Volltext Seite (XML)
Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Redakttoneller Teil. ^ 171, 27. Juli 1915. Der Halbjahrskatalog 19131 umfaßte 826 Seiten, das nach Stich- und Schlagworten umgearbeitete Register 276 Setten; I913II Umfang 622 Seiten, Registerumfang 322 Seiten. Aus diesen Zahlen erhellt, daß der Registerband I9I3II gegenüber seinem Vorgänger noch erhebliche Bereicherung erfahren hat. Wenn der Wert des neuen Hinrichsjchen Registers auch nicht verkannt werden soll, so bleibt doch die Frage offen ob ein so umfangreiches Register sür einen Katalog mit derartig kurzem Zeitumfang erforderlich ist, oder ob es bei der ver hältnismäßig geringen Bsnutzungsdauer nicht etwa genügen würde, das Material des Halbjahrs-Katalogs im Register nur nach Stichworten geordnet zu verzeichnen, wodurch sich der Umfang des Registerbandes um mehr als die Hälfte verringern ließe. Der systematische Teil, der in dem Hinrichsschen Registerbande 1912II noch insofern seine Berechtigung hatte, als vom Stich wortregister auf ihn unausgesetzt verwiesen wurde, könnte wegblsiben, wo hingegen das Stichwortregister eine Erweiterung er fahren müßte und zwar in der Arch daß die bisher nur im Systematischen Verzeichnis aufgezählten Titel, aus die vom Stich wortregister aus nur verwiesen wurde, von nun an ihren Platz im Stichwortregister erhielten. Verweisungen wie Handelsakademie s. Handelsschulen im 2. Reg. XII, I, Handelsbriefe s. Handelskorrespondenz im 2. Reg. XII, 1, Handelslehre s. Handelswisscnschaft im 2. Reg. XII, I, Handelsmanne s. Seewesen im 2. Reg. XIII, 4, * Handschristenkunde s. 2. Reg. IX, ö usw. würden wegsallen und durch die betressenden Titel ersetzt werden. Das alsdann gewonnene Registermaterial ließe sich für das Register des mehrjährigen Katalogs verwenden, müßte- hier allerdings durch Schlagworte erweitert werden. Hier würde man sich nicht mit der bloßen Stichwortform begnügen können- (Fortsetzung folgt.) Rückblick. (Zum SV. Geburtstag Käthe Schtrmachers, 6. August 191S.) Der Krieg ist heute alles und der Einzelne sehr klein. Man darf von sich nur im Bezug zum Kriege sprechen. Selig die Kampf- lichen, denn sie stehen dem Weltgeist heute nah, und viele ihrer tiefsten Wunsche erfüllen sich. Unter Blitz, Donner und dem Glockengeläut von Danzigs stolzen Türmen kam ich in die Weli. Das Geläut galt dem Sonntag und dem großen Dominiksmarkt; Donner und Blitz, scheint es, mir. Es war der Schmerz meiner Kinderzcit, ein Jahr vor 1886, dem Kricgsjahr, geboren zu sei», da mir's viel ehrenvoller und bedeu tender dünkte, ein richtiges »Kriegsende zu sein. Meine ersten »Schrifistcllcrcicn« waren Kricgsgedichte, Vaterlandsliebe! — ich habe sie noch in einem kleinen blauen Hest — Kricgslieder auf 1870, das mir, da ich nun einmal kein Kriegskind werden konnte, wenigstens die Siege Wörih und Weißenburg zun, 6. August schenkte. Ich liebte Deutschland, und ich haßte damals Frankreich, woran vielleicht die französische Grammatik mitbeteiligt war, denn ich erklärte »den Schub- jaitiv« (Subjonctis) nie lernen zu wollen. Das Schicksal, dieser feine, überlegene Spötter, führte mich dann auf beinahe 20 Jahre nach Paris, machte mich dort eine Zeitlang heimisch, lehrte mich die Welt in ihren Tiefen scheu. Und daraus stieg — der Krieg. Ich sah ihn kommen, langsam, Jahr für Jahr, seit IMS unabwendbar. Scho» 1887 war mir klar, sic warteten nur, daß aus unserer Krone ein Stein fiele. Die herrschende Stellung des deutschen Volkes und des einzelnen Deutschen, der stolz getragene deutsche Kopf mar ihnen in der Öffentlichkeit stets ein Gegenstand des Zorns. Und dieser Abneigung vor beutscher Überlcgcnhcit bin ich auch in den Ländern begegnet, die Frankreich- England gegen uns aufhetzten. In den letzten zehn Jahren vor dem Kriege war in der »internationalen« Frauenbewegung z. B. auf rechter deutscher Sinn, leider nicht nur bei den Ausländern, ver haßt. Jeder Patriotismus galt dort, nur der deutsche nicht. Das waren bittere Zeiten: alles schwelgte in weltumspannender Brüderlichkeit, und