Redaktioneller Teil. ^ 100, 2. Mal 1916. denen die eine für den Slbrechnenden und seine Gehilfen, die zweite für Beauftragte des Kommissionärs dienen soll, die den Verkehr zwischen der Firma und ihrer Abrechnungsstelle während der Abrechnung vermitteln. Im Bedarfsfälle kann die Geschäftsstelle auf Verlangen auch weitere Eintrittskarten zn diesem Zwecke ausstcttcn. Bei Viehzählungen sind nur im Deutschen Reiche und im Königreich Sachsen umlaufsähige Scheine und Münzen zulässig. Als Viehzählungen gelten alle bis zum Sonnabend nach Kantate, d. h. bis einschließlich den 27. Mai 1916 6 Uhr abends geleisteten Zahlungen. Als letzter Termin für rechtzeitiges Eintreffen der Remittenden beim Verleger oder dessen Kommissionär gilt der 27. Mai 1916. Leipzig, den I. Mai 1916. Der Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Karl Siegismund. Georg Krehenberg. Curl Fcrnau. Artur Seemann. Max Kretschmann. Ausfuhrverbot medizinischer Werke und Zeitschriften. Der Vorstand des Deutschen Verlegervereins hat auf die Eingabe vom 12. Oktober 1915 (s. Bbl. Nr. 242 vom 18. Okt. 1915) den nachstehenden Bescheid erhalten: Der Reichskanzler. Berlin, den 19. April 1916. (Reichsamt des Innern) I. öl. 1537. Ans die Eingabe vom 20. November 1915. Der Herr Kriegsminister hat unter dem I. April 1916 Nr. 9054/1. 16 L. 2. (L) ein Schreiben an die stellvertretenden Generalkommandos wegen der Ausfuhr usw. von Druckschriften ergehen lassen. In diesem sind zunächst Anordnungen getroffen, die eine einheitliche Anwendung der Bestimmungen über die Ausfuhr von Druckschriften gewährleisten. Das Ausfuhrverbot wird im übrigen in milder Weise gehandhabt werden. Die Ausfuhr von Werken älteren Ursprungs wird überhaupt nur verboten werde», wenn besondere Bedenken bestehen. Hinsichtlich der medizinischen Druckschriften aller Art ist de» Sanitätsämtern die sachverständige Prüfung übertragen worden. Den Vcrlagsfirmen werden noch Merkblätter, in denen die maßgebenden Leitsätze zusammengesaht niedcrgelegt sind, durch die Sanitätsämtcr zugehcn. Zuständig für die Prüfung sind die Sanitätsämter, in deren Bereich der Sitz des Ver lags der betr. Druckschrift liegt. Die Durchsicht der in Berlin erscheinenden Zeitschriften usw. wird von dem Generalarzt beim Sanitätsamte der militärischen Institute wahrgenommen werden. Die Entscheidung der zuständigen Sanitätsämter ist für die Beurteilung der Frage über die Zulässigkeit der Ausfuhr allgemein bindend. Den Wünschen des Vereins dürfte durch die ergangenen Anordnungen im wesentlichen Rechnung getragen sein. Mit etwaigen Anträgen wegen der Ausfuhr ersuche ich sich hiernach an die stellvertretenden Generalkommandos und, soweit medi zinische Schriften in Frage kommen, an die Sanitätsämter bzw. an den Generalarzt beim Sanltätsamt der militärischen In stitute zu wenden. Im Aufträge: Dam mann. Versorgung der Truppen im Felde und in den Lazaretten mit Lesestoff. lVgl. den Bericht im Börsenblatt Nr. 72 vom 28. März ISIS.) Nachstehend bringen wir zwei weitere Dankschreiben zur Veröffentlichung: Kriegsmlnisterium. Zentral-Departement. Berlin IV.66, den 6. April 1916. Nr. 29. 4. 16. X. 1. Leipziger Str. 5. Auf das gefällige Schreiben vom 31. März 1916 teilt das Departement ergebenst mit, daß das KriegS- 514 Ministerium mit regem Interesse und warmem Danke von dem im Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel Nr. 72 vom 28. März 1916 erschienenen Bericht über die aufopfernde Tätigkeit des Börsenvereins der Deut schen Buchhändler Kenntnis genommen hat. Allen Mitarbeitern an diesem Werke bittet das De partement den Dank der Heeresverwaltung übermitteln zu wollen. I. A.: gez. v. Buch. Au den Börsenvcrein der Deutschen Buchhändler in Leipzig. Der Minister der geistlichen und Unterrichts- Angelegenheiten. Berlin V. 8, den 10. April 1916. UIK Nr. 7345 Dem Vorstand der Börsenvereins der Deutschen Buch. Händler sage ich für die gefällige Übersendung des Berichts über die sehr verdienstliche Arbeit des Börsen vereins zur Versorgung der Truppen im Felde und in den Lazaretten mit Lesestoff meinen besten Dank. Der Königlich Preußische Minister der geistlichen und Nitterrtchtsangelcgenheiten Im Aufträge gez. Schmidt. An den Vorstand des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig. Central-Comitö der Deutschen Vereine Berlin IV. 35, den 25. April 1916. vom Roten Kreuz. Nr. X. 5743. Euer Hochwohlgeboren spreche ich für die freundliche Übersendung des Berichts über die Arbeit des Börsenvereins zur Versorgung der Truppen im Felde und in den Lazaretten mit Lesestoff meinen verbindlichen Dank aus. Mit besonderem Inter esse habe ich daraus ersehen, in wie umfangreicher und opferwilliger Weise die Glieder des Vereins bis jetzt für das geistige Wohl unserer Wehrmacht gesorgt haben. Der Vorsitzende v. Pfuel. An den Ersten Vorsteher des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig.