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13376 Börsenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. — Sprechsaal. 258, 5. November 190S. sonstigen noch weniger geordneten Grenzbezirken umfaßt. Der zweite Band ist ein Quartband von 450 Seiten mit nur je einer einzigen Spalte in sehr großer, aber auch sehr schöner Schrift und verzeichnet die Grafschaften Essex, Norfolk und Suffolk. Da die Angaben für diese Graf schaften weit genauer sind als die entsprechenden des ersten Bandes und z. B. genaue Angaben selbst über den Viehbestand jedes Gutes enthalten, so nimmt man an, daß in diesem Bande die ursprünglichen Berichte über die vorgenommene Schätzung erhalten sind, die bei der endgültigen Fassung bei den übrigen Grafschaften eine verkürzende Verarbeitung für das Look« erfuhren. Die Einbände zum »voomgäa^ Look« sind gleich falls alt, doch mit den Handschriften nicht gleichzeitig, da bei spielsweise der Einband des zweiten Teiles, wie feststeht, aus dem Jahre 1320 stammt. Leider gibt die genannte Quelle nicht auch an, auf wessen Veranlassung und Kosten diese neue Aus gabe, die man sich jedenfalls als eine getreue Nachbildung zu denken hat, erfolgt. (Nach: «LublisbsrZ WsskI^«.) -Denkmal Theodor Mommsens. (Vgl. Nr. 241, 243 d. Bl.) — Die Enthüllung des Denkmals Theodor Mommsens im Vorgarten der Universität Berlin ist am 1. d. M., der sechsten Wiederkehr seines Todestages, mit eindrucksvoller Feier erfolgt. Als Vertreter des Kaisers war Prinz August Wilhelm er schienen. Es sprachen der Chef des Bankhauses Delbrück, Leo L Co., Ludwig Delbrück, Mitglied des Herrenhauses, und der Rektor der Universität Geheimrat Professor vr. Erich Schmidt. Nach dem der Rektor geendet, legte Prinz August Wilhelm einen Kranz des Kaisers am Denkmal nieder. Zahllose andere Kränze folgten. — Das Grab Theodor Mommsens auf dem alten Dreifaltigkeits kirchhof an der Bergmannstraße trug reichen gärtnerischen Schmuck. Mommsen ruht dort neben seiner Gattin und einigen seiner Kinder im Erbbegräbnis der Berliner Buchhändlerfamilie Reimer. * Büttenpapier-Muster. — In einem festen Karton in Form einer dickleibigen alten Bibel bietet das rühmlich bekannte Papierfabriklager F. A. Wölbling in Leipzig seinen Kunden eine reiche Mustersammlung von echten, handgeschöpften Büttenpapieren und büttenartigen Maschinenpapieren, eine Zusammenstellung, die bei der wachsenden Verwendung solcher Stoffe dem Verleger und dem Drucker eine wertvolle Hilfe beim Aussuchen eines geeigneten Papiers an die Hand gibt. Die zusammengehörigen Sorten sind übersichtlich gruppiert, jede der fünf Gruppen in äußerst festen Umschlag eingelegt. Jede Gruppe bietet eine große Auswahl von Formaten. Solcher Gruppen birgt der solide Kasten folgende: Gruppe 1: Büttenartig gerippte holzfreie Werkdruckpapiere. „ 2: Halbbütten rauhgeränderte feine Werkdruckpapiere. „ 3: Echte, meist holländische Büttenpapiere. „ 4: Büttenartig gerippte mittelfeine Werkdruck- und Zirkularpapiere. „ 5: Büttenartige farbige Umschlag- und Prospektpapiere. Auf jeder Probe sind Nummer, Ausmaße, Gewicht und Preis angegeben. Ein Lagerverzeichnis und ein Preisverzeichnis finden sich im Innern des Kastens. Alle diese Proben ausgesucht vor nehmer Papiere machen einen bestechenden Eindruck. Die reiche Auswahl trägt jedem Bedürfnis Rechnung und wird sich in Ver lagskontoren als nützlich bewähren. Ihre handliche und gediegene Aufmachung sichert ihr gewissenhafte Bewahrung, langen Bestand und gewiß auch häufige Benutzung. Eine große Karte von London. — Gegenwärtig wird, wie »Ludli8bers'^Vesklv« mitteilt, auf Veranlassung des Londoner Grafschaftsrates eine Karte von London hergestellt, die wegen ihrer Größe und Kostspieligkeit auch in weiteren Kreisen Interesse finden dürfte. Die Karte soll