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^ ^ Zö W." 8 «» ^r '^/r S. N^M. statt IS M. Stellengesuche werden mit 10 p^. pro ^ rr «aum IS M."^s. 2S M°. ^s.'sö M.° Mr Mch," !! Zz Mitglieder 40 Hf.. 32 M.. so M-. 100 Nt. — Deilogen werden ^ Nr. I I7. Leipzig, Sonnabend den 24. Mai I9IZ. 80. Jahrgang. Redaktioneller Teil Llrheberrechtseintragsrolle. Leipzig. In der hier geführten Eintragsrolle ist heute folgender Eintrag bewirkt worden: Nr. 448. Der Buchdruckereibesitzer und Verleger Herr Arthur Nowack in Berlin, geboren am 31. Dezember 1869 daselbst, meldet an, daß er Urheber des im Jahre 1913 in seinem Verlage anonym erschienenen Schemas zur immerwährenden „Uscha" Schriftentabellc nebst Beschreibung sowie des Werkes „Das goldene Buch für Buchdruckereibesttzer, deren Geschästsleitcr sowie für alle Angehörigen der schwarzen Kunst" sei. Tag der Anmeldung: 17. März 1913. Eintr.-R. Nr. 8. Leipzig, am 9. Mai 1913. Der Rat der Stadt Leipzig als Kurator der Eintragsrolle. (Deutscher Reichsanzeiger Nr. 119 vom 22. Mai 1913.) Deutscher Verlegerverein. Stenographischer Bericht iiber die Verhandlungen der 27. ordentlichen Hauptversammlung am Sonnabend, den 19. April 1913, vormittags 9 Uhr - im Deutschen Buchhändlerhause zu Leipzig. (Fortsetzung zu Nr. 118.) R. L. Prager - Berlin: Meine Herren, ich habe von den Darlegungen des ersten Herrn Vorstehers nicht nur mit großem Interesse, sondern auch mit großer Dankbarkeit Kenntnis genommen. Der Paragraph, auf de» sich der Börsenvereinsvorstand bezüglich des Abschlusses berufen hat, ist eben ein Notparagraph, seine ganze Entstehung beweist, daß er in Fällen dringender Gefahr dem betreffenden Vorstande die Gelegenheit geben soll, zu handeln, ohne die satzungsmätzigen Instanzen zu fragen. In welchem Falle eine solche Notlage eintritt, das zu entscheiden, wird natürlich immer dem betreffenden Vorstände überlassen bleiben. Der Herr Vor steher hat angeführt, daß die Ablehnung des Bergsträßerschen Antrags und meines Antrags beweise, wie die Sache aufgefaßt worden sei. Sie ist eben so aufgefaßt worden, daß man dem Vorstande nicht Schwierigkeiten hat in den Weg legen wollen, die ihn etwa verhindern könnten, auf seine Verantwortung eine Angelegenheit durchzusllhren, die satzungsgemätz der Zustimmung der Hauptversammlung bedarf. Wenn also nun der Herr Vor steher erklärt hat, im Namen des Vorstands die nachträgliche Ge nehmigung der Hauptversammlung nachsuchen zu wollen, so ehrt ihn das und den ganzen Vorstand; es zeigt, daß die Herren doch schließlich eingesehen haben, (Heiterkeit) — wollen Sie mich, bitte, ausfprechen lassen; dann haben Sie ja immer noch Zeit zu lachen, meine Herren Vorstandsmitglieder! — so ehrt sie das einfach deshalb, weil der Vorstand damit den anderen Anschau ungen Rechnung trägt, die im Buchhandel und im Börsenverein bestehen. Es ist auf seiten der Vereinigung und auch des Ver bands keinen Augenblick der Gedanke aufgetaucht, daß sich die Herren zu entschuldigen haben oder sich entschuldigen sollen —, weil sie unrecht gehandelt hätten. Es handelt sich hier lediglich um eine verfassungsmäßige Genehmigung, die allerdings nach den Satzungen, wie ich schon früher erklärt habe und heute wiederum erkläre, nicht notwendig ist. Der Vorstand brauchte die Geneh. migung nicht nachzusuchen. Wenn er es also doch tut, so ist das anerkennenswert, und ich sage ihm auch im Namen der Berliner Vereinigung und des Verbands meinen herzlichen Dank. Denn wer sich selbst - wie heißt doch der schöne Spruch? (Zuruf: Er niedrigt!) — Nein, sich selbst bezwingen, ist der schönste Sieg! Also, meine Herren, ich danke dem Vorstände bestens. Fritz Springer-Berlin: Meine Herren, ich will mich über die Zweckmäßigkeit der Deutschen Bücherei nicht auslassen. Ob es zweckmäßig war, sie mit dem Börsenverein zu verbinden, darüber kann man ja ver schiedener Meinung sein. Ich habe der Berliner Versammlung nicht beigewohnt und habe auch erst vorgestern erfahren, daß diese Angelegenheit dort zur Sprache gekommen ist. Ich stehe mit Herrn Prager auf dem Standpunkt, daß, mag man den Stand punkt des Börsenvereins auslegen, wie man will, doch für den Börsenvereinsvorstand eine moralische Verpflichtung vorlag, nachträglich die Genehmigung der Hauptversammlung einzu holen, und ich freue mich, daß der Vorstand zu diesem Ent schlüsse gekommen ist, nicht nur mit Rücksicht auf den K 21 Ziffer 12, sondern viel mehr noch mit Rücksicht auf den K 57. Nach H 57 der Satzungen des Börsenbereins hat allein die Haupt versammlung das Recht, bei Auflösung des Börsenvereins über das Vermögen des Vereins zu verfügen. Ungeachtet dieses Para graphen hat der Vorstand des Börsenvereins in seinem Vertrage mit der sächsischen Regierung festgelegt, daß bei einer Auflösung des Börsenbereins die gesamte Deutsche Bücherei, die doch ein Wertobjekt für den Börsenverein geworden sein wird, ohne wei teres in den Besitz des sächsischen Staates übergeht. Ich begreife diese Bestimmung vollkommen, aber sie ist ohne die Genehmigung der Hauptversammlung nicht zulässig. Ich freue mich, daß Herr Kommerzienrat Siegismund diese Genehmigung nachträglich her beiführen will. Was nun die Broschüre des Herrn Hetz anbelangt, so habe ich sie auch zugcschickt bekommen, sogar in zwei Exemplaren; ge lesen habe ich sie noch nicht, und ich stehe eigentlich auf dem Standpunkt, man tut der Broschüre — ich kenne ja ihren Inhalt nicht, daher ist es vielleicht gewagt, das zu sagen — vielleicht zu viel Ehre an, wenn man überhaupt eine Resolution dagegen saßt. (Sehr richtig!) Wenn ich den Passus, den Herr Kommerzienrat Siegismund aus der Broschüre des Herrn Hetz vorgelesen hat, richtig verstanden habe, so gehen die Bedenken des Verfassers Wohl dahin, daß der Börsenverein, wenn er die Bibliographie in seine Hände bekommt, diese unter Umständen benutzen wird, um eine Pression auf die Verleger auszuüben, die sich den Bestim mungen des Börsenvereins nicht recht fügen wollen. Meine Herren, ich glaube, daß der Börsenberein und sein Vorstand bisher nie an diesen Fall gedacht haben, und ich würde es mit 718