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Bilanz pro 30. Juni 1908. Passiva. Aktien-Kapital Statutenmäßige Reserve Außerordentliche Reserve ... Obligationen ... Obligationen-Zinsen per 1. Juli 1908 do. Restanten . . Hypothek-Schulden Kreditoren in Stuttgart, Salach und Wildbad Neues Tagblatt-Aktien-Gesellschaft hier Unerhobene Dividenden Hallbergersche Hausstiftung. Separatunterstützungskassen der Papier fabriken Allgemeiner Unterstützungs- und Pensions-Fonds . Gewinn-Vortrag vom Vorjahr Reingewinn des Geschäftsjahres 1907,08 >220 10 194 256 149 55 038 29 3 000 000 300 000 555 000 726 000 12 230 1 121 192 55 89 383 431 530 000 I 335 40 000^— 16 56?!68 300 000 — 450 187i84 7 436 944 96 Gewinn- und Verlust-Konto. Soll. Generalunkosten Delkredere Abschreibungen . . ... Gewinn-Saldo H 57 617 87 10 658 11 214 952 68 460 187j84 Haben. 733 416^50 Vortrag vom Vorjahre Brutto-Ertrag der gewerblichen Etablissements . . Netto-Mietertrag der Areale und Wohnhäuser Netto-Ertrag des Zinsen-Kontos Gewinn an einem verkauften Haus I ^ 194 14955 520 341 02 12 296 04 19961 6 43M28 733 416 50 Neues Tagblatt Aktiengesellschaft, Stuttgart. Bilanz pro 31. Dezember 1907. Aktiva. Immobilien: Wohnhäuser und Arbeitsräume . . . Maschinen und technische Einrichtungen Jnventarien, Utensilien und Betriebsvorräte . . . Verlags-Konto Kassa-Konto Diverse Debitoren X 124 302 92 Deutsche Verlags-Anstalt Konto I . „ 560 000.— „ II . „ IM 000.— 677 300 — 112 254 — 90 134 83 155 000 — 2 705 01 784 302 92 80 000^— «eteiligungslonto Passiva. 1 901 696^76 Aktienkapital Diverse Kreditoren ... Reservefonds Gewinn: Vortrag von 1906 ^ 2 674.64 Reingewinn für 1907 .... „ 112134.72 ^ !§ 1 000000 — 686 887 40 100 000^— 114 809 36 Gewinn- und Verlustkonto. Soll. 1 901 696^76 Gewinnsaldo Haben. ^ 142 515 60 37 026 88 114 809 36 294 951 84 Vortrag von alter Rechnung Reinerträgnisse für Abonnements, Annoncen usw. ^ H 2 674 :64 292 277 20 294 951 >84 * Warenhaus-Umsatzsteuer. — Die sächsische Erste Kammer hat am 3. d. M. nach eingehender Berichterstattung des Leipziger Handelskammerpräsidenten Geheimen Kommerzienrats Zw einig er beschlossen, dem von der Zweiten Kammer angenommenen An trag vr. Spieß u. Gen. auf landesgesetzliche Einführung einer Umsatzsteuer für Warenhäuser und Großbetriebe im Kleinhandels gewerbe nicht zuzustimmen. Berichterstatter Geheimer Kommerzienrat Zweiniger: Der Antrag des Abgeordneten vr. Spieß und Genossen habe bekanntlich den Zweck, dem selbständigen Mittelstände, dem Detailhandel und dem Kleingewerbe gegenüber den Waren häusern und Großbetrieben im Kleinhandel Schutz und Förde rung durch landesgesetzliche Einführung einer Sondersteuer für die genannten Großbetriebe zu verschaffen. In der Sitzung der jenseitigen Kammer vom 3. März d. I. habe sich Se. Exzellenz der Staatsminister I)r. Graf v. Hohenthal und Bergen dahin ausgesprochen, daß er in betreff der be antragten Umsatzsteuer abzuwarten habe, in welcher Rich tung sich beide Kammern erklären würden, denn die Erste Kammer hätte noch keine Gelegenheit gehabt, zu der wich tigen und sehr umstrittenen, auch in bezug auf ihre Wirkungen umstrittenen