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Warum noch berechnete Besprechungsstücke? Diese Frage stand als Zwischenüberschrift in einem Beitrag Otto Joswigs: »Buchpslege durch bessere Belegverwertung- im Börsenblatt vom 20. Januar d. I. Da sie besonders von Seiten der Presse immer wieder gestellt wird, mag es vielleicht am Platze sein, sie hier einmal näher zu betrachten und zu beant worten. In dem erwähnten Aussatz meint Otto Joswig, daß es heute nach der Verordnung zur Regelung des Buchbesprechungs wesens befremdend wirken müsse, wenn noch immer Bcspre- chungsbücher zu einem Teil des Ladenpreises in Rechnung ge stellt werden. Auf den ersten Blick scheint diese Ansicht richtig. Die Praxis steht jedoch in manchem Sinne dagegen. Es ist selbstverständlich, daß der Verleger eine gewisse An zahl von Besprcchungsstücken an Zeitungen und Zeitschriften kostenlos abgeben muß, und selbst wenn er hier, was durchaus unmöglich und sehr falsch wäre, eine rein materielle Gewinn- und Verlustrechnung aufstellcn wollte, wird er die Zweckmäßig keit einer solchen Maßnahme cinsehen müssen. Denn sämtliche mir bekannten Absatzstatistikcn weisen nach, daß in den häu figsten Fällen der Rat des Buchhändlers und schon in den zweit- häufigstcn Fällen die Besprechung in Zeitung oder Zeitschrift den Anlaß zum Kauf gegeben haben. Schon diese wichtige, den Verleger unterstützende Kulturarbeit der Presse verpflichtet ge wiß dazu, nicht allzu engherzig bei der Vergebung von Bespre chungsstücken zu sein. Auf der anderen Seite steht aber die häufig überaus hohe Anzahl der Anforderungen von Besprechungsstücken, die der Verleger beim besten Willen nicht immer alle durch Überlassung kostenloser Exemplare befriedigen kann. Gerade bei teuren Wer ken oder bei Büchern mit kleinen Auslagen muß er sich unbe dingt an eine ziemlich starre Grenze halten, und wenn diese er reicht ist, bleibt ihm nur noch die Wahl zwischen dem Angebot zum ermäßigten Preis oder glatter Ablehnung der Anforderung. In solchen Fällen muß also der erste als der unter den gegebe nen Umständen bessere Weg anerkannt werden, denn schließ lich bringt ja die Presse ihre Buchbesprechun gen nicht, um dem Verleger eine Gefälligkeit zu erweisen, sondern sie bilden einen wertvol len Teil des redaktionellen Inhalts, den der Leser fordert. Die genaue Beobachtung der Zeitungen und Zeitschriften ergibt, daß bei den Blättern, die ihrem Bcsprechungswesen be sondere Aufmerksamkeit und Sorgfalt zuwenden, der Erfolg der Besprechung weit größer ist als bei denen, die die Buchbespre chung mehr als eine nebensächliche Füllarbeit behandeln. Dar aus ergibt sich auch, daß die hohe Auslage eines Blattes noch keineswegs eine große Beachtung der Besprechung sichert, son dern daß diese sogar im Gegenteil häufig in Müttern mit kleiner Auflage eine wesentlich bessere Resonanz findet. Man kann es nun dem Buchverleger nicht verübeln, wenn er in erster Linie die Zeitungen und Zeitschriften mit kosten losen Besprechungsstücken bedenkt, die einerseits ihrer Artung nach einen für das in Frage stehende Buch besonders interessier ten Leserkreis erfassen und andererseits durch einen hochwerti gen Bcsprechungsteil (der sich übrigens nicht immer nur in der Beigabe von Buchseiten ausdrückcn muß) ständig verantwor tungsbewußt für das deutsche Buch eintreten. Wenn nach Be rücksichtigung dieser Blätter die weitere Abgabe von kostenlosen Besprechungsstücken sich irgend verantworten läßt, sollte jeder Verleger auch die ihm zunächst weniger wichtig erscheinenden Bcsprechungsanfordcrungcn erfüllen. Fast immer wird aber ein mal der Punkt kommen, bei dem er die Abgabe weiterer kosten loser Exemplare ablehnen muß, um nicht die Kalkulation