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Das ausHererc/rrrete Harret- arret tVactrsctltaZebitc^, kerausSeSeberr au/ t^eraritassurtA «ter Ksic/lürrokartcarrrmer erscheint in Xürss in rreltsr ^n/iaZe: 8LV«OL» - Der bekannte Standardkommentar 2., völlig neubearbeitete, stark vermehrte Auslage herausgegeben von Notar Dr. Sepbold, AG.-Rat Hornig im R2M. und RA. D>. kemmen«, Geschäftsführer der Reichsnotarkammer, mit einem Geleitwort des Präs, der Reichsnotarkammer Justizrat WolperS. Weit über die Kreise der Notare hinaus hat dieser ausführliche, offizielle Kommentar der Reichsnotarkammer eine große Verbreitung und außerordentliche Anerkennung gefunden. Die Neuauflage wird in der Praxis um so mehr willkommen sein, als hier eine voll ständige, klare und gründliche Darstellung der Reichsnotarordnung nebst AuSführungS-VO., der Dienststrafordnung und der sonstigen Vorschriften und Erlasse nach neuestem Stande geboten wird. Von berufener Seite ist zu den Ergebnissen und Erfahrungen seit Erlaß beS Gesetzes unter vollständiger Berücksichtigung der für das Sudetenland geltenden Bestimmungen eingehend Stellung genommen. — „Ein vollständiges Kompendium des notorischen Berufsrechts." (Dt. Just.) „Das Standardwerk, das bei aller Kürze der Darstellung eine ungeheure Fülle von Stoff bietet." (Meckl. Atschr.) — Etwa 500 Seiten 8", Leinen etwa 12.— RM. Interessenten: Notare und deren Mitarbeiter, Gerichte, Banken und Jndustrieunternehmungen, die Dienststellen der Wirtschafts organisationen, des Reichsnährstandes usw. — Publikumsprospekt. W. Moeser Buchhandlung Leipzig Verlag Wahlen Berlin (A /n Lürrs erscftsint: Kommentar zum Preisstmfrecht Ausführliche Erläuterung der neuen Verordnung vom 3. Juni LS3S Angesicht« der außerordentlichen Bedeutung des Preisrechts für das gesamte Wirtschaftsleben verdient die soeben erlassene völlige Neu regelung des PreiSstrafrechtS besondere Beachtung. Der Kommenta von OberlandsSgerichtSrat Schütz, beim Reichskommissar für Preis bildung, behandelt in eingehender, übersichtlicher Form alle neuen Bestimmungen (cinschl. Hst-rreich und Sudetengau) und nimmt zu dm einschlägigen Fragm in klarer, verständlicher Sprache Stellung. Das Werk, enthält u. a. eine sehr aufschlußreiche, aus führliche Übersicht über Organisation, Entwicklung und Befugnisse auf dem Gebiete der Preisbildung und -Überwachung mit den ent sprechenden Vorschriften. Für die Praxis ist fernerhin wichtig, daß auch die Vorschriften jener anderen Strafgesetze und Verfahrens verordnungen abgedruckt sind, auf die im PreiSstrafrecht verwiesen ist. Bei der maßgebenden und zuverlässigen Bearbeitung ist da« Buch für alle zuständigen Stellen ein besonders praktisches Hilfsmittel. Etwa 120 Seiten 8°, etwa z.6o RM. Interessenten: PreiSüberwachungSstellen bei dm Regierungen, Oberpräsidmten, LandratSämtern, Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Polizeibehörden usw. Weiterhin die Gerichte, R-chtSanwälte, Wirtschaftsorganisationen, Gliederungen de« Reichsnährstandes usw. Verlag Nr. 151 Montag, -en 8. Jult 1986 S7V7