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^ 209, 8. September 1911. Nichtamtlicher Teil. BiMenblatt f. d. Dtschn. Buchhandel. 10097 Ukraine. Sammlung von Novellen und Erzählungen kleinrussi scher Schriftsteller in russischer Übersetzung von N. Schadurskij. Plozk. 8°. 202 S. SO K. Walischewskij, K.' Roman der Kaiserin Katharina II. nach ihren Memoiren, Briefen und nicht veröffentlichten Dokumenten der Staatsarchive. 4. Aust. M. 8°. 155 S. mit 4 Ab- bildgn. P. f. — Die Entstehung des gegenwärtigen Rußlands. Die ersten Romanows. Aus dem Franz, von W. F. M. 8°. 476 S. 3 R. Wardanjan, G. Karte des historischen Armeniens und der an grenzenden Länder. Tiflis. 79 u. 66 om. 4 R. (In armenischer Sprache.) Wegweiser, Illustrierter, auf den transkaukasischen Eisenbahnen. 1. Tl. Von Batum bis Tiflis. Unter Red. von B. A. Butenko Tiflis. 8°. 479 S. mit Abbildg., 2 Plänen und Karte. 1 R. 25 K. Wörterbuch, Deutsch - russisches. (Enzyklopädie der deutschen Sprache.) Bearbeitet unter Red. von K. F. Tiander. Lief. 1 und 2. Pg. 8°. S. I-144. ä. Lief. 1 R. Wörterbuch, Neues Encyklopädisches. 3. Bd. ^ntickot.— ^3ks>mj. Pg. Brockhaus-Efron. 8°. 960 Sp. m. Tafel, Karten u. Abbildgn. 4 R. Wreden, R. R. Praktisches Handbuch der Schlachtfeld-Chirurgie. Pg. 8°. 228 S. m. Abbdgn. 3 N. Zur Frage über die Lage der Russen in Finnland. Pg. 8". 158 S. P. f. Kleine Mitteilungen. Eine Liga gegen das Bücherverleihen. — Zwei junge französische Schriftsteller, Paul Reboux und Rens Blum, sind auf die geniale Idee gekommen, eine »Liga gegen das Bücher verleihen« zu gründen. Der erste Schritt zur Gründung des neuen Vereins ist bereits getan, indem die beiden genannten Herren ein schwungvolles Manifest erlassen haben. Sie schildern darin in beredten Worten die Ärgernisse und Mißstände, die sich aus dem Verleihen von Büchern für die Bücherfreunde, für die Besitzer von Bibliotheken und nicht zuletzt für den Buch handel selbst ergeben. Mißstände, die bekannt sind und aller dings zum größten Teil nicht bestritten werden können. Die Liga wird nun in der psychologisch richtigen Erkenntnis, daß der Besitzer eines wertvollen Buches oder dergleichen einem Freunde, der ihn angeht, ihm das Buch zur Lektüre zeitweise zu überlassen, sicherlich leichter »nein« sagen kann, wenn er sich hinter einer Menge Gleichgesinnter verstecken kann, ihren Mitgliedern eine ganz kleine Etikette auf Pergament zur Verfügung stellen, die auf jedem einzelnen Fache eines Bücher regals angebracht werden kann. Auf der Etikette wird der Be sitzer der Bücher mit seinem Ehrenworte jedermann kund und zu wissen tun, daß er niemals Bücher verleihe. Es wird, so glauben die Verfasser des Aufrufes, für den Besitzer eines Buches ge nügen, auf diese Etikette hinzuweisen, um sich in höflicher Weise zudringlicher Leute zu erwehren. Die Liga wird aber ihren Mit gliedern auch künstlerisch ausgeführte Exlibris liefern, die außer dem Namen des Buchbesitzers auch seine Eigenschaft als Mitglied der Liga gegen das Bücherverleihen ausdrücklich enthalten werden. Der Mit gliedsbeitrag ist mit3Frcs.ein für allemal festgesetzt, weitere Beiträge werden nicht erhoben. Das Manifest schließt mit den Worten: »Lehnen Sie es ab, einen Roman zu verleihen und Sie werden sich bereits für diese Ausgabe entschädigt sehen.« (Die meisten französischen Romane kosten ja nur etwa 3 Frcs. der Band.) — Wir wollen abwarten, ob das interessante Projekt sich verwirklichen und ob die erwähnte Etikette in der Tat imstande sein wird, jene Büchermarder, die sich auf die »billigste« Weise Bücher verschaffen wollen, von ihren zudringlichen Bitten abzuhalten. Wie Goethe »Herrmann und Dorothea« verkaufte. — Am 29. Januar 1797 schrieb Goethe an Schiller, er habe sein »episches Gedicht verhandelt, wobei sich einige artige Begeben heiten ereignet haben«. Der Dichter hatte am 16. Januar 1797 seinen Antrag an Hans Vieweg in Berlin mit folgender originellen Forderung gerichtet: »Was das Honorar betrifft, so steke ich Herrn Oberkonsistorialrat Böttiger ein versiegeltes Billet zu, worin meine Forderung enthalten ist und erwarte, was Herr Vieweg mir für meine Arbeit anbieten zu können glaubt. Ist sein Anerbieten geringer als meine Forderung, so nehme ich Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel. 78. Jahrgang. meinen versiegelten Zettel uneröffnet zurück, und die Negotiation zerschlägt sich, ist es höher, so verlange ich nicht mehr, als in dem, alsdann von Herrn Oberkonsistorialrat zu eröffnenden Zettel ver- zeichnet ist.