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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 252 (N. 115) Leipzig, Sonnabend den 28,Oktober 1839 186. Jahrgang Mitteilungen der Reichsschrifttumskammer und des Börsenvereins Dank an den bisherigen Leiter der Fachschaft Zwischenhandel Der Leiter der Fachschaft Zwischenhandel in der Gruppe Buchhandel der Rcichsschrifttnmskammer, Korvettenkapitän Felix Gart mann, Leipzig, hat den Leiter des Deutschen Buchhandels und Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler mit Schreiben vom 24, Oktober gebeten, ihn von seinem Amt als Fachschaftsleiter und von seinen Ämtern in ver schiedenen Ausschüssen des Börscnvereins zu entbinden, Reichshauptamtsleiter Wilhelm Baur hat dieser Bitte statt gegeben und Herrn Gartmann unterm 26, Oktober den Dank für seine bisherige ehrenamtliche Mitarbeit innerhalb des Buchhan dels ausgesprochen, Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Eingliederung des österreichischen und des sudctcndcutschcn Buchhandels In der Bekanntmachung Nr, 128 der Reichsschrifttums kammer, veröffentlicht im Börsenblatt vom 20, Juni 1838, wurde unter Absatz 2 der österreichische und in der Bekannt machung Nr, 129, veröffentlicht im Börsenblatt vom 19, Novem ber 1938, ebenfalls unter Absatz 2 der sndctcndcntschc Buch handel ansgefordcrt, sich bei der Rcichsschrifttnmskammcr anzu melden. Auf Grund der eingcgangenen Anträge ist eine große Anzahl von Buchhändlern aus diesen Gebieten inzwischen in die Kammer eingegliedert worden. Immer noch aber hat ein Teil von Buchhändlern die seiner zeit erhaltenen Fragebogen zur Eingliederung nicht wieder an die Abteilung III der Kammer zurückgesandt, Es wird deshalb darauf hingcwiescn, daß, falls die von der Kammer gewünschten Unterlagen nicht bis zum 15, November dieses Jahres bei der Abteilung III der Kammer in Leipzig (C 1, Hospitalstraße 11) eingegangen stnd, angenommen werden muß, daß die Antrag steller ihre Eingliederungsanträge nicht mehr aufrechterhaltcn ivollen und also nicht mehr kammerpflichtig tätig sind. Wer sich dennoch, ohne Mitglied der Kammer zu sein, nach dem genann ten Termin im Buchhandel betätigt, muß gemäß 8 28 der Ersten Verordnung znr Durchführung des Reichskulturkammergesetzcs vom 1, November 1933 mit einer Ordnungsstrafe rechnen. Aus genommen von der Aufforderung, bis zum 15, November 1939 die von der Kammer gewünschten Unterlagen cinzusenden, sind selbstverständlich alle diejenigen Buchhändler, die inzwischen zum Wehrdienst einberufen wurden, Leipzig, den 24, Oktober 1939 I, A,: Th ulke Mitteilung der Reichsschrifttumskammer Einberufung der ersten Rcichsschul-Lehrgänge 1940 Die Termine der ersten vier Lehrgänge des nächsten Jahres sind neu und wie folgt festgesetzt worden: Januar-Lehrgang: 3.