des Werkes durch Überlastung mit Freistücken zu gefährden. Man wird vielleicht einwcnden, daß der Abdruck von Wasch zetteln verboten ist, die Presse deshalb ohnehin eigene Würdi gungen veröffentlicht, also zwangsläufig ihren Buchbesprechun gen bte nötige Sorgfalt zuwcndet und damit den Absatz des Buches so entscheidend fördert, daß die Abgabe eines Bespre chungsstückes in jedem Falle sich sogar von rein kaufmännischen Erwägungen ans rechtfertigen läßt. Leider lehrt aber die Praxis, daß dies durchaus nicht immer der Fall ist. Erfreulicherweise hat die Neuordnung im wesentlichen hier eine sehr bedeutende Besserung gebracht. Doch es ist nicht zu leugnen, daß vor allem manche kleinere Provinzblätter und sogar auch größere Zeitun gen und Zeitschriften noch heute eine eigene Besprechung nur in seltenen Fällen bringen und es dafür vorziehen, Klappen- und Prospekt-Texte abzudrucken oder diese nur wenig umzuarbeiten. Daß solche »Besprechungen« in den meisten Fällen wertlos sind, liegt auf der Hand. Schließlich ist hier auch noch der oben ange deutete Umstand zu beachten, daß nicht jedes Blatt für jedes Buch »zuständig« ist. So wird, um ein Beispiel zu nennen, eine noch so gut redigierte landwirtschaftliche Fachzeitschrift nicht ein Buch über den Sagenschatz des griechischen Altertums wirkungs voll Herausstellen können, weil dies organisch nicht hineinpaßt. Wenn von einem solchen Blatte dennoch ein Bcsprcchungsstück dieses Buches angefordert wird, muß sich der Verleger über legen, ob es nicht zweckmäßiger ist, anderen geeigneteren Blät tern die etwa noch verfügbaren Exemplare vorzubehalten. Also auch hier wird dann meist das Angebot zu geringer Berechnung der richtige Weg sein. Die Frage: »Warum noch berechnete Besprechungsstücke?» muß also, wenn sie recht verstanden wird, die Antwort erhalten: »Weil es in einzelnen Fällen für alle Beteiligten besser ist, einen Teil des Betrags für das Buch zu bezahlen und dadurch das Er scheinen einer Eigenbesprechung in einem Blatt zu ermöglichen, als durch glatte Verweigerung des Freistückes eine solche Wür digung unmöglich zu machen.« Dabei ist allerdings zu bedenken, daß die hier vorher angedcuteten Gesichtspunkte zu berücksich tigen sind und der Verleger sich nicht durch Sparsamkeit am falschen Ort selbst den Absatz und der Presse ihre wertvolle Arbeit für das deutsche Buch unnötig erschweren soll. Ehr. v. Tauchnitz. Der Landeskulturwalter Gau Mecklenburg Der Laudesleiter für Schrifttum Die Überleitung der Landeslcitung Mecklenburg der Reichs schrifttumskammer in die Dienststelle des Landeskulturwalters ist vollzogen. Die neue Anschrift lautet: Der Landeskulturwaltcr Gau Mecklenburg: Landesleiter für Schrifttum, Schwerin/Mcckl., Mozart straße 12, I (Tel. 250l). Landesleiter für Schrifttum: Rudolf Uhlers. Der Landesleiter bittet, sich in allen fachlichen Fragen direkt mit dem Landesobmann des Buchhandels, Werner Schaab, Rostock, Grüner Weg 9a, in Verbindung zu setzen. Landcssachberater Fachschast Leihbücherei: Alfred Stieghahn, Schwerin/Mcckl., Rostocker Straße 4. Tel. 3391. Landcssachberater Fachschast Handel: Pg. Hans Bormann, Rostock/Mcckl., Kröpclinerstraße 28. Landcssachberater Fachschast Angestellte: Oskar Engel, Schwerin/Meckl., Seestraße 14. Landcssachberater Fachschast Buchvcrtreter: Scholz, Niendorf bei Schwaan/Meckl. R. Ahlers, Laudesleiter Der Landeskulturwalter Gau Köln-Aachen Der Landesleiter für Schrifttum Die Überleitung der Landesleitung Köln-Aachen der Reichs schrifttumskammer in die Dienststelle des Landeskulturwalters Gau Köln-Aachen ist am l. Mai 1938 vollzogen worden. Die Anschrift lautet: Köln, Habsburgerring 1/Hl. (Tele fon 212bd4/S5) ü>»t> Nr. 109 Donnerstag, öen 13. Mat 1938