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9508 Börsenblatt s. d Lisch». Buchhandel. Nichtamtlicher Teil. ^ 222, 23. September 1907. Der Scheck im Buchhandel. (Vgl. Börsenblatt Nr. 2t6.) Unter obiger Überschrift hat sich im Börsenblatt vom 16. d. M. ein Verleger gegen den Scheck im Buchhandel geäußert. Seine Ausführungen erfahren aus Sortimenterkreisen folgende Wider legungen. Der eine Sortimenter aus Köln schreibt: (Red.) In der Tat ist, auch wenn man nicht in England oder Hamburg lebt, »der Scheck das bequemste, einfachste und sicherste Zahlungsmittel«, selbstverständlich aber nur der Verrechnungsscheck. Wenn ich einem Verleger unter 20 ^ schuldig bin, so mußte ich ihn bisher bitten, den Betrag bei dem Kom missionär zu erheben. Daraus entstehen dann z. B. bei 18 für jeden von uns 18 also in Summa 36 H Un kosten, das ist enorm teuer! (Durch Verrechnungsscheck kostet diese Zahlung, wie wir nachher sehen werden, dem Sorti menter 10 H, dem Verleger nichts!) Wenn ich über 20 schuldig bin, oder wenn ich meinem Kommissionär 1000 ^ schicken will, so habe ich die Wahl zwischen der Postanweisung, die bei größern Summen, selbst nach Ansicht des Herrn R. V., wohl nicht in Frage kommen kann, und der Giro zahlung (wenn nämlich der Empfänger Girokonto hat). Die Girozahlung ist umständlich, weil man bares Geld haben muß, und noch dazu bankfähiges Geld, und weil man einen sichern Boten zur Reichsbank senden muß, einen Schein aus zustellen hat und mindestens 30 H Gebühren bezahlen darf. Wohlgemerkt bares Geld! In großen Sortimentsgeschäften, die wohl heute alle Verkehr mit einem Bankier haben, kommt täglich viel Geld ein. Dieses Geld muß mit Rücksicht auf Zinsoerlust und im Interesse der Sicherheit jeden Morgen zum Bankier wandern. Bei dieser Gelegenheit kann auch das fremde Geld gleich mitgegeben werden. Bekanntlich haben wir in Deutschland noch Papiergeld, das die Reichsbank nicht nimmt, und es geht ja auch häufig ausländisches Bargeld ein. Wollte der Sortimenter nun alle Zahlungen durch die alter tümliche Postanweisung oder den umständlichen Giroverkehr erledigen, so müßte er das Geld im Hause behalten oder es vom Bankier zurückholen. Beides ist nach heutigen Begriffen unmöglich. Wenn er aber, wie die großen Geschäfte in andern Branchen es tun, einen Verrechnungsscheck aus schreibt und z. B. seinem Kommissionär 1500 ^ schickt, so entstehen für den Empfänger absolut nicht die Umstände und Kosten, die der Herr U. V. ausrechnet, sondern der Geschäftsgang ist einfach der, daß der Scheck, mit dem Giro des Adressaten versehen, am andern Morgen, oder wann gerade der Verkehr mit dem Bankier stattfindet, an diesen Bankier mitgeschickt wird, und zwar in undeklariertem Stadt brief oder durch Boten. Mit der Girierung des Schecks an den Bankier und der Belastung des Betrags für diesen ist alle Arbeit geschehen, die seitens des Empfängers damit zu ge schehen hat, und er bekommt auch das Geld von seinem Bankier sofort, Valuta drei bis vier Tage später, gut geschrieben. In welcher Weise der Bankier nachher mit der auf der Rückseite des Schecks aufgeführten Zahlstelle ab rechnet, ist örtlich gewiß verschieden, in keinem Falle aber entstehen daraus noch Schreibereien, wie sich der Herr Ein sender das vorstellt. Als Zahlstellen werden nur große, gut akkreditierte Bankhäuser gewählt, die mit den Bankiers ihres Orts in täglichem Verkehr stehen, und diese großen Bankiers haben untereinander vorläufig vielleicht täglich nur Dutzende von Schecks auszutauschen, später aber gewiß einmal noch viel mehr. Es existieren Formulare, in denen die Schecks nur mit dem Ort und