Volltext Seite (XML)
^ 13, 18. Januar 1904. Amtlicher Teti. 559 Leopold Voß in Hamburg. DlorrscksLskts k. praDti8eÜ6 Dermatologie. Drsg. u. reck. v. L. 6. Dnna u. L. Henker. 38. Lä. 12 ^lrn. (I^r. 1. 64 8. m. 1 karl). 'I'ak.) gr. 8«. 04. dar 20. — ^slkssDi'ik'b k. anorgani8eli6 Obswie. kegrünäet v. 6erli. Xrü88. Lr3g. v. Lieb. Dorevr 38. Lck. (1. Dokb. 120 8. m. Li§.) gr. 8«. ('04.) dar 12. — R. Wagner Lohn in Weimar. OsDi'sr-2sik,uriA 1. Iliüringen u. Nittel-Dent8o1ilan6. Di8g. v. L. LoD. Novatliob 1 literar. Leilage u. 1 Leilage »^.U8 äer Laeb- pr6886-. 17. ^la^rg. 1904. 52 ^rn. (I^r. 1. 8 8.) gr. 40. 0 Zeitschrift, baulechnische. Illustrierte Wochenschrift üb. die Fort schritte im Bauwesen. Red.: Dr. W. Bode. 19. Jahrg. 1904. 52 Rrn. (Nr. 1. 8 S. m. 1 Doppel-Taf.) gr. 4". Vierteljährlich bar 3. —; einzelne Nrn. —. 30 Verzeichnis künftig erscheinender Sucher, welche in dieser Nummer zum erltenmale angeküudigt sind- Zusammengestellt von der Redaktion des Börsenblattes. D --- Umschlag. Eduard Abcriarnrs in Leipzig. 574 Hemme, Das lateinische Sprachmaterial Geb. 16 I. Guttcntag in Berlin. 572 Differenzgeschäft und Börsentermingeschäft in Gesetzgebung und Rechtsprechung, von einem Richter. 1 ^ 50 c). Martin Hager in Bonn. 576 Lo86manv, Der ^llrobol al3 Nabrung3mitt>6l. 80 0). ^ n läl^lcs 8 ^ ^ oo^- Hans Hedcwig's Nachfolger, Eurt Nonniger in Leipzig. 579 Jungheinrich, Eine fünfzigjährige Sammlung von Haus- und Gebrauchsmitteln aller Art. Zum Aufhängen 2 geb. 3 ^>. Alfred Holder in Wien. 580 Honrfch L Bechstedt in Cöln a RI). 573 Die Original-Figuren des Kölner Karnevals. In Mäppchen. 75-H. Carl Krabbe Verlag (Erich Gns;mann) in Stuttgart. 571 v. Zobeltitz, Gräfin Langeweile. 2 geb. 3 Heinrich Minden in Dresden-Bühlau. 581 Reumann, Osäiebte. 3 gob. 4 E. L. Mittler «L Sohn in Berlin. 575 v. Lettow - Vorbeck, Napoleons Untergang 1815. 1. Band. Ca. 15 geb. ca. 17 Photographische Gesellschaft in Berlin. 577 Deutsche Luv8t. 4. Dk§. 125 Jos. Roth sche Berlagshandlung in München. 578 Erhardt, Die katholische Kirche und ihr Kampf! Neudruck. 1 ^ 50 L. Schwann in Düsseldorf. 581 Laecler, Die Oasmotoreu. I. ll'eil. 7 ^ 50 Franz Sicmenroth in Berlin. 573 Bürner, Die Rechte und Pflichten der technischen Angestellten. Geb. 1 ' Neufeld, Die führenden Nationalexportämter. 3 Witkop, Die Organisation der Arbeiterbildung. 2 .^. Sooists U'Lclltioiis I-Ittsrairss st artisticiuss in Paris. 578 Obnet, De obewin äe 1a Zloire. 3 kr. 50 e. Speyer L Peters in Berlin. D 1 ^ 7^.°' Lä.^IVD^.^Iuü. 8 ^ 50°^. ^ ^ ' Bernhard Tanchnit; in Leipzig. 578 Lbilips, Ik Onl^. (1. Lä. vol. 3710.) Ehr. Herm. Tauchnitz in Leipzig. 580 5^.' Verlag des Iduna in Weimar. 578 ^Vaebler, Die Lite. 2 §eb. 3 Das Europa der Zukunft. 50 <H. » FC W Vogel in Leipzig. 571 §eb. 14 19. ^.uü. 85. 1au86ncl. Oeb. 1 ^ 80 ^eb. 11 25^ ^ ^ ^ ' Vogel L Kreicnbrink in Berlin. 576 L1at.au, L^ieniseber Dau8kreunä. 111. Lanä. 1 Hermann Walther, Verlagsbuchhandlung G. m. b. H. in Berlin. 572 Carl Winter's Universitäts-Bttchhandlung in 577 Heidelberg. Läeibeiwer, ^abob Löbwe uuck äie Lowantiber. Oa. 3 20 Da. 40 Nichtamtlicher Teil. Ansichtssendungen. Der Kläger, der de» Sortimentsbuchhandel betreibt, hatte dem Beklagten, einem Maurermeister, den Vorschlag gemacht, er wolle ihm jeweilig Bücher, die das Baufach be träfen, zur Ansicht senden, müsse sich aber ausbedingen, daß alles das, was der Beklagte nicht zu behalten wünsche, ihm binnen zehn Tagen zurückgeschickt werde. Der Beklagte ist auf diesen Vorschlag eingegangen und hat eine an den Klager gerichtete Karte unterzeichnet, in der er sich damit einverstanden erklärt, daß ihm der Betrag für diejenigen Bücher in Rechnung gestellt werde, die er nicht »gleich nach der zehntägigen Ansichtsfrist- zurücksenden würde. Im hieraus erwachsenen Rechtsstreit verlangte der Kläger die Bezahlung für mehrere solcher Bücher, die ihm erst nach vierzehn bezw. sechzehn Tagen wieder zugegangeu sind und deren Annahme er mit Rücksicht auf das soeben gemeldete Abkommen verweigert hatte. Der Beklagte wendete ein, daß er die Sache so aufgefaßt habe, als solle ihm stets eine Frist von zehn Tagen zur Prüfung der Bücher zur Verfügung stehen. Nun bringe es sein Berus mit sich, daß er häufig einige Zeit von Hause abwesend sei; träfe nun, während er auswärts weile, eine Sendung von Büchern bei ihm ein, so sei cs ein Ding der Unmöglichkeit für ihn, sich mit deren Inhalt sofort auch nur oberflächlich bekannt zu machen, da derartige Sendungen ihm nicht nachgeschickt würden. Einen Sinn habe die Festsetzung einer zehntägigen Frist unter diesen Umständen nur dann, wenn eben diese Frist ihren Lauf erst mit dem Tage be ginne, an dem er, der Beklagte, zu Hause eingetroffen sei. In diesem Sinn habe er die Frist auch gewahrt, da er in den beiden hier in Rede stehenden Fällen erst fünf, bezw. 74