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Dienstag, den 23. Februar ^1915. Umschlag zu Fr 44. rs Kllscheemarkt Lr Wir zahlen hohe Preise für alte Setzn»<»fetzin«ns«»tz C. Müller L Auster» Leipzig Fernsprecher 1918 und 19444. KllIL08-KII.IM-KU8cnee8LAr^ Soeben erschienen: Siimtliihe Kriegszesetze. Verordnungen ».BekanuMliAllgell Eingeleitet durch einen Auszug aus der Denkschrift des Reichskanzlers über wirtschaftliche Maßnahmen aus Anlaß des Krieges 1914/15. Mit Inhaltsverzeichnis, ausführlichem Sachregister und Gesetzesverzeichnis nach der Zeitfolge. Lerausgegeben von der Redaktion des Deutschen Retchsgesehbuches für Industrie, Lande! und Gewerbe. 2. Auflage. (Abgeschlossen am >5. Februar >915.) Preis gebunden M. 5.—, t^er Band enthält alle (ungefähr Zvv) aus Anlaß des Krieges erlassenen Bestimmungen, u. a. die vollzähligen Vorschriften über: ^ Unsere „Finanzielle Mobilmachung" — Maßnahmen zur Abwehrung wirtschaftlicher Schädigungen infolge des Kriegszustandes — Schuld- und Kreditverhältnisse — Aus- und Durchfuhrverbote — Maßnahmen zur Förderung des wirtschaftlichen Lebens — Arbeiterschutz — Arbeiterversicherung — Vollsernährung — Löchst- preise — Beschlagnahmen — Vergeltungsmaßregeln gegen feindliche Länder — Versorgung der Kriegsteil nehmer und ihrer Linlerbliebenen — Notprüfungen — Zoll- und Steuererleichterungen — Militärische An ordnungen — Postalische Bestimmungen »sw. Am Schluß die Preußischen Ausführungs- und sonstigen Bestim mungen, die in den anderen Bundesstaaten dem Sinne nach die gleichen sein werden. Der Krieg hat ein neues Recht geschaffen, das in diesem Bande lückenlos zusammengestellt ist. Derselbe wird auch nach Beendigung des Krieges einen historischen Wert behalten, gibt der Inhalt doch eine „Kriegsgeschichte" des wirtschaftlichen Kampfes gegen unsere Feinde, der nicht weniger ruhmreich sein wird, als der militärische Leldenkampf. Wir liefern 1 Probeexemplar mit 50°/». Bedingungsweise nur l Expl. mit 25 bar mit 40 hh (Rücksendungsrecht bis l. Juli 1915). Berlin SW. 6l, Verlag Deutsches Reichsgesetzbuch für Industrie, 18. Februar 1915. Handel und Gewerbe (Otto Drewitz).