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ZL 120, 25. Mai 1912. Amtlicher Teil. «rlinilatl f. d »tiqn. Buchh-nd-!. 8451 Nun hat außerdem die Delegiertenversammlung gestern über denselben Punkt beraten und ist zu demselben Schluß gekommen wie die Hauptversammlung des Verlegervereins. Darnach scheint die Majorität des Buchhandels überhaupt sich dem Vorschlag des Börsenblattausschusses znzuneigen, und der Vorstand wünscht daher auch seinerseits, zu seinem ursprüng lichen Vorschläge zurückzukehren, daß in Zukunft der Inseratenteil in vier Spalten cingeteilt werde. Wir haben außerdem vorgeschlagen, in Zukunft dem Börsenblatt einen illustrierten Teil beizugeben, das heißt einen Bogen auf Kunstdruckpapier, aus dem die bisher schon im Börsenblatt zugelassenen Illustrationen deutlicher erkennbar sind. Die Illustrationen, die in den letzten Monaten im Börsenblatt erschienen sind, haben die wenigsten Leute überhaupt noch deutlich erkennen können, wenigstens soweit cs Autotypien waren. Der Verleger, der seinen Büchern Illustrationen beigibt, hat oft das Bedürfnis, in der Börsenblattanzeige eine Probe der Illustrationen zu geben und wünscht natürlich, daß diese Probe in guter Weise wiedergegeben werde. Das kann nur geschehen durch Anwendung eines angemessenen Papieres. Ein solcher Bogen soll nun je nach Bedarf von Zeit zu Zeit beigegeben werden. Das alles finden Sie in Nummer 83 des Börsenblattes; ich glaube ich habe nicht nötig, die Einzelheiten hier zu wiederholen. Die dritte Änderung ist die des Bestellzettels. Die ist schon versuchsweise vorgenommen und hat Wohl allgemeinen Beifall gefunden. Bei Einteilung der Inserate in vier Spalten würde in Zukunst das Format des Börsenblattes etwas vergrößert, hierdurch wird auch die Ausgabe für den Bestellzettel etwas profitabler. Bisher hat sich die Neuregelung gegen über den früheren Gepflogenheiten etwas ungünstiger gezeigt, es ist aber zu hoffen, daß bei einer Vergrößerung des Formats, die nur einen Zentimeter oben und unten beträgt, der Bestellzettel künftig besser ausgenutzt werden kann, so daß keine be sonderen Kosten entstehen. Der Vorstand hat noch gewünscht, daß gewisse Teile des Börsenblatts, die Anspruch auf dauernde Aushebung haben, leicht abgetrennt werden können; man wünscht, diejenigen Mitteilungen und Aufsätze, die von den einzelnen Mitgliedern gern auf bewahrt werden möchten, aber wegen des ungeheueren Umfanges des Börsenblattes nicht ausbewahrt werden können, leichter aus lösbar zu machen. Ich glaube, daß Sie auch gegen diese Änderung nichts einzuwenden haben werden. Ich bringe daher den Antrag des Vorstandes zu Punkt 4: »Die Hauptversamnlung wolle die in der Nummer 83 des Börsenblattes für den Deutschen Buchhandel vom 11. April 1912 veröffentlichten neuen Bestimmungen über die Verwaltung des Börsenblatts genehmigen» mit der Änderung vor, daß ich Sie bitte zu genehmigen, daß aus dem Antrag der Herren Anton Hoffmann in Stuttgart und Genossen der Nummer 1 angegebene Vorschlag ausgenommen werden möchte, daß dagegen der unter Nummer 2 und folgende vorgetragene Vorschlag abgelehnt werden möge, so daß wir dem Vorschläge des Börsenblattausschusses gemäß in Zukunst vierspaltige Inserate im Börsenblatt haben werden. Vorsitzender Herr Kommerzienrat Karl Siegismund-Berlin: Ich eröffne die Diskussion über Punkt 4 der Tagesordnung, und bitte zunächst in der Generaldiskussion gleichzeitig sich über die Punkte a), b) und o), also auch über die Änderungen der Satzungen und der Erhebung des Mitgliedsbeitrags auszusprechen. Herr R. L. Prager-Berlin: Meine Herren, in der gestrigen Abgeordnetenversammlung des Verbands ist der Antrag so aufgcsaßt und