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Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 279 (N. 139) Leipzig. Donnerstag den 2. Dezember 1937 194.Jahrgang Mitteilung an die buchhändlerischen Mitglieder der Neichsschristtumskammer Ich sehe mich veranlaßt, auf meine Mitteilung an alle Mitglieder der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — vom 21. November 1936 noch einmal hinzuweisen. Alle buchhändlcrischen Angelegenheiten, die sich aus dem Verhältnis des Mitgliedes zur Reichsschrifttumskaminer (ausge nommen sind die Angelegenheiten, die die Wirtschaftsstelle des Deutschen Buchhandels bearbeitet, und die Devisenanträge, die ausschließlich an die Zentrale nach Berlin zu richten sind) und aus der Arbeit der einzelnen Gaue ergeben, werden nur über dieDienststcllc der Reichsschrifttumskammer — Gruppe Buchhandel — in Leipzig erledigt. Die Mitglieder der Gruppe Buchhandel wollen daher ihren Schriftwechsel stets mit der Dienststelle, Leipzig C 1, Ge richtsweg 26, führen und davon Abstand nehmen, ihre Korrespondenz an die Zentrale der Reichsschrifttumskammer nach Berlin zu richten. Die Zentrale der Kämmer muß im Interesse einer raschen Abwicklung des Geschäftsverkehrs so weit wie möglich entlastet werden. Jedes Mitglied hat es sich selbst zuzuschreibcn, wenn infolge falscher Adressierung die Erledigung seiner Korrespondenz eine Verzögerung erfährt. Leipzig, den 27. November 1937 Baur Copyright-Bestimmungen in der neuen Fassung vom November 1937 Bekanntmachung der Geschäftsstelle des Börsenvercins Für die beim Copyrightamt in Washington hu stellenden Anträge aus Erteilung des Copyrightschutzcs sind einige Ände rungen eingetreten. Wir veröffentlichen nachstehend die Bestimmungen über die Erlangung des Copyrightschutzes in der neuen Fassung; die ge naue Befolgung ist unbedingt erforderlich. Leipzig, den 26. November 1937 vr. Heß Copyright-Vermerk. 1. In jedes zu schützende Werk muß der Vermerk -Copy right, Jahreszahl, bh (Vollständiger Vor- und Zu name des Antragstellers, bei Firmen die gesetzliche Bezeich nung der Firma mit allen Zusätzen, wie G. m. b. H., Verlag oder A. G.)» auf der Vorder- oder Rückseite des Titelblattes eingedruckt sein. Werke, in denen der Copyright-Vermerk an anderer Stelle erscheint, werden vom Copyright-Amt abgelehnt. Bei Zeitschriften und Musikalien darf allerdings der Copyright- Vermerk auch auf der ersten Seite des'Textes oder der Noten stehen. Die im Copyright-Vermerk angegebene Jahreszahl muß unbedingt dasjenige Jahr bezeichnen, in dem das Werk tat sächlich veröffentlicht ist. Wenn auf dem Titelblatt ein ande res Erscheinungsjahr angegeben ist als in dem Copyright- Vermerk, so ist bei der Anmeldung diese Verschiedenheit schriftlich zu begründen oder zu erklären. Pseudonym. 2. Wenn in dem zu schützenden Werk der Verfasser durch ein Pseudonym bezeichnet ist, so muß doch auf dem Anmeldeformular der wirkliche Name des Verfassers (mit ausgeschriebenem Vornamen) sowie seine Staatsange hörigkeit angegeben sein. Wenn der Verfasser, der ein als Schriftstellername gut bekanntes Pseudonym gebraucht, selbst der Copyright- Inhaber ist, so kann er das Pseudonym auch in dem Copy right-Vermerk verwenden. Aber dann muß ebenfalls auf dem Anmeldeformular sein wirklicher Name (niit ausge schriebenem Vornamen) sowie seine Staatsangehörigkeit ver merkt sein. Englischer Text. 3. Das Werk darf keinen Text in englischer Sprache ent halten; nur Erläuterungen und Zusätze in Englisch sind er laubt. Bücher in englischer Sprache, die den Copyright- Schutz erlangen sollen, müssen in den Vereinigten Staaten gesetzt, gedruckt und gebunden sein. Anmeldung. 4. Von jedem zu schützenden Werk muß baldmög lichst nach Erscheinen ein Belegexemplar, bei ameri kanischen Autoren zwei Exemplare (und zwar der besten Ausgabe) dem Amerika-Institut, Berlin NW 7, llniversitäts- straße 8, zur Weiterleitung an das Copyright-Amt in Wa shington übermittelt werden. Jedem Werk ist ein vom An tragsteller ausgefülltes Anmeldeformular mit vollstän- d i g e r Adresse beizufügen, wonach die vom Copyright-Amt vorgeschriebene Begleitkarte vom Amerika-Institut aus gefüllt wird. Anmeldeformulare sind kostenlos vom Amerika- Institut, Berlin, und von der Geschäftsstelle des Börsenver eins der Deutschen Buchhändler, Leipzig, zu beziehen. Der einheitlichen Registratur wegen sind nur die vorgeschriebenen Formulare zu benutzen. Bei gleichzeitiger Anmeldung von mehreren Werken ist neben den ausgefüllten Vordrucken ein Verzeichnis der be treffenden Autoren und Titel beizusügen. Gebühren. 5. Die Gebühren betragen je Werk 2 (zwei) Dollar und 8 (drei) Reichsmark. Die Dollar betrüge sind einzu senden in Währung der Vereinigten Staaten (Dollarnoten oder auf Dollar lautende Bankschecks), die Mark betrüge in deutscher Währung entweder direkt oder als Überweisung auf Postscheckkonto Berlin NW 7, Nr. 152 472 Amerika- Jnstitut, Abteilung Copyright. Es wird aus drücklich hervorgchoben, daß nur diese Nummer (152 472) mit der Anschrift »Amerika-Institut, Abteilung Copyright» zu benutzen ist. Darauf sind besonders die Ban ken aufmerksam zu machen. 965