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13, 17. Januar. Nichtamtlicher Theil. 229 geschrieben für drei als vorzüglich erkannte Monographien aus der deutschen Geschichte oder Culturgeschichte, die anziehenden Stoff mit Tiefe des Gedankens und fesselnder, in höherem Sinne des Wortes populärer Darstellung verbinden. Dem Zwecke würden u. a. Themata entsprechen, die eine bedeutsame Entwicklungsperiode unseres Volkes oder eines deutschen Stammes, das Leben einer- deutschen Reichsstadt in der Epoche ihrer Blüthe und Macht, das WirkenbahnbrechenderGeisteraufpolitischem, socialem, literarischem oder künstlerischem Gebiete behandeln. Ausgeschlossen sind kirchcn- geschichtliche Themata und bloße Sammlungen von Aufsätzen, sowie alles, was keinen einheitlichen persönlichen oder sachlichen Mittel punkt darbietet, überhaupt Specialitäten, die nur kleine, aus gewählte Bildungskreise interessiren dürften; ferner Themata, die in früheren Publicationen des Vereins bereits bearbeitet wurden. Die Arbeit soll nicht weniger als 20 Druckbogen und womöglich nicht mehr als 23 Druckbogen im Format der Vereinspublicationen umfassen. Der Einsendungstermin au den geschäftlichen Leiter des Vereins, R. Hofmann in Berlin, endet am 1. October 1883. Die Veröffentlichung der Preiszuerkenntnisse erfolgt am 15. December 1883. Zu jedem Manuscript wird ein Motto erbeten und ein mit demselben Motto bezeichntes, aber geschlossenes Couvert, welches den Namen des Verfassers enthält. Die drei Couverts werden ge öffnet, deren Motti die Preisempfänger bezeichnen. Unleserliche Manuscripte werden nicht geprüft. Durch die Zuerkennung eines Preises wird das ausschließliche Eigenthumsrecht der drei Werke vom „Verein für Deutsche Literatur" auf die Dauer von 5 Jahren erworben. Das Preisrichteramt haben übernommen die ordent lichen Professoren an der Universität Berlin Rudolf Gneist, Wil helm Scherer und Julius Weizsäcker, unter Zuziehung des Schrift führers des Vereins, vr. Ludwig Lenz. (Allg. Ztg.) Zum Verkehr mit der Schweiz. — Auf eine Recla- mation wegen zuviel erhobenen Zolles seitens einer Züricher Hand lung ist von der Zolldirection zu Basel nachstehender Bescheid ertheilt worden: „ . . . Auf Ihre Eingabe vom 8. Jan. erwidern wir Ihnen höflich, daß »Bücher, gedruckte« allerdings zum Ansätze von 1 Fr. pr. 100 Ko. zugelassen werden, sofern dieselben in den bezüglichen Zolldeclarationen als solche bestimmt und tarifgemäß bezeichnet sind. Andere Artikel dagegen, wie Schreib und Handelsbücher, Agenda, Albums, Prospecte rc. rc., die meistens auch unter der allgemeinen, ungenauen Benennung »Bücher« eingeführt werden, unterliegen dem Ansätze von 16 Fr. — Da nun die in Frage stehende Postsendung kurzweg und ohne nähere Bezeichnung als »Bücher« declarirt ist, so war Angesichts dieser unbestimmten Inhaltserklärung gemäß Art. 15. des Zoll gesetzes das hiesige Postbureau gehalten, dieselbe zu 16 Fr. zu verzollen. Dieser angerufenen Gesetzesvorschrift zufolge unterliegen nämlich alle Güter, welche auf eine zweideutige Weise bezeichnet werden, der höchsten Zollgebühr, die ihnen nach Maßgabe ihrer Art auferlegt werden kann. — Im Hinblicke auf diese Vorschrift erweist sich die stattgehabte Verzollung als richtig und vorschrifts gemäß, so daß zu unserem Bedauern die von Ihnen nachgesuchte Rückvergütung nicht geleistet werden kann rc." Aus Pera, 9. Jan. berichtet das Leipziger Tageblatt: „Die Buchhändler Leipzigs werden ihre Sendungen nach Constantinopel einzustellen haben, sobald der großartige Plan der Pforte zur Aus führung kommt, alle Bücher, die hier zum Verkauf