einstimmig angenommen worden wie ihn der Berichterstatter des Vorstands hier vorgctragen hat, es soll also dabei bleiben, daß nach dem Hofsmann'schen Vorschläge von mehreren Mitgliedern einer Firma nur ein Mit glied das Börsenblatt beziehen muß, während die anderen berechtigt sind darauf zu verzichten. Dagegen ist der übrige Teil des Antrages des Börsenblattausschusses bczw. des Vorstands des Börsenvercins wieder hergestellt und angenommen worden, ich schließe mich also diesem Antrag an und bitte ihn anzunehmen. Was die Änderungen der Satzungen betrifft, so liegen sie Ihnen vor. Es ist durch den Postdebit natürlich notwendig geworden, dem Börsenvereinsvorstand Verpflichtungen abzunehmen, die ihm die heutigen Satzungen auferlegten, nämlich mrbedingt die Lieferung zu versagen. Die Änderungen erklären sich von selbst, ich teile nur mit, daß die Ab- geordnctenversammlung des Verbandes sie angenommen hat. Was den Beitrag betrifft, so ist bis jetzt hierüber nichts gesprochen worden. Ich darf vielleicht gleich hinzufügen, daß gestern in der Delegiertenversammlung eine Anregung gutgeheißen worden ist, wonach der Beitrag statt auf 24 Mark auf 25 Mark angesctzt werden soll. Es soll damit eine Differenz eingebracht werden, die durch Herabsetzung des Eintritts geldes entstehen würde. Bis jetzt beträgt das Eintrittsgeld im Börsenverein 30 Mark. Es ist darauf hingewiesen worden, daß die Werbung neuer Mitglieder dadurch sehr erschwert wird, daß jemand 54 Mark auf einmal entrichten soll. Der Börsenvereinsvorstand hat sich damit einverstanden erklärt, das Eintrittsgeld auf 15 Mark zu ermäßigen, wenn dagegen der Beitrag um eine Mark erhöht wird. Es würden dann nur 600 Mark weniger einkommen, diese will im Interesse der Vermehrung der Mitgliederzahl der Vorstand gern entbehren. Ich empfehle also, den Beitrag mit 25 Mark zu genehmigen, unter der Voraussetzung, daß das Eintrittsgeld auf 15 Mark herabgesetzt wird. Herr Or. Wilhelm Ruprecht-Göttingen; Meine Herren, der sogenannte Stuttgarter Antrag ist Ihnen aus dem Börsenblatt bekannt und ist gestern und vorgestern schon erörtert worden. Er zerfällt in drei Teile. Den ersten können wir sehr kurz abmachen, da die Hauptversammlung des Verlegervereins und die gestrige Abgeordnetenversammlung ebenso wie der Vorstand des Börsenvercins diesen ersten Teil angenommen, also gewissermaßen schon zu dem ihrigen gemacht haben. Dieser Teil des Antrags geht dahin, daß da, wo mehrere Mitglieder einer Firma Mitglieder des Börsenvereins sind, es nicht nötig ist, daß jedes Mitglied der Firma das Börsenblatt bezieht. Mein Freund Meißner wird vermutlich nachher hiergegen sprechen und sagen, daß es in jedem Verein Sitte sei, daß jedes Mitglied die Vereinszeitschrist erhält. Ich kann darin keinen Grund finden, einem Mitglied des Börsenvereins, das dieses täglich erscheinende Blatt nicht zu haben wünscht, es zu oktroieren. Daran hat kein Verleger ein Interesse, und der Börsenverein legt dabei Geld zu, die fatalste Folge ist aber, daß der Eintritt in den Börsenverein erschwert wird in dem Fall z. B., daß jüngere Söhne eintrittsfähig werden und dann vielleicht der Beitrag drei- oder viermal zu bezahlen ist. Das ist von einiger Bedeutung. In Stuttgart hat eine ganze Anzahl Firmen erklärt, wenn jedes Mitglied auch der zweite und weitere Teilhaber einer Firma, das Börsenblatt halten muß, so treten einzelne von unseren Mitgliedern aus, vor allen Dingen tritt aber die Jungmannschaft nicht derartig in den Verein ein, wie es wünschenswert ist, und darüber sind wir wohl alle uns klar, daß wir den Eintritt in den Verein gerade den jüngern Berufsgenossen erleichtern und nicht erschweren sollen. 841