nämlich für den ganzen Umfang von London, von Stamford Hill im Norden bis nach Streatham im Süden, und von Plumstead im Osten bis nach Putney im Westen, jedes Haus und jedes Grundbesitzverhältnis verzeichnen. Auseinandergelegt wird diese Karte mehr als 30 Fuß breit und über 20 Fuß hoch sein, doch wird sie aus Gründen der Handlich keit natürlich in Buchform gebunden werden. Als das Werk im Jahre 1894 zuerst in Angriff genommen wurde, hielt man die Summe von 12 000 bis 14 000 Pfund für ausreichend, inzwischen traten aber die üblichen Verteuerungen der Herstellung ein, die die Gesamtkosten des fertigen Werkes, mindestens 16 000 Pfund (320 000 Mark) erreichen lassen werden. (Nach: »Lubli8b6i-8 * Allgemeine Bereinigung Deutscher Buchhandlungs gehilfen. Landesvereinigung Bayern. — Eine Landes versammlung findet am Sonntag den 7 November, vormittags 11 Uhr, in Nürnberg (Ludwigstorzwinger) statt. Gäste sind willkommen. *»SPhynx« Verein jüngerer Buchhändler Hamburg- Altonas. — Der Verein »Sphynx« in Hamburg-Altona lädt seine Mitglieder, Freunde und Gönner auf Sonnabend den 6. November, abends 9'/^ Uhr, zu seinem hergebrachten Gänse essen in das Lokal W. Heilbronner, Stadthausbrücke 12/14. Die Einladung ist in humorvoller Form gehalten und dem Umschlag des Börsenblatts täuschend nachgebildet, dessen Titel in zweck voller Anpassung hier in »Gänseblatt für den Sphynxer Buch handel« gewandelt ist. Personalnachrichten. Georg Lebrecht. — Der in Nr. 249 d. Bl. genannte Ur heber der dort beschriebenen farbigen Künstlersteinzeichnungen - Marschall Vorwärts« und »Rückzug der Franzosen« (aus dem Verlage von R. Voigtländer in Leipzig), Georg Lebrecht, ist, wie uns ein Kollege mitteilt, aus dem Buchhandel hervor gegangen. In Schweidnitz geboren, erlernte er dort den Buch handel und war dann als Gehilfe in Breslau (bei Maruschke L Berendt) und in Tilsit tätig. Vor etwa 13 Jahren ging er zur Malerei über, hat daneben auch in der Kunstanstalt Meisenbach Riffarth L Co. gearbeitet. Jetzt wirkt er an der Kunstschule in Stuttgart. ^Gestorben: am 2. November im 32. Lebensjahre nach schwerer Erkrankung Herr Lr. Richard Böttcher aus Herne i. W., ein treuer Mitarbeiter im Hause Joseph Baer L Co. in Frank furt a/Main. Sprechsaal. Übelklebung der Verlagsfirma. Anfrage. Eine Sortimentsbuchhandlung hatte von einer Firma derselben Stadt Straßenpläne dieser Stadt bar bezogen und auf den Umschlag ihren Firmazettel so geklebt, daß die Verlagsfirma ver deckt war. Auf der Karte selbst steht die Verlagsfirma nochmals, ist aber dort nicht überklebt. Nun klagt die liefernde Firma auf Unterlassung des Uberklebens, was der Sortimenter auch sofort zugestanden hat, da er keinen besonderen Wert darauf legt; er mache das Uberkleben bei Karten, die er viel brauche und in größerer Anzahl bar beziehe, allgemein. Es liegt ihm nun daran, die Ansicht der Kollegen zu hören, ob das Uberkleben gegen den Gebrauch oder irgendwelche Gesetzes paragraphen verstößt. Danach richte es sich, wer die Kosten der Klage zu bezahlen haben werde. Anmerkung der Redaktion. — Wir bitten um gefällige Äußerungen zu dieser Frage. Unserseits glauben wir nicht, daß der Sortimenter zu der geschilderten Handlung befugt ist. Es ist uns bekannt, daß die Uberklebung der Verlagsfirma mit dem Etikett der Sortimentsfirma auf den Umschlagtiteln bisweilen ge schieht; als Handelsbrauch kann dieses Verfahren aber nicht gelten. Nach H 6 des Preßgesetzes muß auf jeder Druckschrift, wenn sie für den Buchhandel oder sonst zur Verbreitung bestimmt ist, der Name und Wohnort des Verlegers oder Herausgebers genannt sein. Das Uberkleben dieses Aufdrucks würde den Zweck der Gesetzesbestimmung in Frage stellen. — Auch das Wett bewerbsgesetz könnte im vorliegenden Falle vielleicht zur An wendung kommen.