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als Inhaber einer Sortimentsbuchhandlung ausweist. Bücher- Verlangzettel von Druckereien. Buchbindereien und eventuell auch von Verlagsbuchhandlungen sollten gar nicht existieren. Aus jeden Fall müßten sie aber zurückgewiesen oder die Be stellungen doch nur zum Ladenpreise ausgeführt werden. —r. Kleine Mitteilungen. Eine für die Presse beachtenswerte Entscheidung wurde am 7. d. M. vom dritten Strafsenate des Reichsgerichts gefällt. Es handelte sich um eine Strafsache, die zum zweiten Male das Reichsgericht beschäftigte. Der Druckereibesitzer und Herausgeber des »Elb- und Saalthal- burger Baugewer^en-Berufsgenossenschaft angefertigt, diese Arbeit aber auf Veranlassung des damaligen Vorsitzenden der Genossen schaft, des Maurermeisters B.. verloren. Später war B. von seinem Amte zurückgetreten und hatte in einer Druckschrift auseinander- gesetzt^ daß er freiwillig sein Amt niedergelegt habe. Der Ange- wahrnahm. indem er darzulegen suchte, weshalb ihm von der Berufsgenossenschast die Druckaufträge entzogen seien, und indem er den Versuch machte, sie wiederzugewinnen. Es hat aber aus dem gewählten ironischen Tone, in dem die beleidigenden Vor habe erwidern wollen, unbeachtet gelassen, da von einem Erwidern auf der Stelle bei Preßbeleidigungen wohl kaum gesprochen werden könne. auch das zweite Urteil auf und verwies die Sache diesmal an das Landgericht in Halle a.S. Zur Aufhebung führte haupt sächlich die Rüge der Verletzung des § 199 des Strafgesetzbuches.*) Rechtsirrtümlich sei es, anzunehmen, daß eine Kompensation zweier Beleidigungen nur dann eintreten könne, wenn die Erwide rung der Beleidigung zeitlich unmittelbar folge. Ferner errege Absicht der Beleidigungen zu folgern sei; an sich brauche die Ironie nicht eine solche Form zu sein. Vom Reichsgericht. (Nachdruck verboten.) Objektives Verfahren gegen ein Theaterstück. — Der Buchhändler Ferdinand Fctzer in Memmingen hatte bei der Staatsanwaltschaft Lindenwirtin- als Nachdrucksobjekt einzuziehen und ihn, den Antragsteller, als Nebenkläger zuzulassen. Das Landgericht Halle hat am 26. November v. I. den Antrag auf Einziehung zurück- gewiesen. Gegen dieses Urteil hatte Herr Fetzer als Neben kläger Revision eingelegt. Diese wurde am 7. d. M. vom Reichs gericht als unzulässig verworfen, da Herr Fetzer nach dem bis Mehr Pflege der Handschrift an höheren Schulen. — Eine ^erfützung^über die Pflege^ einer guten und leserlichen noch vielfach des nötigen Nachdruckes und der ausdauernden Gleichmäßigkeit entbehrt, und daß dieser Mangel namentlich bei den Prüfungsarbeiten in den höheren Klassen heroortrete. -Die bedauerliche Thatsache ist nicht in Abrede zu stellen, daß zahl- ß 199 St.-G.-G.: -Wenn eine Beleidigung auf der Stelle erwidert wird, so kann der Richter beide Beleidiger oder einen derselben für straffrei erklären. - schrift abgehen, die — offenbar infolge von Vernachlässigung während der in den oberen Klassen zugebrachten Schulzeit — auch bei billigen Anforderungen viel zu wünschen übrig läßt.- -^ Um^nun Abhilfe^ zu schaffen und um den ^emühungen der für dieses Urteil keine besondere Stelle bieten, ist es unter -Fleiß- einzutragen.