kommen und die überhaupt in der Türkei eingeführt werden, censiren zu lassen. Aarifi Pascha hat darüber eine — bis heute allerseits unbeant wortet gebliebene — Note an die fremden Vertreter gerichtet, in welcher noch das Ersuchen ausgedrückt ist, jede Gesandtschaft oder Botschaft möge je eine Persönlichkeit bezeichnen, welche bei der Durchsicht der neu ankommenden wie der in den Buchhandlungen lagernden Bücher Mitwirken sollte. Ob diese Leute von den fremden Vertretungen oder von der Pforte für ihre bei Deutschen, Fran zosen und Engländern recht bedeutende Mühewaltung bezahlt werden sollen, bleibt in der Note unerörtert. Aarifi Pascha, der selbe, der das Decret in Betreff der fremden Corrcspondenten ans gearbeitet hat, ist jedenfalls von einer bedeutenden Achtung vor dem gedrucktem Wort durchdrungen, die Erfindung Gutenberg's hält er sicher für die gefährlichste aller Zeiten, aber ebenso sicher sind seine Schutzmaßregeln dagegen so ungeschickt wie nur möglich. Die väterliche Sorgfalt, die Levantiner und Franken — denn diese fastausschließlichlesendiehiereingeführtenBücher,wenigerdie Türken selbst — vor dem Gift der modernen Literatur zu bewahren, hat etwas Komisches an sich. Au der Moral der levantinischen Gesell schaft ist kaum noch etwas zu verderben, Levantiner und Lcvantine- rinnen haben den Impfstoff gegen alles sociale Gift schon mit der Muttermilch in sich ausgenommen. Oder hält es Aarifi Pascha für gefährlich, wenn in den Haremliks anstatt des Korans und der Ge sänge des Hafis französische Romane von Zola und Anderen ge lesen werden? Dann gebraucht er aber nicht, wie es geschehen, die Mitwirkung der Botschaften und der von diesen zu bestellenden Censoren in Anspruch zu nehmen. In Betreff aller Bücher, welche nicht direct gegen türkische Interessen geschrieben sind, wie z. B. das bekannte Werk von F. Kanitz über die Balkanländer, kann die Türkei wie bisher freien Spielraum gewähren, und das doch sonst hier zu Lande beliebte I-aisosr allsr vorwalten lassen. Die eminente Sorgfalt für die geistigen Interessen der Bevölkerung, welche Aarifi Pascha so sehr hervorkehrt, haben ihren Zweck, zu imponiren, dach verfehlt. Zwischen Vorschlägen und Ausführungen ist überdies hier in der Regel ein weiter Weg, und so wird es wohl noch eine Weile anstehen, ehe man in den drei Buchhandlungen von Pera alle Werke mit der projectirten Placet-Marke des Censors vorfindet, wenn auch die Begründung des Preßbureaus unvermuthet Gestalt an nimmt; denn ein sprachgewandter Herr, der bisher als türkischer Consul in Triest fungirte, ist als Chef des fragwürdigen Bureaus auserkoren." Aus dem Weltpostverein. — Nach einer Bekannt machung vom Staatssecretär des Reichs-Postamts vom 9. ds. ist denjenigen Ländern des Weltpostvereins, nach welchen Post karten mit Antwort abgesandt werden können, nunmehr auch Großbritannien beigetreten. Das Porto für derartige Postkarten beträgt 20 Pf. Personalnachrichten. Herr Ernst Schotte, Besitzer der Firma Ernst Schotte L Co. in Berlin, ist von dem Prinzen Carl von Preußen zu seinem Hof buchhändler ernannt worden. irL- Beiträge zur Geschichte des Buchhandels und der Buch druckerkunst — Biographisches — Aufsätze aus dem Gebiete der Preßgesetzgebung, des Urheberrechts und der Lehre vom Ver lagsvertrag — Mittheilnngen zur Bücherkunde — Schilderungen aus dem Verkehr zwischen Schriftstellern und Verlegern — sowie statistische Berichte aus dem Felde der Literatur und des Buch handels finden willkommene Aufnahme und angemessene Honorirung. — Die gewöhnlichen Einsendungen aus dem Buchhandel werden nicht honorirt.