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^ 258, 5. November 1912. Nichtamtlicher Teil. August Scherl G. m. b. H. Vertriebs-Abteilung in Berlin 8W. 68 13747 O 1 Carl Fr. Schulz, Verlag in Frankfurt a. M. 13744 8»d6. Oob. 5 Schlesische Vcrlagsanstalt svorm. Schottlaender) G. m. b. H. in Berlin W. 35. 137S9 *kick6amu8: WiI1i8 WerckoZavss. 2 50 -ß; §ed. 3 50 c). Adolf Sponholtz Verlag G. in. b. H. in Hannover. 13745 1.ÖN8: Der letale I1an8bur. 3 ^ 50; ged. 4 .k 50 «Z. Süddeutsche Monatshefte Ol. m. b. H. in München. 13772/70 Traum und Leben. Geb. 5 50 H. Deledda: Heimweh. 3 50 -Z; geb. 4 50 Voll: Entwicklungsgeschichte der Malerei. I. 8 geb. 10^. Äarlweis: Zauberlehrling. 1 -k 80 «Z; geb. 2 ^ 40 Farinelli: Paul Heyse. 1 50 Raff: Findling vom Arlberg. 3 50 geb. 4 ^ 50 Nuederer: Morgenröte. Neubearbeitung. 2-H 50 geb. 3 ^ 50 — Fahnenweihe. 3. Anfl. 2 50 geb. 3 ^ 50 — Wallfahrergeschichten. 2. Anfl. 2 -L 50 geb. 3 ^ 50 H. Bernhard Popelins in Jena. 13766 DOanaenroieii. 60 Wendt L Äauwell in Langensalza. 13742 ^ 1 ^ „ 3. Warner: VermelirunZ ck. Lrytbrocyten. 1 ^ 60 H. „ 4. Iliasmert: ^lüblliau86n i. 1b. 5 <t. „ 5. 8eliüm6r: X6nntni8 ck. ?oliom^6liti8. 1 20 H. „ 6. Ibaemert: Krisle Usinrieb I. u. Otto I.ZeZon Däne mark. 1 ^ 60 H. „ 7. tirevet: Wert ck. ZinckeliautckeekunZ ck. perkor. Lul- bu8verl6tLun^6n. 1 60 -Z. v. Zahn L Jaensch, Verlag in Dresden. 13785 *Oppermann: Gemeindesteuerreform. 2 ,6. Verbotene Druckschriften. Die Schönheit des menschlichen Körpers. Düsseldorf, Berlagsanstalt von Ulrich L Steinbrecher. 12. Strafkammer des Kgl. Landgerichts I. Unbrauchbarmachung. S8. I. 4S1/12. sDeutsches Fahndungsblatt Stück 414g vom 2. November 1S12.> Nichtamtlicher Teil. Die Stellung der Wiederverkäufer im Buchhandel. ii. «I siehe Nr. 227.» In keinem anderen Berufszweige sind die Interessen der Fabrikanten und Detaillisten so eng mit einander verknüpft wie im Buchhandel, weil nirgends sonst — von den wenigen Markenartikeln abgesehen — der Fabrikant seinen unmittel baren Abnehmern vorschreibt, zu welchen Preisen sie seine Waren an das Publikum abzugeben haben. Die Notwendig keit der Festsetzung des Ladenpreises durch den Verleger — im eigenen Interesse wie in dem des Publikums und des Sorti ments — ist in dem Charakter des Buches ebenso begründet, wie in den speziellen Ausgaben derer, die sich mit dem Vertriebe von Büchern beschäftigen, und ist so oft in diesen Blättern erörtert worden, daß wir uns ein Eingehen darauf füglich ersparen können. Wenn es eines Beweises für die Richtigkeit dieser aus Not und Erfahrung erwachsenen Erkenntnis be dürfte, so brauchen wir nur in unserer eigenen Geschichte um 30 Jahre zurückzugehen oder einen Blick auf die heutigen Ver hältnisse in England, Frankreich und Amerika zu werfen, wo man seit Jahren schon bemüht ist, durch das Laden oder Rettopreissystem sich jene Vertriebsorganisationen wieder zu schassen, die durch die Aufgabe des Laden preises und die damit verbundene Schleuderei vernichtet wurden. Für den Ladenpreis sprechen nicht zuletzt auch die Bestrebungen zur Schaffung einer internationalen Verkaufsordnung, die nicht etwa von Deutschland, sondern von