und unter Wissenschaft 6 geordnet würden. Eine genaue Bezeichnung der Unterabteilung der betreffenden Wissenschaft ließe sich durch Einfügung entsprechender Ziffern mit Leichtigkeit herbeiführen. 1u57