Wert aufgeführt sind, und so gehen sie einfach von einer Bank zur andern. Nur für den ganz seltenen Fall, daß ein Scheck mangels Einlösung einmal zurückkommen sollte, würden die vom Herrn Ein sender aufgeführten Manipulationen und Postbeträge in Frage kommen. Nun zur Tabelle des Herrn K. V.: Zu 1. Die Übersendung des Schecks kostet nicht 30 H, sondern 10 H; denn kein Mensch schickt einen Verrechnungs scheck in eingeschriebenem Brief. Die Arbeit des Brief schreibens kann füglich nicht berechnet werden, denn in irgend einer Weise hätte man ja doch den Gläubiger benachrichtigen müssen, daß man ihm etwas bezahlt. Zu 2. Der Schuldner benachrichtigt seine Bank über haupt nicht, wenn er einen Scheck ausschreibt. Die Nummern 3, 4, 5, 6 fallen für den Empfänger, wie oben angeführt, fort und interessieren uns also hier nicht. Folglich kostet eine beliebig hohe Zahlung von L nach Leipzig einen Brief und 10 H. Wo in aller Welt gibt es eine andere so billige Art, zu zahlen!? Die paar Tage Zinsen spielen für den Empfänger keine Rolle, weil die Zahlungen der Sortimenter doch nur selten genau auf den Tag fällig sind, und er ja auch nichts ein wenden kann, wenn die geliebte Postanweisung einige Tage später eintrifft, als er erwartet hatte. Und nun noch eine Frage: Was tut der Herr R. V. mit dem Gelds, das ihm per Postanweisung zugehl? Ver mutlich trägt er es zu seinem Bankier. Ist es da nicht einfacher, wenn er alle die Zählerei spart und einfach jeden Tag einige Schecks zum Bankier zu schicken hat? Ich meine, durch den Scheck würde eine große Summe von Arbeit ge spart, und wir sollten es mit Freuden begrüßen, daß er bei uns endlich mehr in Aufnahme kommt. Für diejenigen Verleger allerdings, deren Geschäfte so klein sind, daß sie überhaupt ohne Bankier auskommen können, sind die Ver rechnungsschecks nicht geschaffen, und wenn jemand einen solchen Scheck in eingeschriebenem Brief nach einer fremden Stadt schicken wollte, so verdiente er allerdings die schlechte Note, die Herr L V. ganz allgemein denen ausstellt, die durch Schecks zahlen. -ii * Eine zweite Einsendung aus Dresden lautet: Die Rechnung des Herrn R. V., daß bei Zahlung durch Scheck sechs Briefe erforderlich sein können, die einen Spesen aufwand von 60 H erfordern, ist richtig. Das ist aber der ungünstigste Fall! Nehmen wir dagegen an: Ein Sorti menter will seinem Kommissionär Geld schicken. Beide haben bei derselben Bank Konto. Der Sortimenter versieht seinen Scheck mit dem Stempel »Nur zur Verrechnung« und schickt ihn mit den empfohlenen Bestellungen seinem Kom missionär. Dieser sendet ihn durch einen Markthelfer an die betreffende Bankfiliale zur Gutschrift. Innerhalb drei Tagen erfolgt dann diese Gutschrift Bei dieser Zahlungsweise ist kein Brief nötig, ebenso entstehen keine Portospesen. Geht der Scheck verloren, so ist das nicht schlimm, denn der ehr liche Finder bekommt das Geld nicht. Wenn sich der Scheck bei uns erst mehr einbürgert, ist anzunehmen, daß alle Banken unter sich die spesenfreie Verrechnung einführen, wie das bei einigen bereits der Fall ist. Jedenfalls spart der Einzahlende beim Scheckverkehr Zeit und Geld. Überflüssiges Bargeld erhält die Bank zur Gutschrift, und das trägt doch bis zur Verrechnung Zinsen. Das oft nicht angenehme Um wechseln von Metallgeld in Papiergeld zur Versendung in Geldbriefen, sowie das Warten am Postschalter fallen weg. N. I-. * » * AuS Oxford lief schließlich folgendes Schreiben ein: Der Schreiber des Artikels in Nr. 216 des Börsen blatts sieht nur Unannehmlichkeiten beim Gebrauch des Schecks. Und doch kann der Scheck auch in Deutschland nützlich wirken