« Auf dem Zettel standen folgende Worte: »Für das epische Gedicht Herrmann und Dorothea verlange ich Eintausend Taler in Golde. Weimar, d. 16. Jan. 1797 Goethe.« Der Antrag wurde prompt angenommen, und das »Artige« geht aus dem Briefe Goethes an Vieweg vom 30. Januar 1797 hervor: »Ihr Anerbieten trifft genau mit dem Blatte, das Herr Oberkonsistorialrat Böttiger in Händen hat, überein und ich über lasse Ihnen mit Vergnügen das benannte Gedicht, auf die in Ihrem Briefe bemerkten Bedingungen, nämlich für den Kalender von 1798 und für die beiden darauf folgenden Jahre, zum alleinigen Verlag und Besitz.« Interessant ist übrigens, daß nach Vermutung der Sophien ausgabe, der diese Notizen entnommen sind, in der Biewegschen Buchhandlung sich eine Tradition dieser einziggearteten »Nego tiation« gebildet haben soll, die den Vorgang etwas anders dar stellt. Obwohl diese Darstellung kaum richtig sein kann, geben wir sie wieder. »Ich übersende Ihnen im versiegelten Anschlüsse ein Manuskript. Will Herr Vieweg dafür nicht 200 Friedrichsd'or zahlen, so beliebe er den Pack zurückzusenden, ohne ihn zu ent siegeln.« Beschlagnahmte Druckschrift. — Das Heft 1 des zweiten Jahrganges der in Leipzig erscheinenden periodischen Druckschrift »Gesundheitswacht« ist seines unzüchtigen Inhalts wegen polizeilich beschlagnahmt worden. Stiftung. — Die Verlagsbuchhandlung Friedr. View eg L Sohn in Braunschweig überwies der dortigen Technischen Hochschule gelegentlich des kürzlich gefeierten 125 jährigen Bestehens ihrer Firma ein Kapital von 25 000 dessen Zinsen zur Förderung der Studien auf chemischem und pharmazeutischem Gebiet dienen sollen. Die Bedeutung deA BuchtitelA. — Herr Bibliothekar W. Beckmann schreibt uns: Der Buchhandel hat sich im Laufe der Zeit zwei wichtige Hilfsmittel für die Anzeige seiner Erzeug nisse geschaffen: einmal das »Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel« für den regelrechten Buchhändler und zweitens das »Wöchentliche Verzeichnis der Neuigkeiten des deutschen Buchhandels« für das Publikum. Diese beiden perio dischen Veröffentlichungen sind sozusagen die stummen Reisenden, die täglich bzw. wöchentlich sich bei ihrer Kundschaft einstellen, um mit einer außerordentlich großen Anzahl Titel von neuerschienenen und demnächst erscheinenden Büchern aus allen Gebieten der Wissenschaft aufzuwarten und für den Ankauf zu interessieren. Der Interessent braucht natür lich viel Zeit, um sich durch die vielen Titel durchzuarbeiten und danach die für ihn wertvollen Bücher auswählen und bestellen zu können. Hat er nun glücklich mit Mühe eine Anzahl Bücher ausgewählt und bestellt, so erlebt er oft später, wenn die Bücher eingehen und inhaltlich von ihm geprüft werden, eine Enttäuschung. Die Bücher halten nicht, was ihre Titel ver sprachen, und umgekehrt sind wieder Bücher mit weniger an- sprechendem Titel, die aber wertvoll sind, nicht beachtet worden. Erst später, nach Monaten manchmal, stellt sich letzteres heraus, wenn durch eine Besprechung oder größere Anzeige auf solch ein Buch wieder hingewiesen wird. Das Versäumte wird dann gewiß nachgeholt werden. Jeder Buchhändler weiß nun aus eigener Erfahrung, welche Bedeutung der Titel für die erste Beurteilung einer Schrift hat. Es bedarf daher vielleicht nur einer Anregung in diesem Blatte, um auf eine deutliche und leicht verständliche Titelfassung, die den Inhalt des Buches getreu widerspiegelt und die besonderen Vorzüge anderen Werken gegenüber hervorhebt, hinzuarbeiten, denn dies erleichtert allen Literaturfreunden die Durchsicht der langen Titel-Verzeich nisse und ist für den Verkauf eines Werkes von nicht zu unterschätzender Bedeutung. Alle nichtssagenden Schlagworte und Redensarten, wie z. B.: Handbuch, Jahrbuch, literarisch, Kalender, allgemein usw. sind möglichst zu vermeiden. Der Haupttitel muß 1313