-26. Januar, Februar-Lehrgang: 28. Januar—18. Februar, März-Lehrgang: 21. Februar—16. März, April-Lehrgang: 26. März—18. April. Infolge der veränderten Verhältnisse hat es sich nötig gemacht, diese nächsten Lehrgänge etwas zu verkürzen: anch können sie — wie schon der Oktober- und November-Lehrgang — nur mit der Hälfte der sonst üblichen Belegungsstärke durchgcsührt werden. Diese letztere Massnahme führt dazu, das; die schon vorliegenden Anmeldungen zum Januar- und Februar-Lehrgang nicht in vollem Umfange berücksichtigt werden können: zumal auch die aus dem September-, Oktober- und November-Lehrgang ds. Js. zurück gestellten Lehrlinge auf die Lehrgänge des nächsten Jahres mit zu verteilen sind. Bereits von der Verwaltungsstelle der Neichsschulc gegebene Zusagen für Aufnahmen zu Januar und Februar 1940, die unter anderer Voraussetzung erteilt ivnrden, sind daher nicht mehr als bindend zu betrachten. Um eine möglichst gerechte Verteilung der in Frage kommenden Lehrlinge auf die obengenannten ersten drei vor den Frühjahrs- gchilfenprüfungen 1940 stattfindcnden Lehrgänge zu erzielen — wo bei insbesondere die ab Ostern beim Arbeitsdienst eintretcnden Lehr linge zu bevorzugen sind -, ist die Klärung der folgenden Fragen durch entsprechende, umgehende Meldung der Lehr- firmen an die Verwaltungsstelle der Reichs - schule beim B ö r s e n v e r e i n, Leipzig C 1, Gerichts weg 26, spätestens bis zum 1. November, dringend erforderlich: 1. Welche noch reichsschulpflichtigen Lehrlinge treten Ostern 1940 in den Arbeitsdienst oder bei der Wehrmacht ein und beenden gleichzeitig oder früher ihre Lehre? 2. Welche bis Ende 1940 auslcrncnden nnd noch reichsschul- pslichtigen Lehrlinge sind zur Zeit zur Wehrmacht eingezogen? (Künftige Einberufungen solcher Lehrlinge znr Wehrmacht sind ebenfalls der Verwaltungsstelle der Neichsschulc sogleich zu melden.) 3. Welche noch reichsschulpflichtigen Lehrlinge haben die Ge- hilsenprüsung bereits abgelegt und bestanden? Zu Punkt 1 und 3 wird anch nm genaue Angabe des Allslern termins, insbesondere bei vorgenommener Lehrzeitverkürzung, ge beten. Die Lehrlinge, die infolge der bestehenden Schwierigkeiten nicht rechtzeitig vor.Beendigung ihrer Lehre auf der Neichsschulc aus genommen werden können, sind berechtigt, sich ausnahmsweise auch ohne vorherigen Neichsschulbesuch zur Gehilscnpriifung zu stellen. Ihre Teilnahme an einem Ncichsschul-Lehrgang erfolgt dann nach der Prüfung. Lehrfirmen, deren Lehrlinge Ostern 1940 in den Arbeitsdienst eintreten, können für deren Neichsschulbesuch gleichzeitig Termin wünsche äußern. Es kommen für diese Lehrlinge die ersten drei Lehrgänge des nächsten Jahres in Frage. — Da - ivie schon oben erwähnt — nnr eine beschränkte Anzahl Lehrlinge ausgenommen werden kann, erfolgt die Ausnahme der Reihenfolge der Eingänge nach und unter Berücksichtigung der Dringlichkeit einzelner An meldungen. Leipzig, den 23. Oktober 1939 I. A.: THulke Mitteilung der Geschäftsstelle d. Börsenvereins F c l d p o st s e n d u n g c n Ab 1. November sind Feldpostscndunge» im Gewichi von 25V—1VVV Gramm gegen eine Gebühr von 2V Rps, zulässig. Mitteilung der Geschäftsstelle d. Börsenvereins Ausnahmcanträgc in Preisstoppsachcn des Buch-, Kunstblatt- und Lehrmittelhandcls Verschiedene Vorgänge der letzten Wochen veranlassen uns, hinsichtlich der Zuständigkeit und Bearbeitung von Preisstopp- fachen des Buchhandels erneut auf die Anordnung des Reichs- kominissars für die Preisbildung vom 30, August 1937 über die Behandlung der Ausnahmeanträge nach 8 3 der Preisstoppver- ordnnng hinzuwciscn. Danach sind alle Preisbildungsvcrfahren 701