den Niederlanden, England und anderen Ländern aus gehen und in dem internationalen Verlegerkongreß einen starken Rückhalt gefunden haben. Der Ladenpreis ist also keineswegs eine «Marotte« des deutschen Buchhandels, wie man ihn geschmackvoll bezeichnet hat, sondern eine notwendige Sicherung für alle an der Her stellung und Verbreitung des Buches interessierten Faktoren und liegt ebenso im Interesse des Verlags und Sortiments wie in dem des Publikums und unserer nationalen Kultur. Denn das Prinzip des Ladenpreises ist nicht nur kaufmännischer, son dern ethischer Natur und schließt eine Reihe von Imponde rabilien in sich, die nicht nur die Kosten der Herstellung und die Absatzfähigkeit des einzelnen Buches, sondern die Verhältnisse des gesamten Büchermarktes, die Aufgaben und Bedürfnisse des Sortiments, wie nicht zuletzt die Interessen des Publikums in Berücksichtigung ziehen muß, wenn es als berechtigt angesehen werden soll. Wo das nicht der Fall ist und entweder das Publikum oder der Sortimenter nicht bei dieser Kalkulation seine Rechnung findet, wird auch der Verleger schwerlich auf seine Kosten kommen. Die Spanne zwischen Ordinär- und Nettopreis schließt den Bruttoverdienst des Sortiments ein, mutz also so bemessen sein, daß er dabei sein Auskommen findet. Ist sie ungenügend, so wird es sich entweder besser rabattierten Artikeln zuwen den, oder im entgegengesetzten Fall der Versuchung ausgesetzt sein, an dem Rabatt das Publikum partizipieren zu lassen. In beiden Fällen trägt der Verleger die Verantwortung, wenn auch die Folgen in erster Linie den Sortimenter treffen. Die moralische Verantwortlichkeit des Verlegers als desjenigen, der allein sowohl den Preis des Buches, als auch den Ver dienst des Sortimenters bestimmt, geht aber noch weiter. Er hat auch dafür Sorge zu tragen, daß sein unmittelbarer Ab nehmer nicht durch eine Konkurrenz lahmgelegt wird, wie sie einerseits in der Hervorbringung überflüssiger Literaturer- zeugnisse, andererseits in der Schaffung und Begünstigung überflüssigerVerkaussstellen besteht. Diese Auffassung kann nicht dahin verstanden werden, daß der Sortimenter in der Rolle des »Rabattpensionärs« alle gute und vollkommene Gabe vom Verleger erwarten darf, sondern soll nur den Kreis der Pflichten des Verlegers in allen den Fällen umschreiben, wo der Sortimenter ihm gegenüber seine Pflicht tut. Diese > Pflicht des Sortimenters, darin bestehend, daß er das in seinem ^ Wirkungskreise tut, was der Verleger, an seine Stelle gesetzt, I fur die Bücher seines Verlags am gleichen Platze und unter gleichen Verhältnissen tun würde, ist zugleich Voraussetzung für den Rabatt überhaupt, wenigstens für den Rabatt, wie er sich heute herausgebildet hat und nicht als bloße Ver mittlerprovision, sondern als Entschädigung für einen ratio nellen Vertrieb angesehen werden muß. Diese Voraussetzung entscheidet auch über das Verhältnis und die Beziehungen des Verlegers zu seinen Abnehmern, und zwar in viel einschneidenderer Weife, als eine allgemeine Klassifikation in Buchhändler und Wiederverkäufe! oder Sortimenter, Kolpor tage- und Reisegeschäfte es vermag. Sie entscheidet aber nicht 17W*