denen, die die Dolche gegen uns schleifen, die Stricke drehen, die Groben graben sahen, den Warnern wurde nicht geglaubt. Da nahm ich meine Habe und ging nach Deutschland in die länd liche Einsamkeit. In Frankreich kam Umsturz oder Krieg, oder beides; in Deutschland wollte man nicht hören. Der leichtfertige Taumel damaligen deutschen Lebens stieß mich ab. Die Macht, zu helfen, fehlte. Mein Wissen blieb fruchtlos. Wer seine hossnungslosesicn Jahre vor dem Krieg erlebt, der sicht dem Geschehen seit August 1914 ohne Entsetzen gegenüber, wic's so viele faßte. Was damals dem ganzen Land und Volk geschah, persönlicher Erfahrung war cs längst vertraut, die Mächte der Fin sternis, Neid und Lüge. Erlösend aber war das endliche Begreifen bei unserem Volk und sei» Nibelungenzor». In solchem Wcltcn- brand mit untergehen — schreckt den nicht, der die Welt in ihren Ticscn sah. Das Heldenhafte ist der alte deutsche Geist, den fürchtet man an uns, und just der rettet uns. Das Schwert aber hat auch die Feder wieder stark und scharf gemacht. Sic braucht das Beste nicht mehr zu verschweigen, weil es niemand hören will. Den deutschen Buchhandel brauchen wir als 1082 Schwertgenossen; eine ganz neue geistige Rüstung ist zu schmieden. Ich habe manche Wünsche für den deutschen Buchhandel aus dem Herzen. Vielleicht fragt mich dieser oder jener der deutschen Kämpscr danach, und mein fünfzigstes Jahr sieht die Erfüllung langgehegten vaterländischer Wünsche. Or. Käthe Schirmacher. Kleine Mitteilungen. Regelung der ÄricgSwohlfahrtspflege. — Bedauerliche Vorfälle^ die den Beweis erbrachten, daß auch die Wohltätigkeit gewissen dunklen Freibeutern zum Tummelplatz eigennütziger Zwecke diente,, haben Veranlassung gegeben, daß man sich von seiten der Behörden damit beschäftigen mußte, ob nicht vielleicht eine strengere Aufsicht iiber die Veranstaltungen zu Wohltätigkeitszwecken notwendig, wäre. Das Ergebnis dieser Untersuchungen liegt jetzt in einer neuen Bekanntmachung des Bundesrats vom 22. Juli vor. Auch der Buch handel wird mit der Fürsorge der Negierung in dieser Beziehung ein verstanden sein, da besonders in letzter Zeit einige größere Unterneh mungen anfgetancht sind, bei denen der buchhändlerische Vertrieb durch das Versprechen der Abgabe eines Teils des Reingewinns an Wohl tätigkeits-Einrichtungen usw. lebhafter gestaltet werden sollte. Gegen eine solche Verquickung von buchhündlerischen und Wohltätigkeits-Zwecken hat das Börsenblatt schon öfters Stellung nehmen müssen, und es ist erfreulich, daß sie sich in diesem Kampfe gegen alle Schmarotzer der Wohltätigkeit jetzt auf nachstehende, hier im Wortlaut wieder gegebene Verordnung stützen kann: Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maßnahmen usw. vom 4. August 1914 (Neichs-Gesetzbl. S. 327) nachstehende Verord nung erlassen: § 1. Wer zugunsten von Kriegswohlfahrtszweckeu eine öffentliche Samm lung, eine öffentliche Unterhaltung oder Belehrung oder einen öffent lichen Vertrieb von Gegenständen veranstalten will, bedarf zu dev Veranstaltung der Erlaubnis der Landeszentralbehörde des Bundes staats, in dessen Gebiete die Veranstaltung stattfiuden soll: die Landes- zeutralbehörde kann diese Befugnis auf andere Stellen übertragen. Bevor die Erlaubnis erteilt ist, darf die Veranstaltung nicht öffentlich angekündigt werden. Die Erlaubnis gilt nur innerhalb des Bundesstaats, für den sie erteilt ist; für Ankündigungen in Zeitungen oder Zeitschriften genügt es, wenn die Veranstaltung von der zuständigen Stelle des Ortes erlaubt ist, an dem die Zeitung oder Zeitschrift erscheint. 8 2. Vorstehende Vorschriften finden keine Anwendung auf Veran staltungen zur Unterhaltung und Belehrung, die beim Inkrafttreten dieser Verordnung bereits öffentlich angekündigt sind und innerhalb vier Wochen nach dein Inkrafttreten der Verordnung stattfinden. Für bereits begonnene Sammlungen und Vertriebe ist die Er laubnis binnen vier Wochen nach dem Inkrafttreten dieser Ver ordnung beizubringen, widrigenfalls sie eingestellt werden müssen.