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Völsenmatt für den Deutschen Vuchhandel Nr. 165 (N. 80) Leipzig, Dienstag den 19. Juli 1938 105. Jahrgang Bekanntmachung des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler Börsenblattlieferung und Beitrag für die Mitglieder des Börsenvereins vom 1. April 1938 an Zufolge der Anordnung des Präsidenten der Reichspressskammer vom 12. August 1937 über die Aufhebung des Pflichtbezugs darf das Börsenblatt den Mitgliedern im Reich nicht mehr kostenlos in Anrechnung auf den Mitgliedsbeitrag geliefert werden. Die reichsdeutschen Mitglieder des Börsenvereins müssen vielmehr regelrecht bestellen und den festgesetzten Bezugspreis entrichten. Im Einverständnis mit dem Vorsteher und mit Zustimmung des Reichskommissars sllr die Preisbildung wird folgendes angeordnet: Der Mitgliedsbeitrag wird für das Inland auf RM 5.— vierteljährlich gesenkt. Der Einzug erfolgt in der bisherigen Weise. Für das Börsenblatt gelten folgende Bezugspreise: Mitglieder des Börsenvereins: jedes Stück für den eigenen Gebrauch RM 2.50 monatlich Buchhändler, die nicht Mitglied des Börsenveretns sind „ 4.50 Bibliotheken (Vorzugspreis auf Grund der Anordnung des Präsi denten der Reichspressekammer vom 13. Juli 1934, 8 11» der buchhändlerischen Verkaufsordnung) .. 5.60 Nichtbuchhändler „ 7.— Für die Mitglieder außerhalb des Reiches bleibt es bei der bisherigen Berechnung. Sie erhalten weiterhin ein Stück des Börsenblattes in Anrechnung auf den Mitgliedsbeitrag. (Hinzu kommen bei Lieferung unter Kreuzband die Porto- und Versendungskosten). Die neue Regelung tritt rückwirkend vom 1. April 1938 ab in Kraft. Damit die pünktliche Lieferung des Börsenblattes nicht unterbrochen wird, wird angenommen, da« die bisher an die Mitglieder im Reich gelieferten Eyemplare ohne weiteres als bestellt gelten und da« das Bczugsgcld dementsprechend einzuziehcn ist. Falls keine Änderung gewünscht wird, bitte ich also von besonderer Bestellung abzusehcn. Soweit Mitglieder den Mitgliedsbeitrag für das zweite und dritte Vierteljahr 1938 bereits gezahlt haben, wird der über schießende Teil auf die später fällig werdenden Raten des Mitgliedsbeitrages verrechnet. Das Bezugsgeld für das Börsenblatt wird grundsätzlich durch Barfaktur und über Bag eingezogen. Ich bitte zu veranlassen, daß die beim Kommissionär vorgelegten Bar- falturen eingelöst werden. Leipzig, den 16. Juli 1938. A. Hiersemann, Schatzmeister. Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel Ausschlüsse — Nichtausnahme — Verweis Der Verlagsbuchhändler GüntherWolff aus Plauen ist durch die Entscheidung des Herrn Präsidenten der Reichsschrift- tumskammcr vom 29. Januar 1938 wegen mangelnder Eignung und Zuverlässigkeit mit sofortiger Wirkung aus der Reichsschrift tumskammer ausgeschlossen worden. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammcr hat durch Entscheidung vom 4. September 1937 Herrn Or. Valentin Mayer, München, Potsdamer Straße 5, vorm. Inhaber der Firma Valentin Höfling, München 2 NW, Lämmerstraße 1 aus der Reichsschrifttumskammer, Gruppe Buchhandel auf Grund des 8 10 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichs- knlturkammergesetzes (RGBl. 1933 I, S. 797) ausgeschlossen. Or. Mayer ist nicht befugt, sich irgendwie im Zuständigkeitsbereich der Reichsschrifttumskammer zu betätigen. Der Herr Präsident der Reichsschrifttumskammer hat durch Entscheidung vom 4. Dezember 1937 die Aufnahme des Hans Heinz Glänze r, Berlin- Tempelhof, Manfred-von-Richt- Hofen-Straße 7b als Buchvertreter abgelehnt. Damit ist dem Ge nannten jegliche Tätigkeit auf buchhändlerischem Gebiete unter sagt. Es wird nochmals darauf hingewiesen, daß Herrn Henry Gericke, Leipzig N 2b, Leonhardtstraße 22, jegliche Tätig keit auf buchhändlerischem Gebiete untersagt wurde. Damit ist der Genannte selbstverständlich auch nicht berechtigt, sich als Buch vertreter zu betätigen. Der Herr Präsident der Kammer hat den Buchhändler Carl Hübner aus K ö n i g s b e r g / Ostpr. wegen eines Verstoßes gegen die buchhändlerische Ehrenordnung mit einem Verweis bestraft. I. A.:Thulke Arbeitsgemeinschaft der Kalenderverleger Zum Leiter der Arbeitsgemeinschaft der Kalenderverleger habe ich mit sofortiger Wirkung Herrn Verleger Wilhelm Limpert, Berlin SW 68, Ritterstraße 7b, berufen. Ich verpflichte hiermit alle Kalender verleger, sich spätestens innerhalb acht Ta gen unter Titelangabe der jeweils verlegten Kalender und unter Mitteilung der Ver kaufs- und Rabattb edingungen unter der Anschrift: Arbeitsgemeinschaft der Kalen d er v er le g e r, z. Hd. des Herrn Wilhelm Limpert, Berlin SW 68, Ritter st raße 7b, zu melden. Leipzig, den 16. Juli 1938. Karl Baur, Leiter der Fachschaft Verlag Nr. lW Dienstag. den lg. JnN l«W 577