Nr. 44. // 1! inncr^ilb deo^Deutjchen fesches. Ni^tmitglieder^ im N Seile berechm/t. — In dem illustrierten Teil: für Mitglieder ^ 4r^M?rk j?hrlich?Äach ^dem^Auoland^^erfolgt ?i^fermngN M.^.^/s. 26M^.^S-^0 M.?fücNicht- N ^über Lmpzig oder dur^ Kreuzband, an Nichtmit^lieder in N mttglieder 40 Hf.. 32 M.. 60 M.. 100 NI.^— Deilagen werden UMMmöÄMrsMMiisöÄAMWenBmhNMr")u''B Leipzig, Mittwoch den 23. Februar 1816. 83. Jahrgang. Redaktioneller Teil Bestimmungen über die Aufnahme in das Ver zeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels. 8 I- Alle Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen des deut schen Buch- und Landkartenhandels sind sofort bei Erscheinen zur Aufnahme in das »Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buch- und Landkartenhandels« im Börsenblatt für den! Deutschen Buchhandel mit der Bezeichnung »Für das Neuig- keiten-Verzeichnis« o. ä. in einem Exemplar unverlangt an die' Bibliographische Abteilung des Börsenvereins der Deutsche» Buchhändler zu Leipzig einzusenden. 8 2. Der Börseuverein der Deutschen Buchhändler haftet für diese Einsendungen nach Matzgabe der Verkehrsordnung. Die Rücksendung der nicht an die Deutsche Bücherei zu überweisenden Neuigkeiten erfolgt in der Regel allmonatlich; auf besonderen Wunsch findet ausnahmsweise Einzel-Rücksendung alsbald nach der Aufnahme in das Verzeichnis statt. Jedes aufzunehmende Werk muß bei der Anfertigung des: Verzeichnisses im Original vorliegen; auf Titeleinsendungcn hin (also ohne das Werk selbst) kann Aufnahme in das Verzeichnis nicht erfolgen. 8 4. De» Anspruch auf Ausnahme eines Werkes in dieses Ver zeichnis hat nur der betreffende Verleger oder Kommissionsver« leger. Durch den Aufdruck seiner Firma als Verlagsfirma ist dies in der Regel als erwiesen anzunehmen. Der blotze Besitz einer Anzahl von Exemplaren gibt dem Einsender keinen Anspruch zur Aufnahme in das Verzeichnis. Die Bibliographische Abteilung ist in Zweifelsfällen berechtigt, sich den Anspruch auf Aufnahme Nachweisen zu lassen. 8 5. Ausgenommen werden: -<) sämtliche im Deutschen Reiche erscheinenden buchhändle rischen Neuigkeiten, Fortsetzungen und neuen Auflagen, gleichviel, in welchen Sprachen sie verfaßt sind; b) die in Österreich-Ungarn und der deutschen Schweiz er scheinenden gleichgearleten Werke, ausgenommen die der slawischen und ungarischen Literatur; <) die Veröffentlichungen aller anderen Staatsgebiete in deutscher Sprache. 8 6. Der Laden- und der Nettopreis sind ln Markwährung aus den Begleltfakturen anzugeben. Bei Werken, die außer in geheftetem Zustande auch kartoniert oder gebunden abgegeben werden, soll außer den gehefteten ein kartoniertes oder gebundenes Exemplar unter Angabe der Laden- und Nettopreise aller Ausgaben eingefandt werden. 8 7. Die Aufnahme eines Titels erfolgt: a) nach dem Namen des Verfassers; b) wenn ein solcher nicht angegeben ist, nach dem ersten Hauptwort oder dem ersten Titelwort. Format- und Umfangsangaben sowie Jahreszahl und La denpreis werden dem Titel hinzugesügt. Die Hauptschriftgattung, in der das Werk gedruckt ist, wird durch Benutzung von Fraktur oder Antiqua (ev. auch Griechisch usw.) gekennzeichnet. In besonderen Fällen erfolgt die Titelaufnahme in Um schrift oder Übersetzung mit der Angabe, in welcher Sprache das Werk gedruckt ist. Derartigen Werken in hebräischer, russischer oder einer an- der» slawischen Sprache, auch in Kunstsprachen (Esperanto usw.) ist bei der Einsendung zur Vermeidung von Verzögerungen eine wortgetreue Übersetzung des Titels in deutscher Sprache beizu fügen. 8 8. Der Abdruck einer Titelaufnahme im Börsenblatt erfolgt unverzüglich nach Eintreffen der Sendung bei der Bibliogra phischen Abteilung. 8 8. Von Zeitschriften und Lieferungswerken sind sämtliche Num mern sofort nach Ausgabe einzusenden. Ausgenommen wird die erste Lieferung, die erste Nummer oder das erste Heft eines Bandes, Vierteljahrs, Halbjahrs oder Jahrgangs mit Angabe der Zahl der einen Band usw. bildenden Teile. Bei Lieferungs- werken erfolgt die Aufnahme höchstens viermal im Jahre, auch wenn die Stücke öfter oder einzeln berechnet werden. 8 iv. Den Zusatz »Titel-Auflage« erhalten bereits verzeichnet Werke, die mit unverändertem Text, aber mit anderem Titel oder Vorwort von neuem ausgegeben werden. 8 li. Folgende Vermerke sind gegebenenfalls beizufllgen: 1. vor dem Titel: " — die Firma des Einsenders ist dem Titel nicht aufgedruckl. 2. vor dem Preise: b —der Verleger erklärt, nur bar zu tiefem; n^-der Einband wird nicht oder nur verkürzt rabaltiert oder der Rabattsatz für den Einband ist vom Verleger nicht mitgeteilt; an ^ in laufender Rechnung wird nur ein niedrigerer Rabatt als 25"/» gewährt; s---ein Handelspreis ist vom Verleger nicht genannt, son- dem von der Bibliographischen Abteilung durch Auf schlag gewonnen; in der Regel soll rund die Hälfte des vom Verleger angegebenen Nettopreises aufge schlagen werden. 8 12. Nicht ausgenommen werden: a> in der Regel alle Werke, die nicht innerhalb eines halben Jahres nach ihrer Ausgabe an die Bibliographische Ab- 187