- (Lpzgr. Tgbl.) Gesellschaft für Theatergeschichte. — Die konstituierende Generalversammlung der als in Vorbereitung begriffen kürzlich vr^ ^Schlenther. erschienen. Der Einberufer, Chefredakteur von -Bühne und Welt-, Heinrich Stümcke. legte in kurzer Eröffnungs rede Aufgaben und Ziele der Gesellschaft dar, worauf zur Kon stituierung geschritten und Eintragung der Gesellschaft in das Vereinsregister des königlichen Amtsgerichts I zu Berlin beschlossen wurde. Die von Justizrat Michaelis redigierten Statuten wurden den Vorstand der Gesellschaft wurden sodann gewählt die Herren Universitäts-Professor L. Geiger in Berlin (Präsident); Geheimer Hofrat Kürschner in Eisenach und Universitäts-Professor B.Litz- mann in Bonn (Vice-Präsidenten); Chefredakteur Stümcke in Berlin (Schriftführer); Verlagsbuchhändler Georg Elsner in Berlin (Schatzmeister); Professor Hermann Conrad in Groß- Lichterfelde, Hoftheaterdramaturg Professor Ger st mann in Stuttgart, Oberregisseur Max Grube in Berlin, Hoftheater regisseur vr. Kilian in Karlsruhe, Chefredakteur I. Landau in Berlin, Dramaturg Or. Poensgen-Alberti in Prag, Inten dant E. v. Possart in München, k. k. Hofburgtheaterdirektor Schlenther in Wien, Chefredakteur Phil. Stein, Universitäts- Professor Alex. v. Weilen in Wien, vr. Heinrich Welti ln Berlin, Universitäts-Professor G. Witkowski in Leipzig. Justizrat Michaelis in Berlin wurde zum Syndikus ernannt. Die Gesell schaft zählt bereits 200 Mitglieder. Anmeldungen neuer Mit glieder nimmt das Sekretariat der Gesellschaft, Berlin 62, Wormserstraße 7, entgegen. Humboldt-Akademie. — Die Volkshochschule Humboldt- Akademie in Berlin eröffnet, wie der Reichsanzeiger mitteilt, am reiche Vorlesungen in den Lehrstätten tH, Georgenstraße 30/31 und ^V., Lützowstraße 846, in den Abendstunden, sowie ein kunst geschichtlicher Vortrag im Königlichen Alten Museum nachmittags 4 Uhr, die übrigen Vorlesungen an den darauf folgenden Tagen in denselben Lehrstätten, eine Anzahl auch in 6., Wcinmeisterstraße 16/17 (am Montag Abend), in ^V., Wilhelmstraße 92 93, Architektenhaus Gallerte (am Donnerstag Nachmittag 4—5 Uhr). Für die Mehr zahl der Cyklen, die sämtlich für Herren und Damen gehalten werden, ist der erste Vortrag frei zugänglich; die Ausnahmen sind im Programm vermerkt. Die Hörgebühren für die gewöhnlichen Subalternbeamte, Studenten, Arbeiter, Handlungslehrlinge u. s. w. 3 für andere 5 Alles Nähere enthalten die ausführlichen Lehrprogramme, die, 28 Seiten stark, für 10 «H in bekannten Buch handlungen, im -Jnvalidendank- und in den Bureaux des -Wissen schaftlichen Centraloereins. (Nicolai'sche Buchhandlung, Dorotheen- stratze 75; E. Haase, Potsdamerstraße 116a; S. Hahne, Prinzen straße 54; Th. Fröhlich, Landsbergerstraße 32, und im Architekten haus) käuflich sind. Aus dem Antiquariat. — Die Bibliothek des schwäbischen Dichters Justinus Kerner wurde von der Firma R. Levi, Buch handlung und Antiquariat in Stuttgart, erworben. Pers onalnachrichten. Hoftitel. — Der Fürst zu Schaumburg-Lippe hat dem Herrn Gustav Bruns, Inhaber der Firma I. C. C. Bruns in Minden, das Prädikat -Fürstlicher Hof-Buch- und Steindrucker und -Ver- 1 lagsbuchhändler- verliehen.