Frage der Umsatzsteuer Stellung zu nehmen. In diesem Sinne sei nun auch die Deputation bemüht gewesen, spräche, geeignet sein könnte, die von den Herren Antrag stellern gedachte Wirkung herbeizuführen. — Die Deputation habe daher, um zu wissen, welche Erfahrungen man in anderen deutschen Bundesstaaten mit einer solchen Steuer ge macht habe, sich an 21 außersächsische Handels- und Gewerbe kammern des Deutschen Reiches gewandt. Von ihnen werde einhellig bestätigt, daß die Detailgeschäfte der Warenhäuser wegen sich nicht etwa vermindert, sondern sich fast überall im Verhältnis zu der gewachsenen Bevölkerungsziffer und stellen weise sogar weit darüber hinaus zugenommen hätten. Von fast allen Befragten werde bestätigt, daß die Umsatzsteuer von den Warenhäusern in irgend einer Form auf die Lieferanten oder sonstwie abgewälzt werde, und daß der Detailhandel sich des Wettbewerbs der Warenhäuser durch Selbsthilfe zu erwehren ver sucht und auch mit Erfolg erwehrt habe. Gerade auf die Frage, ob nach Einführung der Umsatzsteuer für Warenhäuser eine Hebung der wirtschaftlichen Lage des sogenannten Mittelstandes oder der Detailgeschäfte wahrnehmbar gewesen sei, lägen einige sehr eingehende und bedeutsame Antworten vor, die im Berichte wörtlich aufgeführt seien. — Uber die WirMng der Warenhaus steuer in Preußen und Bayern auf die Großbetriebe fänden sich auf Seite 6 unter ll des Berichts genauere Angaben. Es werde darin gesagt, daß im Jahre 1901 in Preußen 109 Betriebe mit 178,6 Millionen Mark Umsatz und im Jahre 1907 96 solcher Be triebe mit 216,4 Millionen Mark Umsatz von der Warenhaussteuer getroffen worden seien. Es erhelle aus diesen Mitteilungen, daß die Zahl der Warenhäuser sich zwar um 13 verringert, der Gesamtumsatz der verbliebenen aber sich um 37,8 Millionen Mark erhöht habe. Für das Kleingewerbe sei also ein schädlicher Erfolg eingetreten, insofern die Großbetriebe sich entwickelt, die weniger gefährlichen Kleinbetriebe da gegen sich vermindert hätten. Der Abgeordnete Roeren habe sich in Trier dahin ausgesprochen, daß mit der Erhöhung der Steuern nichts geholfen werde, es müßte denn eine Erdrosselungs steuer sein; es bleibe nur übrig, dem in den Warenhäusern ent standenen Kapital ein gleichgroßes Genossenschaftskapital gegen überzustellen. Auch der Abgeordnete Hammer des preußischen Abgeordnetenhauses habe sich in ähnlichem Sinne ausgesprochen. — Ebensowenig Erfolg wie die preußische Steuer hätte die auf anderen Grundsätzen aufgebaute Warenhaussteuer in Bayern ge habt. Dort sei nicht nur der Umsatz der Warenhäuser, sondern auch deren Zahl gestiegen. Bayern habe schon ein Jahr früher als Preußen eine Warenhaussteuer erhoben, und es sei bedeutungs voll, daß gerade dieser deutsche Staat, der auf diesem Gebiete die längsten Erfahrungen aufzuweisen habe, jetzt von seiner obligato rischen Staatssteuer zu einer fakultativen Gemeindesteuer über gehen wolle, also auf das zukomme, was man in Sachsen besitze. — Im Mai dieses Jahres habe das Königliche Ministerium des Innern eine Aufforderung an die sächsischen Handels- und Ge werbekammern erlassen, sich darüber auszusprechen: 1. ob die