Dienstag, den 20. Januar 1914. Umschlag zu 15. sV' v «v v Klischeemarkt «iiiiüleriiclie NoIrtt»Me : Karl 8toeIringer, Llullgärt. Oulenberß- skraUe,o8. la-Neler. lienürzpli. Iiülüii! li. ^rnlmiil l.eiprig, t^öaiFstr 7.(I^erll8pr.i lO^Z ) öiii ^llsertixx v l.Anclksi'ten,Plänen u 2!eieNNgN. jecl. -^.rt, kill- u. vieUsrd u. Ornclc. 8p«2.: l'kXlltäl'tellöN u. KIl80ll668 k vissevsck. Werlte Vi886l-tat.-öeüagen ill /^utogr. u. pkotolittiograpliie — bm. als 8Ucti Die Deutschnationale Buchhandlungsgehilsenschaft ladet die Kollegen vom Buchhandel zum Beitritt in den Deutschnatioualen Handlungsgehilfen-Verband ein, um in und mit ihm für eine Verbesserung der Lage der StandeSgenossen — der eigenen Lage — zu wirken und den Mitgliedern einen wirtschaftlichen Halt in den Wechselfällen des Lebens zu bieten. Der Deutschnationalen Buchhandlungsgehilfenschaft gehört ohne weiteres jeder im Buchhandel oder in verwandten Zweigen beschäftigte Ge- Hilfe ohne örtlichen Sonderbeitrag an, der Mitglied des D. L. V. ist. Der D. H. V- umfaßt z. Zt. über 131000 Mitglieder, darunter etwa 4500 vom Buchhandel und verwandten Geschäftszweigen. Verbandsbeitrag M. 1.50 monatlich. Neben einer großzügigen sozialpolitischen Tätigkeit zugunsten sozialer Reformen für den ganzen Stand dient der D. L. V. der Fürsorge für seine Mitglieder durch besondere Wohlfahrtseinrichtungenr Di- Stellenvermittlung für den Buchhandel Besetzung offener Stellen mit Gehilfen in Kenntniffen und Fähigkeiten je nach Bedarf und Gehalt, den Gehilfen zur Er langung geeigneter Stellungen in gulberufenen Geschäftshäusern des In- und Auslandes Die Versicherung gegen Stellenlosigkeit ^ einzige staatlich genehmigte Stellenlosen-Versicherung ihrer Art. Kein Sonderbeitrag. Die bietet den Mitgliedern Hilfe in Fällen unverschuldeter Not. Die bietet Veranlassung zum Sparen beliebiger Beträge ganz nach Maßgabe der Verhältnisse jedes einzelnen. 4L Zinsen. Die Deutschnationale Kranken- und Begräbniskasse keit in ganz Europa und befreit ihre Mitglieder von der Zwangszugehörigkeit zu Orts, Gemeinde und Betriebskranken kassen. Kein Kassenarztzwang. Höchstleistung: 52 Wochen freie ärztliche Behand ung. Arznei, Heilmittel, 28 Mark wöchent liches Krankengeld, 375 Mark Begräbnisgeld. Verpflegung in einer höheren Krankenhausklasse. Mitgliederzahl: über 39000. Vermögen: 600000 Mark. Summe der Kassenleistungen seit 1899 über 3^4 Millionen Mark Daneben bietet die Gelegenheit, auch der Familie die Segnungen einer ausreichenden Krankenver- sicherung zuzuwenden Keine ärztliche Aufnahmeuntersuchung. Weitere Einrichtungen: Rechtsschutz, Auskunftei. Abteilung für Lehrlinge, Studien- und Ferienfahrten, Unterrichts- und Fortbildungsgelegenheilen, Höhere Handels-Lehranstalt, Büchereien, standesgemäßer und gesellschaftlicher Anschluß in 1300 Ortsvercinen des In- und Auslandes usw. Verbandssatzungen, Stellenvermittlungspapiere, Satzungen der Kranken- und Begräbniskasse wie der Familien-Kranken-Unterstützungskaffe umsonst durch die GeWstsstklle der JeuWMMen MWndlWMhilsciiMt, eeipzia."«,» Ä"